Pro bestätigtem Hinweis auf einen Feldhamster zahlt das Landratsamt Nordsachsen 50 €. Die Aktion dient Forschungszwecken.
Das Landratsamt Nordsachsen zahlt für Hinweise auf freilebende Feldhamster einen „Finderlohn“: Wer einen Feldhamsterbau ausfindig macht und der Unteren Naturschutzbehörde meldet, soll nach entsprechender Prüfung 50 € bekommen. Bis 30. September läuft die Aktion, mit der die Behörde mehr über das Vorkommen der streng geschützten und vom Aussterben bedrohten Art herausfinden will.
Das letzte bekannte Vorkommen des Feldhamsters in Sachsen befindet sich westlich des Werbeliner Sees bei Delitzsch. Feldhamsterbaue können am besten kurz nach der Ernte ausfindig gemacht werden. Ab Oktober ziehen sich die Tiere für den Winterschlaf zurück und verschließen die Eingänge der Gänge mit Erde. Die Behörde weist darauf hin, dass Außenstehende landwirtschaftliche Flächen nur zwischen Ernte und der nächsten Bestellung betreten dürfen.
Feldmäuse: Berlin, wir haben ein ProblemNotruf der Bauernverbände: Die anhaltende Massenvermehrung von Feldmäusen sorgt für großflächige Schäden in Millionenhöhe. Im Herbst könnte sich die Situation noch weiter verschärfen.
Die Landesbauernverbände in Sachsen-Anhalt und Thüringen haben an Bundesagrarministerin Julia Klöckner bzw. deren Staatssekretärin Beate Kasch und den Präsidenten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Friedel Cramer, einen Notruf abgesetzt. Grund ist die anhaltende Massenvermehrung von Feldmäusen, die sich nach Einschätzung des Julius-Kühn-Institutes im Herbst noch weiter verschärfen könnte.
In seinen Schreiben weist der Thüringer Bauernverband (TBV) auf bereits eingetretene großflächige Schäden in exemplarischen Betrieben von 150 bis 450 €/ha hin. Jetzt drohe, dass auch die frischen Herbstsaaten den Feldmäusen, die zuletzt 2012 und 2015 für Millionenschäden sorgten, zum Opfer fallen. Erste Betriebe überdenken ihre Anbauplanung und werden den Winterraps als eine der wenigen Blattfrüchte in der Fruchtfolge deutlich reduzieren.
Der amtliche Pflanzenschutzdienst geht von 50.000 ha Befallsfläche aus: Bauernverbandspräsident Olaf Feuerborn hat aufgrund der massenhaften Vermehrung mit Forderungen an die Politik gewandt. mehr
Daher bittet der TBV dringend um eine Ausnahme von den derzeit geltenden Anwendungsbestimmungen, damit Landwirte ab dem 1. August Rodentizide einsetzen können. Das ohnehin mühsame verdeckte Ausbringen von Zinkphosphid-Ködern mittels Legeflinte ist lediglich von November bis Ende Februar gestattet. Grund dafür ist vor allem der Feldhamsterschutz. Laut TBV sei bei der sachgerechten verdeckten Ausbringung von Rodentiziden ein Schaden für Nichtzielorganismen wie den Feldhamster nicht zu befürchten, da kein direkter Kontakt zu dem Präparat bestehe.
„Nachweislich“ ausgeschlossen seien zudem Sekundärvergiftungen von Greifvögeln. Nicht zuletzt bittet der TBV darum, Wühlmauspflüge wie den Wumaki C 9 für das Ausbringen der Köder zuzulassen. Parallel zu den TBV-Schreiben haben betroffene Betriebe bei der Thüringer Agrarverwaltung Notfallzulassungen beantragt.
Wagyu Rind: Arbeitstier aus JapanSein Name kommt aus dem Japanischen und bedeutet letztlich nur: japanisches Rind. Über Jahrhunderte diente das Wagyu Rind im wesentlichen als Arbeitsrinderrasse.
Von Christoph Görner
Seinen Ursprung hat das Wagyu Rind in Japan und seinen Namen aus der Übersetzung ins Deutsche. Dieser Name bedeutet nichts anderes als „japanisches Rind“. Die Rasse erfuhr über lange Zeit keine Einkreuzungen.
Über Jahrhunderte diente das Wagyu Rind im Wesentlichen als Arbeitsrinderrasse. Laut Brackmann unterscheiden die Japaner heute zwischen drei Typen. Da gibt es die „Schwarzen“, Kuroge genannt, die „Hornlosen“, Makaku genannt, sowie die „Braunen“, Akage genannt.
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Entsprechend der Buddhistischen Religion war der Fleischverzehr nach den ursprünglichen Gesetzen verboten. Aus diesem Grund wurde das Wagyu erst nach den 1860ern in Richtung Fleisch züchterisch bearbeitet. Mitte der 1990er Jahre sind erste Tiere in die USA zu wissenschaftlichen Zwecken exportiert worden. Daraus stammt die außerhalb Japans entwickelte Population ab.
Erst ab 2014 ermöglichte Europa direkte Importe von lebenden Rindern, Embryonen oder Samen aus Japan. Somit kann seitdem in Europa mit originalem Zuchtmaterial des Wagyu Rinds gearbeitet werden. Die heutige Population ähnelt den Angusrindern.
Eine Besonderheit des Wagyu Rinds ist das Erreichen der Schlachtreife, die weitaus später erreicht wird als bei unseren einheimischen Fleischrindrassen. Positiv bleibt eine hervorragende Fleischqualität, die einen besonderen Ruf genießt.
Das kurzfasrige Fleisch ist durch eine verstärkte, gleichmäßige Fetteinlagerung gekennzeichnet. Jede Muskelfaser ist mit einem Talgfilm ummantelt. Da das Fett der Geschmacksträger ist, erklärt sich die Delikatessqualität dieses Fleisches.
Bulle | Kuh | |
Kreuzbeinhöhe | 140-145 cm | 130-132 cm |
Gewicht | 900-1100 kg | 550-750 kg |
Geburtsgewicht | 30-35 kg | 25-30 kg |
Erstabkalbealter | 27-29 Monate |
Die asiatischen Verzehrungs-Gewohnheiten sind mit den europäischen nicht vergleichbar. In Europa werden Fleischgerichte bevorzugt, die weniger fettbetont sind. Der Fleischkonsum des Wagyu Rinds ist sehr kostspielig. So kann in einem Feinschmeckerlokal ein Steakgericht von Wagyu um die 50 Euro liegen. Auf Grund der Besonderheiten dieser aufgezeigten Fakten ist die Verbreitung dieser Rasse in Europa begrenzt.
Denn neben dem Absatz von Zuchttieren ist immer auch ein Schlachttierabsatz nötig, der im vorliegenden Fall begrenzt ist.
In Deutschland gibt es wenige Wagyu-Züchter, sodass Experten hier von einer Nischenproduktion sprechen. Größere Herden der Wagyu Rinder gibt es in Japan, Australien, Amerika und Kanada.
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Im Süden Brandenburgs ist ein Mähdrescher durch ein Feuer vollständig zerstört worden. Auch ein Getreidefeld geriet in Brand, der Schaden beläuft sich auf rund 60.000 Euro. Die Brandursache ist unklar.
Von Veit Rösler (Text + Fotos)
Nur noch ein Haufen Schrott ist diese Erntemaschine, die am Dienstagabend zwischen Schraden und Frauendorf in Flammen im Landkreis Elbe-Elster aufgegangen ist. Nach einem arbeitsreichen Tag in Staub und Hitze ist in der Maschine aus noch ungeklärter Ursache gegen 20.15 Uhr ein Feuer ausgebrochen.
Landwirt Dipl. Ing. Siegfried Klaus (61) unternahm noch den Versuch, das brennende Gerät vom Getreidefeld zu lenken, nachdem er Rauch und ein Feuer im Heck der Maschine bemerkt hatte. Dabei ist er bis auf eine Straße gekommen. Zu spät! Etwa ein Hektar Getreidefeld sind durch den brennenden Mähdrescher in Brand geraten.
Die Kameraden der Feuerwehren aus Tettau, Plessa, Schraden, Plessa- Süd und Hohenleipisch waren mit 40 Einsatzkräften im Einsatz und konnten das Feuer auf dem Feld schnell in den Griff bekommen. Die schnelle Reaktion des Maschinisten beim Ausbruch des Brandes, erleichterte die Löscharbeiten auf dem Feld.
Im Laufe des Brandes kam es in den Aggregaten zu mehreren Explosionen, sehr wahrscheinlich durch den Tank und in dem Gerät verbaute Gasdruckdämpfer, meint Landwirt Siegfried Klaus.
An der 1996 angeschafften Maschine ist dem Landwirt ein Schaden von ca. 60.000 Euro entstanden. Am Morgen sind noch vier dieser leistungsstarken Großraumgeräte vom Hof der Agrargenossenschaft Frauendorf gefahren. Das nun abgebrannte Gerät vom Typ Claas Lexion hatte bisher 24 Ernten überstanden.
Welsh Black: Langlebig und fruchtbarRobust, anpassungsfähig und bis zu 20 Kälber pro Kuh – das sind die Merkmale der Rasse Welsh Black. Ursprünglich kommen die Fleischrinder mit dem besonders tiefen Rumpf aus England.
Von Christoph Görner
Die Welsh Black zählen zu den mittelintensiven Fleischrindrassen und haben ihren Ursprung im Südwesten Englands, der Provinz Wales. Entsprechenden Überlieferungen zufolge soll es bereits zur Römerzeit einen kleineren Fleischtyp in Nord-Wales und einen etwas größeren Zweinutzungstyp in Süd-Wales gegeben haben.
Diese Untergliederung ist offensichtlich den unterschiedlichen klimatischen Bedingungen sowie den daraus resultierenden Futtervoraussetzungen in der Provinz Wales geschuldet gewesen. Über viele Jahrzehnte war diese Rasse deshalb auch innerhalb Englands auf dieses Gebiet begrenzt, bevor eine Weiterverbreitung über die gesamte Insel erfolgte.
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Die sehr robusten und anpassungsfähigen Rinder wurden im weiteren Verlauf der intensiven Züchtung immer mehr in Richtung Fleischansatz bearbeitet, wobei es die vorhandene hohe Milchleistung zu erhalten galt.
Ein weiteres typisches Merkmal dieser Rasse ist ihre Langlebigkeit und gute Fruchtbarkeit. Die Anzahl von 15 – 20 Kälbern je Kuh ist keine Seltenheit. Das Haarkleid ist im Wesentlichen schwarz und je nach Klima kurz- oder langhaarig. Gelegentlich kommen auch weiße Bauchflecken vor bzw. weiße Stichelhaare.
Der Rumpf ist rechteckig und zeichnet sich durch eine große Rumpftiefe aus. Die ansprechende Körperlänge ermöglicht einen guten Fleischansatz an Schulter und Rücken. Eine angemessene lange und breite Keule ist ebenfalls erwünscht. In Deutschland findet man diese Rasse, die in den 1980er Jahren hier ihren Einzug fand, vornehmlich in Niedersachsen verbreitet.
Die gute Mütterlichkeit der weiblichen Tiere lässt auch unkomplizierte Abkalbungen erwarten und infolge der ausreichenden Milchleistung auch einen gut entwickelten Absetzer. Durch die sehr gute Fleischqualität und die Selbstvermarktung der nicht zur Zucht verwendeten Absetzer ist ein besseres ökonomisches Ergebnis zu erzielen und z.Zt. auch vorrangige Praxis.
Bulle | Kuh | |
---|---|---|
Kreuzbeinhöhe (cm) | 143-148 | 133-137 |
Gewicht (kg) | 900-1250 | 650-800 |
Geburtsgewicht (kg) | 38 | 35 |
Erstkalbealter (Monate) | 26-33 | |
Neben der Reinzucht ist es auch üblich, auf nicht zur Zucht benötigte Kühe der Rasse Welsh Black fleischbetonte Vaterrassen zur Erzeugung von Absetzern zur Weitermast einzukreuzen. Ein weiterer, durchaus zukunftsweisender Gesichtspunkt ist die Möglichkeit, Welsh Black Herden bei der Pflege von Naturschutzflächen einzusetzen.
Die Rasse Welsh Black ist im Laufe der Jahre auch in Kanada, in Nord- und Südamerika sowie in Neuseeland heimisch geworden.
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Der Rinderzuchtverband Sachsen-Anhalt äußert scharfe Kritik an der Wolfsstudie des Bundesamtes für Naturschutz. Die uneingeschränkte Ansiedlung des Wolfes sei nicht mit Nutzviehhaltung vereinbar, die Studie werde den existenziellen Problemen der Rinderhalter nicht im Ansatz gerecht.
Die Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) „Habitatmodellierung und Abschätzung der potenziellen Anzahl von Wolfsterritorien in Deutschland“ werde nicht ansatzweise den existenziellen Problemen gerecht, mit welchen sich – ausgelöst durch die Wiederansiedlung des Wolfes – die Rinderhalter hierzulande konfrontiert sehen.
„Insofern lehnen wir den Inhalt dieses Papiers ab“, erklärte jetzt der Rinderzuchtverband Sachsen-Anhalt eG (RSA) in einer Stellungnahme zu der Studie, die sechs Institutionen unter Federführung des BfN und Begleitung durch das Bundesministerium für Umwelt (BMU) verfasst und Anfang Mai veröffentlicht haben.
Seinen Standpunkt erklärt der Verband folgendermaßen: Die in Deutschland lebenden Wölfe gehörten keiner isolierten, neuen Population an, sondern seien Teil der zentraleuropäisch-baltischen Population. Somit sei der Wolf in Europa, wo 20.000 Exemplare vermutet werden, nicht vom Aussterben bedroht.
Mittlerweile würden allein für Deutschland mehr als 1.000 Wölfe, verteilt auf über 70 Rudel – davon elf allein in Sachsen-Anhalt –, ausgewiesen.
Die aktuelle Studie schätze das bundesweite Potenzial auf 700 bis 1.400 Wolfsterritorien. Frühere Studien wiesen 440 Wolfshabitate aus. Allein die Differenz von fast 1.000 Wolfsterritorien wecke bei Befürwortern Erwartungen, die nicht mit dem Ziel, die Weidetierhaltung zu fördern, in Einklang gebracht werden könnten. Dieser, politisch korrekt, formulierte „Zielkonflikt“ sei schon jetzt, im Sommer 2020, nicht lösbar. „Klar ausgedrückt, sind Weidetierhaltung und uneingeschränkte Wolfsansiedlung Gegensätze, die nicht miteinander vereinbar sind!“
Gerade zu der Zahl der kritischen Populationsgröße bzw. des guten Erhaltungszustandes, also zu jenem Schwellenwert, ab dem der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht sein soll, würden keine Angaben veröffentlicht. Aber dieser Fakt sei eine wesentliche Voraussetzung für weitere Diskussionen zu diesem Thema und sei mehrfach nachgefragt worden.
Es reiche nicht aus, wenn sich die Verfasser hinter dem Argument versteckten, dass es sich bei den ermittelten Territorien nicht um eine Zielgröße für die bundesweite Bestandsentwicklung handele. „Diese ist nämlich längst überschritten“, betonte der Verband.
Zu den potenziellen Verbreitungsgebieten der Wölfe zählten weite Teile des RSA-Zuchtgebietes, in dem mit 30.000 Mutterkühen politisch gewollt Landschafts-pflege betrieben und ökologisch Rindfleisch produziert werde. Im Zuchtbuch des Verbandes seien fast 5.000 Herdbuchkühe, verteilt auf 23 Rassen, registriert. „Dieses Veredlungspotenzial, jahrzehntelange Zuchtarbeit und durch Rinder gepflegte Kulturlandschaften sind durch die uneingeschränkte Ansiedlung der Wölfe bedroht.“
Es sei nicht nachvollziehbar, dass in der Studie die von Bundesrat und Bundestag beschlossene Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes vom Februar dieses Jahres keine Erwähnung findet. Das Gesetz erlaube, dass zukünftig Wölfe gejagt werden dürfen, wenn sie im Verdacht stehen, Nutztiere gerissen zu haben. Es gehe damit „in die gewünschte Richtung“ und erleichtere das Zusammenleben von Weidetieren und Wölfen im Rahmen einer vertretbaren Populationsgröße.
Es reiche nicht aus, das Thema Wolf nur mit den Begriffen „Prävention“, „Herdenschutz“, „Monitoring“ und „Entschädigung“ zu bearbeiten. „Wir benötigen dringend eine wissenschaftlich begleitete Bestandsregulierung!“
Der Rinderzuchtverband erwarte eine Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt und von den verantwortlichen Behörden zur vorliegenden BfN-Studie. Dabei müssten jüngste Entscheidungen des Bundestages und des Bundesrates berücksichtigt werden.
Eine Episode zwischen Kombinat und KonzernAnfang August fusioniert das 1992 im sächsischen Neustadt gegründete Unternehmen WTK-Elektronik mit dem Salzkottener Agrarelektronikspezialisten Müller-Elektronik.
Am 7. August wird das im Jahr 1992 im sächsischen Neustadt gegründete Unternehmen WTK-Elektronik mit dem Salzkottener Agrarelektronikspezialisten Müller-Elektronik fusionieren. Müller-Elektronik wurde 1977 gegründet, wird seit 2009/2011 von der zweiten Generation geführt und wurde 2017 von Trimble erworben.
WTK (WTK: die Initialen der Gründer Wagner, Tillig und Kriedel) wurde 1992 mit fünf Mitarbeitern in Neustadt/Sachsen gegründet. Sie bringen Know-how in Elektronik und Elektromechanik für Landtechnik aus dem ehemaligen Landmaschinenkombinat Fortschritt ein.
Müller-Elektronik aus Salzkotten in Nordrhein-Westfalen war von Anfang an am Unternehmen WTK beteilig. Am Standort Neustadt in Sachsen arbeiten heute etwa 150 Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Produktion und Verwaltung. Seit 2017 gehört auch WTK zu Trimble.
Nun werden im August 2020 alle Aktivitäten unter der Marke Müller-Elektronik gebündelt. moe
Kabelloses Arbeiten: Neue Gerätefamilie um Bosch-AkkusDie Bedeutung kabelloser Elektrowerkzeuge für Werkstatt, Garten und den Hausbereich nimmt zu. Dafür, dass die Akkus verschiedener Geräte kompatibel zueinander sind, setzt sich auch der Hersteller Bosch ein.
Bosch Power Tools öffnet sich gegenüber anderen Herstellern bezüglich der Verwendung von Akkus und Ladegeräten. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass kabellose Elektrowerkzeuge und Gartengeräte zunehmend an Bedeutung gewinnen. Lediglich ein Ärgernis blieb bislang: die Kompatibilität zwischen Geräten und Akkus unterschiedlicher Hersteller. Nun öffnet Bosch Power seine 18 Volt-Akku-Plattform des Bereichs „Home & Garden“ für andere Hersteller.
Speziell für den Einsatz rund um das Zuhause hat der Bereich gemeinsam mit Gardena die Power for All Alliance ins Leben gerufen: Künftig können mit ein und demselben 18 Volt-Akku sowohl Elektrowerkzeuge, Gartengeräte und Haushaltsgeräte von Bosch als auch Produkte der Marken Gardena, Emmaljunga, Gloria, Wagner und Rapid betrieben werden.
Im professionellen Bereich hat Bosch ebenfalls erste Nutzer für seine Akkus gewonnen:
Damit baut Bosch neben dem Cordless Alliance System (CAS) eine zweite „Familie“ auf. CAS wurde 2018 unter Führung von Metabo gegründet und hat aktuell 17 Mitglieder. Mehr zu den Ursprüngen von CAS lesen Sie in Ausgabe 42/2019 der Bauernzeitung (€). red
Arla Foods: Milchwerk Karstädt schließt, Produktion geht nach UpahlDer Arla-Standort im brandenburgischen Karstädt wird geschlossen. Die Produktion soll nach Upahl in Mecklenburg-Vorpommern verlagert werden. Geplant war dieser Schritt schon länger.
Die Molkereigenossenschaft Arla Foods verlagert zukünftig ihre gesamte Milchmenge von der kleinen Molkerei in Karstädt (Brandenburg) in das Milchwerk in Upahl (Mecklenburg-Vorpommern). In der Folge stellt das Unternehmen die Milchpulverproduktion am Standort in Karstädt im Landkreis Prignitz zum Ende des Jahres ein. Für das 1. Quartal 2021 sind lediglich Restarbeiten am Standort geplant.
Den 19 dort beschäftigten Mitarbeitern werde nach Unternehmensangaben betriebsbedingt zum 31.3.2021 gekündigt. Bereits Mitte Februar hatte Arla seine Pläne öffentlich gemacht. Seitdem seien mit dem Betriebsrat Gespräche zu möglichen Alternativen für den Standort sowie zu den Details der Standortschließung geführt worden. Im Rahmen dieser Gespräche, habe ein Interessenausgleich und ein Sozialplan für alle Mitarbeiter erarbeitet werden können.
Arla Deutschland fasst die Schließung des Standortes im brandenburgischen Karstädt ins Auge. Die Produktion soll an den Standort Upahl verlagert werden, plant das Tochterunternehmen der schwedisch-dänischen Molkereigenossenschaft Arla Foods. mehr
Arla habe sich zur Schließung des kleinen Standorts entschlossen, um eine effiziente und wettbewerbsfähige Milchpulverproduktion zu gewährleisten. Damit reagiere das Molkereiunternehmen auf die rückläufige Milchmenge in der Region seit 2017. Vor der Entscheidung hatte das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits verschiedene Optionen für den Fortbestand der Molkerei in Karstädt geprüft, konnte aber keine Lösung finden.
Regional und praxisnah: Die Bauernzeitung versorgt Sie regelmäßig mit allen wichtigen Nachrichten rund um die Landwirtschaft und das Landleben in Brandenburg. mehr
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Das Arla Werk in Karstädt
Mitarbeiter:
Verarbeitete Milchmenge:
Hergestellte
Produkte:
19
ca. 95 Mio. kg pro Jahr
Magermilchpulver als Hauptprodukt, Magermilchkonzentrat und Rahm für internationale Kunden
Der Standort Karstädt habe im internationalen Wettbewerb zu geringe Kapazitäten, um Magermilchpulver auch zukünftig wirtschaftlich zu produzieren. Gleichzeitig verfüge das größere Arla Werk in Upahl im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern über weitere Kapazitäten, um das Milchvolumen von derzeit 95 Millionen Kilogramm pro Jahr aus Karstädt zu verarbeiten; ohne Zusatzinvestitionen. Als Genossenschaft ist es Arlas oberstes Ziel seinen Mitgliedern einen wettbewerbsfähigen Milchpreis auszahlen und das Geschäft zukunftssicher weiterzuentwickeln. Dabei spielt effizientes Wirtschaften in der Produktion eine zentrale Rolle.
Nach der Schließung des Werkes in Karstädt, werde die Milch aus der Region von den Arla Milchsammelwagen in das Werk in Upahl gebracht und dort verarbeitet, wie das Unternehmen mitteilt. Für die Arla Landwirte rund um Karstädt sollen sich daraus keine Änderungen ergeben. PM/red
Kastenstand-Ende: Start für den Umbau der Tierhaltung?Das beschlossene Ende der Sauenhaltung im Kastenstand entfacht erneut die Debatte über mehr Tierwohl. In Frage gestellt werden Effizienz, Arbeitsschutz, sowie finanzielle Unterstützung.
Die Mutigen trifft es zuerst. Damit sind jene Ferkelerzeuger gemeint, die genug Courage hatten, in den letzten Jahren in ihre Ställe zu investieren, um mehr Tierwohl zu schaffen. Die nicht mehr abwarten wollten – oder aufgrund veralteter Bausubstanz den Neu- oder Umbau gar nicht mehr verschieben konnten –, bis sich Politiker nach jahrelangem Tauziehen nun endlich einigen.
Am letzten Freitag hat der Bundesrat die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet. Die Neuregelung sieht vor, dass im Deckzentrum schon bald auf den Kastenstand ganz verzichtet werden soll. Lediglich zur Besamung ist eine Fixierung möglich. Danach ist die Sau in die Gruppenhaltung im Wartebereich zu überführen. Außerdem werden jeder Sau künftig mindestens fünf Quadratmeter Platz zugestanden. Im Abferkelbereich darf die Sau maximal fünf Tage um den Geburtszeitraum fixiert werden. Die Bucht muss mindestens 6,5 Quadratmeter groß sein.
Positiv ist zum einen, dass diese Maßnahmen für mehr Wohlbefinden der Schweine sorgen. Zum anderen wird die jahrelange Unsicherheit der Sauenhalter beendet. Es gibt wieder mehr Planungssicherheit für die Betriebe. Aber das alles hätte schon viel früher passieren müssen. Schon 2015 mit dem Magdeburger Urteil entbrannte ein Streit um die Neuregelung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit immer neuen Vorschlägen. Das Thema wurde im Bundesrat mehrfach von der Tagesordnung gestrichen, da keine Einigung möglich war.
Für die gängigste Form der Sauenhaltung fiel am Freitag der Hammer: In acht Jahren dürfen die Tiere nur noch in Gruppen gehalten werden. mehr
Ermutigend ist zudem, dass die Umbaumaßnahmen mit 300 Millionen Euro gefördert werden sollen. Ob das ausreicht, ist offen. Denn viele Fragen der Umsetzung sind noch nicht geklärt. Ebenso unklar ist, wie der Lebensmitteleinzelhandel reagieren wird. Denn Tierwohl muss bekanntlich bezahlt werden. Und Schweine aus dem Ausland zu importieren, wo keiner so genau weiß, wie diese wirklich gehalten worden sind, sollte eigentlich keine Lösung sein. Die Folgen wären fatal.
Für die mutigen Sauenhalter wurde eine Übergangszeit festgelegt, in der sie noch einmal neu denken und umbauen dürfen. Im Deckzentrum sind es acht Jahre. Jede Sau muss aber in der Übergangszeit im Kastenstand die Gliedmaßen in Seitenlage ausstrecken können, ohne dass ein bauliches Hindernis entgegensteht. Im Abferkelbereich gilt eine Übergangsfrist von 15 Jahren.
Mit dem Systemwechsel werden die Haltungsformen dem Tier angepasst. Effizienz und Arbeitssicherheit treten aber zurück. Denn beispielsweise ist der Umgang mit freilaufenden rauschenden Sauen nicht immer ungefährlich für die Betreuer. Daher müssen neue Verfahren entwickelt werden. Erfahrungen mit alternativen Haltungsformen müssen nun schnell in die Breite gebracht werden, was wir in diesem Heft mit dem Schwerpunkt „Stallbau Schwein“ ab Seite 34 schon umsetzen.
Doch das Ende des Kastenstandes bedeutet noch mehr. Viele deuten ihn als den Einstieg in den Umbau der gesamten Tierhaltung: Am selben Tag beriet der Bundestag über die Empfehlungen der Borchert-Kommission – eine klare Mehrheit stimmte für einen Antrag von CDU/CSU und SPD, die Vorschläge der Expertenkommission für den grundlegenden Umbau der Tierhaltung „in Konsequenz und in Gänze“ umzusetzen. Der Beschluss ist ein Umbruch, den nicht alle Sauenhalter mitgehen werden. Und er ist eine Botschaft an alle anderen Tierhalter, sich bei ihren Zukunftsplänen auf tiefgreifende Veränderungen einzustellen.
Trockenheit im roten Gebiet: 30-jähriges Mittel bildet GrundlageFür Rote Gebiete in Ostdeutschland, in denen weniger als 550 mm Niederschlag fallen, sollen Ausnahmereglungen beim Zwischenfruchtanbau gelten. Doch die Bemessung sorgt für Kritik.
Die ostdeutschen Bundesländer haben sich auf ein einheitliches Ausweisen der „Trockengebiete“ in den roten Gebieten geeinigt. Landwirte, auf deren Flächen weniger als 550 mm Niederschlag gemessen werden, sind vom verpflichtenden Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen befreit. Trockengebiete sind, von punktuellen Regionen etwa in Rheinland- Pfalz abgesehen, ein rein ostdeutsches Thema, sagte Agrarmeteorologe Falk Böttcher vom Deutschen Wetterdienst (DWD) in Leipzig dieser Zeitung.
Wie die Agrarministerien auf Anfrage der Bauernzeitung mitteilten, will man es bei einem Parameter, der Jahresniederschlagssumme bis 550 mm belassen. Ungeachtet dessen ist man in Sachsen-Anhalt der Ansicht, dass u.a. „Verdunstungsanspruch, Speichervermögen und Austauschhäufigkeit des Bodenwassers“ berücksichtigt werden sollten.
Grundlage bilden die DWD-Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) im Raster von 1 x 1 km. Gleichwohl Landwirten die Trockenjahre seit 2018 sehr präsent sind, dürfte für Ernüchterung sorgen, dass die 550mm Niederschlag auf Grundlage der 30-jährigen Klimanormalperiode ermittelt werden. Einbezogen werden demnach die Mittelwerte der Jahre 1991 bis 2020 (abweichend hiervon in 2020 das 29-jährige Mittel 1991 bis 2019). Wie es aus Dresden heißt, „ergibt sich nach aktuellem Kenntnisstand eine nur geringe Anzahl von Flächen im Landkreis Nordsachsen, für die diese Ausnahme gelten wird“. Die betroffenen Landwirte finden die Daten dann feldblockgenau in ihren digitalen Kartendiensten. Aus Erfurt heißt es, dass in Anlehnung an die bisherige geltende Festlegung in der Thüringer Düngeverordnung alle Feldblöcke mit mindestens 50 % Flächenanteil dieser Niederschlagskulisse zugeordnet würden.
Das Bundesagrarministerium hat den Entwurf für die Ausweisung der Nitrat- und Phosphor-Kulissen vorgelegt. Unklar bleibt, ob jetzt schon Zwischenfrüchte für Sommerungen gedrillt werden müssen. mehr
Sowohl Niederschlagsmenge als auch Klimatische Wasserbilanz haben aus Sicht von Falk Böttcher „den Charme, dass sie mehr oder minder von allen damit befassten und betroffenen Personen leicht nachvollzogen werden können und althergebracht sind.“
Aus Böttchers agrarmeteorologisch-klimatologischer Sicht wäre es daneben sinnvoll, wenn die Wasserspeicherfähigkeit der Böden mit einbezogen würde „oder man sich auf klimatologische Bodenfeuchtewerte verständigen könnte, die heutzutage für die meisten denkbaren Boden-/Kultur- pflanzenartenkombinationen gut abbildbar modelliert werden können“. Die Zukunft gehöre Kombinationen aus Punkt- und Ferner- kundungsmessung, „und dabei ist aktuell eine Schwelle von 250 mal 250 Metern greifbar“.
Mit roten Gebieten wird es ernstDas Bundesagrarministerium hat den Entwurf für die Ausweisung der Nitrat- und Phosphor-Kulissen vorgelegt. Unklar bleibt, ob jetzt schon Zwischenfrüchte für Sommerungen gedrillt werden müssen.
In den ostdeutschen Ländern liegen aktuell rund 650.000ha Ackerland in den Kulissen für besonders mit Nitrat belasteten Gebieten (rote Gebiete). Nicht weil ihnen der Grundwasserschutz egal wäre, hoffen viele Landwirte, die mit ihren Flächen jetzt noch drin sind, dass sich die Kulissen deutlich verkleinern.
Sie – und mit ihnen viele Fachleute – befürchten, dass die neuen restriktiven Maßnahmen, die die Düngeverordnung in roten Gebieten ab 2021 regelt, einzelbetrieblich viel kosten werden, ohne dass sich an der Nitratsituation des Grundwassers Wesentliches ändert. Und dies nicht zuletzt aufgrund des geringen Viehbesatzes (keines der fünf Länder weist mehr als 0,5 GV/ha auf; ganze zwölf Landkreise liegen zwischen 0,6 und 1,0 GV/ha), der Bodengeologie, dem geringen Niederschlag oder einem Düngeregime, das sich nahezu flächendeckend seiner N-Bilanzüberschüsse nicht schämen muss, obwohl vielerorts Qualitätsweizen angebaut wird.
Ende voriger Woche ging den Ländern und Verbänden der Entwurf der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ (AVV) zu. Bis spätestens 13. Juli bleibt ihnen nun Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Nach Bundeskabinetts- und Bundesratsbefassung soll die AVV Ende September in Kraft treten.
Mit dieser Verwaltungsvorschrift will das Bundesagrarministerium die bundeseinheitliche Ausweisung von Nitrat- und Phosphorüberschussgebieten sicherstellen. Allein in Ostdeutschland kamen für die aktuellen Kulissen der roten Gebiete drei verschiedene Modelle zur Binnendifferenzierung und zweimal die Pauschalausweisung belasteter Grundwasserkörper zur Anwendung.
In einer Bund-Länder-Gruppe einigte man sich nun darauf, nach dem System Agrum-Deutschland zu verfahren. Das wurde vor mehr als zehn Jahren vom Thünen-Institut mit mehreren Partnern vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie entwickelt. Mehrere Programme werden dabei gekoppelt, darunter Raumis (landwirtschaftliche Bilanzüberschüsse), Growa (diffuse Einträge in Grund- und Oberflächenwasser) sowie Moneris (punktförmige Einträge).
Die Landesbehörden senden dafür ihre Daten an das Thünen-Institut, wo sie mit den Modellen verarbeitet werden. Auf dieser Grundlage soll es möglich sein, bei belastet eingestuften Grundwasserkörpern (mind. 20 % des Grundwasserkörpers mit Nitrat belastet oder mind. eine Messstelle über 50 mg/l N bzw. 37,5 mg/l N mit steigender Tendenz) die tatsächlichen „Problemflächen“ zu ermitteln (Binnendifferenzierung).
Laut AVV-Entwurf muss auf 5.000 ha mindestens eine Grundwassermessstelle (Nitrat) vorhanden sein. Alle verfügbaren Messstellen sollen einem einheitlichen technischen Standard unterliegen.
Regeln in der Nitrat-Kulisse
Mit der im Mai 2020 in Kraft getretenen Düngeverordnung wurden neben ihrer bundeseinheitlichen Ausweisung auch bundesweit verbindliche Regelungen für nitratbelastete Gebiete (rote Gebiete) festgelegt, die ab 1. Januar 2021 gelten. Daneben muss jedes Bundesland in seiner nächsten Landesdüngeverordnung zwei weitere Maßnahmen bestimmen.
Wesentlicher Punkt der Regelungen ist die N-Düngung 20 % unter dem errechneten Düngebedarf im Durchschnitt der gesamten Betriebsfläche (Ausnahme: weniger als 160 kg Gesamt-N/ha, davon nicht mehr als 80 kg mineralisch). Eine N-Herbstdüngung ist nur noch in Ausnahmefällen gestattet (verfügbare Stickstoffmenge im Boden unter 45 kg/ha bei Winterraps). Begrenzt wird die Aufbringung organischer Düngemittel auf Dauergrünland.
Kulturen, die nach dem 1. Februar gedrillt/gelegt werden, dürfen nur noch mit Stickstoff gedüngt werden, wenn im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde. Zudem gilt in roten Gebieten eine Sperrfrist für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost vom 1.November bis 31. Januar. Auf Grünland gilt eine Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff vom 1. Oktober bis 31. Januar.
Bis zum 31. Dezember 2020 gelten die Regelungen der aktuellen Landesdüngeverordnungen fort. fh
Neben diesen immissionsbasierten Daten fließen künftig Standortfaktoren wie die Bodenart und die Grundwasserneubildung mit ein, um einen „maximal tolerierbaren Stickstoffsaldo zur Sicherstellung einer maximalen Nitratkonzentration im Sickerwasser“ zu ermitteln. Wo Messstellen Nitratbelastungen anzeigen, müssen die Stickstoffsalden errechnet werden. Sobald der „maximal tolerierbare Stickstoffsaldo“ überschritten wird, „sind die für die Ermittlung herangezogenen landwirtschaftlichen Flächen als Flächen mit hohem Emissionsrisiko einzustufen“ und als rotes Gebiet auszuweisen.
Mit Phosphat belastete Gebiete werden dem AVV-Entwurf zufolge ausgewiesen, „wenn der Anteil der Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 % ist“. Daneben werden Standardwerte für flächenspezifische, landwirtschaftlich bedingte Frachten einberechnet.
Dies sind die technischen Fragen, die ein „wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit“ bei der Ausweisung der roten Gebiete sein sollen, so Bundesagrarministerin Julia Klöckner.
Daneben gibt es allerdings noch offene rechtliche Fragen, auf die sich die ostdeutschen Agrarministerien Antwort erhofft hatten. Von zentraler Bedeutung dabei ist der verpflichtende Anbau von Zwischenfrüchten in roten Gebieten vor einer Sommerkultur, wenn der Landwirt diese düngen will. Die Rechtslage in der Düngeverordnung ist eindeutig. Gilt sie wie vorgesehen ab dem 1. Januar 2021, könnte der Landwirt im roten Gebiet zu Sommergerste, Zuckerrüben, Mais oder Kartoffeln im nächsten Frühjahr nur düngen, wenn auf der Fläche seit diesem Herbst eine Zwischenfrucht herangewachsen ist. Da der Landwirt weder jetzt noch im August oder September rechtsverbindlich wissen kann, ob er im roten Gebiet wirtschaftet, gibt es ein Dilemma.
Aus den Agrarministerien in Schwerin und Potsdam hieß es auf Anfrage der Bauernzeitung, dass in diesem Herbst wohl keine Zwischenfrüchte angebaut werden müssten. Magdeburg hat sich schon dahingehend positioniert, „dass im Jahr 2020 kein Zwischenfruchtanbau in den aktuell ausgewiesenen nitratgefährdeten Gebieten erforderlich ist“.
In Dresden hatte man bereits Anfang Juni das Bundesministerium „auf die Problematik unterschiedlicher Auffassungen der Länder zur Umsetzung dieser Regelung hingewiesen“ und für einen „bundeseinheitlichen Vollzug dringend um Klarstellungen gebeten“.
Thüringen bemühte sich wie Sachsen – bisher vergebens – um die „Einführung angemessener Übergangszeiten für die erforderlichen betrieblichen Anpassungen“. Bezüglich der Zwischenfrüchte, hieß es in Erfurt, könne insofern „nur der Verordnungsgeber, das BMEL, eine abschließende Aussage treffen“.
Das Bundesagrarministerium erklärte auf unsere Anfrage, dass für die Umsetzung der Düngeverordnung die Länder zuständig seien. „Bei einer geplanten Neuausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder sollten die Betriebe im Vorfeld wissen, in welchem Umfang und auf welchen Flächen sie betroffen sind.“ Da die Landwirte zum „maßgeblichen Zeitpunkt“ der Zwischenfruchtaussaat aber noch nicht wissen könnten, ob sie im neu ausgewiesenen roten Gebiet wirtschaften, sollten sie „mit den zuständigen Länderbehörden vor Ort abstimmen, ob sie unter diesen Umständen erst im Jahr 2021 eine Zwischenfrucht anbauen müssen“.
Für Rote Gebiete in Ostdeutschland, in denen weniger als 550 mm Niederschlag fallen, sollen Ausnahmereglungen beim Zwischenfruchtanbau gelten. Doch die Bemessung sorgt für Kritik. mehr
Da alle fünf Landesagrarministerien gegenüber der Bauernzeitung erklärten, die Neuausweisung der roten Gebiete bis Ende des Jahres vorzunehmen, entfällt die Vorgabe der Düngeverordnung, wonach anderenfalls der „betroffene Betrieb in den bislang ausgewiesenen Gebieten bereits 2020 eine Zwischenfrucht anbauen“ muss, stellt das Bundesministerium klar.
Obwohl sich die ostdeutschen Landesbauernverbände in der AVV eine Präzisierung der Ausnahmeregelung für den verpflichtenden Anbau von Zwischenfrüchten erhofft hatten, findet sich darin nichts. Betroffen sind Flächen in roten Gebieten, die im Mittel der Jahre weniger als 550 mm Niederschlag verzeichnen.
Die fünf ostdeutschen Agrarministerien haben sich längst auf ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen die Fachbehörden bereits im Juli erste Karten dazu veröffentlichen.