Fleischrinder unter dem Funkturm

Mit 250 Tieren hatte die Schau „Schwarz Rot Gold robust“ etwas zu bieten. Allein der Ort, die Messehallen im Rahmen der Grünen Woche, bescherten ihr viel Aufmerksamkeit.

Von Paul Bierstedt, RBB Rinderproduktion, Berlin-Brandenburg

Es war das Fleischrind-Highlight des Jahres, die vierte Bundesschau der extensiven Fleischrindrassen. Vom 17.-19. Januar 2020 trafen sich Deutschlands beste Fleischrinder der Rassen Dexter, Galloway, Hereford, Highland Cattle, Welsh Black und Zwergzebu zur gemeinsamen Bundesschau im Rahmen der Internationalen Grünen Woche.

Mit rund 250 Großtieren hatte diese Schau einen beachtlichen Umfang. Auch der Austragungsort, die Messehallen in Berlin, bildet ein Alleinstellungsmerkmal und lockte zahlreiche Besucher an.

Dexter – Kleine Rinder ganz groß

Europas Kleinste Rinderrasse, die Dexter zeigten in einen tollen Wettbewerb die Qualitäten der Rasse.

Mit dem in Brandenburg bei Fritz Guhl geborenen und von seinem jetzigen Besitzer Lutz Klingberg vorgestellten Bodo ging die erste Bundessiegerschärpe nach Mecklenburg für den gut 10 Jahre alten Prachtburschen. Auch die Siegerfärse Irma v. Damm aus dem Zuchtbetrieb von Karen Grot ist ein echtes Nordlicht.

Galloway stellte den größten Rasseblock

Mit dem größten Kontingent warteten die Galloways auf und stellten fast die Hälfte aller Schautiere und boten mit 26 Richtklassen den härtesten Wettbewerb unter dem Funkturm.

Ein Highlight war der Wettbewerb der Bullen. Nach einem Kopf an Kopf rennen belegte der imposante und überaus gefällige dunfarbene Marlin v. Buchenau von Freigut Garsena (k.-F. Schöning) aus Sachsen-Anhalt den Reservesiegerplatz hinter dem schwarzen Kimba v Kronenhof von A. Molter. Damit konnte Marlin seinen Landessieg bei der FleischrindVision noch einmal toppen. Neben diesem höchsten Titel, waren auch viele weitere hervorragende Rinder aus den neuen Bundesländern im Wettbewerb vertreten. Unter anderem die beiden mütterlichen Halbschwestern Samantha und Savannah vom Heidegrund aus der Zucht von Rainer Tornow (RBB), die beide einen Klassensieg holten. 

Hereford mit texanischem Richter

Der Rasseverband der Herefordzüchter luden als Richter den Texaner PJ Buddler ein. In einem hochkarätigen Wettbewerb kürte er die Siegertiere.

Der große Wurf gelang der Familie Kienow aus Wiesenburg in Brandenburg. Ihre Jungkuh Lissi P konnte sich nicht nur in ihrer Klasse durchsetzen, sondern wurde am Ende der Schau als Bundesreservesiegerin ausgezeichnet. Ein großartiger Erfolg für die Familie, die erstmalig an einer Bundesschau teilnahm. Bei den Färsen stellte Thomas Wick aus Sachsen-Anhalt mit HR Desiree P die Bundessiegerin. Ein überaus typvolles und gefälliges Rind, was keine Zweifel zuließ.

Highland Cattle mit niedersächsischen Schaukrachern

Im Wettbewerb der Highland Cattle dominierten die Züchter aus Niedersachsen den die Endauswahl mit perfekt herausgebrachten Tieren. Jedoch bei den Färsen konnte Falk Pommer aus Thüringen die Konkurrenz erblassen lassen.

Schon in der Richtklasse der ältesten Färsen überstrahlte die rote Pepper v. Diebeskamp die anderen Rinder und auch in der Wahl zu Bundessiegerin präsentierte sie die Vorzüge der Rasse in Bester Weise. In den einzelnen Richtklassen konnte Volker Dannebergs Tango II vom Weidegrund die dritte Klasse der Bullen. Damit konnte sich auch ein Brandenburger Tier bei starker Konkurrenz gut platzieren.

Welsh Black – die schwarzen Perlen aus Wales

Bei den Welsh Black waren die Züchter aus Niedersachen eine unüberwindbare Konkurrenz. Alle sechs Bundessiegertitel gingen in das Zuchtgebiet der Masterrind Verden. Vor allem der Siegerbulle Elton (Maack & Bieler GbR) und der zehnjährighe Reservesieger Sarturn (Fam. Wallrichs) zeigten in imposanter Weise die Vorzüge dieser leistungsstarke Rasse.Aber auch aus dem Osten konnten Züchter Achtungszeichen setzten. So K.-H- Burchard aus Sachsen-Anhalt mit seinem typvollen Jungbullen FB Afon, dem Sieger der jüngsten Bullenklasse! Auch das Welsh Black „Urgestein“ Detlef Jacob, brachte mit der hornlosen Marlis P ein tolles Rind nach Berlin und konnte guten zweiten Platz belegen. 

Exoten mit auffälliger Optik

Die Rassen Salers und Zwerg-Zebu wurden fast ausschließlich von Züchtern aus dem Süd-Westen Deutschlands ausgestellt und bereicherten die vielfältige Bundesschau mit zwei weiteren tollen Rassen. Der einige Züchter aus dem Gebiet der neuen Bundessländer war die Lehmann GbR, die mit zwei Zwergzebus am Wettbewerb teilnahm. 

Jungzüchter unter dem Funkturm

Ein Jungzüchterwettbewerb am Sonntag bot auch den Züchtern von morgen eine gute Chance, ihr Können unter Beweis zu stellen. In einem erstklassigen Wettbewerb konnte die Brandenburgerin Sophia Tornow mit ihrer Samantha vom Heidegrund die Konkurrenz hinter sich lassen und wurde als beste Vorführerin der älteren Jungzüchter vor Tim Rasch aus Niedersachsen ausgezeichnet. Bei den  jüngeren Jungzüchtern gewann Romy Hacke den Wettbewerb. Ihre stärkste Konkurrenz war Viktoria Burchardt mit ihrer Färse Nazle, welche den Reservesieg nach Sachsen-Anhalt holte. Beide Welsh Black Jungzüchterinnen boten sich ein Kopf an Kopf rennen.


Stars unserer Titelgeschichte

In Ausgabe 3/2020 berichten wir über die Herefordzucht der Agrargenossenschaft Münchehof in Brandenburg. Mit drei ihrer Zöglinge – zwei Färsen und dem Bullen Harvie nahmen sie an der vierten Bundesschau der Robustrinder „Schwarz Rot Gold robust“ auf der Grünen Woche teil.

Harvie wurde Bundesreservesieger (li.), Hereford-Färse Coline P (Cornlius x Remo) holte sich den Klassensieg. Stefan Bulisch (r.), verantwortlich für die Herefords in Münchehofe, präsentierte das Tier.


Nach vielen Wochen Vorbereitung und drei intensiven Schautagen sind alle Rinder wieder in ihren Heimatställen angekommen, mit der Gewissheit der Züchter, an einem schönen Wettbewerb teilgenommen zu haben und gute Werbung für den Berufsstand, die Rinderhaltung und regionale Produktion gemacht zu haben.

Diese einmalige Schau bot die Möglichkeit, nicht nur des Austausches der Züchter miteinander und das Vergleichen der Zuchttiere, sondern auch der Kontakt zu den Verbrauchern konnte hier gestärkt werden und diese konnten sich direkt bei den Rinderhaltern informieren und bekamen Antworten aus erster Hand und nicht über Medien oder Dritte. Daher war die Bundeschau „unter dem Funkturm“ viel mehr als eine Bundesschau, sondern ein Aufklärungsveranstaltung mit direkten Kontakt zwischen Produzent und Verbraucher.

Wir gratulieren allen Züchtern zu ihren Tieren und bedanken uns für das Engagement und die Leidenschaft für die Fleischrinder. Ein großer Dank gilt auch allen Unterstützern der Schau, sowie der Messe Berlin für das perfekte Podium während der IGW. 

Rote Gebiete in den Ländern

Die Umsetzung der Düngeverordnung wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. So ist das Vorgehen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die von den Ländern im Vorjahr vorgenommene Abgrenzung der roten Gebiete löste einen Aufschrei aus. Und zwar zu dem Zeitpunkt, als die von der EU-Kommission geforderten verschärften Reglementierungen bekannt wurden.

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg wiesen ihre Fachkulisse nach dem Prinzip der Binnendifferenzierung aus. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern orientierten sich allein an ihren mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpern. Gelten hier mehr als 20 % (Thüringen) bzw. 30 % (Mecklenburg-Vorpommern) der Fläche des Grundwasserkörpers als mit Nitrat belastet, fällt er in die Kulisse. Diese Pauschalausweisung verstehen vor allem jene Landwirte nicht, die seit Jahren vorbildliche N-Salden vorweisen.

Rote Gebiete: Regelungen in den ostdeutschen Bundesländern

Thüringen bezog neben den 227 amtlichen Grundwassermessstellen rund 1.355 Messstellen etwa von Wasserversorgern mit ein. Elf von knapp 60 Grundwasserkörpern liegen in der Kulisse. Rund 170.000 ha Nutzfläche, davon 150.000 ha Ackerland, sind betroffen, was 22 % der Gesamtnutzfläche entspricht. Hier wirtschaften rund 1.500 Betriebe.

Brandenburg verfügt über 826 behördliche Grundwassermessstellen. 350 Messstellen Dritter wurden zur Ausweisung der roten Gebiete mit einbezogen. Die Fachkulisse umfasst 26.200 ha Acker- und 34.000 ha Grünland sowie 250 ha Dauerkulturen.

In Sachsen-Anhalt sind 1.730 Betriebe betroffen. 137.100 ha liegen in roten Gebieten, davon ca. 125.300 ha Ackerland. Die Abgrenzung der roten Gebiete erfolgte hier risikobasiert, nicht messstellenbezogen. So blieben etwa Flächen, die eine geringe und sehr geringe potenzielle Nitrataustragsgefährdung aufweisen, verschont. 542 amtliche Messstellen und 171 von Dritten werden für die Zustandsbeschreibung des Grundwassers einbezogen.

In Sachsen stehen für die Nitratüberwachung im Grundwasser rund 1.700 Messstellen zur Verfügung, davon 600 staatliche. Hier wurden die gewonnenen Daten auf die Fläche übertragen und anschließend einer fachlichen Plausibilitätsprüfung unterzogen. Die roten Gebiete schließen somit rund 156.000 ha Nutzfläche ein, davon 135.500 ha Ackerland. Dies entspricht 17,4 % der Gesamtnutzfläche.

Mecklenburg-Vorpommern, das die Kulisse wie Thüringen pauschal ausgewiesen hat, verfügt über 381 Messpunkte und will in weitere investieren. 248.000 ha Nutzfläche, also rund 18 % der Gesamtnutzfläche, fallen im Norden in die Kulisse für die Nitrat-Überschussgebiete. Dort wirtschaften 1.340 Betriebe.

FH, MIL, FI, KB, RI



Nitratmessnetz: Zu dünn gesät?

Die Kritik an der Düngeverordnung ist zu großen Teilen eine Kritik am Nitratmessnetz. Hier ein Überblick, wo, wie und was erfasst wird.

Von Frank Hartmann

Es hatte etwas von Tragikomödie, wie sich die Bundesministerinnen Julia Klöckner (CDU) und Svenja Schulze (SPD) kürzlich in der Öffentlichkeit duellierten. Und das zu einem Zeitpunkt, an dem die EU-Kommission nicht mehr mit Deutschland verhandeln wird: Anfang April muss ein neues Düngegesetz den Bundesrat passieren. 

So informierte am 27. Januar die für die Düngepraxis zuständige Agrarministerin ihre Parteikollegen im Bundestag über die prekäre Verhandlungssituation mit Brüssel. Klöckner wies zudem dar­auf hin, dass sie das für das Messnetz verantwortliche Bundesumweltministerium und die Länder „unmissverständlich“ aufgeforderte habe, für mehr Transparenz bei den Nitrat-Messstellen zu sorgen. Damit griff Klöckner die Kritik und Zweifel der protestierenden Landwirte an den Messstellen auf. Sie stellte aber auch klar: „Wir werden nichts, was ist, wegmessen können.“ 

Nitratmessnetz: Transparenz zugesagt

Auf Forderungen der CDU nach mehr Messstellen, konterte Umweltministerin Schulze am 29. Januar: Die Länder könnten gern ihre Messstellen überprüfen und noch mehr Messstellen einrichten: „Aber es ist vollkommen klar: Wir können das Problem nicht wegmessen.“ Darin scheinen sich beide einig zu sein.



Veranstaltungstipp: Am 20. Februar 2020 laden die Thüringer Ministerien für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), sowie Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zum gemeinsamen Dialog mit der Landwirtschaft zum Thema „Grundwasserschutz / rote Gebiete / Düngeverordnung“ öffentlich ein. Mehr Informationen



In der Tat tut sich etwas in einigen Bundesländern. In Thüringen lokalisieren seit Ende vorigen Jahres auf Initiative des Bauernverbandes Landwirte Nitrat-Messstellen, um mögliche außerlandwirtschaftliche Eintragspfade zu erkunden. Die Landesregierung verspricht, Transparenz herzustellen. Am 20. Februar gibt es ein großes öffentliches Dialogforum. In Nordrhein-Westfalen, berichtet das Fachblatt „Schweinezucht und Schweinemast“, erbrachte eine Überprüfung von 300 ausgewählten Messstellen, dass zwei Drittel davon nur eingeschränkt funktionsfähig sind.

Das mag alles interessant und richtig sein, ist aber für die aktuelle Bewertung der EU-Kommission und ihrer Forderung nach scharfen Regularien in Nitratüberschussgebieten nicht von Belang. Zuletzt monierte Brüssel, dass rund ein Drittel der deutschen Messstellen mit Grenzwertüberschreitung außerhalb der roten Gebiete liegen. Diese müssten Teil der Kulissen werden.

Der in den vergangenen Wochen und Monaten vor allem auf den Schlepperdemos geäußerte Frust über die roten Gebiete und der Zweifel am deutschen Messnetz sind jedoch zwei Paar Schuhe. Denn der Druck, den Brüssel mit dem im Oktober 2013 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren auf Deutschland ausübt, fußt auf Daten aus zweierlei Messnetzen. 

Da ist zum einen das Belastungsnetz (EU-Nitratmessnetz). 1996 zählten 182 Messpunkte dazu, die die Länder ausgewählt hatten. 2012 waren es nur noch 162. Diese Grundwassermessstellen wurden von landwirtschaftlicher Nutzung (Acker, Grünland, Sonderkulturen) geprägt. In Ostdeutschland und Berlin lagen 33 davon. Im Zeitraum 2008 bis 2010 wiesen gut 50 % aller Messstellen ein Niveau über dem Grenzwert von 50 mg/l auf.


Messstellennetz-Messtelle-Düngeverordnung

Nitrat messen

Bei der Beobachtung von Nitratkonzentrationen erfolgt keine Betrachtung der Nitratfrachten in das Grundwasser.

Eine Beurteilung der tatsächlichen Menge des ausgewaschenen Nitrates kann nur mithilfe der tatsächlich neu gebildeten Menge an Grundwasser für das jeweilige Jahr vorgenommen werden.  

Die Höhe der Grundwasserneubildung pro Jahr kann vor allem bei oberflächenna­hem Grundwasser erheblichen Einfluss auf die gemessenen Nitratkonzentrationen haben.

Quelle: BMU


Weitere 20 % bewegten sich zwischen 40 und 50  mg/l. So steht es im Nitratbericht aus dem Jahr 2012. Im Vergleich mit den vorherigen Daten konnte insgesamt zwar eine rückläufige Nitratbelastung ermittelt werden. Allerdings wiesen rund 40  % der Messstellen steigende Tendenzen auf. Obwohl man in Brüssel wusste, dass diese geringe Messstellendichte keinen repräsentativen Charakter haben kann, wurden die Daten zur Bewertung mit herangezogen. Noch bis 2015 meldete Deutschland auf Grundlage dieser 162 Messstellen Daten zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.


messstellen-messtellennetz-Brandenburg

Rote Gebiete in den Ländern

Die Umsetzung der Düngeverordnung wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. So ist das Vorgehen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Sachsen-Anhalt und Thüringen. mehr


Düngeverordnung: Nur wenig Besserung

Parallel gab und gibt es das EUA-Messnetz, das regelmäßig Daten an die Europäische Umweltagentur liefert. Es umfasste 2012 bundesweit 739 Messpunkte. An 106 davon wurden die Nitratnormen überschritten (16 in Ostdeutschland). Verglichen mit den vorherigen Erhebungen ließ sich bundesweit an lediglich vier Messstellen eine leichte Verbesserung dokumentieren. Zu diesem Zeitpunkt galt überdies für 300 (66 in Ostdeutschland) der insgesamt 1.200 Grundwasserkörper in Deutschland, dass sie sich aufgrund hoher Nitratbelastungen in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Im Ergebnis verlangte die EU-Kommission von Deutschland, mehr für die Nitratreduzierung zu tun. Dies mündete in der langwierigen Novelle der Düngeverordnung, die 2017 in Kraft trat. Zugleich wurde hierzulande das Messstellennetz, das in vielen anderen EU-Ländern schon vor zehn Jahren bedeutend dichter war, ausgebaut. 

Seit 2015 hat sich das Nitrat-Belastungsnetz, das allein die landwirtschaftlichen Einflüsse überwachen soll, von 162 auf 697 vervierfacht. Diese knapp 700 Messstellen sind heute Teil des EUA-Messnetzes, das auf insgesamt 1.214 Messstellen ausgebaut wurde. Die Verteilung der Messpunkte soll die Landnutzungen in Deutschland repräsentativ widerspiegeln: Ackerland 45 %, Grünland 11 %, Sonderkulturen 1  %, Wald 30 %, Siedlung 9 % und Sonstige 4 %.

Grobmaschiges Messstellenetz

Den letzten Auswertungen von 2016 zufolge, liegen die Nitratgehalte bei 18 % der EUA-Messstellen über dem Schwellenwert von 50  mg/l. Bei den davon für das EU-Nitratmessnetz herangezogenen landwirtschaftlich geprägten 700 Messpunkten überschreiten 28 % den Schwellenwert. Laut dem Nitratbericht von 2016 habe sich hier die Situation nur unwesentlich zu den vorherigen Ergebnissen verbessert. Und nach den Kriterien der EU-Wasserrahmenrichtlinie befinden sich immer noch gut 300 der 1.200 Grundwasserkörper wegen zu hoher Nitratwerte in einem schlechten chemischen Zustand.


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Wenn auch (zu) spät, ist es gewiss richtig und gut, mehr Transparenz und Wissen über das Messstellenetz herzustellen. Auch kann und soll diskutiert werden, ob das Messnetz tatsächlich dicht genug ist, um die Quellen für eine Nitratbelastung zu ermitteln und hiernach vor Ort gezielt Maßnahmen zur Reduktion zu starten. Deutschland gehört, was die Messnetzdichte angeht, zu den vier Schlusslichtern der EU. Dänemark etwa verfügt in seinem EU-Nitratmessnetz zehnmal mehr Messpunkte auf 1.000 km2. In Belgien sind es über zwanzigmal so viele.

Kein deutsches Problem

Man sollte sich davor hüten, zu glauben, wegen der Nitratrichtlinie hätte die EU-Kommission nur Deutschland im Visier. Es gab in den vergangenen zehn Jahren  mindestens 18 Urteile des Europäischen Gerichtshofes. Gegen die Nitratrichtlinie verstoßen hatten neben Deutschland zehn weitere Mitgliedstaaten: Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Ita­lien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Spanien und das Vereinigte Königreich.

Zu Kenntnis nehmen sollte man freilich die Düngepraxis. Laut der Universität Gießen lag der im Jahr 2017 bundesweit bilanzierte N-Überschuss bei 70,6 kg/ha (BB: 45,3 kg/ha; MV: 49,9; SN: 51,1; ST: 47,4; TH: 48,1). Auf Kreisebene her­untergebrochen, lag der N-Überschuss in 84 Regionen (30  % der LF) unter 55 kg/ha. In 157 Kreisen, die 47 % der LF repräsentieren, wurden Werte zwischen 55 und 100 kg/ha ermittelt. Eine N-Überschussbilanz von mehr als 100  kg/ha wiesen 58 Kreise aus, die 23  % der Gesamtnutzfläche ausmachen.

Ministerinnen im offenen Streit

Julia Klöckner attackiert ihre Amtskollegin im Bundesumweltministerium in Sachen Nitratmessnetz – die weist die Kritik umgehend scharf zurück. Am 3. April soll der Bundesrat über die Neufassung der Düngeverordnung entscheiden – viel Zeit bleibt nicht mehr.

Über die Qualität des Nitratmessnetztes gab es zwischen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) offenen Streit. Klöckner forderte ihre Kabinettskollegin auf, auf die Kritik aus der Landwirtschaft an den Messnetzen zu reagieren. Als federführende Ministerin für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und die Nitratberichterstattung liege es in ihrer Verantwortung, den Vorwürfen zu den Messnetzen nachzugehen, heißt in einem Schreiben an die SPD-Politikerin. Klöckner bezeichnete die Kritik an den Messtellen als „gut nachvollziehbar“.

Schulze wies die Aufforderung umgehend und scharf zurück. Sie nannte den Brief ein „offenkundiges Bemühen“ Klöckners, von eigenen Versäumnissen abzulenken. Damit würde sie die gemeinsamen Anstrengungen gefährden, finanzielle Sanktionen gegen die Bundesrepublik abzuwenden. Die EU-Kommission habe zu keinem Zeitpunkt fehlerhafte Messstellen kritisiert, sondern unzureichende düngerechtliche Regelungen, die ausschließlich in Klöckners Verantwortung lägen. Schulze hatte sich jedoch zuvor bereits offen gezeigt, das Messstellennetz zu überprüfen.

Beide Ministerien haben sich inzwischen auf weitergehende Änderungen an ihrem Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung verständigt. Die Neufassung soll zeitnah offiziell nach Brüssel verschickt werden.

Düngeverbot auf gefrorenen Böden?

Regierungskreisen zufolge soll auf die bislang vorgesehene Ausnahmeregelung für die Düngung auf gefrorenen Böden verzichtet werden. Geplant ist nunmehr ein Düngeverbot für gefrorene Böden in roten Gebieten. Hinsichtlich der Nitratmessstellen wird die Kommission vom Bestreben der Länder in Kenntnis gesetzt, zu einer stärkeren Harmonisierung zu kommen.



Voraussichtlich werden die Länder zudem verpflichtet, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen. Erleichterungen will die Bundesregierung nach wie vor beim derzeit vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung von Zwischenfrüchten erreichen. Sie bringt die Möglichkeit ins Spiel, Stallmist und Kompost zu Zwischenfrüchten ausbringen zu dürfen, die nicht der Futternutzung dienen.

Die Bundesländer stehen nun vor der Aufgabe, innerhalb kürzester Zeit die roten Gebiete so anzupassen, dass alle belasteten Messstellen einbezogen sind. Der Bund schlägt vor, um jeden roten Messpunkt einen Radius von 5 km einzubeziehen. Für die betroffenen Länder bedeutet dies, ihre Landesverordnungen bis zum April anzupassen. Ziel bleibt es, die Bundesverordnung am 3. April im Bundesrat zu beschließen. red 

Malerin Theresa Beitl: Aus Kuh wird Kunst

Oft bunt, aber immer ausdrucksstark und mit viel Charakter: Die Berliner Malerin Theresa Beitl porträtiert Rinder, hinterfragt Landwirtschaft und unsere Art und Weise zu leben. 

Agrarpaket, Bauernproteste, Tierwohl-Initiative, Julia Klöckner. Glyphosat, Bienensterben – solch Vokabular aus dem Mund einer Künstlerin? Ja, Theresa Beitl beherrscht es und die Fakten dahinter auch. Wie eine, die sich ihr Bild macht von unserer Gesellschaft und ihrem Zustand. Von der Landwirtschaft als Teil davon, einer Branche, die sich mehr und mehr Fragen gefallen lassen muss und ihrerseits Fragen stellt. Rosarot ist dieses Bild nicht, mitunter sogar ein wenig düster. Bei dieser oder jener Facette des Themas, spüren wir später, gehen wir nicht konform. So etwas muss man ­aushalten, eigene Erfahrungen, Wissen, Draufsichten in die De­batte werfen. Dem Gegenüber ­Gelegenheit geben, das Gleiche zu tun. Seit über 15 Jahren sind Kühe das Objekt ihrer Kunst, inspiriert durch eine Reise  durch Vorarlberg, diese Gebirgsregion in Westösterreich, wo ihr Vater Richard Beitl herstammt, Germanist und Autor. 

Theresa Beitl: „Diesem Tier haben wir viel zu verdanken“

Beitl empfindet die Kuh als Phänomen: friedvoll, zugleich kampfbereit, wenn es sein muss, Sinnbild des Archaischen, Kraftvollen, eine Mischung aus Urgewalt und Sanftheit, kein Haustier, nicht manipulierbar, Abbild der ursprünglich engen Beziehung zwischen Mensch und Tier, derer wir, sagt sie, inzwischen verlustig gegangen seien. „Kühe erinnern uns heute an Zeiten und eine Welt, in der wir noch stark miteinander verbunden waren.“ Nicht von ungefähr sei die Kuh in allen Schöpfungsmythen zu finden: als eine gütige, nährende, Leben spendende Gestalt: an der Seite von Göttern; der Tropfen Milch als Beginn allen Seins; große Religionsbegründer als Hirten dargestellt. „Diesem Tier haben wir bis heute viel zu verdanken. Fleisch, dessen Überkonsum wir gerade überdenken, Milch, Fell, natürliche Dünger. Aber wir wertschätzen es zu wenig.“ 


Bitte recht freundlich


Eine dieser Konzeptkünstler, die eine Idee, ein (moralisches) Anliegen in den Vordergrund ihres Schaffens rücken, sei sie nicht. Eine Botschaft will sie dennoch transportieren, ausgedrückt durch starkfarbige Porträts von Rindern. Die lautet, haben wir sie richtig verstanden: Zeigt mehr Respekt vor allem, was um uns herum lebt, vor der Natur in ihrer Gesamtheit – in einem Umfeld, das Egomanentum, übermäßige Selbstbezogenheit also, zu einem seiner Leitbilder erklärt habe: „Wir wollen gut leben und interpretieren das auf merkwürdige Weise. Dinge werden als Luxus angesehen und erstrebt, die nichts als schöner Schein sind.“ Einzige Möglichkeit, dagegenzuhalten: Als Individuum seine eigenen Prioritäten setzen, sagt sie. Denn politisch werde solcher Glücksauffassung in keiner Weise gegengesteuert. 

Mit Rindermotiven einzigartig in der Kunstszene

Die Darstellung von Tieren in der Malerei hat eine lange Tradition, geht bis ins 16. Jahrhundert zurück und blieb einziges Genre, das sich der Kreatur widmete, bis die Fotografie den Auftrag übernahm, deren Abbild zu zeichnen. Heute ist Beitl mit Rindern als ihrem bevorzugten Sujet in dieser Spezialisierung einzigartig in der Kunstszene. Herangearbeitet hat sie sich über die Landschaftsmalerei. Darin auszudrücken, was sie umtreibt, dem Verhältnis des Menschen zu allen Dingen der Schöpfung per Malerei ein Bild zu geben, bevorzugte sie bereits während ihres Studiums in Paris, später in Berlin. 


Im Atelier


Dort auch geboren und heute lebend, erzählt sie von ihrer europaweit verstreuten Familie. Bei Besuchen einer Halbschwester in Ungarn habe sie insbesondere im Kontakt zu Bauern die Umbrüche wahrgenommen in einem Land, das wie Deutschland eine politische und wirtschaftliche Wende durchlebte. Soziale Verwerfungen, was geschieht, wenn eine alte und eine neue Welt sich gegenüberstehen, aufeinanderprallen, stellte sie dar, was nicht jedem schmeckte. 

Theresa Beitl: Das Melken gelang auf Anhieb

Die Modelle für ihre Malerei in Acryl oder Öl fand sie bisher in  Österreich oder der Schweiz, in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft. Dort seien Individualität, Eigenart, Charakter, auch das Geheimnisvolle, das Unbekannte der Tiere noch unverfälschter, authentischer als in einem Stall mit 300 Kopf. Stopp, da haben wir Diskussionsbedarf, wir kennen es anders. Theresa Beitl grübelt, vielleicht reise sie auch deshalb besonders gern in die Heimat ihrer Vorfahren, weil sie sich ihren Wurzeln dort am engsten verbunden fühlt, ihr die Mentalität der Bauern und ihr fast stur zu nennendes Festhalten an Traditionen besonders vertraut sind. Dort habe sie sich das erste Mal unter eine Kuh gesetzt: Das Melken gelang auf Anhieb. 


Wie alles begann


Zugleich bekomme, das gesteht sie, diese Sichtweise derzeit einen neuen Horizont: Auftraggeber für die Kuhporträts stammen – dank mehrerer Ausstellungen – auch aus dem Brandenburger Umland. Sie hat Kühe einiger Nebenerwerbslandwirte gemalt, die Wasserbüffel des Fernsehmoderators Max Moor und seiner Frau im Barnim, hält (losen) Kontakt zu Biohöfen im Oderland. Und meint inzwischen, sich Stück für Stück „mit einem Umfeld neu verbinden zu können, das ich auch hier finde, in Brandenburg, ohne die Bergkulisse Österreichs.“ Für die Porträts fährt sie, selbstverständlich, vor Ort, macht anatomische Studien mit Kohle oder Wachs, sehr gründlich. Manchmal übermale sie ein Motiv bis zu 20 Mal, weil „mich immer wieder ein neuer Impuls antreibt“ und so auch Räumlichkeit entsteht.

Ein Atelier unter freiem Himmel?

Längst kann sie Rassen unterscheiden, deren Merkmale beschreiben, nennt das Schottische Highland-Cattle nicht mehr wie beim ersten Anblick Flokatiträger, sondern Landschaftspfleger. Und: „Als ich in der Schweiz, wo das Braunvieh zu Hause ist, zum ersten Mal Holstein-Friesen sah, habe ich nicht schlecht gestaunt. Rassen sind nicht mehr regional gebunden.“ 


Theresa Beitl, Künstlerin aus Berlin

Theresa Beitl

Malerei | Grafik | Objekt

Theresa Beitl arbeitet als Künstlerin in Berlin

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Am Ende unseres Besuchs schlägt Theresa Beitl uns vor, gemeinsam ein Pleinair zu veranstalten, ein Atelier unter freiem Himmel, sagen wir im Mai, wenn die Weiden wieder satt und grün stehen, auf einem landwirtschaftlichen Betrieb – mit Rinderhaltung, logisch. Eine bessere Gelegenheit kann es nicht geben, um: sich gegenseitig bei der Arbeit zuzusehen, Fragen zu stellen, Antworten zu geben, zu disputieren, zu feiern, vielleicht Positionen neu zu überdenken, weil zu lange nicht hinterfragt, Brücken zu bauen und sich auf deren Mitte zu treffen, um weiter zu reden. Wir schlagen ein! Jutta Heise

Waldbesitzer: Freiwilliger Unterricht am Wochenende

Die Waldbauernschule Brandenburg bietet alljährlich im Frühjahr und Herbst Kurse zu aktuellen Themen an. Jetzt startet die nächste Runde.

Von Jörg Möbius

Nach über elf Jahren Waldbauernschule und mehr als 70 unterrichteten Fortbildungskursen für private und kleine Waldbesitzer in Brandenburg war für den Referenten der Waldbauernschule Brandenburg, Förster Martin Schmitt aus Beelitz, der Lehrgang für Neueinsteiger im Herbst 2019 eine große Überraschung.

Der Grund: Die große Nachfrage nach Forst- und Waldthemen insbesondere durch junge und weibliche Teilnehmer. „Die Zusammensetzung der Teilnehmer war untypisch zu unseren bisherigen Schulungen“, resümiert der erfahrene Referent der märkischen Waldbauernschule. Knapp die Hälfte der über 30 Anmeldungen kamen von weiblichen Waldinteressierten. Nachfragen beim einzigen Neueinsteigerkurs des Herbstes 2019, weshalb kein vegetarisches Essen angeboten wurde oder nach Mitfahrgelegenheiten zur Wald-Exkursion, weil Teilnehmer mit dem Zug nach Kloster Lehnin anreisten, waren in der Vergangenheit eher selten unter den traditionellen Waldbauern. „Der Wunsch nach beidseitig bedrucktem Schulungsmaterial beim nächsten Mal, beschreibt die neue Klientel sehr trefflich“, meint Kursleiter Martin Schmitt hocherfreut.

Waldbauernschule: Spezieller Einsteigerlehrgang

Der Kurs in Kloster Lehnin war der seit einigen Jahren zweimal jährlich angebotene Einsteigerlehrgang, in dem es vor allem um die Rechte und Pflichten privater Waldeigentümer geht. Für alle Erstlinge besonders interessant, so schätzt Schmitt ein, waren auch Fragen zur Verkehrssicherung, Informationsmöglichkeiten für Waldbewirtschafter im Internet oder wie der Holzmarkt eigentlich funktioniert.

© Juliane Menzel

Unter den Teilnehmern war auch Karl-Heinz Willenborg aus dem Kreis Vechta. Sein Vater hatte 1991 eine Hofstelle mit Ackerland und Wald in der Nähe von Pritzwalk erworben. Sie gehörten einer Familie aus dem Sauerland, die es nach der Wende zurückerhielt. Hofstelle und landwirtschaftliche Flächen sind verpachtet. Der Wald ist überwiegend Mischwald und besteht aus zwei Flurstücken mit zusammen 17 ha. „Nach Vaters Tod kümmere ich mich um die organisatorischen Angelegenheiten dort.“ Zusammen mit seiner Mutter ist er in einer Erbengemeinschaft Eigentümer geworden. „Die Waldflächen lassen wir durch die Forstbetriebsgemeinschaft Hohe Heide/Prignitz verwalten und bewirtschaften“, so Willenborg, der als Arbeitsvorbereiter in einer Behindertenwerkstatt angestellt ist. „Ich bin zum Lehrgang gekommen, weil ich mehr über die Waldverhältnisse in Brandenburg wissen möchte.“

Nicht zum ersten Mal dabei ist Bertram Kühne. Er arbeitet als Fachberater für Düngung in Brandenburg für die Firma SKW Stickstoffwerke Piesteritz mit Sitz in Lutherstadt Wittenberg. Der Agraringenieur besitzt mit seiner Schwester ca. 3 ha Wald, diesen haben sie vor längerer Zeit erworben. „Ich habe total Lust, den Mischwald aus vorwiegend Kiefer und Robinie mit vereinzelten Birken zu bewirtschaften.“ Das Alter der Bäume liegt zwischen 60 und 120 Jahren, es gibt also Pflegebedarf aufgrund von Alter und nun durch Folgen der Wetterextreme. Kühne entnimmt Brenn- und Bauholz für den eigenen Bedarf. „Ich versuche, weitere Arten zu etablieren, trocken- und hitzetolerant und einigermaßen frosthart“, so der begeisterte Freizeitwaldwirt, der gerne weitere drei Hektar kaufen würde.

„Da ich das erste Mal dabei war, sind alle Themen interessant und haben mir neue Erkenntnisse gebracht“, äußerte ein anderer Teilnehmer nach Theorieteil und Exkursion ins Revier. Oder: „Mehr geht nicht in der Zeit von zwei Kurstagen.“ Dem nächsten Forst­neuling brachte der Neueinsteigerlehrgang „Erkenntnisse für den Umgang mit meinen zukünftigen Waldflächen, aus einer Erbschaft“.

Regelmäßige Schulungsreihe für Waldbauern

Die Waldbauernschule Brandenburg führt seit nunmehr elf Jahren Fortbildungsveranstaltungen für Waldbesitzer im Land Brandenburg durch. Jeweils im Frühjahr und Herbst gibt es die zweitägigen Veranstaltungen. Dank Förderung kostet die Teilnahme nur 40 €. „In über 440 Einzelschulungen bringen wir waldbauliche und forstbetriebliche Grundlagen in die Fläche“, so Referent Schmitt. „Die Waldschäden durch den Klimawandel und der Generationsvertrag im Wald bringen offenbar neue junge Waldbesitzer mit neuen Idealen zur Waldbauernschule, was unsere Arbeit bestätigt und erfrischt“, schätzt der Diplom-Forstingenieur und Stadtförster von Beelitz ein.

Die Frühjahrs- und Herbstschulungen finden von Freitag 16 Uhr bis Samstag 15 Uhr an insgesamt 24 Orten in Brandenburg statt. Die Frühjahrsschulungen 2020 starten am 21./22. Februar, letzter Termin ist 24./25. April. Alle Termine und Orte, gegliedert nach den Regionen Süd, Nord-West und Nord-Ost, sind auf der Internetseite des Verbandes zu finden. Am 21./22. Februar gibt es auch eine Neuauflage der Neueinsteiger-Schulung.


Waldbauernschule Brandenburg, Projektträger: Waldbauernverband Brandenburg e. V., Am Heideberg 1, 16818 Walsleben, Tel. (03 39 20) 5 06 10, Fax (03 39 20) 5 06 09, www.waldbauernschule-brandenburg.de


Neufassung der Düngeverordnung: Hängepartie

Wer sich von der Politik in Mecklenburg-Vorpommern Antworten auf die drängendsten Fragen zur Düngeverordnung erhofft, wird enttäuscht. Stattdessen herrscht Verunsicherung aller Orten – es droht eine Hängepartie zu Lasten der Betriebe.

Ein Kommentar von Gerd Rinas

Die bevorstehende Neufassung der Düngeverordnung sorgt bei Landwirten für immer größeren Verdruß. Wenn es dafür eines Beweises bedurfte, dann lieferte ihn der Boden- und Düngungstag vorige Woche in Linstow. Vor allem das Zugeständnis der Bundesregierung an die EU-Kommission, in sogenannten roten Gebieten mit nitratbelasteten Grundwasserkörpern nur noch 20 % unter dem Pflanzenbedarf düngen zu dürfen, treibt die Bauern auf die Barrikaden. Wer glaubte, auf dem Fachtag befriedigende Antworten auf die vielen offenen Fragen zu bekommen, wurde enttäuscht. Die Verunsicherung dürfte eher zugenommen haben.


Auf dem Boden- und Mündungstag Mecklenburg-Vorpommern in Linstow

„Eine richtig dumme Lösung“

Auf dem Boden- und Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern übten Landwirte scharfe Kritik an der Verschärfung der Düngeverordnung. „Die Nitratbelastung im Grundwasser muss runter”, hielt Agrarminister Backhaus dagegen. Überraschende Unterstützung bekamen die Bauern aus der Wissenschaft. mehr


Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus hatte keine neuen und vor allem keine guten Nachrichten für die Landwirte. Im Gegenteil: Seine Sorge vor der Ausweisung zusätzlicher roter Gebiete und vor Düngeeinschränkungen für weitere Betriebe ist durchaus berechtigt. Die mittlerweile von der Bundesregierung akzeptierten jüngsten Vorgaben aus Brüssel zur Einbeziehung nitratbelasteter Messstellen in Gebieten, die bisher nicht als rot gekennzeichnet sind, legt diese Aussicht nahe. Ob und wie viele Betriebe andererseits von einer messstellenscharfen Zuordnung der roten Gebiete profitieren würden, indem sie unter Umständen aus diesen Gebieten „herausfielen“, ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht absehbar. 

Düngeverordnung: Mehr Binnendifferenierung?

Gerd Rinas, Landesredakteur Mecklenburg-Vorpommern

Keine Aussicht auf Verbesserung für die Landwirte bieten aus Sicht der Landesregierung offenbar Binnendifferenzierung und Fundstellenanalyse. Beides forderten die Landwirten in Linstow erneut vehement. Mit Zwischenrufen und auf Plakaten machten sie klar, dass sie von diesen Forderungen nicht abrücken werden. Tatsächlich ist die bisherige Datenlage dünn. Die Belastungswerte stammen aus vergleichsweise wenigen Messstellen, die größtenteils für diese Erhebungen gar nicht nicht ausgelegt sind. Die Forderungen der Landwirte sind eindeutig berechtigt.

Das weiß auch Minister Backhaus. Trotzdem  zeigte er sich in Linstow skeptisch, ob Binnendifferenzierung die roten Gebiete spürbar verkleinern und Betriebe entlasten würde. Nach seiner Auffassung sprechen die bisherigen Ergebnisse eine klare Sprache: Auch jede zweite neu angelegte Messstelle weist Nitratbelastungen in Grundwasserkörpern über dem Grenzwert von 50 ml/l aus. Backhaus sieht seine Annahme bestätigt, dass mehr Messstellen nicht zu besseren Ergebnissen führen. Seine immer gleiche Botschaft, die er auch in Linstow wiederholte: Die Nitratbelastung muss sinken!

Warum wird dieser Vorschlag favorisiert?

Doch mit welchen Maßnahmen dies am ehesten zu erreichen ist, darüber dürfte der Streit nun erst richtig losgehen. Prof. Henning Kage ließ in Linstow keinen Zweifel daran, dass eine Düngung  20 % unter dem Pflanzenbedarf nicht zwangsläufig zu geringeren Nitratbelastungen im Grundwasser führt – und die Bundesregierung dies sehr wohl wisse. Was für eine Aussage! Warum wird dieser Vorschlag trotzdem favorisiert? Warum werden effektivere Maßnahmen zur Senkung der Nitratbelastung offenbar ausgeblendet? Warum wird nicht in deutlich mehr Beratung und Förderanreize investiert, damit Landwirte z. B. ihre Fruchtfolgen erweitern? Fragen über Fragen! 

Landwirte kommentierten die eindeutigen Aussagen mit ungläubigem Kopfschütteln und viel Applaus. Kage gilt bundesweit als ausgewiesener Experte für den Weizen- und Rapsanbau. Warum die Forschungsergebnisse und Empfehlungen von Wissenschaftlern seines Kalibers in der Politik offenbar nur wenig Beachtung finden, bleibt nach den bisher vorgeschlagenen pauschalen Maßnahmen ein Rätsel. Unter diesen Voraussetzungen droht bei der Senkung der Nitratbelastung eine Hängepartie – zu Lasten der betroffenen Betrieben in den roten Gebieten.



Erst Absatz sichern, dann mehr Bio erzeugen

Die Erzeugerpreise für Biomilch sind im zweiten Jahr in Folge gefallen. Schuld am Preisverfall sollen die steigenden Anlieferungsmengen durch die Betriebe sein – doch der Vorwurf trifft die Falschen.

Es kommentiert Bettina Karl

Neulich vor dem Supermarktregal eines Discounters: Zwei Kunden diskutieren über das Milchsortiment. „Da kann ich ja auch Biomilch nehmen“, erklärt der eine und freut sich über das Angebot. Lediglich 99 Cent soll er für einen Liter Biomilch mit 1,5 % Fett berappen. Mit 3,8 % Fett kostet die gleiche Menge schlappe zehn Cent mehr.

Die Erzeugerpreise für Biomilch sanken 2019 im zweiten Jahr in Folge. Wie der Verband Bioland kürzlich mitteilte, fiel der Durchschnittspreis nach vorläufigen Daten im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Cent. Das sind fast zwei Prozent weniger. Doch schon 2018 befanden sich die Erzeugerpreise im Abwärtstrend. Sie sanken damals gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Cent je Kilogramm Ökomilch. Zuvor, im Jahr 2017, wurde laut Bioland mit durchschnittlich 49,1 Cent je Kilogramm der bislang höchste Preis für Biomilch gezahlt.

Eine Million Tonnen Biomilch in 2019 erzeugt

Schuld am Preisverfall sollen die steigenden Anlieferungsmengen in Deutschland sein. Bereits im Mai 2019 kursierte die Meldung in der Medienwelt: „Biomilch knackt Million-Tonnen-Grenze“! Rund 33 Millionen Tonnen Milch wurden 2018 erzeugt. Davon waren eine Million Tonnen Biomilch. Nach Angaben der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) machte ökologisch erzeugte Milch damit einen Anteil von 3,5 % an den gesamten Milchanlieferungen aus – 19 % über dem Vorjahreswert. Marktexperten zufolge rief der Einstieg neuer Erzeuger in die Biomilchproduktion diesen Preisverfall hervor. 

Es kommentiert: Bettina Karl, Redakteurin Tierhaltung

Doch trifft der Vorwurf die Richtigen? Folgten nicht viele der Neueinsteiger dem Ruf von Politik und Gesellschaft nach mehr ökologischer Landwirtschaft? Nach Anbaubedingungen und Tierhaltung, die auf biologischen Kriterien beruhen? Versprachen sich viele dieser Pioniere nicht mehr Wirtschaftlichkeit durch ein höheres Preisniveau? Abgesehen davon, dass dies ohnehin zwingend notwendig ist, um die Mehrkosten der ökologischen Wirtschaftsweise zu decken. 

Darüber hinaus ist die mediale Präsenz von Tierschützern oder Nichtregierungsorganisationen, die es angeblich satt haben und andere Haltungsbedingungen für die Tiere fordern, ungemein groß. Und wo sind die Verbraucher, die in Umfragen bekunden, beim Kauf eines tierischen Produktes stets auch nach den Haltungsbedingungen zu entscheiden? Anscheinend gibt es immer noch den ziemlich großen Unterschied zwischen dem, was viele Verbraucher sagen, und dem, was im Einkaufswagen landet. 

„Alles andere würde keinen Sinn machen“

Diese Widersprüchlichkeit hat Folgen. Biomilcherzeuger gaben die Produktion inzwischen wieder auf, weil die erzielten Preise für sie zu niedrig sind, um wirtschaftlich arbeiten zu können, und weil sie bei der gegenwärtigen politischen Lage ihre Zukunft nicht mehr in diesem Segment sehen. Auf unsere Anfrage zu den Gründen für den Ausstieg eines Milchviehbetriebes aus der Produktion bestätigte die Biomolkerei: Der Vertrag wurde in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst. Und: „Für uns ist es wichtig, nur so viel Rohstoff von unseren Milcherzeugern zu beziehen, wie wir auch vermarkten können. Alles andere würde keinen Sinn machen.“ 

Wie viel Sinn macht es dann, wenn Regierungen immer höhere Zielquoten für die Biolandwirtschaft setzen? Müssten Politik und Handel nicht erst einmal ihre Hausaufgaben machen und dem Absatz von Bioprodukten einen Schub versetzen? Und zwar einen, der nicht über Niedrigpreise am Milchregal funktioniert, sondern der den Biolandwirten ein Einkommen ermöglicht, mit dem sie auch wirtschaftlich nachhaltig arbeiten können. Nur so hat Biomilch aus der Region wirklich eine Chance.



Kühe auf einer Weide

A2-Milch – was ist dran am Mythos?

A2-Milch soll gesünder sein als gewöhnliche A1-Milch. Sie wird daher in Australien, Neuseeland oder in der Schweiz sogar teuer vermarktet, obwohl dieser Mehrwert wissenschaftlich nicht erwiesen ist. mehr

Von Andreas Höflich, Christine Höflich und Anke Römer


Neuer Stallboden – weniger Emissionen?

Ein neuer Stallboden könnte demnächst klimaschädliche Ammoniakemissionen in Milchviehställen deutlich mindern. Das lassen erste Ergebnisse eines Forschungsprojekts in der Gut Dummerstorf GmbH erwarten. 

Von Gerd Rinas

Dr. Holger Brandt
Dr. Holger Brandt

Dort wurden in einem Boxenlaufstall für 360 Milchkühe ein nach Angaben des Herstellers besonders emissionsmindernder Stallboden und ein speziell entwickelte Schieberentmistung eingebaut. „Damit der Gülleschieber funktioniert, muss der Untergrund planbefestigt sein. Dazu haben wir zunächst eine Betonsohle in den vier Laufgängen gegossen. Auf den planbefestigten Stallboden wurde eine Kunststoffplatte aufgeklebt. Auf diese wurde dann der neue Fussboden aufgeschraubt“, berichtete Dr. Holger Brandt, Geschäftsführer des Gutes Dummerstorf.

Die Bauarbeiten begannen im Mai 2018 und wurden Mitte November bei laufendem Betrieb abgeschlossen. Planung und Bauleitung wurden von der Hochbauabteilung der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt. Das Gut Dummerstorf ist ein Tochterunternehmen der Landgesellschaft MV. 

Wie funktioniert der neue Stallboden?

David Janke erklärt neuen Stallboden
Der Schieber reinigt den Fussboden mit einer Lippe und Zähnen aus Kunststoff.

Der neue Stallboden besteht aus speziell profilierten Kunststoffelementen. Viele kleine Querrillen und Längsrillen an den Rändern sorgen dafür, dass der Harn der Milchkühe rasch abtransportiert wird. „Wir gehen davon aus, dass die schnelle Trennung von Kot und Harn durch das besondere Profil des Fußbodens und das spezielle Schiebersystem die Ammoniakemmission in geschlossenen Stallsystemen stark reduzieren. Dieses Wirkprinzip macht sich der neu entwickelte Fussbodenbelag zunutze“, erläutert Betriebsleiter Lucas Pieper. 

Nach dem subjektiven Geruchsempfinden von Mitarbeitern und Besuchern weist das Raumklima in dem etwa 100 m langen Stall mit dem neuen Stallboden deutlich weniger Ammoniak auf als in Ställen mit herkömmlichem Boden.


„Im März beginnen wir mit zwölfmonatigen Stallklimamessungen, die genauen Aufschluss über die Ammoniakemissionen bringen sollen. Wir versprechen uns von dem neuen System eine deutliche Minderung“

David Janke vom Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie (ATB) in Potsdam-Bornim

David Janke
David Janke

Das Institut arbeitet seit mehreren Jahren mit dem Gut Dummerstorf als Praxispartner zusammen. „Wir haben hier schon viele Klimadaten zur Optimierung der Haltungsbedingungen von Milchrindern und Minderung klimaschädlicher Emissionen in Milchviehställen gemessen. Damit verfügen wir über Referenzdaten, die wir nach Abschluss der jetzt beginnenden Messungen zur Beurteilung des neuen Fußbodens nutzen können“, so Janke. 

Auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere wirkt sich der neue Stallboden nach Beobachtungen in den vergangenen Monaten offenbar positiv aus.


„Die Tiere fühlen sich wohl. Der neue Stallboden ist trittsicher und vergleichsweise trocken. Das ist gut für die Klauengesundheit.“

Lucas Pieper


In der Praxis wird der neuartige Stallboden seit zwei Jahren bisher von zwei Herstellern angeboten. „Mit 110 bis 170 €/m2 ist es im Vergleich zu herkömmlichen planbefestigten Fussböden in Milchviehställen noch relativ teuer“, so David Janke. Das könnte sich aber ändern, wenn die Untersuchungen in Dummerstorf tatsächlich geringere Emissionen nachweisen und die Nachfrage von Milchviehhaltern nach dem neuen Fußboden steigt.

Pflanzenschutz: Für Erfolg im Ackerbau

Durch das milde Wetter ist der Infektionsdruck auf den Feldern hoch – eine echte Herausforderung für Landwirte. In unserem Ratgeber Pflanzenschutz haben wir zu Beginn der Frühjahrssaison aufbereitet, was Sie zu Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden wissen müssen.

Von David Benzin

Im Pflanzenbau steht die Frühjahrssaison bevor. Und so mancher Landwirt vor einem unangenehmen Problem: Durch die milde Witterung in den vergangenen Wochen können vermehrt Schädlinge in den Winterkulturen auftreten, deren Schadpotenzial man nicht unterschätzen sollte. Schon im vergangenen Frühjahr wurden viele Landwirte von der Situation überrascht.

Im Raps sahen die Bestände im Winter 2018/2019 oberirdisch sehr gut aus. Deshalb bonitierte man mitunter erst spät, obwohl der Insektenflug in vielen Regionen Deutschlands schon seit Mitte Februar im Gange war. Das Resultat war erschreckend. Oft hatten Kohltrieb- und Rapsstängelrüssler die Rapsstängel schneller ausgehöhlt, als die Spritze ausgewintert war. Die Folgen zeichneten sich im Frühjahr ab. Sie brachten schwache Erträge und Enttäuschung in vielen Anbauregionen.


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Mehr Informationen

„Die sichere Bonitur, eine richtige Planung von Maßnahmen
und deren korrekte Durchführung sind das A und O.“

David Benzin, Redakteur Acker- und Pflanzenbau bei der Bauernzeitung

Basis für erfolgreichen Pflanzenschutz

Die Herausforderungen für Landwirte in Sachen Pflanzenschutz sind enorm – sie steigen von Jahr zu Jahr, da immer mehr Resistenzbrecher wegfallen. Mit den übrigen Wirkmechanismen muss man dann noch sorgsamer umgehen. Noch dazu spielt in der gesellschaftlichen Diskussion Pflanzenschutz heute eine große Rolle. Glyphosat steht in der Kritik, obwohl sein Verbot bereits angekündigt wurde. Der Absatz des Totalherbizids ist jedoch von 2017 bis 2018 um mehr als 25 % gesunken. Den verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zu kommunizieren, ist eine weitere Anforderung an Sie als Landwirt.

Die Bauernzeitung hat deshalb pünktlich zum Start der Frühjahrssaison den neuen „Ratgeber Pflanzenschutz“ als praktisches Hilfsmittel herausgegeben. Wie wichtig derart gut geordnetes Fachwissen ist, zeigt sich immer wieder: Bekämpfungserfolge mit Insektiziden, Herbiziden und Fungiziden konnte oft nur erzielen, wer zur richtigen Zeit mit der richtigen Maßnahme gehandelt hat.

Die wichtigsten Fragen zur Frühjahrssaison 2020

Nun haben wir 2020 eine ähnliche Situation wie im Vorjahr: Durch die milden Temperaturen ist die Gefahr von Infektionen besonders hoch. Als Landwirt sollte man daher bei den wichtigsten Fragen in Sachen Pflanzenschutz Gewissheit haben:

  • Welche Mittel wirken gegen welche Schädlinge, Unkräuter und Pilzkrankheiten?
  • Wie lange sind Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel noch zugelassen?
  • Was ist für ein gutes Resistenzmanagement zu tun, und was sollte vermieden werden?
  • Welche Empfehlungen gibt es beim Einsatz von Wachstumsreglern?
  • Wie steht es um Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln, Zuckerrüben und Leguminosen?
Ratgeber Pflanzenschutz 2020
Ratgeber Pflanzenschutz 2020
108 Seiten, ab 9,50 Euro

Resistenzen gegenüber Pflanzenschutzmitteln vermeiden

Resistenzvermeidung ist eines der wichtigsten Themen im Pflanzenschutz. Nur so haben die verfügbaren Pflanzenschutzmittel auch eine Wirkung. Der Wirkstoffwechsel basierend auf den HRAC-Gruppen ist hier ein wesentliches Kriterium. Sie teilen einzelne Wirkstoffe im Pflanzenschutz nach ihrer Wirkungsart und ähnlichem Resistenzverhalten ein. Bei einigen Umgräsern sind bereits multiple Resistenzen gegen Wirkstoffe aus den HRAC-Gruppen A und B (hohes Resistenzrisiko) nachgewiesen. Zur Bekämpfung von Windhalm und Ackerfuchsschwanz zum Beispiel sollten Sie bereits im Herbst Herbizide der HRAC-Gruppen F1, K1, K3 und N anwenden. Ein gezielter Wechsel der Wirkmechanismen von Wirkstoffen in der Spritz- und Fruchtfolge ist neben anderen Anti-Resistenzmaßnahmen ein grundlegender Baustein des Resistenzmanagements.

Doch eins nach dem anderen. Bevor eine Pflanzenschutzmaßnahme durchgeführt wird, sind Bekämpfungsschwellen wichtig. Nur so können Sie effektiv bonitieren und planen, welche Pflanzenschutzmittel Sie nutzen können oder in welchen Fällen dies nicht nötig ist.


Wichtige Krankheiten und Schädlinge: Septoria, Roste, Käfer & Co.


Im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes sollten Sie abwägen, ob auch mechanische Maßnahmen ausreichen, um den Unkrautbesatz auf einer Fläche in den Griff zu bekommen. Reicht das nicht, sollten die für die Pflanzenschutzmittel zugelassenen Anwendungstermine genau beachtet werden. Je nach Wirkstoff und Wetterbedingungen unterscheidet sich deren Wirkungsdauer. 


Anzahl der Pflanzenschutzmittel mit auslaufender Zulassung im Kalenderjahr 2020

46

Herbizide in Getreide

20

Herbizide in Raps

12

Herbizide in Mais

Allein in der Gruppe der Herbizide für Getreide laufen bzw. liefen 46 Zulassungen im Jahr 2020 aus. Einige von ihnen wurden bereits verlängert, oft aber nur um einige Monate. So bleibt eine längerfristige Praxisanwendung weiterhin unsicher.


In Anbetracht dieser Entwicklungen, machen sich Sorgenfalten auf vielen Gesichtern breit. Doch trotz des bestehenden Handlungsbedarfes und tendenziell weniger werdender Pflanzenschutzmittel ist eines klar: Nur durch eine optimale Bestandsführung und integrierte Pflanzenschutzmaßnahmen, können wir die hohen Erträge weiterhin sichern, die unsere Ackerböden ermöglichen. Es gilt also, den Werkzeugkasten der Mittel richtig zu nutzen. Böse Überraschungen von Schädlingen, Krankheiten oder Unkräutern müssen nicht sein, wenn Sie den Schaderregern immer einen Schritt voraus sind. Der Ratgeber unterstützt Sie dabei.


Was erwartet mich im Ratgeber Pflanzenschutz?


Im Ratgeber Pflanzenschutz erfahren Sie alles, was Sie zu Pflanzenschutzmitteln, Anwendungsstrategien und Resistenzvermeidung wissen müssen. Er gibt Ihnen praktische Anwendungsempfehlungen für Herbizide, Fungizide und Insektizide in allen wichtigen Anbaukulturen. Außerdem enthält der Ratgeber wichtige Hinweise zu Applikationstechnik und Umweltschutz. Der Ratgeber ist Ihr Wegbegleiter auf dem Acker und im Büro – damit Sie einer guten Ernte einen Schritt näher kommen.

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Haben Sie immer im Blick, wie lange Sie die verfügbaren Mittel noch einsetzen dürfen.

Ratgeber Pflanenschutz 2020
Laufende Betriebsausgaben werden ebenfalls förderfähig

Weidetierhalter sollen bei den Kosten für den Schutz ihres Viehs vor dem Wolf künftig stärker finanziell entlastet werden. Das hat der Planak-Ausschuss beschlossen.

Von Detlef Finger

Bund und Länder wollen den Weidetierhaltern künftig über die Förderung von Investitionen zum Schutz ihrer Herden vor dem Wolf hinaus finanziell unter die Arme greifen. Vorgesehen ist, auch die laufenden Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen zu bezuschussen. Nach Informationen der Bauernzeitung wird dazu ein Fördergrundsatz „Schutz vor Schäden durch den Wolf“ neu in den Rahmenplan 2020 bis 2023 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (Planak) in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019. Dem Planak gehören Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner als Vorsitzende, Bundesfinanzminister Olaf Scholz sowie die 16 zuständigen Agrarministerinnen und -minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder an.

„Schutz vor Schäden durch den Wolf“

Die vorgesehenen zusätzlichen Fördergrundsätze sind in dem neuen, bislang unveröffentlichten GAK-Rahmenplan, der der Bauernzeitung vorliegt, im Förderbereich 4 – „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ aufgeführt. Im Punkt J – „Schutz vor Schäden durch den Wolf“ heißt es unter Punkt 2 zum Zuwendungszweck, „zur Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidehaltung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung können zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert werden“.

Förderfähig sind danach derlei Betriebsausgaben für den Schutz von Herden landwirtschaftlicher Nutztiere in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis ein Jahr; Damtiere, Lamas und Alpakas) zur Sicherung umweltfreundlicher Weidepraktiken. Gefördert werden können zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune sowie für Herdenschutzhunde.

Zuwendungen als Zuschuss für maximal sieben Jahre

Schafherde in der Feldberger Seenlandschaft
Schutz vor dem Wolf: Weidetierhalter werden künftig stärker unterstützt (c) Sabine Rügensaat

Zuwendungsempfänger können selbst wirtschaftende Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sein, aber auch andere Landbewirtschafter, mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden, sofern die Haltung der genannten, von ihnen gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere der Sicherstellung der Beweidung im Rahmen der Landschaftspflege, zum Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient.

Die Zuwendungen werden als Zuschuss für einen Verpflichtungszeitraum von fünf bis maximal sieben Jahre gewährt. Die jährliche Zuwendung für laufende Betriebsausgaben beträgt danach je Kilometer mobilem, wolfsabweisenden Zaun bis zu 1.230 € bei Schafen und Ziegen bzw. bis zu 620 € bei Rindern, Hauspferden, Hauseseln, Damwild, Lamas und Alpakas. Für feststehenden Elektrozaun werden bis zu 235 €/km Förderung gewährt, je Herdenschutzhund bis zu 1.920 €. Die Zuwendungen sind auf höchstens 450 €/ha beweidete Fläche und Jahr an den jeweiligen Zuwendungsempfänger oder Betrieb begrenzt. Die GAK-Fördermaßnahme ist zudem bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Förderung der Weidehaltung nur in Wolfsgebieten

Die Förderung setzt voraus, dass die Weidehaltung in Wolfsgebieten bzw. in von den Bundesländern ausgewiesenen Gefährdungsgebieten erfolgt. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, während des gesamten Verpflichtungszeitraums die Beweidung sowie die Pflege und Sicherung der Zäune aufrechtzuerhalten sowie den zweckmäßigen Einsatz der Herdenschutzhunde sicherzustellen. Gefördert werden nur Zuwendungsempfänger, die eine Investitionsförderung zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gemäß GAK-Rahmenplan, Förderbereich 4, Buchstabe J., Punkt 1.0 (u.a. Erwerb und Installation wolfsabweisender Schutzzäune, Anschaffung von Herdenschutzhunden) oder eines vergleichbaren Landesprogramms erhalten haben oder bei denen die Notwendigkeit und Angemessenheit der Schutzmaßnahme von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bestätigt wurde.



Die Förderung setzt voraus, dass die Weidehaltung aus Gründen des Umweltschutzes (insbesondere Naturschutz und Landschaftspflege) erforderlich ist. Sind die Zuwendungsvoraussetzung aufgrund äußerer, vom Zuwendungsempfänger nicht zu vertretender Ereignisse nicht mehr gegeben, endet die Verpflichtung, ohne dass Sanktionen oder eine Rückzahlung der für den bereits erbrachten Verpflichtungszeitraum erfolgten Zahlungen gefordert werden. Der Ausstieg aus einem laufenden Verpflichtungszeitraum steht der Bewilligung einer neuen Agrarumwelt-, Klima- oder Tierschutzmaßnahme nicht entgegen.

Die Vorhaben können gleichzeitig aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert werden, soweit die Zuwendungen die einschlägigen beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllen, keine Überkompensation erfolgt und insgesamt der bereits genannte Höchstbetrag von maximal 450 €/ha beweidete Fläche und Jahr nicht überschritten wird. Eine Förderung wirtschaftlich tätiger anderer Landbewirtschafter setzt voraus, dass die Maßnahme im einschlägigen Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) nach der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-Verordnung) vorgesehen ist, es sei denn, sie wird gemäß und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Beihilfe-Regelung) gewährt.

Die Anwendung der Fördermaßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Auf Nachfrage der Bauernzeitung bestätigte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, dass der Planungsausschuss zwei Fördermaßnahmen zum Schutz der Herden vor Schäden durch den Wolf beschlossen hat. Die Fördermaßnahme 1.) „Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ liege der Europäischen Kommission bereits zur Prüfung vor. Die Notifizierung der Fördermaßnahme 2.) „Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ werde aktuell im Bundesagrarministerium vorbereitet. Es sei vorgesehen, dass die Fördermaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss der Notifizierungsverfahren zeitnah angewandt werden können. Die anschließende Umsetzung der Maßnahmen liege in der Zuständigkeit der Bundesländer.

TZG Ernstroda: Wieder neue Kosten

Das in Thüringen verpflichtende Anlegen von Gewässerrandstreifen ohne Ausgleichszahlungen sorgt für Kopfschütteln bei der TZG Ernstroda. Geschäftsführerin und Pflanzenbauleiter rechnen vor, was die Maßnahme den Betrieb kostet. 

Von Frank Hartmann

In Thüringen ist es nach wie vor ein Aufregerthema, obwohl die gesetzlichen Messen gesunken sind. Seit dem 1. Januar 2020 müssen Landwirte verpflichtend an allen Gewässern zweiter Ordnung Gewässerrandstreifen anlegen. Man kann auf zehn Metern weiter Ackerbau betreiben, nur ohne den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

Gewässerrandstreifen: Großes Thema bei der Bauerndemo

Optional ist es gestattet, einen 5 m breiten begrünten Streifen zu etablieren. Letzteres wird für Ackerstandorte die erste Wahl sein. Dass diese Randstreifen ohne Ausgleichszahlungen des Freistaates zur Pflicht wurden, war auch Thema bei der jüngsten Schlepperdemo vor dem Landtag. Landwirte sprachen von „kalter Enteignung“, was Umweltministerin Anja Siegesmund als „Fake News“ zurückwies. Denn die Direktzahlungen gebe es ja weiterhin auf diese Flächen.


Man rechnet bei der TZG damit, dass im kommenden Jahr weitere Gewässer hinzukommen. Dazu gehört etwa dieser ständig wasserführende Graben.
© Frank Hartmann

Nun, Landwirte rechnen anders, auch in der TZG Ernstroda. Als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen, wuchsen bisher auf rund 20 ha überwiegend sechs Meter breite, einjährige Blühstreifen an einer Gewässerlänge von 33 km. Mit Kulap-Mitteln in Höhe von 340 €/ha wurde das ausgeglichen, berichten Pflanzenbauleiter Dirk Grigutsch und Geschäftsführerin Simone Hartmann.

Keine Blühstreifen mehr an Gewässern 

Blühstreifen können nun aber nicht mehr am Gewässer angelegt werden. Für die TZG ist das ein Minus von fast 7.000 €. Abzüglich der Kosten (ohne Pacht und Festkosten) für das Drillen, das Saatgut und das Mulchen sind es gut 2.200 € Erlösminderung.

Im Umfang von 15 ha kommen zudem noch auf Ackerland begrünte Randstreifen hinzu. Mit Weizenanbau, rechnet Grigutsch vor, würde er auf diesen zehn Hektar rund 18.000 € Umsatz machen. Abzüglich der Kosten (ohne Pacht und Festkosten) blieben unterm Strich 5.000 € stehen, die er nun an die Grünstreifen verliert.



„Auch das bekommen wird nicht ausgeglichen.“

Die Streifen anzulegen, kostet freilich auch Geld. Zumal es notwendig und vom Thüringer Wassergesetz auch gebilligt ist, diese im 5. Jahr umzubrechen und sofort wieder neu einzusäen, will man den Ackerlandstatus für die Flächen nicht verlieren. Grigutsch überschlägt, dass diese 35 ha unproduktives Grünland inklusive Drillen, Saatgut, Mulchen sowie Umbruch und Wiederanlage im fünften Jahr Kosten von mindestens rund 3.500 € verursachen werden. „Auch das“, sagt Simone Hartmann, „bekommen wird nicht  ausgeglichen.“ Die TZG geht fest davon aus, dass im nächsten Jahr noch weitere „ständig wasserführende Gräben“ in ihrem Terrain als Gewässer zweiter Ordnung ausgewiesen werden. 

Einzeln betrachtet bringen die Einbußen die TZG Ernstroda zwar nicht in Not. „Betrachtet man aber in der Summe, was uns alles abverlangt wird und was wir uneigennützig für Naturschutzmaßnahmen einsetzen, ist es eben doch viel Geld“, so Hartmann. Grigutsch macht sich noch Gedanken ganz anderer Natur. Er rechnet damit, dass Teile der Landbewohner die Grünstreifen zu Wegen „umwidmen“ werden.