Grafik © Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Rote Gebiete werden neu gemischt

Der EU-Kommission reichen die diskutierten Änderungen der Düngeverordnung noch immer nicht aus. Das teilten die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft den Länder in einer Telefonkonferenz mit.

Von Frank Hartmann

Brüssel verlangt weitere Verschärfungen bei der Düngeverordnung. Darüber informierte am Nachmittag Thüringens Agrarminister Benjamin-Immanuel Hoff. Die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft hätten den Ländern heute mitgeteilt, dass die bisher bekannten Änderungen der Düngungsregelungen immer noch nicht ausreichten, um dem EU-Recht zu genügen.

Mehr rote Messstellen erfassen

Danach sollen die Länder die erst im vorigen Jahr abgegrenzten roten Gebiete noch einmal neu ausweisen. Nach Informationen der Bauernzeitung moniert die Kommission, dass rund ein Drittel der bundesweit belasteten Nitratmessstellen außerhalb der roten Gebiete liegen würden. Gefordert wird, diese Areale ebenso als Überschussgebiete auszuweisen. Wie es hieß, wollen sich die Länder nun zügig auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Favorisiert werde die messstellenscharfe Ausweisung, was dem Prinzip der Binnendifferenzierung folgen würde. 

Darüber hinaus will die EU-Kommission Ausnahmen bzw. Erleichterungen von den verschärften Regelungen in den roten Gebieten einschränken. Zudem fordert sie von Deutschland weitere Maßnahmen zur Minderung von Phosphoreinträgen. Bisher haben lediglich Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Gebiete mit zu hoher Phosphatbelastung ausgewiesen.

Brüssel setzt Ultimatum

Mit einem Ultimatum zur Umsetzung der Forderungen erhöht Brüssel zudem den Druck auf den Bund und die Länder. Wie es hieß, verlangt Brüssel bis Anfang April die Bundesratsentscheidung zum neuen Düngerecht. Ob es Übergangsregeln geben muss oder wird, ist unklar.



Angesichts der neuen Forderungen aus Brüssel übte Thüringens Agrarminister Hoff scharfe Kritik am Bund: „Trotz Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung nicht ausreichend reagiert. Jetzt soll in aller Eile bis Mitte 2020 eine EU-rechtskonforme Düngeverordnung mit erheblichen Verschärfungen der Regelungen verabschiedet werden.“ Nicht zuletzt habe die Bundesregierung durch ihre „Verzögerungshaltung“ die Landwirte in eine extrem schwierige Situation gebracht. Jetzt setze die Bundesregierung „die Länder unter Druck und die Agrarbetriebe zahlen die Rechnung“, kritisierte Hoff.