Zu heiß und vor allem zu trocken – der Mais hat es schwer. Eingerollte Blätter und fehlende Kolben sind vielerorts die Folgen des Wassermangels. Biogasexperte Dr. Frank Scholwin schätzt die aktuelle Lage ein.
Das Gespräch führte Christoph Feyer
Herr Dr. Scholwin, die Dürre trifft nun Biogasanlagenbetreiber. Wie ist die aktuelle Situation auf den Mais- und Grünlandschlägen in Thüringen und Ostdeutschland?
Wer mit offenen Augen durch die Landschaft geht, sieht die oft auffällig miserable Qualität der Maisschläge – wenn auch regional sehr unterschiedlich rechnen viele Betreiber mit massiven Ernteausfällen, in Brandenburg noch viel mehr als in Sachsen und Thüringen. Dies gilt gleichermaßen für Mais und Grünland. Es gibt nicht wenige Schläge, auf denen die Ernte gar nicht lohnt. Viele Bestände werden deutlich früher geerntet werden als in den Vorjahren, um ein Substrat zu gewinnen, aus dem sich prozessbiologisch noch sinnvoll Biogas produzieren lässt. Der Biogasertrag sinkt dabei mit zunehmendem Faser- beziehungsweise Heuanteil.
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Sind die Substratausfälle im Anlagenbetrieb schon spürbar?
Da die Anlagen zu einem großen Teil noch mit der einsilierten Ernte aus dem Vorjahr beschickt werden, sind die Ausfälle nicht in allen Anlagen spürbar. Da in vielen Anlagen aber auch schon Gras und andere Kulturen aus 2022 eingesetzt werden, wird die geringe Substratqualität mit Mehrmengen ausgeglichen, soweit die Biogasanlagentechnik die oftmals erhöhten Trockensubstanzgehalte verarbeiten kann. Anlagen, die bereits jetzt eine reduzierte Energieproduktion aufweisen, sind in den von uns betreuten Anlagen nicht vertreten. Dies ist aber sicher darauf zurückzuführen, dass die meisten dieser Anlagen vorwiegend Reststoffe wie Gülle und Festmist einsetzen und damit weniger abhängig von der Dürre sind als reine Nawaro-Biogasanlagen.
Betroffene Betreiber müssen sich jetzt wohl oder übel Gedanken darüber machen, ob alternative Substrate verfügbar sind. Welche könnten das sein?
Natürlich müssen sich die Betreiber darüber Gedanken machen – aber das sollten sie eigentlich schon seit Jahren tun. Allein mit den gestiegenen Substratpreisen rechnen sich alternative Einsatzstoffe wie mehr Rinder- und Schweinefestmist oder Pferdemist schnell. Die Verfügbarkeit ist natürlich lokal extrem unterschiedlich, sodass dies gar keine Option für jede Biogasanlage ist. Oftmals ist damit auch ein Umbau der Beschickungs- und/oder Rührtechnik verbunden und die Lieferzeiten der Komponenten am Markt sind aktuell so lang wie noch nie. Organische Abfälle aus Industrie und Kommunen sind oft aus rechtlichen Gründen nicht einsetzbar, aber technisch auch herausfordernd. Alternative Anbaukulturen sind in der Regel – wie Mais und Gras – auch auf die Verfügbarkeit von Wasser angewiesen, um gute Erträge zu liefern. Hier gibt es aber viele Alternativen, die von den Anlagenbetreibern auch geprüft und getestet werden. In der Praxis umgesetzte Beispiele sind hier die Durchwachsene Silphie und Szarvasi-Gras. Trotzdem ist zu berücksichtigen, dass gerade in Mitteldeutschland nachwachsende Rohstoffe wie Mais für die Einhaltung der für die Bodenfruchtbarkeit notwendigen Fruchtfolge sinnvolle Kulturen sind. Und – wie für alle anderen Ackerkulturen auch – müssen wir davon aus- gehen, dass wir mehr und mehr Bewässerungssysteme in der Landwirtschaft in den nächsten Jahren sehen werden, die dürrebedingte Ernteausfälle sowohl für die Lebensmittel- als auch die Futtermittelproduktion reduzieren wird.
Denkbar ist auch, jetzt Maissilage zu sparen, die Leistung zu drosseln und im Winter wieder hochzufahren, wenn der Bedarf an Wärme steigt. Halten Sie das für sinnvoll?
Dies halte ich für eine Notlösung für Betreiber, die massiv von Ernteausfällen betroffen sind. Technisch ist das möglich, langfristig aber wirtschaftlich sehr kritisch zu sehen, da die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen bisher von einem Volllastbetrieb ausgeht. Bei steigenden Substrat- und Betriebskosten wird dies dann noch schwieriger. Im herannahenden Winter scheint dies aber vor dem Hintergrund der extrem hohen Energiepreise für die Biogasanlagen wichtig, die den Strom in der Direktvermarktung abgeben und Wärmepreise anpassen können, was aber für viele Betreiber aufgrund langfristig abgeschlossener Wärmelieferverträge gar nicht möglich ist.
Ist für tierhaltende Betriebe eine technische Nach- bzw. Umrüstung ihrer Biogasanlage ratsam und möglich, damit ganz auf Silagen verzichtet werden kann?
Wenn mehr Gülle und Mist verfügbar sind als bisher eingesetzt werden, halte ich das für dringend angeraten und in der Regel auch möglich. Die Investitionen sind aber häufig auch sehr hoch, da insbesondere mehr Lagerraum für die Gärreste geschaffen werden muss, die nicht in klassischen Güllelagern gelagert werden dürfen. Hier ist – schon seit Jahren die Politik gefragt, die technischen Anforderungen der Gärrestlagerung an die geringeren Anforderungen der Güllelagerung anzupassen. Gärrestlager haben aus meiner Sicht keine wesentlich größeren Risiken als Güllelager, die die Mehraufwendungen rechtfertigen würden. Ihre Frage ist aber eigentlich nur für ganz wenige Anlagen relevant, da oftmals die Hälfte oder mehr der Energie auch in güllebasierten Biogasanlagen aus nachwachsenden Rohstoffen produziert wird, um eine für die Wirtschaftlichkeit notwendige Anlagenleistung zu erreichen. Damit sollten alle Betreiber die vor Ort verfügbaren Reststoffe nutzen. Einen Verzicht auf Silagen und nachwachsende Rohstoffe für die meisten Anlagen sehe ich nicht als möglich an.
Was können Sie den Betreibern langfristig empfehlen – die Bedrohung durch Dürreperioden lässt ja nicht nach?
Als erstes kann ich nur empfehlen: Weitermachen, vorangehen und versuchen, die Biogasanlage so flexibel als möglich auszubauen – sowohl was den Substrateinsatz angeht als auch den Energieabsatz. Auf eine Steuerung oder Rettung aus der Politik würde ich hier nicht warten. Langfristig sehe ich eher einen Bedarf an erneuerbarem Gas in den Gasleitungen, das verlustfrei transportiert werden kann, und die Deckung des Bedarfes an Strom und Wärme am Standort der Biogasanlage, der gern auch die Nachbarn einschließen sollte. Hinsichtlich Dürreperioden: Hier ist es eigentlich unabhängig davon, ob eine Biogasanlage betrieben wird oder nicht. Die Wasserhaltekapazität der Böden muss erhöht werden und neben Reststoffen müssen Kulturen genutzt werden, die eine hohe Trockentoleranz haben – alternativ müssen Bewässerungssysteme eingesetzt werden, die zurückgehaltenes Wasser von Starkregenereignissen auf die Felder bringen. Dies erfordert erhebliche Investitionen und ein Umdenken. Aber Landwirte gehen schon immer mit Klimarisiken um und die kreativen und mutigen unter den Betreibern werden hier die Nase vorn haben!
Eine neue Imagekampagne in Thüringen lenkt aus einer überraschenden Perspektive den Blick auf drei Landwirtschaftsbetriebe. Mit dabei: Rennrodler, Ski-Langläuferin und Bobpilot.
Im Bob über Heinrich Meusels Heuwiese in Neuhaus am Rennweg, mit Langlaufski über die Kuhweiden der Milch-Land GmbH Veilsdorf und per Rennschlitten in den Ziegenstall von Familie Peter in Greußen: In einer neuen Imagekampagne treffen Thüringer Spitzenathleten mit ihren Wintersportgeräten auf Thüringer Landwirte. Und das im Sommer.
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Aus einer überraschenden Perspektive lenkt die vom Agrarministerium in Erfurt in Auftrag gegebene Kampagne den Blick auf drei Landwirtschaftsbetriebe. Bobpilot Hans Peter Hannighofer (u.a. WM-Dritter), Ski-Langläuferin Lisa Lohmann (Junioren-Weltmeisterin) und Rennrodler Max Langenhan (u.a. Junioren-Weltmeister) interviewen den Heu-Heinrich, Silvio Reimann und Dr. Katja Peter. Dabei erfährt man, dass sich aus Bergwiesenheu auch Kosmetik gewinnen lässt, die Südthüringer Milch in einer fränkischen Molkerei fast ausschließlich zu Käse veredelt wird und wie im Falle vom Ziegenhof Peter die Spezialitäten in der Hofmolkerei selbst hergestellt werden.
Die Kampagne mit den kurzen Videos, die die Agentur „Die Aussenminister“ aus Weimar realisierte, ist für die sozialen Medien konzipiert. Auf Youtube finden sich unter jedem Video Informationen zu den Betrieben und Links zu den Social-Media-Kanälen der Sportler. Dass sie die Videos dort gepostet haben, gehört zum Konzept. red
Berufe in der Landwirtschaft werden wieder beliebter. Ursächlich dafür nicht nur die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Lebensmitteln, sondern auch die zahlreichen Innovationen. So erleichtern beispielsweise hoch technologisierte Anlagen und Geräte die Arbeiten und machen Landwirtschaft wieder attraktiv. Doch ohne den richtigen Führerschein bewegt bzw. läuft sich auf den Feldern und Ställen meist gar nichts.
Erntehelfer, Schäfer, klassische Bauern – diese Berufsbilder kennt fast jeder, wenn es um das Thema Landwirtschaft geht. Doch mittlerweile hat sich das Spektrum der Karrierechancen auch in den „Grünen Berufen“ deutlich gewandelt. Um die Flächennutzung zu optimieren und Landwirtschaft noch effizienter zu gestalten, sind clevere Konzepte gefragt.
Hier kommen beispielsweise Anbauberater in der Landwirtschaft zum Einsatz. Sie geben wertvolle Tipps, wie sich Erträge steigern lassen oder der Umstieg auf Bio-Landwirtschaft mit Blick auf die strengen Anforderungen realisieren lässt.
Das Aufgabenfeld in der Landwirtschaft ist facettenreich, legt jedoch meist mit vielen Wegstrecken und einem enormen körperlichen Aufwand einher. Für Arbeitserleichterung und mehr Schnelligkeit sorgen landwirtschaftliche Fortbewegungsmittel wie beispielsweise Traktoren. Doch nicht jeder kann sie fahren, denn dafür wird eine spezielle Erlaubnis benötigt. Eine Übersicht aller Führerscheinklassen gibt es bspw. auf bussgeldrechner.org, sodass schnell klar wird, welcher Lernaufwand womöglich vor dem Traumberuf in der Landwirtschaft notwendig ist. Zur Auswahl stehen:
Der Führerschein der Klasse T ist für alle Mitarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, alle Lohnunternehmer in diesem Bereich oder Landwirte unverzichtbar. Damit dürfen Trecker gefahren werden.
Um den Führerschein der Klasse T abzulegen, gilt:
Zusätzlich können alle, die den Führerschein der Klasse T besitzen selbstfahrende Arbeitsmaschinen (beispielsweise Häcksler oder Mähdrescher) mit max. 40 km/h fahren.
In den Führerscheinklassen der Land- und Forstwirtschaft ist auch die Klasse L vertreten. Die Besonderheit gegenüber der Klasse T besteht in dem Automatismus. Wer einen Führerschein der Klasse B (den konventionellen Autoführerschein) besitzt, hat automatisch einen Führerschein der Klasse L und muss keine separate Prüfung ablegen.
Dafür ist der Führerschein der Klasse L an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Hinweis: Bei dem Führerschein der Klasse L ist es nicht maßgeblich, ob ein Anhänger oder Traktor über eine Druckluftbremse verfügt oder nicht. Grundsätzlich dürfen auch Anhänger mit einer Zulassung von 40 km/h gefahren werden, jedoch nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Wer in der Landwirtschaft tätig sein und Zugmaschinen mit mehr als 60 km/h bewegen möchte, benötigt dafür den CE-Führerschein. Mit dieser Fahrerlaubnis können Inhaber Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse über 3.500 kg und einem Anhänger von über 750 kg bewegen. Das Mindestalter, um den Führerschein zu erwerben, liegt seit 19.1.2013 bei 21 Jahren. Wer möchte, kann jedoch schon kurz vor dem 21. Geburtstag mit der theoretischen Wissensvermittlung beginnen und alle notwendigen Prüfungen nach Vollendung des 21. Lebensjahres ablegen.
Für alle, die ihre Berufung in der Landwirtschaft sehen und dafür den T-Führerschein benötigen, gibt es gute Nachrichten. Viele Arbeitgeber unterstützen bei den Führerscheinkosten oder übernehmen sie sogar vollständig. Wer sich längerfristig an einen Arbeitnehmer in der Land- oder Forstwirtschaft bindet, hat als Fachkraft gute Chancen, die Kosten für den Führerschein gezahlt zu bekommen.
In einigen Fällen unterstützt auch die Bundesagentur für Arbeit und sorgt für eine Kostenübernahme. Den Weg zum Führerschein muss jedoch jeder selbst gehen. Dafür werden zwölf Theoriestunden benötigt. Jede Stunde dauert 90 Minuten und ist Voraussetzung dafür, um eine Zulassung für die Theorieprüfung zu erhalten.
Eine vorgeschriebene Anzahl für die Praxisstunden gibt es jedoch nicht. Abhängig von der vor Erfahrung und der Affinität für das Fahren kann die Prüfung immer schon nach einigen Stunden durchgeführt werden. Je weniger Fahrstunden notwendig sind, desto günstiger sind natürlich die Führerscheinkosten. Deshalb hilft es, in der Praxis zu üben und beispielsweise auf dem Privatgrundstück des (künftigen) Arbeitgebers erste Fahrversuche mit dem Traktor zu unternehmen. Aber Vorsicht, denn die Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr ohne Führerschein ist nicht gestattet. Auch die Fahrten zum Feld gehören dazu, denn die Grünflächen werden meist über öffentliche Verkehrswege miteinander verbunden.
Agrarministerkonferenz: Landwirte fordern UmdenkenHeute beginnt die Herbstkonferenz der Länderagrarminister (AMK) im sachsen-anhaltischen Quedlinburg. Ein breites Verbändebündnis will bis zum Freitag mit Mahnwachen und einer großen Kundgebung seinen Forderungen Nachdruck verleihen.
Bereits am Mittwochvormittag stand in Quedlinburg die erste Mahnwache. Die IG „Land schafft Verbindung“ (LsV) Sachsen-Anhalt und die Landesverbände des Bauernbundes, Bauernverbandes, Waldbesitzerverbandes, der Familienbetriebe Land und Forst, des Pächterverbandes, die Freien Bauern und weitere wie etwa der BDM haben gemeinsam Berufskollegen aus anderen Bundesländern zu Kundgebungen anlässlich der Agrarministerkonferenz eingeladen.
In einem gemeinsamen Papier fordern die Verbände „ein politisches Umdenken und dringende Veränderungsbereitschaft auf der agrar-, forst- und umweltpolitischen Ebene“. Deutschland benötige eine Ausrichtung „hin zu einer intensiven nachhaltigen Agrarproduktion und Waldbewirtschaftung“. In einer Gunstlage für die Urproduktion, wie es sie hierzulande glücklicherweise gebe, Potenziale nicht auszuschöpfen, sei moralisch bedenklich.
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Die geplanten Regularien der künftigen Agrar- und Umweltpolitik gelte es daher qualifiziert zu überarbeiten. Gefordert wird, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland mit einer hohen heimischen Primärproduktion an Nahrungsmitteln und Energie oberste Priorität haben muss. „Sämtliche Restriktionen“, die zu einer Verknappung bei der Produktion von Lebensmitteln und Energie führen, seien auszusetzen. Alle Maßnahmen, die einer bedarfsgerechten Düngung und dem notwendigen Pflanzenschutz entgegenstünden, „sind zu unterlassen“. Sofortige Entbürokratisierung und eine Vertrauenskultur gegenüber Land- und Forstwirten fordern die Verbände ebenso wie ein entschiedenes Entgegenwirken „der andauernden Gefährdung des Fortbestandes land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen“.
Im Angesicht der Energiekrise müsse „ein Krisen-Notfall-Plan gemeinsam mit den vor- und nachgelagerten Bereichen der Agrar- und Forstwirtschaft“ erarbeitet werden. Denn die landwirtschaftliche Branche sei von der Energiekrise „mit ungewissen bis dramatischen Auswirkungen auf sämtliche Produktionszweige betroffen“. Gefordert wird zudem eine an der Nachfrage orientierte ökologische Landbewirtschaftung „und keine politische Quotenvorgabe“.
An drei Standorten im Zentrum von Quedlinburg stehen bis zum Freitag Mahnwachen. Am Freitagmittag gibt es auf dem Marktplatz eine große Kundgebung. Ein Schlepperkorso ist von der Versammlungsbehörde auf maximal 100 Maschinen beschränkt worden.
Themen der Agrarministerkonferenz
Schwerpunkte der Herbst-AMK unter Vorsitz des Agrarministers von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze (CDU), sind die Versorgungssicherheit und die Sicherung der Energielieferungen an die Land- und Ernährungswirtschaft. Geplant sein soll ein Fachgespräch mit der Bundesnetzagentur. Untern den 40 Tagesordnungspunkten finden sich zudem der Umbau der Nutztierhaltung samt der geplanten Tierhaltungskennzeichnung sowie das Tierseuchengeschehen. Der GAP-Strategieplan wird ebenso diskutiert wie eine Risikovorsorge, das Düngerecht, die nationalen Reduktionsverpflichtungen zu Luftschadstoffemissionen (NEC-Richtlinie) oder der Vorschlag der EU-Kommission zur „Wiederherstellung der Natur“. red
Freiflächen-PV: Warum es bei der Flächenverpachtung immense Probleme bei Erbschaft und Steuer geben kann
Wir sind mitten in einer Energiewende, zu der auch die Landwirtschaft viel beizutragen hat. Steuerfragen bei Freiflächen-Photovoltaik werden momentan besonders bei Erbschaft und Schenkung heiß diskutiert.
Die Anzahl von Photovoltaik-Freiflächenprojekten steigt in letzter Zeit wieder an. Nach unserer Wahrnehmung führt insbesondere die Einführung von § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021, der die finanzielle Beteiligung betreffender Kommunen an dem Erlös des PV-Projekts ermöglicht, derzeit zu einem ordentlichen Schub. Die Neuregelung scheint damit ihren Zweck zu erfüllen – mit Blick auf das Erreichen der Klimaziele eine sehr erfreuliche Entwicklung. Allerdings ist hiermit verbunden, dass wir zunehmend von Projektentwicklern befragt werden, wie sie damit umgehen sollen, wenn der Landwirt sie bei Verhandlung des Grundstücksnutzungsvertrages für die PV-Anlage mit Folgendem konfrontiert: Er habe davon gehört, dass sich für ihn bei der Flächenverpachtung (bzw. rechtlich richtig: Flächenvermietung) immense Erbschaft bzw. steuerrechtliche Probleme stellen können.
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Vorab: Eine konkrete steuerrechtliche Beratung des Landwirts durch den Projektentwickler kann als unerlaubte Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausgelegt werden und sollte bereits deshalb vermieden werden. Allerdings ist unbedingt anzuraten, sich mit der Problematik zumindest grundsätzlich auseinanderzusetzen, um in der Verhandlungssituation hierzu aussagefähig zu sein. Das Problem stellt sich (nur dann),
Hierzu muss man wissen, dass die Schenkung/Vererbung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen (die Einhaltung bestimmter Vorschriften vorausgesetzt) zu 85 oder gar zu 100 % von der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer befreit ist. Voraussetzung ist, dass es sich im Zeitpunkt der Schenkung bzw. Vererbung um landwirtschaftliches Vermögen im Sinne von § 33 des Bewertungsgesetzes (BewG) handelt und die Grundstücke anschließend im Zeitraum von fünf Jahren (Regelverschonung) bzw. sieben Jahren (Optionsverschonung) weiter landwirtschaftlichen Zwecken dienen, siehe im Einzelnen § 13a des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG).
Für Flächen des Grundvermögens gelten die oben genannten Befreiungs- bzw. Verschonungsregelungen hingegen nicht, sie unterliegen voll der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Genau hier liegt das Problem: Die Finanzverwaltung vertritt zunehmend die Auffassung, dass bei der Verpachtung bzw. Vermietung von Landwirtschaftsfläche zur Errichtung einer PV-Anlage die betreffenden Grundstücke nicht mehr als landwirtschaftliches Betriebsvermögen, sondern als Grundvermögen einzustufen sind. Sie bezieht sich hierbei maßgeblich auf § 159 Abs. 3 BewG: „Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, ihre sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. Satz 1 gilt nicht für die Hofstelle und für andere Flächen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Hofstelle bis zu einer Größe von insgesamt 1 Hektar.“
Wenn nun innerhalb der Laufzeit des PV-Anlagen-Grundstücksnutzungsvertrages der Eigentumsübergang an der betreffenden Fläche im Zusammenhang mit einer Schenkung oder einem Erbfall erfolgt, kann sich die obenstehende unterschiedliche Bewertung für den/die Erwerber erheblich auswirken bzw. zu immensen Steuerzahlungen führen. Ein exemplarischer Fall aus der Praxis wird hier beschrieben.
Aus Sicht der Finanzverwaltung liegt mit der Zurverfügungstellung von Landwirtschaftsfläche für PV-Anlagen eine Umnutzung vor. Die Fläche sei dann nicht mehr „dem Betrieb der Landwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt“ im Sinne von § 33 Abs. 1 S. 1 BewG. Allerdings hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 22. Juli 2020 (Az. II R 28/18) für den Fall einer vorübergehend zwecks Kiesabbau verpachteten Landwirtschaftsfläche entschieden, dass eine zum Abbau eines Bodenschatzes verpachtete Fläche ihre Zuordnung zum Betrieb der Land- bzw. Forstwirtschaft nicht verliert, wenn die Wiederaufnahme land- bzw. forstwirtschaftlicher Nutzung nach der Auskiesung vorgesehen ist.
In dem vom BFH entschiedenen Fall wurde in dem Pachtvertrag vereinbart, dass dieser nach der vollständigen Auskiesung und anschließender Rekultivierung endet, spätestens jedoch nach 30 Jahren. Ausweislich des Vertragsinhaltes war also die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung nach dem Ende der Auskiesung ausdrücklich vorgesehen. Der BFH hebt in der Entscheidung zunächst hervor, dass die zum Kiesabbau genutzte Fläche auch dann dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen wäre, wenn sie nicht Abbauland im Sinne der §§ 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst a und 43 BewG ist. Denn der Katalog der Nutzungen in § 34 Abs. 1 und 2 BewG sei nicht abschließend.
Die Zuordnung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bestimme sich vielmehr nach dem allgemeinen Maßstab des § 33 Abs. 1 S. 1 BewG. Demnach sei ausschlaggebend, ob das Wirtschaftsgut dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft „dauernd zu dienen bestimmt“ sei. Nach diesen Maßgaben – so der BFH – kann auch eine zum Kiesabbau genutzte Fläche zum Betrieb der Forst- und Landwirtschaft gehören, wenn sie nicht Abbauland im Sinne von § 43 BewG ist. Es reicht vielmehr aus, dass die Rekultivierung und Rückführung in die land- und forstwirtschaftliche Nutzung von vornherein vorgesehen ist. Auf die Zeitspanne, binnen derer dies zu geschehen hat, komme es nicht an (!).
Ergänzend weist der BFH auf Folgendes hin: Für die Aufrechterhaltung der Zuordnung der Flächen zum Land- bzw. Forstwirtschaftsbetrieb während des Auskiesungs- Pachtvertrages spreche auch, dass der Landwirt hierfür einen Erlös erhalte, der nicht hinter demjenigen Erlös zurückbleibt, den er bei Fortführung der land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzung erzielt hätte. Die Verpachtung für die Auskiesung diene auch aus diesem Grunde dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Es spricht viel dafür, dass für Freiflächen-PV-Anlagen dieselben Grundsätze gelten müssen wie für den Kiesabbau, da in beiden Fällen nur eine vorübergehende „Entwidmung“ der Landwirtschaftsfläche erfolgen soll. Allerdings ist unklar, ob § 159 Abs. 3 BewG auf Freiflächen-PV-Anlagen Anwendung findet und damit per se die betreffenden Flächen bei Festsetzung im Bebauungsplan dem Grundvermögen zuzurechnen sind.
Betrachtet die Finanzverwaltung nun ein Grundstück, auf dem eine Freiflächen-PV-Anlage errichtet ist, als Grundvermögen und nicht als landwirtschaftliches Betriebsvermögen, geht sie mit der Frage, welcher Bewertungsschüssel heranzuziehen ist, nach unserer Wahrnehmung unterschiedlich um. Im schlimmsten Fall setzt sie 50 % des Wertes für Gewerbegebiete an. Der Wert wird dann auf der Grundlage des örtlichen Bodenrichtwertes, der Preise für nahegelegene Gewerbegebietsflächen oder eines Gutachtens ermittelt. Im günstigsten Fall wird der Verkehrswert für Ackerflächen angesetzt. Der so ermittelte Wert für das mit der PV-Anlage bebaute Grundstück unterliegt dann der Besteuerung mit Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer, die der Erbe bzw. Beschenkte zu entrichten hat.
Allerdings gelten großzügige persönliche Steuerfreibeträge, z. B. für ein Kind 400.000 € (§ 16 ErbStG). Der Begriff „persönlicher Freibetrag“ bedeutet: Erfolgt die Grundstücksübertragung mittels Vererbung bzw. Schenkung z. B. nicht an ein Kind, sondern an zwei Kinder, kann jedes Kind auf seine Steuerschuld seinen vollen persönlichen Steuerfreibetrag in Höhe von jeweils 400.000 € zur Anrechnung bringen. Die hiernach verbleibende Erbschaft bzw. Schenkungsteuer ist dann nach der betreffenden Steuerklasse zu versteuern.
Wie die bayerische Staatsregierung kürzlich mitteilte, haben Bund und Länder entschieden, dass Agri-PV-Anlagen, also Flächen mit kombinierter Nutzung durch Freiflächen-PV-Anlagen und Landwirtschaft, vollständig dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen seien. Deshalb würden diese Flächen nicht die schenkungs- bzw. erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für landwirtschaftliches Betriebsvermögen verlieren und in der Grundsteuer A verbleiben. Für Freiflächen-PV-Anlagen auf Landwirtschaftsflächen ohne kombinierte Nutzung des Landes gilt dies aber nicht, sie gehören rechtlich nicht mehr zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.
Man darf nun gespannt sein, wie es konkret weitergeht. Sowohl geplante als auch in Betrieb befindliche Freiflächen-PV-Anlagen sind durch die Thematik Erbschafts-/ Schenkungssteuer derzeit immens belastet, die Flächenakquise ist ein echtes Problem. Die Branche wartet dringend auf Rechtsklarheit durch eine Änderung des Bewertungsgesetzes oder durch die Rechtsprechung. Dabei geht es nicht nur um Agri-PV-Anlagen, sondern um alle Arten von Freiflächen-PV-Anlagen.
Derzeit ergibt sich für den betreffenden Landwirt insbesondere folgende Möglichkeit: Er überträgt das landwirtschaftliche Betriebsvermögen „scheibchenweise“ auf den bzw. die beabsichtigten Erwerber unter Ausschöpfung der jeweiligen persönlichen Steuerfreibeträge der Erwerber (§ 16 ErbStG), die aller zehn Jahre neu entstehen (§ 14 ErbStG). Hierneben kommt ggfs. in Betracht, das betreffende Grundeigentum als Vermögen einer Personengesellschaft steuerverschont zu übertragen.
Hierzu müsste der Landwirt einen Gesellschaftsanteil an der als Personengesellschaft (klassischerweise GmbH & Co. KG) strukturierten PVA-Betreibergesellschaft erhalten. Die von ihm an die Gesellschaft vermietete Fläche wird dann als notwendiges Sonderbetriebsvermögen schenkungs- bzw. erbschaftsteuerrechtlich dem Gewerbebetrieb zugeordnet. Dazu reicht eine Beteiligung von 1 % an dem Gesamtvermögen der Gesellschaft. Durch zeitgleiche unentgeltliche Übertragung des Anteils an der PV-Anlagen- Betreibergesellschaft und der Grundstücke des Sonderbetriebsvermögens kann eine Verschonung für gewerbliches Betriebsvermögen erreicht werden.
Bei der Maisernte auf einem Feld im Landkreis Ludwigslust-Parchim will ein Jäger Wildschweine erlegen – und trifft versehentlich die Erntemaschine. Beide Insassen des Maishäckslers (Fahrer und Kind) bleiben zum Glück unverletzt. Das Kuriose: Dem Fahrer droht jetzt eine Anzeige.
Zur Erntezeit sind Felder ein beliebtes Revier zur Wildschweinjagd. Während der Maisernte im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern kamen am vergangenen Samstag zwei Insassen eines Häckslers mit dem Schrecken davon, als ein Jäger beim Versuch ein Wildschwein zu erlegen, einen Maishäcksler traf – und den 39-Jährigen Fahrer sowie dessen vierjährigen Sohn nur knapp verfehlte. Beide Insassen blieben unverletzt, teilt die Polizeiinspektion Ludwigslust mit. Es kam lediglich zu Sachschäden an dem betroffenen Maishäcksler.
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Den Schuss habe der Jäger von einem mobilen Hochsitz auf einem Autoanhänger am Feldrand abgegeben. Bei der laufenden Maisernte vor Ort soll dann ein Wildschwein aus dem Feld herausgelaufen sein, auf das der Jäger einen Schuss abgab. Beim Versuch aus dem Mais laufende Wildschweine zu erlegen, habe der 56-jährige Jäger nach Polizeiangaben versehentlich das Schneidwerk der Erntemaschine getroffen. Die Gründe dafür sind bisher unbekannt.
Nach dem Vorfall soll der aufgebrachte Häckslerfahrer auf den Jäger losgegangen sein und ihn geschlagen haben. Der Jäger blieb unverletzt, erstattete jedoch Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Landwirt. Die Polizei stellte das Jagdgewehr und den Jagdschein des Jägers sicher. Zudem wird die Polizei die zuständige Waffen- und Jagdbehörde über diesen Vorfall informieren.
Sachsen hat weitere Wölfe zu verzeichnen: Im Erzgebirge hat sich erstmals ein Wolfspaar angesiedelt. Das neue Wolfsterritorium wird unter dem Namen Marienberg geführt.
In Sachsen wurde ein weiteres Wolfspaar bestätigt. Im Erzgebirge gibt es somit ein neues Wolfsterritorium namens Marienberg, teilt Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit. Nachwuchs konnte bei dem Wolfspaar laut LfULG bisher nicht bestätigt werden. Die Wolfsfähe (also die Wölfin) ist eine Tochter des benachbarten Rudels Výsluni, dessen Territorium hauptsächlich in Tschechien liegt, bei Jöhstadt allerdings bis nach Sachsen reicht. Die Herkunft des Wolfsrüden ist unbekannt. Er konnte bisher keiner genetisch bekannten Verpaarung in Deutschland oder angrenzenden Ländern zugeordnet werden.
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Was unterscheidet aber einen gesichteten Wolf von einem Wolfsterritorium? Wölfe legen auf Streifzügen lange Strecken und können weitläufige Gebiete durchqueren. Dass ein Wolf ein Gebiet durchstreift, heißt zunächst jedoch nicht, dass der Wolf in dem Gebiet auch sesshaft geworden ist. Damit ein Wolfsterritorium bestätigt werden kann, müssen Hinweise nach Monitoringkriterien gesammelt und ausgewertet werden. 2019 gab es unter anderem in der Mothäuser Heide bei Marienberg erste Hinweise auf eine Wolfsaktivität. Im März 2021 wurde der Wolfsrüde erstmals genetisch bei einem Rotwildriss in dem Gebiet nachgewiesen. Anfang dieses Jahres zeigten Aufnahmen automatischer Wildkameras zwei Wölfe. Danach gesammelte Urinproben wurden genetisch untersucht. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse aus der Genetikuntersuchung in Verbindung mit den Spuren der beiden Tiere bestätigen das Wolfspaar in dem Gebiet.
Das LfULG empfiehlt Tierhaltern in der Region, ihre Herdenschutzmaßnahmen zu überprüfen. Sachsen fördert Maßnahmen, die dem Schutz von Schafen, Ziegen sowie Gehege- oder Damwild vor dem Wolf dienen, zu 100 Prozent. Zudem können Tierhalter in Sachsen eine individuelle Herdenschutzberatung in Anspruch nehmen.
In Sachsen findet seit 2001 ein Wolfsmonitoring statt. Dieses soll die Größe und die Entwicklung des Wolfsvorkommens zu überwachen und Informationen zur Biologie und zur Lebensweise der Tiere zu gewinnen. Es wird im Auftrag des LfULG vom Senckenberg Museum für Naturkunde in Görlitz und dem LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland durchgeführt. Zudem führt das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz seit 2017 ein grenzübergreifendes Projekt mit Partnern aus Tschechien namens Owadis durch. Die jüngsten Nachweise für das neue Wolfsterritorium Marienberg lieferte ebenfalls das Projekt Owadis. red
Die Fachstelle Wolf bittet darum, Wolfssichtungen zu melden. Hinweise können telefonisch (035242 631 8201), per E-Mail (fachstelle.wolf@smekul.sachsen.demailto:fachstelle.wolf@smekul.sachsen.de) oder online über die Webseite der Fachstelle Wolf übermittelt werden.
Am 10. September 2020 wurde bei einem Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spree-Neiße die Afrikanische Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt – erstmals in Deutschland. Seitdem wird mit verschiedenen Bekämpfungsmaßnahmen versucht, die weitere Ausbreitung der ASP aus Polen nach Westeuropa zu verhindern. Ein Überblick, was bisher geschah.
Der Schreck war groß, als die Nachricht des ersten Nachweises der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland Mitte September 2020 durch die Medien ging. Zu Beginn war es schwer, die notwendigen Maßnahmen zu koordinieren. Intensive Fallwildsuche, Wildschwein-Zäune und die Entnahme des Schwarzwilds aus den Restriktionszonen haben in den vergangenen zwei Jahren jedoch ausgereicht, die ASP größtenteils an der östlichen Deutschlands zu halten. Das war nur möglich durch die Mithilfe verschiedenste Akteure wie des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes, des Landeslabors Berlin-Brandenburg, Jägerinnen und Jägern, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, Landwirten, Zaunbaufirmen und Freiwilligen vor Ort.
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Dazu meint Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Mein Dank gilt all denen, die in einem enormen Kraftakt und mit viel Ausdauer ermöglicht haben, was viele zunächst für unmöglich hielten: die Ausbreitung der hoch gefährlichen Tierseuche in Richtung Westen konnte gestoppt werden. Wir konnten in Brandenburg sogar schon Restriktionszonen wieder aufheben, weil dort über einen langen Zeitraum keine positiven Fälle mehr gefunden wurden. Dank der Bekämpfungsmaßnahmen sind in den Kerngebieten die Fallzahlen in den vergangenen Monaten stark rückläufig: Während es in den ersten zwölf Monaten seit Auftreten der ASP rund 1.600 amtlich bestätigte ASP-Fälle in Brandenburg gab, waren es in 2022 von Januar bis Anfang September insgesamt nur rund 300. Dieser deutliche Rückgang ist eine sehr gute Entwicklung, die hoffungsvoll stimmt. Wir sind auf einem guten Weg.“
Agrarminister Axel Vogel ist etwas weniger optimistisch: „Die Afrikanische Schweinepest hat die schweinehaltenden Betriebe stark getroffen – und für unsere Landwirtschaftsbetriebe in Ostbrandenburg ist die ASP noch nicht ausgestanden.“ Doch er resümiert auch Positives: „Wir haben mit einer Förderrichtlinie die anfallenden Mehrkosten bei der Vermarktung im Bereich der Veterinär- und Transportkosten abmildern können. Darüber hinaus haben wir die Jägerinnen und Jäger in den vergangenen drei Jagdjahren mit 3,3 Mio. Euro für die verstärkte Erlegung von Wildschweinen unterstützt. Nicht zuletzt konnte unser Landesbetriebs Forst Brandenburg seit dem Ausbruch der ASP selbst mit großem personellen Einsatz in der Seuchenbekämpfung bei der Fallwildsuche, der Schwarzwildbejagung und beim Zaunbau unterstützen.“
Zur Bekämpfung der ASP wurden bisher insgesamt zehn Kerngebiete eingerichtet. Entlang der Grenze zu Polen entstand ein rund 255 Kilometer langer, doppelt eingezäunter Schutzkorridor, der ein Eindringen infizierter Tiere aus Westpolen verhindern soll. Die beiden zuerst betroffenen Kerngebiete (Kerngebiet 1 und 3) in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald konnten im Mai 2022 aufgehoben werden, da hier seit mehreren Monaten keine neuen ASP-Fälle festgestellt wurden. Die betroffenen Landkreise konnten Nutzungsbeschränkungen endgültig aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft in den Kerngebieten galten.
Damit Deutschland nach EU-Recht als ASP-frei gilt, dürfte ein Jahr lang kein Seuchenfall auf deutschem Boden gefunden werden, was die Errichtung eines Schutzkorridors an der Grenze zu Polen erforderlich machte. Brandenburg drängt deshalb auf Gespräche mit Brüssel zum Konzept eines Schutzkorridors entlang der Grenze. ASP-Funde östlich der Schutzzone sollen dann nicht mehr Deutschland zugerechnet werden.
Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Eine Verschleppung der ASP kann über Speisereste erfolgen, die von infizierten Haus-oder Wildschweinen stammen. In rohem Fleisch, gepökelten oder geräucherten Fleischwaren wie Schinken und Würsten (z.B. Salami) ist das Virus monatelang ansteckungsfähig. Eine Übertragung ist auch durch virusbehaftete Kleidung und Geräte möglich.
Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Um eine Weiterverbreitung der ASP durch den Menschen zu verhindern ist es wichtig, dass keine tierischen Lebensmittel bzw. Abfälle wie Wurstbrote zum Beispiel an Autobahnrastplätzen weggeworfen oder Speisereste auf den Kompost geworfen werden. Solche Essensreste sollten für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden.
Um ein Eindringen von Schwarzwild in andere Gebiete zu verhindern, müssen die Tore der Elektro- oder Festzäune stets geschlossen sein und es dürfen natürlich auch die Zäune nicht beschädigt werden. Werden Schäden oder Diebstähle bemerkt, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, diese der Polizei zu melden. Insgesamt wurden bislang in Brandenburg 2.605 entnommene oder als Fallwild gefundene Wildschweine positiv auf ASP getestet.
Im Havelland wurde eine lang Woche ein möglicher ASP-Ernstfall geprobt. Rund 80 Menschen waren bei der großangelegten Tierseuchenübung im Einsatz – bisher einmalig in Brandenburg, knapp zwei Jahre nach Auftreten von ASP in Deutschland.
Von Silvia Passow
Mit einer Menschenkette ein Sonnenblumenfeld abzulaufen ohne, das diese nach wenigen Metern die Form einer Banane annimmt, ist nicht einfach. Das ist nur eine von vielen Erfahrungen, welche die rund 80 Teilnehmer einer großangelegten Tierseuchenübung in Paaren-Glien im Brandenburger Landkreis Havelland, machten.
Der Kreis Havelland hatte bisher noch kein mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziertes Wildschwein zu verzeichnen, dennoch übte man eine Woche lang den Ernstfall. Eine Maßnahme, wie sie in diesem Umfang bisher noch nicht im Land Brandenburg durchgeführt wurde, sagte vor Ort Johannes Funke (SPD), Landtagsabgeordneter und Geschäftsführer im Kreisbauernverband Havelland. Der zuständige Dezernent Michael Koch (CDU) und Amtstierärztin Dörte Wernecke leiteten den Katastrophenstab. Unterstützt wurde die Suche von Mitarbeitenden des Landkreises, der Bundeswehr, Mitarbeitenden des Landesumweltamtes, der Rehkitzrettung Brandenburg und Mitarbeitenden der Gemeinde Schönwalde-Glien.
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Die Bundeswehr schickte Soldaten aus dem Havelland, Potsdam und der Prignitz. Die Soldaten unterstützten bei der Bildung einer Menschenkette. Der Landkreis hatte bereits im letzten Jahr nach Mitarbeitenden mit Hunden gesucht, die bereits sind, ihre Hunde als Suchhunde ausbilden zu lassen. Es fanden sich 15 Frauchen und Herrchen, deren Vierbeiner geschult wurden. Die Suchhunde in den eigenen Reihen sind von Vorteil, weil schneller abrufbar, erklärt Dezernent Koch. Das Landesumweltamt war mit Drohne und Personal anwesend, ebenso wie der gemeinnützige Verein Rehkitzrettung Brandenburg, der mit Wärmebild-Kamera ausgerüsteter Drohne und Drohnen-Pilot an der Übung teilnahm.
Auf drei Planquadraten wurden fünf sogenannte Testkörper versteckt. Das bedeutet: Wildschweinkadaver, denen man bereits die Innereien entnommen hatte, mussten gefunden werden. Fundort und Zeit werden auf einer Karte markiert, die draußen am mobilen Einsatzwagen hängt. Darin sitzen Amtstierärztin Jane Franke, die im Ernstfall die Laborproben entgegennimmt und zu nachfolgenden Untersuchungen schickt. Ihr Gegenüber sitzt Sindy Maslonka vom Katasteramt. Bei ASP-Funden müssten Kernzone und Sperrgebiete festgelegt werden – 100 Kilometer Knotengeflechtzaun mit 16 000 Zaunpfählen hält der Landkreis für einen solchen Fall bereit.
Am zweiten Tag der Übung im Feld ist auch die Presse geladen, Koch dankt den Einsatzkräften für ihr Engagement und betont noch einmal, wie wichtig es ist, im Ernstfall die Infektionsketten zu unterbrechen. Ein großes Dankeschön kommt auch von Funke. „Man kann das Engagement des Landkreises gar nicht genug würdigen“, sagt er und fügt hinzu, das könne er im Namen des ganzen Berufsstandes (der Landwirte, Anmerkung der Autorin) sagen. Koch betont: „Es gibt weiterhin den Infektionsdruck aus Polen.“ Er sieht Brandenburg als die Brandmauer, die versucht die ASP aufzuhalten.
Ein Virus, dass sich lange hält. Im Weggeworfenen Wurstbrötchen kann es ein halbes Jahr überleben, erklärt Koch. Zwar habe man an den Autobahn-Raststätten Warnschilder aufgestellt, doch wird der Mülleimer nicht genutzt, oder auch nur der Deckel nicht verschlossen, dann ist das Brötchen schnell in der hungrigen Schnauze eines Wildschweines verschwunden. Noch schlimmer ist es in der freien Natur. Da hält sich das Virus ein bis anderthalb Jahre, so Amtstierärztin Wernecke. Das Virus überträgt sich durch Tröpfcheninfektion oder über Blutkontakt.
Am 10. September ist es zwei Jahre her: ASP wurde zum ersten Mal bei einem Wildschwein in Deutschland nachgewiesen. Im Spree-Neiße-Kreis und seitdem kämpft das Land gegen den Erreger, der für den Menschen ungefährlich, für Wildschweine aber fast immer tödlich endet. 2.601 nachgewiesene Fälle hat es seitdem gegeben. Betroffen waren die Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree, Märkisch Oderland, Dahme Spreewald, Frankfurt/Oder, Barnim und Uckermark. Der Verdachtsfall in Groß Glienicke hatte sich im Labor nicht bestätigt.
Für die 135 Schweinehalter im Landkreis Havelland heißt es dennoch achtsam bleiben. Denn es reicht mit dem Erreger am Stiefel den Stall zu betreten, um die Infektion auszulösen. Deshalb gelten in den Betrieben strenge Sicherheitsmaßnahmen. 36.000 Hausschweine gibt es laut Funke im Landkreis. Die wenigsten genießen die Freilandhaltung. Der Marktpreis für Schweinefleisch ist durch das Auftreten der ASP um 10 Prozent gesunken, sagt Erwin van den Borne, der mit 25.000 Ferkeln in Bützer bei Rathenow und 6.000 Muttersauen in Potsdam Mittelmark der größte Schweinehalter der Region ist. Der gesunkene Marktpreis gelte nicht nur für die Brandenburger, sondern alle Schweinehalter in Deutschland, sagt er. „Im Moment können wir das Fleisch nur in Deutschland und der EU verkaufen. Für uns ist es sehr wichtig, die ASP im Griff zu haben“, erklärt er.
Am Nachmittag trifft General Andreas Henne ein und lässt sich vom Stand der Übung informieren. Alle Suchteams haben ihre Testkörper gefunden. Henne inspiziert vor Ort, äußert sich, vor dem Fallwild stehend, sehr zufrieden. Die Übung mit Verwaltungsmitarbeitenden, Soldaten und den Ehrenamtlichen der Rehkitzrettung lief ohne Zwischenfälle.
Auf der diesjährigen Agrarmesse MeLa in Mühlengeez kann sich die Vielfalt im Tierbereich sehen lassen: Mit 288 Ausstellenden und 967 Tieren aus 222 Rassen bietet die Landestierschau ein buntes Programm für Interessierte.
Publikumslieblinge der MeLa bei Groß und Klein sind zweifellos die vielen verschiedenen Tiere. Als bewährte Besuchermagnete haben sich auch die Leistungswettbewerbe von deren Zuchtverbänden herauskristallisiert. Zur diesjährigen 31. Fachausstellung in Mühlengeez werden wieder Züchterinnen und Züchter fast aller landwirtschaftlicher Haus- und Nutztierrassen präsent sein.
Einziger Wermutstropfen dabei sind die Schweine, die wegen der Afrikanischen Schweinepest nicht dabei sein können. Allerdings wird der Hybridschweinezuchtverband Nord/Ost an seinem Stand über den Kraftakt informieren, den gefährdeten Rassen unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen ein dauerhaftes „Überleben“ zu sichern. Und darüber hinaus Einblicke in die Arbeit in den Stammzuchten geben sowie über jedes Für und Wider in der regionalen, nationalen oder auch globalen Schweinezucht und -haltung diskutieren.
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Insgesamt werden auf der Landestierschau der MeLa 288 Ausstellende mit 967 Tieren aus 222 Rassen zu sehen sein. Im Mittelpunkt aller steht die Punktschecke – das Tier der MeLa 2022. Punktschecken sind eine Rassegruppe der Rassekaninchen. Sie wollen die Besucher mit ihrer Vielfalt beeindrucken. Nach dem Standard des Zentralverbandes Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter gehören Deutsche Riesenschecken, Rheinische Schecken, Kleinschecken, Englische Schecken sowie Zwergschecken zu den Punktschecken. Die Rassen unterscheiden sich in Größe und Form. Bei Zuchttieren bestimmen maßgeblich Körperform, Typ, Bau und Rumpfzeichnung sowie Fellhaar, Fellfarbe und Gewicht das Bewertungsergebnis.
Das Tier der MeLa wird vom Rassekaninchenverband Mecklenburg-Vorpommern am Sonntag, den 11. September um 10 Uhr im Vorführring der Kleintierhalle präsentiert. Das Ziel des Zuchtverbandes, 100 Tiere in 25 verschiedenen Farbschlägen auf der MeLa zu zeigen, wird mit aktuell 130 angemeldeten Tieren wohl übererfüllt.
Ein weiterer besonderer Höhepunkt wird in diesem Jahr der Wettbewerb der Fleischrindzüchter, FleischrindVision, des Milchkontroll- und Rinderzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern und des Rinderzuchtverbandes Sachsen-Anhalt sein. Über 90 Bullen, Kühe und Färsen aus 13 Rassen präsentieren sich am Freitag den Kommissionen sowie dem Publikum.
Bereits am Donnerstag füllen die Pferdezüchter mit über 80 drei- und vierjährige Stuten aus 16 Rassen den Großen Platz mit ihrer Landeselitestutenschau. Vom Shetlandpony im Minityp bis zum Rheinisch-Deutschen Kaltblut ist bei der Landestierschau der MeLa 2022 alles dabei. Die Tiere haben sich aufgrund ihres schönen und korrekten Erscheinungsbildes sowie ihrer Leistungsveranlagungen im Fahren, Ziehen oder Reiten für diesen züchterischen Höhepunkt qualifiziert.
Parallel dazu werden in der Vorführhalle die besten Vertreter der beim Landesschaf- und Ziegenzuchtverband betreuten Fleischschafrassen hinsichtlich ihrer Werte zur Entwicklung der jeweiligen Rassen beurteilt. Neben den Fleischschafen wird in der Kleintierhalle mit mehreren Landschafrassen und Burenziegen das breite Spektrum der züchterischen Arbeit angedeutet. Die Vielfalt der Rassen gewährleistet das optimale Bewirtschaften der diversen, überwiegend auch geschützten Naturflächen im Land.
Das bunteste und vielfältigste Rassespektrum erwartet den Besucher im Kleintierzelt. Die Zucht von Rassegeflügel oder Rassekaninchen bzw. in Mecklenburg-Vorpommern beheimateten und gezüchteten Geflügel- und Kaninchenrassen beinhaltet in gleicher Weise den Erhalt lebendigen ländlichen Raumes und das Bewahren gefährdeter Rassen wie die landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Zahlreiche Bienen im Freigelände runden den Kleintierbereich ab.
Von klein zu jung und Tier zu Mensch: Auch der Nachwuchs stellt an den Messetagen sein Können in der Zuchtarbeit unter Beweis. So werden die Jungzüchterwettbewerbe bei den verschiedenen Tierarten mit Freude erwartet. Spannend und aufregend geht es zu, wenn Kinder und Jugendliche ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in Haltung, Pflege und Umgang mit den verschiedenen Nutztieren präsentieren.
Vom Angus-Rind bis zur Zwergziege bietet abschließend die Große Landestierschau am Sonntag ab 13 Uhr einen Überblick über alle Tiere, die von den Zuchtverbänden im Land in Mühlengeez ausgestellt werden. Im Rahmen der Landestierschau der MeLa 2022 werden auch die besten Honige aus MV prämiert. Insgesamt 26 Imkerinnen und Imker aus dem Land haben sich um die begehrten Goldmedaillen beworben.
Es wird leichter, wenn man darüber spricht: Ein Landwirt berichtet von notwendigen Maßnahmen in der ASP-Kernzone, vermeidbaren Schäden und fehlender Kommunikation im Zuge der ASP-Bekämpfung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Von Birgitt Hamm
„Bis zur Ernte habe ich alle Anträge gestellt“, sagt Landwirt Rainer Hromada und hofft, dass ihm nichts mehr passieren kann auf seinen Feldern. Er beteiligt sich am Landesprogramm „Vielfältige Kulturen“ und baut Roggen, Weizen, Gerste, Raps und Mais an sowie auf zehn Prozent der Fläche Erbsen. Sicher sein, dass ihm nichts passiert, kann der Chef der Hromada Agrar KG in Suckow, Landkreis Ludwigslust- Parchim, aber nicht. Und das nicht nur wegen des unberechenbaren Wetters, das jeder Ernte schaden kann. Oder aufgrund der nicht sehr homogenen Böden im Endmoränengebiet an der Grenze zum Land Brandenburg. Die größte Sorge bereitet ihm seit November des vergangenen Jahres die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Ein Großteil der von ihm bewirtschafteten 1.500 ha Ackerfläche liegt in der Kernzone um den Seuchenherd. Was die Arbeit des Landwirts nicht gerade erleichtert. Vor allem, weil die Kommunikation des verantwortlichen Veterinäramtes im Landkreis zu den notwendigen Maßnahmen nicht nur zu wünschen übrig ließ, sondern gar nicht vorhanden war.
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Hromada schildert seine Erfahrungen: „Nachdem am 24. November 2021 bei einer Treibjagd ein infizierter Frischling entdeckt wurde, mussten die Verantwortlichen beim Landkreis natürlich handeln und rasch einen Elektrozaun bauen. Informiert wurden wir“, dabei bezieht er die anderen betroffenen Landwirte ein, „aber nicht. Die einzige Kommunikation war eine Anfrage des Revierförsters, ob und wo sie das Zaunmaterial lagern könnten.“ Das Land Brandenburg, in dem 50 ha des Betriebes liegen, schickte ihm wenigstens die betreffende Allgemeinverfügung zu. In MV konnte der Landwirt nur zuschauen, wie quer über seine Felder ein Schutzzaun gezogen wurde.
Dass diese Maßnahme notwendig war, stellt Hromada, dessen Flächen zu 90 % betroffen sind, gar nicht infrage. „Doch nach dem Bau wurden tägliche Kontrollen durchgeführt. Von Personen, die augenscheinlich nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben. Statt in einer Spur zu bleiben, wurde der Acker weiträumig kaputtgefahren.“ Um dem entgegenzuwirken, sperrte er die Zufahrten zu seinen Äckern mit großen Feldsteinen. Am Ende kamen die Kontrolleure mit Mountainbikes.
Informationen und Erläuterungen vom Amt blieben Fehlanzeige. Der Landwirt vermutet ein Abstimmungsproblem. Sein Betrieb ist nicht im für die ASP-Bekämpfung verantwortlichen Veterinäramt des Landkreises gelistet, da er seit 2016 keine Milchkühe mehr hält und nur noch Ackerbau betreibt. Für ihn ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg zuständig, das landkreisübergreifend agiert. „Erst Ende Dezember wurden auf unser Drängen alle betroffenen Bewirtschafter eingeladen“, sagt Landwirt Hromada. „Die einzige Aussage, die wir bekamen, war, dass alles entschädigt wird. In den Formularen dazu wurden aber Flurstücke abgefragt, während wir doch in Feldblöcken arbeiten, die im Geo-Portal des Landes einzusehen sind“, schüttelt er den Kopf.
Inzwischen umschließt ein fester, 100 km langer Zaun die ASP-Kernzone. Die Pläne dafür wurden mit den Betroffenen abgesprochen. Auch alle Maßnahmen, die bei der Bestellung, Düngung oder beim Pflanzenschutz notwendig waren, wurden schnell und unbürokratisch genehmigt. Ärgerlich ist für den Landwirt die regelmäßige Fallwildsuche, bei der Personenketten über seine Felder laufen. „Unser Angebot, selbst zu suchen, wurde abgelehnt“, berichtet er. „Wenn wir zum Beispiel mit dem Traktor Dünger streuen, sehen wir auch alles, richten aber keinen Schaden an, weil wir in der Leitspur bleiben. Da hätte man sich doch abstimmen können.“
Der Landwirt dokumentiert alle Schäden, auch jene, die nicht durch Zaunbau und Kontrollen in der ASP-Kernzone entstanden sind. Er erwartet Restriktionen für das Erntegut, vor allem bei Gerste und Raps. Da die Wildschweine innerhalb der Zäune in Ruhe gelassen wurden, damit sie die ASP nicht verbreiten, sind auch höhere Wildschäden im Getreide vorgezeichnet. Wie genau dann die „Entnahme“ der Tiere erfolgen soll, weiß er nicht. Bei allem Verständnis für die Ämter und für die Probleme der Seuchenbekämpfung findet Rainer Hromada: „Schwere Entscheidungen werden leichter, wenn man mit den Betroffenen darüber spricht.“
Während Maisbestände auf trockenen Standorten dieser Tage schon im Silo liegen, rückt auch die Ernte von besser mit Wasser versorgtem Silomais näher. Was bei der Wahl des richtigen Erntetermins zu beachten ist, und warum nur gut versorgte Bestände voll ausreifen sollten, erläutern Maisexperten aus Berlin-Brandenburg.
Von Dr. Rudolf Schuppenies, Dr. Jürgen Pickert (Paulinenauer Arbeitskreis e.V.), Dagmar Wacker, Jörg Haase (ZALF) und Dr. Michael Baumecker (Humboldt-Universität Berlin)
Die Maisernte läuft bereits seit einigen Tagen. Für viele Beständen warten Praktikerinnen und Praktiker aber noch auf den richtigen Erntetermin. Wenn der Mais nach dem Erreichen einer Wärmesumme von 600 °C im Kolben einen Trockenmasse(TM)-Gehalt von 50 % überschreitet, hat der Maisbestand das Reifestadium BBCH 65 durchlaufen. Auf den sehr frühen und frühen Schlägen hat nach den trockengeschädigten Partien nun in allen Regionen das Maishäckseln auch dieser Bestände begonnen.
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Bei eher durchschnittlichen Wärmesummen in der letzten Augustwoche erreichten die ersten Maisbestände nun TM-Gehalte im Kolben von 55 % und den Reifegrad BBCH 87 (Physiologische Reife: schwarze(r) Punkt/Schicht am Korngrund; ca. 60% TM im Korn). In gut entwickelten Beständen entspricht dann der Kolbenanteil zahlenmäßig dem TM-Gehalt im Kolben. Bei den ungünstigen Bedingungen zur Zeit der Befruchtung ist allerdings in diesem Jahr mit unterbesetzten Kolben zu rechnen, so dass die tatsächlichen Kolbenanteile sehr unterschiedlich ausfallen können.
Im zweiten Teil des West-Ost-Vergleichs werden die Futterbau-Milchviehbetriebe unter die Lupe genommen. Dabei hat der Autor bekannte Statistiken kritisch hinterfragt und teils neu interpretiert. mehr
Je nach Kornbesatz kann aber noch ein Ertragszuwachs an Kolbenmasse bis zu 10 % erreicht werden, wenn die Ernte erst bei BBCH 89 (Vollreife: Körner durchgehärtet und glänzend; ca. 65 % TM im Korn) erfolgt, denn erst bei diesem TM-Gehalt im Korn ist die Stärkeeinlagerung abgeschlossen und kein Ertragszuwachs über den Kolben mehr zu erwarten. Mit den allmählich absinkenden Temperaturen und bei höheren TM-Gehalten im Kolben geht allerdings die tägliche Zunahme des TM-Gehaltes im Kolben auf Werte unter 1 % zurück.
Das Abwarten der Vollreife (BBCH 89) ist aus diesem Grund nur für Maisschläge angeraten, bei denen mindestens die Hälfte der Pflanze noch grün ist und damit Assimilationsfläche vorhanden ist. Andernfalls ist eine so späte Ernte mit dem Risiko eines TM-Gehaltes in der Gesamtpflanze von über 35 % verbunden, was hohe Anforderungen an die Siliertechnik stellt.
Ort | Landkreis | Blühtermine (BBCH 65) | ||||
10. Juli | 15. Juli | 20. Juli | 25. Juli | 31. Juli | ||
Paulinenaue1 | Havelland | erreicht | erreicht | 1.9. | 8.9. | 15.9. |
Thyrow2 | Teltow-Fläming | erreicht | erreicht | 30.8. | 6.9. | 14.9. |
Dedelow1 | Uckermark | erreicht | erreicht | 2.9. | 9.9. | 16.9. |
Ort | Landkreis | Blühtermine (BBCH 65) | ||||
10. Juli | 15. Juli | 20. Juli | 25. Juli | 31. Juli | ||
Paulinenaue1 | Havelland | 58,7 | 55,2 | 50,7 | 44,9 | 38,2 |
Thyrow2 | Teltow-Fläming | 60,1 | 56,7 | 52,3 | 46,5 | 39,5 |
Dedelow1 | Uckermark | 58,0 | 54,5 | 50,2 | 44,6 | 38,3 |