Betriebe, die Erntehelfer beschäftigen, stehen in der Kritik, den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen. Ein Fernsehbericht belegt zum Teil widrige Arbeitsumstände.
Die landwirtschaftlichen Arbeitgeber wehren sich gegen Kritik, sie vernachlässigten den Gesundheitsschutz für Saisonkräfte. „Der Infektionsschutz steht auch für Landwirte an erster Stelle“, erklärte der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA). Der Dachverband betonte das Eigeninteresse der Arbeitgeber an der Einhaltung der Infektionsschutzregelungen. Keinesfalls wolle man die Mithilfe der Saisonkräfte gefährden.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warf dem Interessenverband der Arbeitgeber vor, das Verantwortungsbewusstsein der Betriebe für ihre Arbeitskräfte zu überschätzen. Der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum hatte zuvor scharfe Kritik am derzeitigen Verfahren bei der Einreise von Erntehelfern geübt. Schaum sprach von einer verantwortungslosen Praxis, „auf einmal Tausende Saisonkräfte einzufliegen und es fast ausschließlich den Betrieben zu überlassen, ob und wie der Infektionsschutz eingehalten wird“.
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Der Gewerkschafter warf sowohl Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner als auch der berufsständischen Interessenvertretung vor, sie ließen „zum Schutz der Betriebe den Schutz der Erntehelfer schleifen“. Die IG BAU forderte flächendeckenden Zugang zu den Unterkünftigen der Saisonkräfte. Das wiederum nannte der Arbeitgeberdachverband „schwer nachvollziehbar“, weil dadurch das Infektionsrisiko deutlich erhöht würde.
Zumindest in einzelnen Betrieben scheint jedoch noch eine gewisse Unklarheit über die Hygieneauflagen zu herrschen. So berichtete der MDR am Samstag voriger Woche über einen Gemüsebaubetrieb in Wittenberg (Sachsen-Anhalt), wo polnische Mitarbeiter nach ihrer Ankunft ohne 14-tägige Quarantäne sofort in Gruppen von 30 bis 40 Personen arbeiteten. Der Betrieb hat laut MDR gegenüber dem Sender eingeräumt, die Quarantänevorschrift nicht gekannt zu haben. red
Wie sollen wir die ländlichen Räume in Ostdeutschland gestalten? In Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es dazu klare Ansichten. Und auch wenn sie sich ähneln, gibt es feine Unterschiede.
Mindestens 30, später 60 Prozent der Direktzahlungen für Öko-Regelungen (Eco-Schemes), bundesweit eine stärkere Umschichtung der Direktbeihilfen zugunsten der ersten Hektare sowie Kappung und Degression: Die Lektüre des aktuellen Positionspapiers der fachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Grünen in den Parlamenten auf EU-, Bundes- und Länderebene dürfte konventionell wirtschaftende Landwirte wieder einmal mental vom Hocker hau‘n, wenn sie es lesen würden.
Kein Wunder, dass manch Landnutzer in Sachsen und Brandenburg angesichts sich abzeichnender grün-geführter Agrarministerien nach den Landtagswahlen am 1. September 2019 spontane Abwehrreaktionen entwickelte, die von manch starkem Verbandswort begleitet wurden. Es folgten persönliche Begegnungen auf Klausurtagungen, Verbandstreffen, Versammlungen und nicht zuletzt viele direkte Kontakte der neuen Minister mit Landwirten und Direktvermarktern auf der Grünen Woche. Mittlerweile dominiert das Management der Corona-Folgen den Dialog und das ministerielle Handeln. Und doch wird in beiden grün-geführten Ministerien agrarpolitischer Gestaltungswille deutlich.
Das Brandenburger MLUK – Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz – hat einen Prozess, der analog anlaufen sollte, ins Internet ausgelagert, weil man keine Zeit verlieren will: Richtungsweisende Aussagen für ein Leitbild zur Agrarstruktur sollen bis Mitte Juni anhand eines detaillierten Fragenkatalogs erörtert werden. Daran beteiligen können sich alle, die sich eine Meinung dazu gebildet haben. Das Leitbild soll Grundlage für ein Agrarstrukturgesetz sein. Agrarminister Axel Vogel, geboren 1956 in Bochum, ist ein Grüner der ersten Stunde. Der Betriebs- und Volkswirtschaftler, seit 1991 für den Naturschutz in Brandenburg unterwegs, wird aber nicht müde zu betonen, dass er sich als Minister einer Drei-Parteien-Regierung versteht.
Er hat die Agrarstruktur an die erste Stelle seiner Agenda gesetzt. Wie die Beteiligung läuft und warum dialogbasierte Prozesse nicht immer eine Rundum-Zufriedenheits-Garantie enthalten, ist im ausführlichen Interview nachzulesen. Zudem auf Vogels Agenda: Stärkung regionaler Vermarktungsstrukturen und Halbierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030.
Im sächsischen SMEKUL – Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft – will man in dieselbe Richtung. Minister Wolfram Günther, geboren 1973 in Leipzig, Rechtsanwalt und Kunsthistoriker, setzt jedoch andere Prioritäten: Egal ob biologisch oder konventionell produziert sollen Lebensmittel mehr dort verarbeitet und verzehrt werden, wo sie gewachsen sind. Da man dagegen erstmal nichts haben kann, begegnen sich in Sachsen Landwirte und Minister mittlerweile mit wohlwollender Neutralität.
Im MULE – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt – tritt Claudia Dalbert, geboren 1954 in Köln, promovierte Psychologin, ins vorerst letzte Regierungsjahr ein. Den Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz hatte sie noch von ihrem Vorgänger in der Schublade. Verabschiedet wurde es nicht, weil sich wesentliche Akteure zuvor aus dem Leitbildprozess verabschiedeten. Dalberts Thema wurde die Förderung des Ökolandbaus. Die Fläche hat sich seit ihrem Amtsantritt fast verdoppelt. Ob nachhaltig, wird sich zeigen. Bereits gezeigt hat sich, dass die Nähe zu ländlichen Akteuren und geteilte Kräfteverhältnisse immer ein Miteinander erfordern, will man als Politiker – Gestaltungswille hin und her – am Ende nicht allein dastehen.
Brandenburg hat Tiertransporte nach Russland verboten. Es sollen Genehmigungen erteilt worden sein, obwohl Versorgungsstationen fehlen. Auch Transporte in andere Länder werden jetzt stärker geprüft.
Anfang April wurden Vorwürfe laut, die Veterinärbehörden in Brandenburg würden ihren Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Tiertransporten laxer auslegen als beispielsweise Bayern und Hessen. Brandenburg habe sich nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes zu einem Schlupfloch für fragwürdige Transporte entwickelt.
Am Donnerstag voriger Woche hat das Potsdamer Verbraucherschutzministerium mit einem Verbot reagiert: Derzeit dürfen von Brandenburg aus keine Tiertransporte starten, die nach oder durch Russland fahren wollen.
Als Grund gab die Behörde an, dass nach Auskunft des russischen Dienstes für veterinärrechtliche Überwachung entlang der Transportwege auf dem Gebiet der Russischen Föderation derzeit keine Versorgungsstellen für Tiere in Betrieb sind. Die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter, die für die Genehmigung der Transporte zuständig sind, seien entsprechend informiert worden.
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Die zuständige Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer dazu: „Tiertransporte können für die Tiere mit Leiden verbunden sein. Besonders die langen Strecken in Drittländer außerhalb der EU bedeuten für Tiere große Strapazen. Deshalb muss immer sichergestellt werden, dass Tiere auf dem Weg regelmäßig entladen werden können, sodass sie getränkt und gefüttert werden und sich ausreichend erholen können.
Eine tierschutzgerechte Versorgung der Tiere muss bis zum Zielort gewährleistet werden, auch wenn dieser nicht in der EU liegt. So müssen Transportunternehmer und Organisatoren der Transporte bei jeder Anmeldung eines Tiertransports zwingend Ruheorte und Versorgungsstellen im Drittland nachvollziehbar und sicher belegen. Das ist für die Russische Föderation bis auf Weiteres nicht möglich.“
Das Verbraucherschutzministerium habe Mitte März einen Erlass zur „Plausibilitätsprüfung im Zusammenhang mit der Abfertigung von langen, grenzüberschreitenden Beförderungen“ an die Landkreise und kreisfreien Städte versendet und mit einem Rundschreiben über grenzüberschreitende Transporte während der Corona-Pandemie informiert.
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Staatssekretärin Heyer-Stuffer: „Wir haben die Prüfung von Tiertransporten durch die Veterinärämter verschärft. Anmeldungen zu Transporten auf Routen, bei denen Zweifel bestehen, ob die gemachten Angaben etwa zu Versorgungsstellen von den Transporteuren einzuhalten sind, sind nicht abzufertigen. Wenn Fakten und Daten, die für die Zertifizierung und Rückverfolgung erforderlich sind, nicht plausibel erscheinen, dann gibt es keine Erlaubnis. Außerdem sollen angesichts der Corona-Pandemie Transporte insbesondere von lebenden Tieren auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.“ mil
Im Interview sprachen wir mit dem Brandenburger Agrarminister Axel Vogel über seinen Start als Minister, über Agrarstruktur, rote Gebiete, die Tücken dialogischer Prozesse und coronabedingte Herausforderungen.
Das Gespräch führte Heike Mildner
Bauernzeitung: Wie hat sich Ihr Bild von der Landwirtschaft verändert, seitdem Sie für diesen Bereich verantwortlich sind?
Vogel: Eigentlich nicht so sehr. Schon in der Landesanstalt für Großschutzgebiete habe ich Naturparks und Biosphärenreservate als Instrument einer nachhaltigen Regionalentwicklung strukturschwacher Räume verstanden und nicht als eine reine Naturschutzkategorie. Das war ja von Anfang an das Besondere an dem brandenburgischen Großschutzgebiet-System: Biosphärenreservate und Naturparke zu schaffen, die die Idee nachhaltiger Landnutzung verkörpern. Damit ist Brandenburg bundesweit zum Vorbild für eine neue Naturschutzpolitik geworden.
Und weil ich das eben schon seit 91 mache, habe ich natürlich immer viel mit Landwirten zu tun gehabt – von kleinen Bauernhöfen bis zu Riesenbetrieben, von konventionell bis öko. Von daher kannte und kenne ich viele Landwirte, bin auch befreundet mit einigen. Später als Abgeordneter habe ich auf meinen Sommertouren regelmäßig ganz bevorzugt Landwirtschaftsbetriebe besucht, um mitzubekommen, wie sich die Landwirtschaft in Brandenburg weiterentwickelt. Insofern sage ich mal: Ich bin da tatsächlich in eine Funktion gekommen, die mir überhaupt nicht fremd war. Der Blick ist vielleicht etwas intensiver, weil in den laufenden Diskussionen für mich deutlich wird, wo finanziell der Schuh drückt.
Aber die Verantwortlichkeit ist ja doch eine andere und umfasst ganz Brandenburg, auch Intensivstandorte, wo Bio keine bevorzugte Rolle spielt.
Na klar, aber ich bin ja Minister für die gesamte Agrarwirtschaft und nicht nur für Bio, auch wenn ich eine grundsätzliche Ökologisierung der Landnutzung anstrebe. Ich finde: ein Politiker muss eine Vision haben, ansonsten kann er Verwaltungsbeamter bleiben. Und natürlich muss man, wenn man eine Zielsetzung hat, Prozesse einleiten, die dazu führen, dass man sich seinem Ziel nähert und keine, die vom Ziel wegführen. Dafür stehe ich. Aber insgesamt gesehen: Ich hatte und habe ein gutes Verhältnis zu Landwirten. Jetzt natürlich intensiver mit den landwirtschaftlichen Verbänden, die vorher nicht so im Fokus standen. Und ich hatte ja nicht nur eine wirklich sehr wohlwollende Aufnahme bei der Klausurtagung des Landesbauernverbandes, ich habe ähnlich positive Resonanz beim Bauernbund gefunden.
Und ich hatte eine wirklich sehr offene Begegnung mit „Land schafft Verbindung“. Ich bewundere, wenn Menschen sich in ihrem Beruf engagieren und noch mehr bewundere ich es, wenn sie soziales Engagement entfalten, wenn sich Bauern für ihr Dorf verantwortlich fühlen. Diese Verbindung zwischen Landwirtschafts- betrieben und Dorf zu stärken – das ist mein Ziel. Wohin soll das führen, wenn die Landwirtschaft nur noch von ortsfernen Kapitalgesellschaften betrieben wird, die keinen Bezug haben zur Region, in der sie tätig sind, denen es nur darum geht, Geld zu verdienen?
Womit wir bei der Agrarstruktur sind. Wie will Brandenburg schaffen, was andere nicht geschafft haben – außer innerhalb der Legislaturperiode früher anzufangen?
Also früher anzufangen, ist sehr wichtig, weil bisher in mehreren Ländern die Bemühungen um Agrarstrukturgesetze durch das Ende der Legislaturperiode beendet wurden und dann erstmal eine Pause eingetreten ist, bis sich wieder jemand getraut hat. Aber ich denke wirklich, die Zeit ist reif und der Leidensdruck ist groß genug. Selbst jetzt in Corona Zeiten: Die Notare haben zu keinem Zeitpunkt schließen müssen. Das Geld vagabundiert und sucht Anlagemöglichkeiten.
Der Ankauf von Landwirtschaftsbetrieben oder Flächen stoppt nicht, es ist wirklich Eile geboten. Was den Unterschied ausmacht zu anderen Ländern: Wir wollen kein agrarpolitisches Leitbild für die gesamte Landwirtschaft, sondern nur für die Agrarstruktur. Ist es unser Ziel, dass am Ende der Landesbauernverband vielleicht noch 300 Mitgliedsbetriebe umfasst, weil die Größen sich in diese Richtung entwickeln? Ich glaube nicht.
Aber kann man das Rad zurückdrehen? Das Gros der BVVG-Flächen ist verkauft …
Es wird immer wieder passieren, dass große Konglomerate ausein- andergedröselt wieder auf den Markt kommen. Das Wichtige ist, dass wir dafür eine Auffangstruktur haben. Deswegen ja auch die Siedlungsgesellschaft, deswegen der Versuch, mit einem Agrarstrukturgesetz die Voraussetzung zu schaffen, dass die Siedlungsgesellschaft nicht nur für eine ganz kurze Zeit Zwischenerwerber sein kann, sondern Zeit bekommt, eine große Fläche wieder aufzuteilen, zu verpachten oder wieder in Privateigentum zu überführen. Das ist natürlich eine Riesenanstrengung, aber wenn wir sie nicht auf uns nehmen, ist der Weg vorgezeichnet. Aktuell kann nur jemand kaufen, der entsprechend Vermögen hat, um einzusteigen. Das sind üblicherweise nicht mehr die Nachbarn und Junglandwirte, das sind Leute und Gesellschaften, die Kapital angesammelt haben.
Von welchem Ist-Zustand gehen Sie aus?
Es gibt die Studie des Thünen-Instituts mit zwei Landkreisen aus jedem Bundesland. Ab 2020 haben wir neue statistische Erfassungen des Bundes, die transparent machen sollen, welche Betriebe nicht mehr selbstständig, sondern in eine Holding eingegliedert sind, und die Eigentumsverhältnisse sichtbarer werden als bisher.
Die Auftaktveranstaltung zur Diskussion des agrarstrukturellen Leitbildes musste coronabedingt ausfallen. Wie läuft die Onlineumfrage?
Der Bauernbund hat sofort geschrieben. Andere sind dabei. Wir haben ja eingeladen, anhand eines konkreten Fragenkatalogs deutlich zu machen, in welche Richtung es gehen soll. Zum Beispiel: Welche Rolle spielen Nebenerwerbslandwirte? Sollen die genauso betrachtet werden wie hauptberufliche? Eine sehr interessante Frage: Wird aus dem Haupterwerbslandwirt ein Nebenerwerbslandwirt bis er endgültig aussteigt oder geht es in Brandenburg eher umgekehrt, welche Bedingungen braucht das? Sollen Nebenerwerbslandwirte genauso behandelt werden wie Vollerwerbslandwirte, wenn es darum geht, freiwerdende Flächen zu verteilen? Darüber muss man sich eben austauschen. Wir gehen davon aus, dass wir bis 15. Juni so weit sind, dass wir eine Diskussionsgrundlage haben.
Die nächste Hürde ist dann die Rechtssicherheit …
Wir lassen das Ganze juristisch begleiten, sodass wir die reale Hoffnung haben, am Ende ein rechtssicheres Gesetz zu bekommen. Das ist nicht unerheblich: Es wird mit Sicherheit irgendjemanden geben, der sich benachteiligt fühlt und klagt. Es soll im Gesetz ja auch Obergrenzen für Pacht- und Verkaufspreise geben. Und jemand, der das Gefühl hat, er könne das Dreifache erwirtschaften, wird sich auf die Füße getreten fühlen, wenn der Staat sagt: Nein, beim 1,4-Fachen des ortsüblichen Vergleichswertes ist Schluss. Ein Gesetz, das keine spürbaren Auswirkungen hat, ist überflüssig. Aber wenn es uns gelingt, zumindest preisregulierend einzugreifen, haben wir schon unglaublich was gekonnt.
Ist die Agrarstruktur die größte Herausforderung für Landwirte?
Noch größer ist vermutlich der Klimawandel. Dass sich Brandenburg Jahr für Jahr für Jahr am Rande des Steppenklimas bewegt, der Boden nur noch zehn, zwanzig Zentimeter durchfeuchtet ist, warme Winde schon Mitte April die gesamte Feuchte aus dem Boden wegblasen und nichts nachkommt, das ist für die Bauern verheerend. Und wir werden eben auch auf Dauer nicht Jahr für Jahr für Jahr Dürrehilfen zahlen können, sondern wir brauchen letztlich eine Landwirtschaft, die daran angepasst ist. Wir werden Landwirte mehr dabei beraten und unterstützen, sich an den Klimawandel anzupassen.
Mancher fühlt sich zusätzlich durch Düngeverordnung und rote Gebiete herausgefordert.
Brandenburg hat in der Frage der differenzierten Betrachtung von Grundwasserkörpern eine bundesweite Vorreiterrolle eingenommen. Wir haben nicht nur 30, 50 oder 70 Grundwassermessstellen, sondern über 1.150, und wir haben ein 25-Quadratkilometer-Raster, also doppelt so engmaschig wie „Land schafft Verbindung“ es forderte. Daher haben wir rote Gebiete nur auf 2,3 Prozent der Fläche –, das natürlich auch, weil wir kaum hohe Tierbestände im Land haben. Aber wir haben vorbelastete Standorte, sind daher weiter gegangen und haben analysiert: Was sind die Ursachen? Wenn die schlechten Werte einer Messstelle erkennbar nichts zu tun haben mit der aktuellen Nutzung, dann müssen wir dafür sorgen, dass das für den betroffenen Landwirt betriebswirtschaftlich darstellbar ist. Dafür wird hoffentlich die „Bauernmilliarde“ vom Bund auch zur Verfügung stehen. Und auch wenn jetzt auf Bundesebene aufgrund der EU-Regeln die Zügel schärfer gezogen werden, werden wir in Brandenburg trotzdem nie in eine Situation wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen kommen – auch nicht beim Phosphat.
Trotzdem wurde ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Halten Sie das für überzogen?
Wir sind ein Rechtsstaat, jede Verwaltungsentscheidung ist gerichtlich überprüfbar, und das ist völlig okay. In einem Fall geht es etwas schneller durch ein Verwaltungsgerichtsurteil, im anderen dauert es Jahre, bis man am Ende der Instanzen ist. Bis zum 31. Dezember 2020 sollen ja nun die belasteten Gebiete neu ausgewiesen werden. Dass die Klage dann noch in der Substanz bedeutsam ist, kann ich mir nicht vorstellen.
Oft ist in letzter Zeit von dialogischem Ansatz die Rede. Aber was nutzt öffentliche Beteiligung, wenn davon am Ende so wenig ankommt, dass sich die, die sich eingebracht haben, vor den Kopf gestoßen fühlen, wie bei der Biberverordnung?
Der Landesbauernverband hatte im August auf Basis der alten Biberverordnung Vorschläge gemacht, andere Verbände auch. Am 19. März war dann in einer Pressemitteilung des Landesbauernverbands von Untätigkeit des Ministers die Rede, am dringlichsten war die Forderung: Der Lebendfang muss raus. Er ist raus! Allerdings spielte auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Rolle. Vor Inkrafttreten sollte die Verordnung mit den Verbänden diskutiert werden, Corona kam dazwischen.
Wir haben im Nachhinein Telefonkonferenzen durchgeführt, um die Gründe zu erläutern. Der dialogische Ansatz, dass man versucht, Umwelt- und Landnutzerverbände, Ministerium und Verwaltung an einen Tisch zu bringen, ist richtig. Auf diese Weise konnten wir uns beispielsweise über gemeinsame Hypothesen für den zukünftigen Umgang mit dem Wolf verständigen. Auch wenn es öffentlich manchmal nicht so wirkt: Wir haben durchaus kompromissorientierte Verbände, und wenn wir das richtig gut machen, kommen wir auch zu guten Ergebnissen.
Bei der Wasserrahmenrichtlinie lief es nicht so gut …
Das ist ein wichtiges Beispiel: Kooperation und Dialog heißt ja nicht, dass sich jeder durchsetzt. Es gibt immer unterschiedliche und auch gegenläufige Interessen. Bei der Frage der Beitragsbemessungssätze ist es so, dass aus Sicht der Waldbesitzer Entwässerungsmaßnahmen sogar kontraproduktiv sind. Nächste Idee: Dann sollen die Siedlungen mit den relativ kleinen Flächen mehr bezahlen. Und dann kommen im weiteren Prozess plötzlich andere Interessen: das Wirtschaftsministerium sagt, Betriebe würden völlig überfordert, Gemeinden sagen, sie müssten für das Umlegen zusätzlich Personal einstellen usw. Bei den Gebühren für die Gewässerunterhaltungsverbände ist das nicht eine Angelegenheit dieses Ministeriums allein, auch wenn ich am Ende unterschreibe, sondern eine Angelegenheit des Kabinetts, da hat die gesamte Landesregierung mit dran gesessen..
Auf welche Maßnahme seit Beginn Ihrer Amtszeit hätten Sie größere Resonanz erwartet?
Ich hatte einen guten Start. Jeder Landwirtschaftsminister in Brandenburg, wenn er im November gewählt wird, hat das Glück, im Januar auf die Grüne Woche gehen zu dürfen: ein ganz großes kommunikatives Treffen. Wenn ich die Grüne Woche nicht hätte, müsste ich dafür hundert Einzeltermine vereinbaren und im ganzen Land rumfahren. So hatte ich alles wie in einem Brennglas innerhalb von zehn Tagen. Es konnten Kontakte geknüpft werden, die mir jetzt, in Corona-Zeiten, die Arbeit erleichtern.
Einmal pro Woche mache ich eine Telefonkonferenz mit den Landwirtschaftsverbänden bis hin zu „Land schafft Verbindung“, um die coronabedingten Auswirkungen zu diskutieren und zu klären, was könnten wir machen: Wir haben uns eingesetzt für die ausländischen Saisonarbeitskräfte, haben erreicht, dass die Selbstpflücke möglich ist, Hofläden geöffnet sind, Pendlerunterstützung, Soforthilfe für Betriebe bis zu hundert Arbeitnehmern – und dass sich die Landwirte nicht anstellen müssen hinter den 40.000, die bei der ILB ihre Anträge gestellt haben, sondern ihr Geld über das LELF bekommen – 231 Anträge sind es bisher (Stand 20. April). Wir sind da also im intensiven Austausch, und das ist auch dadurch möglich, dass es die Grüne Woche gegeben hat, und daher gibt es für mich überhaupt nichts zu bejammern. Aber Corona stand nicht in der Koalitionsvereinbarung und wirkt sich nun auf die gesamte Planung aus.
In der ILB liegen derzeit 80 unbearbeitete Anträge mit einem Volumen von über drei Millionen Euro. Was können Sie tun?
Die Schwierigkeit ist, dass fast alle ILB-Mitarbeiter plus Neueinstellungen mit der Corona-Soforthilfe befasst sind, und vor diesem Hintergrund anderes liegen bleibt. Gerät ein Betrieb in ernste Schwierigkeiten, weil er Fördermittel nicht bekommt, die schon in Aussicht gestellt wurden, kann ich versuchen, einzelfallbezogen zu helfen.
Wie sieht für Sie die ideale Landwirtschaft aus?
Genau so, wie Landwirte mir das immer als ihr Lieblingsziel schildern: Dass sie nicht abhängig sind von öffentlichen Mitteln, sondern tatsächlich von ihrer Hände Arbeit leben können. Dass sie für ihre Produkte faire Preise erzielen, die es ihnen ermöglichen, ein Familieneinkommen zu erwirtschaften und ordentliche Gehälter zu bezahlen und wo zum Dorf ein oder mehr Landwirtschaftsbetriebe gehören – egal ob selbstständiger Familienbetrieb oder eine Genossenschaft – die in ihrem Dorf verwurzelt sind und untereinander in einem produktiven Austausch stehen.
Zumindest ein kleines Stück Normalität in der Coronakrise: In Thüringen ist der Lehrbetrieb an der Fachschule Stadtroda und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte Schwerstedt wieder aufgenommen worden – und schon bald stehen Prüfungen an.
Gut sechs Wochen stand wegen Corona alles still. Zu Beginn dieser Woche konnten nun an der Fachschule für Agrarwirtschaft in Stadtroda die Prüfungsvorbereitungen für die Fachschulklassen aufgenommen werden. Ab kommender Woche geht es auch für die Meisterklassen wieder los, teilte das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) mit.
In der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte Schwerstedt (ÜAS) begann das Lehrgangsprogramm für die Lehrlinge des dritten Ausbildungsjahres. Zunächst betrifft dies die abschlussrelevanten Kurse. Die theoretische Prüfung für das Facharbeiterzeugnis wird in diesem Jahr nicht zentral, sondern Ende Juni an sieben Standorten durchgeführt.
Gegenüber der Bauernzeitung sprach TLLLR-Präsident Peter Ritschel seine Hoffnung aus, dass sich die ehrenamtlichen Prüfer für die praktischen Facharbeiterprüfungen, die ja in aller Regel aus der Praxis kommen, trotz Corona zur Verfügung stellen. „Bildung hat für uns ganz klar Priorität. Wir arbeiten darauf hin, dass jeder termingerecht seine Prüfung ablegen kann. Keiner soll wegen Corona ohne Abschluss dastehen.“
Die Staatliche Berufsbildende Schule in Schwerstedt nimmt ab kommender Woche für die fünf Klassen des 3. Lehrjahres wieder den Unterricht auf. Die Lerninhalte konzentrieren sich auf die anstehenden Prüfungen. Im Internat wird die Einzelbelegung der Zimmer organsiert. Die Unterrichtspläne finden sich auf der Homepage.
Unterdessen gab die Fachschule Stadtroda den Startschuss für Bewerbungen für die Weiterbildung zum „Staatlich geprüfte/r Agrarbetriebswirt/in – Fachrichtung Landwirtschaft“. Die Zweijährige Fachschule in Ganzjahresform beginnt am 31. August. Die von den meisten Fachschülern favorisierte Winterschulform (vier Halbjahre jeweils von Oktober bis März) geht am 12. Oktober los.
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Aufgrund der Coronakrise finden für Interessierte an der Fachschulausbildung in diesem Jahr keine Infotage statt. Über die Anforderungen, Inhalte und Organisation informieren die Fachschullehrer jedoch am Telefon oder per E-Mail. Hinweise und Kontaktdaten finden sich auf der Webseite, über ihren Alltag berichten die Fachschüler fortlaufend bei Facebook. FH
Interview mit Oehnaland Agrargesellschaft: Wenn das Wasser fehltTrotz der Trockenheit läuft überall die Frühjahrsbestellung. Auch auf den Flächen der Oehnaland Agrargesellschaft steht kein Rad still. Die Kreisregner mussten auf leichten Standorten bereits aktiviert werden. Besondere Zeiten, nicht nur wegen Corona.
Die Fragen stellten Sabine Rübensaat und Erik Pilgermann
Wie geht es Ihnen in diesen Coronazeiten?
Uns geht es den Umständen entsprechend gut. Hier im Betrieb gibt es keine Einschränkungen. Die Krise ist natürlich allgegenwärtig, in den Nachrichten, Zeitungen, um uns herum. Aber wir arbeiten weiter, die Produktion läuft wie geplant.
… und die Mitarbeiter?
Alle Mitarbeiter geben ihr Bestes, die vorgeschriebenen Verhaltensregeln einzuhalten. Wir fordern dazu auf, Abstand zueinander zu halten, regelmäßig Hände zu waschen, und haben dafür auch die Voraussetzungen. Wasser, Seife und Einweghandtücher sind überall vorhanden. Bisher hat es noch keinen Mitarbeiter erwischt, alle stehen zur Verfügung und sind bei der Frühjahrsbestellung. Darüber sind wir sehr froh. Auch in der Werkstatt läuft alles wie geplant.
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Das Wichtigste ist aber die Versorgung der Tiere, und die ist sichergestellt. In der Milchviehanlage arbeiten die Kollegen in zwei Schichten. Der Schichtwechsel findet ohne direkten Kontakt statt. Einige Mitarbeiter bleiben mit Minusstunden vorsorglich zu Hause. Falls der schlimmste Fall eintreten sollte, könnten sie dann einspringen. Unser IT-Dienstleister hat auch vier Homeoffice-Arbeitsplätze eingerichtet, sodass im Ernstfall auch die Buchhaltung und Verwaltung gewährleistet blieben. Die Kinderbetreuung ist gesichert.
Wie haben Sie das organisiert?
Wir haben zwei junge Kolleginnen im Leitungs- und Verwaltungsbereich, die Kinder im Kitaalter haben. Diese beiden arbeiten jetzt im Homeoffice, um so nicht nur die Arbeit, sondern auch die Kinderbetreuung zu gewährleisten. Im Produktionsbereich haben wir zwei junge Väter. Hier sind aber gerade die Mütter der Kinder im Babyjahr und können sich so um die Kinder kümmern.
Wie laufen die Frühjahrsarbeiten?
Auch wir sind jetzt in der Hochphase der Frühjahrsbestellung. Auf Hochtouren läuft das Pflanzen der Kartoffeln. Das ist ein Schwerpunkt bei uns. Wir bauen über 600 Hektar Kartoffeln an, etwa zwei Drittel davon sind schon gepflanzt. Nächste Woche wollen wir fertig werden. Vor acht Tagen haben wir mit dem Maislegen angefangen. Das ist bei uns immer mit einem erheblichen Flächen und Arbeitsumfang verbunden. Unsere Rinder brauchen die Maissilage, und die Biogasanlage will auch gefüttert werden.
Beim Maislegen nutzen wir schon seit ein paar Jahren Applikationskarten für die Dosierung des Saatgutes je nach Ertragsfähigkeit der Flächen. Basis für die Applikationskarten sind mehrjährige Ertragskarten und Daten zur Wasserführung der Schläge. So ernten wir nicht nur, was die Flächen hergeben, sondern bestellen auch entsprechend. Wir erstellen die Applikationskarten im Büro und laden sie dann auf die Terminals der Maisleger. Wir haben vor ein paar Jahren unsere Legemaschine mit der nötigen Technik aufgerüstet, und seitdem funktioniert das System verlässlich.
Wie trifft Sie die verschärfte Düngeverordung?
Rote Gebiete liegen zum Glück nicht in unseren Flächen. Aber wir müssen immer wieder rechnen, wie viel Stickstoff und wie viel Phosphor wir ausbringen dürfen. Die Novelle der Düngeverordnung ist ja im Bundesrat beschlossen worden.
Zum Teil greift sie erst 2021, zum Teil aber eben schon jetzt. Zu bestimmten Herbstfrüchten, Zwischenfrüchten ist dann keine organische Düngung mehr möglich. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir fühlen uns alle über einen Kamm geschoren, denn auf unseren leichten Standorten mit 0,5 Großvieheinheiten pro Hektar wäre die Ausbringung organischer Substanz im Herbst zu Feld- und Zwischenfrüchten eine nachhaltige Ausnutzung der Nährstoffe. Dennoch müssen wir ein zusätzliches und teures Lager finanzieren.
Info zum Betrieb
Die Oehnaland Agrargesellschaft mbH befindet sich circa
70 km südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming. Der
Betrieb bewirtschafte circa 4.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, hält Milchrinder, Sauen und Mastschweine. Die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge beträgt etwa 500 mm. Die vorherrschende Bodenart auf den Nutzflächen ist schwach lehmiger Sand. Angebaut werden Getreide, Körner- und Silomais, Luzerne, Feldgras, Erbsen und Kartoffeln. Auch die Technik und Instandhaltung sind im Unternehmen integriert. Als Tochterunternehmen werden eine KfZ-Werkstatt, eine Biogasanlage und eine Kompostieranlage betrieben.
Das Interview in voller Länge mit mehr Infos zur Beregnung und der darauf angepassten Fruchtfolge im ePaper der Bauernzeitung Ausgabe 18/2020.
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Der Bundesrat hat Ende März die Novelle der Düngeverordnung beschlossen. Heute wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die neuen Düngeregeln ab 1. Mai in Kraft.
Der Bundesrat hat am 27. März dem Verordnungsentwurf zur weiteren Verschärfung der Düngeverordnung zugestimmt. Heute (30. April) wurde die Verschärfung der Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt sie zum 1. Mai in Kraft.
Auch wenn man die EU-Kommission vom Aufschub bei der Neuausweisung der roten Gebieten und den damit u.a. verbundenen Düngeabschlag von 20 % überzeugen konnte – diese werden erst ab 1. Januar 2021 gültig – sind bereits ab morgen Änderungen für die Praxis verpflichtend. Zu den sofort geltenden Anforderungen an die Landwirtschaft zählt z. B. die Aufzeichnungspflicht zu Düngemaßnahmen binnen zwei Tagen nach deren Durchführung. Da die Frühjahrsdüngung jetzt bereits abgeschlossen ist, kommt dies als erstes bei der Qualitätsgabe zum tragen. Außerdem gelten von nun an schärfere Regelungen zur Düngung von Flächen mit Hangneigungen von ≥ 5 %.
Wesentliche Änderungen betreffen beispielsweise die Düngebedarfsermittlung einer Kultur. Bei der Herbstdüngung gilt mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung erstmals das tatsächliche Ertragsmittel der letzten fünf Jahre als Basis. Bei der Planung der Frühjahrsdüngung 2021 muss mit der Novelle erstmals die Herbstdüngung von Raps und Wintergerste angerechnet werden.
Auf Grünland und im Futterbau sind nach der verschärften Düngeverordnung vom 1. September bis 1. November nur noch maximal 80 kg gesamt-N/ha aus Wirtschaftsdüngern zulässig. Zudem sind Sperrfristen für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie für phosphorhaltige Düngemittel vom 1. Dezember bis zum 15. Januar vorgeschrieben.
Bei der Umsetzung der neuen Dünge-Regelungen gebe es für Landwirte finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wie das Ministerium mitteilt. Schwerpunkt werde dabei die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. red
Wir informieren künftig fortlaufend über die aktuellen Anforderungen der verschärften Düngeverordnung und deren Umsetzung in der Praxis.
In der Oberlausitz werden Zuckerrüben auch nach der Schließung des Südzucker-Werkes an der Elbe angebaut. Mit dem tschechischen Unternehmen TTD konnte ein neuer Verarbeiter gewonnen werden.
Seine letzten Zuckerrüben für Südzucker hat Ralf Hentzschel im vergangenen Jahr nach Brottewitz geliefert. Die Zuckerfabrik in Südbrandenburg ist vom Konzern inzwischen geschlossen worden – doch am Zuckerrübenanbau hält der Landwirt aus Panschwitz-Kuckau in der Nähe von Bautzen fest. Dieser Tage hat der ehemalige Vorsitzende des Verbandes Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer im gleichen Umfang wie im Jahr zuvor Rüben gedrillt.
Zuvor erledigte sein Betrieb dies bereits als Dienstleistung für eine ganze Reihe anderer Anbauer in der Oberlausitz. „Wir freuen uns, dass es auch nach Südzucker für uns mit dem Zuckerrübenanbau weitergeht“, fasst er zusammen, was viele Rübenanbauer in Ostsachsen empfinden. Denn nach der Hiobsbotschaft von der Schließung der Fabrik Brottewitz im vergangenen Jahr habe sich eine Chance ergeben, die man kurzerhand ergriffen hat: In diesem Jahr wachsen die Lausitzer Rüben für das tschechische Zuckerunternehmen TTD im mittelböhmischen Dobrovice.
Dass die Oberlausitzer jetzt für Dobrovice Rüben erzeugen, hat vor allem mit Jan Würsig zu tun. Der Lohnunternehmer hat jahrelang für Südzucker Zuckerrüben transportiert; sein Unternehmen, die Agroservice GmbH Niedercunnersdorf, war die östlichste Ladegruppe für die Zuckerfabrik Brottewitz. Über sein tschechisches Tochterunternehmen gab es indes bereits Kontakte zum Unternehmen TTD, das mehrheitlich dem französischen Zuckerkonzern Tereos sowie der Braunschweiger Nordzucker AG gehört.
Schon 2018 und 2019 hatte in der Oberlausitz ein Landwirtschaftsbetrieb für Dobrovice Rüben angebaut. Als dann die Schließung von Brottewitz feststand, aktivierte Würsig den Kontakt. „TDD hat mich gebeten, Betriebe in Deutschland anzusprechen und für den Rübenanbau für Dobrovice zu gewinnen“, so der Agrardienstleistungsunternehmer. Bis maximal 150 km Entfernung konnte er für einen bestimmten Flächenumfang ostsächsische Rübenanbauer werben.
Video: Die letzten Rüben von Brottewitz
Von diesem Angebot ließen sich etliche Landwirte überzeugen, denen mit Brottewitz der Abnehmer weggebrochen war. Etwa 75 % der Rübenerzeugung, die er zuvor für Südzucker betreute, sei erhalten geblieben, so Würsig. Auf rund 1.300 ha wachsen nun in der Oberlausitz Rüben für Dobrovice. „Die komplette Kampagne – laden, reinigen, transportieren – organisieren wir über unser tschechisches Unternehmen“, erklärt er. Das Saatgut, das seinerzeit von Südzucker bereitgestellt wurde, beziehen die Betriebe nun über sein Unternehmen oder aber direkt beim Hersteller.
Die Verträge über die Rübenlieferung sind zwischen den Landwirten und TTD geschlossen worden. Das Abrechnungssystem ist ein anderes als bei Südzucker. Vertragsrüben werden mit dem gleichen Betrag bezahlt wie Rüben, die über die vereinbarte Menge hinausgehen. 700 tschechische Kronen gibt es pro Tonne, das sind etwas weniger als 26 Euro/t. Hinzu kommen diverse Zuschläge oder auch Abzüge.
Unter anderem gibt es einen Bonus für Rüben, die weniger als 12,5 % Erdbesatz aufweisen – die in die Zuckerfabrik Brottewitz angelieferten Rüben wiesen im vergangenen Jahr nur Besatz von unter drei Prozent aus. An den Frachtkosten werden die Anbauer zu zehn Prozent beteiligt. Jeder Lieferant hat einen Pressschnitzelanspruch von 20 % der von ihm gelieferten Rübenmenge. Der Anspruch wird allerdings ausgezahlt, die Menge kann jedoch zurückgekauft werden.
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Anders als seinerzeit bei Südzucker wird die Zusammenarbeit der Anbauer mit dem Zuckerrübenverarbeiter nicht über den Verband organisiert. Stattdessen koordiniert Jan Würsigs tschechisches Unternehmen gegen eine liefermengenabhängige Pauschale die deutschen Landwirte, die TTD beliefern. Ihm sei wichtig, dass die Zuckerrübe weiterhin in der Oberlausitz angebaut werde, sagt der Unternehmer. Als Marktfrucht und Fruchtfolgeglied habe die Rübe enormen Wert.
So sieht das auch Ralf Hentzschel. Er ist daher froh über das Angebot aus dem Nachbarland. Unter den aktuellen Marktvoraussetzungen könne man mit den Bedingungen, die TTD den ostsächsischen Rübenerzeugern biete, sehr zufrieden sein. Zwar seien einige ostsächsische Betriebe aus der Rübenerzeugung ausgestiegen. Doch gebe es auch Neueinsteiger, etwa im Raum Zittau, der zu Südzucker-Zeiten durch seine Entfernung zur Brottewitzer Fabrik benachteiligt war.
Die Erfahrungen, die man bis jetzt machen konnte, seien gut, so Hentzschel. „Ich habe das Gefühl, man ist in Dobrovice stark an unseren Rüben interessiert“, meint der Landwirt. Seine Zuversicht spiegelt sich auch in handfesten Entscheidungen wider. Sein Betrieb investiert und schafft sich einen neuen Rübenroder an, der im Herbst erstmals zum Einsatz kommen soll.
Mit der 19. Auflage der „Titanen der Rennbahn“ sollte im Juni der Abschied des Kaltblut-Events stattfinden. Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie wird das Rennen aber verschoben.
Auch für die Veranstalter der jährlichen Pferdesport-Veranstaltung „Titanen der Rennbahn“ im brandenburgischen Brück haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie Fragen aufgeworfen. Der Brücker Kaltblut Zucht- und Sportverein e. V. hatte bis zur Bekanntgabe der aktuell geltenden Richtlinien gehofft, am letzten Juni-Wochenende mit der 19. Auflage das letzte Titanenrennen veranstalten zu können.
Wie Thomas Haselhoff, der Vorstandsvorsitzende des Vereins, mitteilt „müssen jedoch auch wir hinnehmen, dass dem nicht so ist und bis mindestens Ende August jegliche Veranstaltungen dieser Größenordnung in Deutschland gesetzlich untersagt sind.“
Haselhoff fügt hinzu: „Ungeachtet dieser bedauerlichen Erkenntnis vertreten wir als Familie und Unternehmen allerdings den Standpunkt, dass Sicherheit und Gesundheit unserer Gesellschaft Priorität haben und es auch in unserer Verantwortung und unserem Interesse liegt, dies gewährleistend zu unterstützen.“
Die Planung und der Ticketverkauf für das Kaltblut-Event 2020 hatten bereits vor der Corona-Krise begonnen. Viele Besucher haben schon Tickets erworben. Das „Titanen der Rennbahn“ generell stattfinden werde, sei aber sicher gewesen und werde laut Verein auch sicher bleiben.
Während einer Online-Mitgliederversammlung des Kaltblut Zucht- und Sportvereins Brück wurde in den vergangenen Tagen ein Beschluss gefasst: „Wir setzen aufgrund der derzeitigen Situation in diesem Jahr aus und verschieben das 19. Titanen-Event auf den Juni 2021.“
Um die verbindlichen gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung die des Landes Brandenburg einzuhalten, verschiebe man die Veranstaltung auf den 25. bis 27. Juni 2021. Wie der Verein bestätigt, behalten alle bereits erworbenen Tickets auch im nächsten Jahr ihre Gültigkeit. Weitere Tickets könnten für den Termin im kommenden Jahr auf den bekannten Wegen erworben werden. red
Mehr Informationen zu den Titanen der Rennbahn gibt es hier.
Vor 30 Jahren wurde der Rinderzuchtverband Berlin-Brandenburg (RZB) gegründet. Die Feier muss wegen der Corona-Beschränkungen ausfallen. Zeit, sich zu erinnern, nehmen wir uns trotzdem.
Corona macht Cornelia Buchholz, Geschäftsführerin des RZB, Sorgen. Dass die Generalversammlung mit Jubiläumsprogramm ausfällt, ist das eine. Der Jahresabschluss der Genossenschaft wird gerade vorbereitet und kann ausnahmsweise schriftlich erfolgen, und aktuell laufen die Geschäfte. Aber die coronabedingten Maßnahmen werden mit zeitlicher Verzögerung Wirkung zeigen, ist Buchholz überzeugt. Bei Kälber- und Rindfleischpreisen ist es bereits abzusehen.
Wer die Geschichte des RZB Revue passieren lässt – vor fünf Jahren gab es dazu eine Publikation, die die Lektüre absolut lohnt –, kann daraus vielleicht ein wenig Kraft schöpfen: Allen bisherigen Krisen hat der RZB mit mutigen Entscheidungen, Ausdauer und Fachkompetenz getrotzt und sich beeindruckend entwickelt.
Wer sich an die große Unsicherheit vor 30 Jahren erinnert, die in allen Bereichen der Gesellschaft herrschte, wird schon die Gründung als ersten mutigen Schritt ansehen: Am 26. April 1990, es war ein Donnerstag, gründeten 15 gewählte Vertreter aus den drei brandenburgischen Bezirken (Cottbus, Frankfurt und Potsdam) in Blankenfelde den Rinderzuchtverband Berlin-Brandenburg eG (RZB). Bernd Adler wurde erster Vorsitzender und später Geschäftsführer.
Zur ersten Generalversammlung der Genossenschaft kommen mehr als hundert Züchter nach Wittbriezen. Satzung und Zuchtbuchordnung sind zu erarbeiten, der Geschäftsbetrieb vorzubereiten. Adler erinnert sich: „Wir hatten Ende 1990 Arbeitsverträge mit 30 Mitarbeitern, aber so gut wie kein Geld. Wir versuchten, mit alter Technik, alten Autos, Schlachtviehhandel und viel Enthusiasmus vorwärtszukommen“, so Adler.
Ein besonderes Kapitel war das Kapitel Treuhand: „Enorme Bemühungen gab es von allen ostdeutschen Zuchtverbänden, die Besamung von der Treuhand zu übernehmen. Dieser Prozess währte lange und ging leider nicht mit der an anderer Stelle oftmals praktizierten Eine-D-Mark-Lösung aus … Wir durften für 1,86 Millionen D- Mark zwei der acht Rinderbesamungsstationen im Land auswählen und von den anderen eventuell noch vorhandene Bullen und Technik übernehmen“, so Adler.
Die Summe, die von unrealistischen Ertragswerten ausging, war allein durch den RZB nicht aufzubringen. Daher wurde gemeinsam mit der Rinderproduktion Niedersachsen (RPN) und der Zuchtrinder-Erzeugergemeinschaft Hannover (ZEH) – heute Masterrind – die RBB Rinderproduktion Berlin-Brandenburg GmbH mit 51 % RZB-Anteil gegründet.
Ein Schritt, der sich trotz aller damaliger Kritik im Nachhinein als richtig für die Rinderzucht in Brandenburg erweisen sollte: In einem Bundesland, in dem der Rinderbestand von 423.000 Tieren (1989) in kurzer Zeit auf weniger als die Hälfte zusammenschmolz und sich gleichzeitig die Mutterkuhhaltung enorm etablieren konnte, sind die Dienste eines gut organisierten Kompetenzzentrums unverzichtbar, um am Markt zu bestehen.
30 Jahre nach den ersten Weichenstellungen laufen die Geschäfte von einer Geschäftsstelle in Groß Kreutz aus, die sich erstmals in der Geschichte des RZB im Eigentum der Mitglieder befindet. Genetik aus Brandenburg ist weltweit gefragt. 2019 wurden 4.696 Zuchtrinder in 15 Länder exportiert und 578.777 Spermaportionen vermarktet. 2017/18 lag die Durchschnittsleistung der Herdbuchkühe des RZB erstmals über 10.000 Mkg. Im Jahr 2018/19 erreichten die Herbduchkühe eine Lebenstagsleistung von 15,3 Mkg/ LT. RBB-Vererber Medon ist aktuell Deutschlands Nummer eins töchtergeprüfter Holsteinbullen.
Seit 25 Jahren fördert der RZB mit dem Züchternachwuchs ganz eigennützig seine eigene Zukunft: Ein weiteres Jubiläum, das in diesem vertrackten Corona-Jahr um seinen Höhepunkt gebracht wird: Der Jungzüchtertag auf der BraLa ist traditionell das Gipfeltreffen der Jugend.
In der Vor-Corona-Zeit gab es allerdings für den RZB ein sehr freudiges Ereignis, als bei der Fleischrindauktion der Fleckviehbulle Anton für 20.000 € von Perleberg nach Bayern umzog. Dort anknüpfen zu können, sei dem RZB ein Geburtstagswunsch auf den Weg.
■ Gründung am 26. April 1990
■ am 26. September 1991 Gründung der RBB GmbH
■ 1992 ist die RBB GmbH erstmals auf der Grünen Woche, im Juni beginnt die Herdbuchführung für 20 Rinderrassen, Anerkennung der Rasse Uckermärker
■ RZB wird als Züchtervereinigung nach dem Tierzuchtgesetz anerkannt, erster Tag des Mutterkuhhalters
■ seit 1994 erscheint die Zeitschrift „Rinderzucht Berlin-Brandenburg“, heute „Blickpunkt Rind“
■ 1995: Gründung des Brandenburger Jungzüchtervereins, erste Verbandsschau „Blickpunkt Rind“
■ 1996 müssen 80 Verwahrbullen wegen BHV1 geschlachtet werden
■1997 wird der RBB eine von neun Zuchtorganisationen im Verbund Deutsche Top-Genetik (DTG), Gründung Nord-Ost-Genetic GmbH (NOG),
■ 1998: erste Landesfleischrinderschau auf der BraLa
■ 1999 kommen Anteile des Landesverbandes Kurmärkischer Rinderzüchter e.V. an der Tierzuchthallen-GmbH Bonn nach Brandenburg zurück.
■ 2000: Jubiläums-Züchterball in der Brandenburghalle
■ 26. Januar 2001: Grundsteinlegung für „Brandenburger Rindermarkt“ in Groß Kreutz
■ 27. März 2002: erste Zuchtbullenauktion für Fleischrinder in Groß Kreutz
■ 2004 ist RBB-Vererber und „Mister Holstein“ Laudan der meist eingesetzte Schwarzbuntvererber in Deutschland; das Rinderzuchtmuseum eröffnet in Groß Kreutz.
■ 2006: RBB kauft Schüritz Tiertransporte und gründet Tochter in Polen
■ 2007: Laudan stellt beste Nachzucht auf der DHV-Schau, erste Bundesschau Uckermärker auf der IGW
■ 2009: erste Färsenauktion „Best of“
■ 2010: Brandenburger Milcherzeuger erstmals an der Spitze aller Kontrollverbände in Deutschland
■ 2012: Auszeichnung der RBB GmbH mit dem „Großen Preis des Mittelstandes“
■ 2017: erstes Treffen ökologisch wirtschaftender Milcherzeuger organisiert
Die Coronakrise trifft den Spargelhof Kutzleben ins Mark. Ihm fehlen die Saisonkräfte, die in dieser Saison 900 Tonnen Spargel aus den Dämmen holen. Jetzt musste der Insolvenzantrag gestellt werden.
Das Amtsgericht Mühlhausen hat dem Insolvenzantrag der Spargelhof GmbH & Co. KG Kutzleben stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Somit verbleibt die Leitung des Agrarbetriebes in den Händen der Geschäftsführung. Der Spargelhof werde ohne Einschränkung fortgeführt, teile die Rechtsanwaltskanzlei Rombach in Erfurt mit, die den Betrieb berät.
„Die Corona-Pandemie hat uns sehr hart getroffen. Wir haben circa 900 Tonnen Spitzenspargel auf unseren Feldern. Um ihn zu ernten, bräuchten wir rund 350 Erntehelfer. Doch aktuell ist fast niemand da“, erklärte Geschäftsführer Jan-Niclas Imholze. Knapp 100 rumänische Saisonkräfte waren am 20. April mit dem Flugzeug in Leipzig angekommen.
Mit 160 ha Spargelfläche zählt der Betrieb im Unstrut-Hainich-Kreis zum größten Spargelanbauer in Thüringen, wo 2019 insgesamt 372 ha (davon 262 ha im Ertrag stehend) angebaut worden waren. „Der Geschäftsbetrieb der Spargelhof GmbH & Co. KG Kutzleben wird zunächst ohne Einschränkung aufrechterhalten. Die Spargelsaison ist in vollem Gange und die Auftragsbücher sind gut gefüllt“, so Imholze. Man wolle so viel wie möglich von den Feldern ernten.
Rechtsanwalt Rolf Rombach erklärte, dass man in den nächsten Monaten in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Peter Staufenbiel ein Konzept für die Neuaufstellung des Unternehmens entwickeln wolle. „Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für das Unternehmen, die Belegschaft, die Kunden sowie für die Gläubiger zu finden.“
Mitte voriger Woche besuchten noch Ministerpräsident Bodo Ramelow und Agrarstaatssekretär Torsten Weil den Spargelhof Kutzleben zur symbolischen Saisoneröffnung. Ramelow beeindruckte „zu sehen, mit welcher Kreativität und Professionalität unsere heimische Landwirtschaft in dieser unglaublich schweren Zeit nach Lösungen sucht“.
Er verwies etwa auf rumänische Erntehelfer, die gezielt angeworben wurden, sowie auf vietnamesische Auszubildende und deutsche Gastronomen, Studenten und Kurzarbeiter, die erstmalig als Saisonkräfte im Einsatz seien. fh
Am 25. Februar 2000 beschloss der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Wir haben Ingo Baumstark vom Fachverband Biogas gefragt, worauf es ankommt, wenn erste Anlagen aus der EEG-Vergütung herausfallen.
Die Fragen stellte Christoph Feyer
Herr Baumstark, der Fachverband Biogas bezeichnet das Jahr 2020 als für die erneuerbaren Energien ganz entscheidend. Warum?
Vor 20 Jahren wurde mit dem ersten EEG die Voraussetzung geschaffen, das Energiesystem umzubauen und Investitionen in nachhaltige Technologien anzureizen. Die Ausbauziele wurden kontinuierlich politisch nachgesteuert. Zurzeit stockt dieser Ausbau jedoch, obwohl die GroKo im letzten Herbst ein vielversprechendes Klimaschutzprogramm verabschieden konnte.
Bioenergie soll 2030 8,4 Gigawatt Leistung installiert haben, derzeit sind es 6,8. Um diese Ziele zu erreichen, müssen 2020 dazu Rahmenbedingungen angepasst werden. Des Weiteren fallen in diesem Jahr die ersten Biogasanlagen aus der Förderung und können oft mit den derzeitigen Programmen wirtschaftlich nicht weiterbetrieben werden. Leider hat sich für die Leistungen der Biogasanlagen bisher noch kein Markt entwickelt, der einer Förderung entbehrt.
Kommen diese wichtigen Vorhaben jetzt durch die Coronakrise ins Stocken?
Durch derzeit eingeschränkte Lieferketten sind all jene Flex-Projekte bedroht, die bis Ende November ans Netz gehen müssen, um ihre Finanzierung über die Flex-Prämie abzusichern. Wir merken auch, dass Ministerien und Arbeitskreise verzögert arbeiten, zum Beispiel wurde der erste Referentenentwurf zur EEG-Novellierung eigentlich im März erwartet. Viele Betreiber passen ihren Betrieb an die Coronakrise an, damit die Anlagen stabil weiterlaufen. Biogasanlagen sind essenziell für das Energiesystem, bisher hat allerdings nur Hessen sie als systemrelevant eingestuft.
Damit die Bundesregierung ihre Klimaschutzziele noch erreichen kann, ist eine Transformation der Energieerzeugung, aber auch der Energieverteilung notwendig. Wird dabei die Rolle der landwirtschaftlichen Biogasanlagen bislang unterschätzt?
Ich denke ja. Durch die dezentrale Stromeinspeisung kann bei einer Optimierung der regionalen Netze und einem Ausbau der Speicherfähigkeit der Biogasanlagen deren Netzdienlichkeit erhöht werden. So könnten die Übertragungsnetze entlastet und die Gefahr von Blackouts reduziert werden.
Noch mal zurück zur EEG-Novellierung, die ja nun wahrlich nicht die erste ihrer Art ist: Welche Änderungen – auch mit Blick auf die EEG-Historie – müssten aus Sicht des Fachverbandes jetzt unbedingt beschlossen werden?
Seit dem EEG 2012 sollen neben den anderen Erneuerbaren auch die Biogasanlagen sich mehr am Markt finanzieren. Das können Sie aber unter gesteigerten Umweltauflagen nicht zu einem Preis von derzeit 16,39 Cent pro Kilowattstunde für Bestandsanlagen in der Ausschreibung. Wir fordern hier eine Erhöhung um drei Cent pro Kilowattstunde und eine Angleichung der noch geringer finanzierten Neuanlagen.
Ebenso fordern wir, die Nutzung von Eigenstrom zuzulassen. Um mehr Gülle zu vergären, soll weiterhin die Sondervergütungsklasse auf die 150-kW-Bemessungsleistungsklasse ausgeweitet werden. Emissionsminderungen sollten nicht ausschließlich durch die Pflicht der 150 Tage gasdichten Verweilzeit nachweisbar sein. Weitere Vorschläge finden Sie auf unserer Homepage im aktuellen Positionspapier des Fachverbandes Biogas zum EEG.
Nicht nur das EEG setzt die Rahmenbedingungen für die Regenerativen, und es ist auch nicht allein ausschlaggebend, wenn es um die Erfüllung der Klimaziele geht. Welche gesetzlichen Regelungen sind aus Ihrer Sicht ebenfalls von Bedeutung?
Neben dem Stromsektor soll Biogas auch in den Sektoren Verkehr, Wärme und Landwirtschaft zu Einsparungen der CO2-Emissionen beitragen und somit Geschäftsmodelle aufzeigen. Dazu wird in diesem Jahr zum Beispiel weiter an der REDII, dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, dem KWK-Gesetz, dem Gebäudeenergiegesetz sowie an der Gestaltung von Einsparungsmaßnahmen in der Tierhaltung gearbeitet.
Weitere Informationen des Fachverbands Biogas sowie Arbeitshilfen und Serviceangebote gibt es hier.
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