Agrofarm eG Lüssow: Kosten bei der Frühjahrsbestellung im Blick behalten

Zwischen spätem Wintereinbruch und erstem Frühlingserwachen liegen dieser Tage bei der Agrofarm eG Lüssow in Mecklenburg-Vorpommern mitunter nur wenige Kilometer. So sorgen in einigen Landesteilen Schneefall und Schneedecke dafür, dass eher Winterdienst angesagt ist und Feldarbeiten gänzlich pausieren müssen. Anderenorts hingegen führt ein Mix aus nasskaltem Herbstwetter und ersten sonnigen Frühlingsboten nur zu einigen Einschränkungen.

Von Nicole Gottschall

Lars-Peter Loeck, Vorstandsvorsitzender der Agrofarm eG Lüssow, atmet auf: „Der angesagte Niederschlag ist in unserer Region diese Woche nicht in dem Ausmaß gefallen. Daher konnten wir auf etlichen Flächen mit einigen Frühjahrsarbeiten fortfahren.“ Demzufolge ist die gesamte Mannschaft um Pflanzenbauleiter Tom Harnack an verschiedenen Stellen im Einsatz.

Auch wenn noch etwas Zeit vergeht, bis der Mais gelegt wird, bereiten die Lüssower momentan bereits den Saatacker vor. Die Befahrbarkeit der Flächen sei vorzüglich. Teilweise anders als im vergangenen Jahr – da wurde mitunter aus Kostengründen auf einigen Flächen darauf verzichtet – ist aktuell für die Saatbettbereitung Pflügen das Mittel der Wahl.

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Agrofarm eG Lüssow: Pflügen trotz gestiegener Kosten

Die Zwischenfrüchte haben so eine dichte Matte gebildet, dass zu viele Pflanzenreste da sind. Somit reichen Grubber und Scheibenegge nicht aus, um den Boden zu bearbeiten. Und der Vorstand und sein Pflanzenbauleiter wissen genau, wie wichtig ein optimales Saatbett für den weiteren Verlauf ist.

Die Vorgänge vor und während der Aussaat sind das A und O und legen den Grundstein für Erfolg. „Läuft das nicht vernünftig ab oder wird gar geschlampert, ist der Feldaufgang nicht zufriedenstellend. Dann können wir auch nicht erwarten, ordentlichen Ertrag zu bekommen“, erläutert Loeck. Deshalb wird in der Agrofarm „in den sauren Apfel gebissen“ und mit dem Pflügen auf die nicht gerade dieselsparendste Methode gesetzt.

Obwohl die Dieselkosten weiterhin ein Thema sind. Die jüngste Diesellieferung wurde für 1,30 €/l netto eingekauft, während es zu Friedenszeiten 0,90 € waren. „40 Cent pro Liter sind nach wie vor ein einschneidender Kostenunterschied. Das sind am Abend eines Tages bei 250 bis 300 Liter Dieselverbrauch locker 100 Euro mehr“, rechnet der Landwirt vor.

Düngung in roten Gebieten

Genau hingeschaut und gerechnet wurde auch beim Bedarf und Einkauf des so wichtigen Betriebsmittels Dünger. Dabei spielten sowohl die gute fachliche Praxis und vorgegebenen Einschränkungen durch die Lage in den sogenannten roten Gebieten als auch die Verfügbarkeit und Preise eine Rolle.

Im Ergebnis von Nmin-Werten der Bodenproben, Düngebedarfsermittlung und letztlich Düngeplan heißt die Strategie in diesem Jahr Harnstoff + Grunddünger NPK + Gülle.

Beim Einlagern des wichtigen Mehrnährstoffdüngers NPK wird genau hingeschaut und die Qualität geprüft. (c) Sabine Rübensaat

Den kompletten Bedarf von 600 t Harnstoff hatte die Genossenschaft vorsorglich um die Jahreswende herum eingekauft und eingelagert. In dieser Woche wurde ein Teil, etwa 75 t, des Mehrnährstoffdüngers NPK, bestehend aus jeweils 15 % Stickstoff, Phosphor und Kalium, geliefert.

Gülle wird aus der eigenen Tierproduktion und somit dem eigenen Lager bezogen. Den Pflanzennährstoff haben die Lüssower vorher bei der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (Lufa) der LMS in Rostock auf seine Inhaltsstoffe untersuchen lassen, um nicht mehr auszubringen, als die Pflanzen verwerten können.

Dank Zubringern zu mehr Effektivität

Dank der Gunstsituation des Wetters rund um Lüssow – keine geschlossene Schneedecke, kein gefrorener oder wassergesättigter Boden – kann im Einzugsgebiet der Genossenschaft aktuell mit Gülle gearbeitet werden. „Die Voraussetzungen sind gut“, sagt Harnack. Der natürliche Wirtschaftsdünger wird mit moderner Technik verlustarm und umweltschonend ausgebracht.

Dafür verfügt der Betrieb über einen eigenen Güllewagen mit einem Samson-Fass von 21 m3 Fassungsvermögen und entsprechenden Anbaugeräten. Über Schleppschlauchgestänge mit 27 m Arbeitsbreite sowie der Scheibenegge mit 5 m Arbeitsbreite wird die Gülle ausgebracht und direkt eingearbeitet. Laut dem Pflanzenbauleiter konnten so in dieser Woche etwa 3.000 m3 des Nährstoffs verwertet werden.

Um in diesem Zusammenhang den Arbeitsprozess zu optimieren, verbleibt der Güllewagen permanent auf den zu bearbeitenden Flächen und wird durch zwei Zubringer mit Nachschub versorgt. Sie pendeln zwischen den Güllebehältern auf dem Betriebshof und dem Ausbringefahrzeug.

Das hat aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden, der immer auf der Suche nach Potenzialen und Verbesserungen ist, zwei Vorteile: „Wir haben die Maximalgewichte für Straßen und Wege optimal im Blick und steigern unsere Effektivität.“

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Das Lachen ist allen Beteiligten – hier Bauernpräsident Kurreck, Agrarstaatssekretär Dr. Buchwald und Gutachter Dr. Hannappel (v. l.) – längst vergangen. Im Streit um die Grundwassermessstellen gibt es seit dem Treffen im Dezember 2020 in Warsow keine Annäherung. (c) Gerd Rinas
Klimaplan und Moorschutz: Mit Wiedervernässung bis 2045 klimaneutral

Mehr Windkraft, mehr Photovoltaik und 263.000 ha für den Moorschutz: Mit einem Klimaplan will Brandenburg bis 2045 „klimaneutral“ werden.

Von Heike Mildner

Ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche Brandenburgs könnte Landwirten bis 2045 verloren gehen, befürchtet der Landesbauernverband (LBV) angesichts des Klimaplans für Brandenburg.

Am Mittwoch vergangener Woche wurde das 499-seitige Gutachten zum Klimaplan, erstellt vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Agrar- und Umweltausschuss vorgestellt.

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Moorschutz: Das Gutachten zum Klimaplan

Ein Strategiepapier mit Maßnahmen in acht Sektoren: Ausbau erneuerbarer Energien, Waldumbau und Wiedervernässung der Moore betreffen die Landwirtschaft. Agrar- und Umweltminister Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) gab in der Abendsendung des Regionalfernsehens ein Kurzinterview: Die Vernässung von Ackerland würde „selbstverständlich zum Moorschutz“ gehören, „sodass wir Ackerbau auf Moorstandorten aufgeben und in Grünlandwirtschaft umstellen werden“, sagte Vogel und sorgte damit für Unmut.

Landesbauernverband kritisiert Pläne

Der LBV kritisiert schon seit Wochen den Umgang des Ministeriums mit dem Thema Wiedervernässung. „Es darf nicht sein, dass wir als systemrelevanter Wirtschaftszweig unser wichtigstes Produktionsmittel, den Boden, einfach so hergeben sollen. Unser Vorschlag für einen Neustart Moor, der einen guten Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft aufzeigt, liegt auf dem Tisch.

Er muss als Instrument bei der Umsetzung des Klimaplans des Landes angewendet werden“, forderte Landesbauernpräsident Henrik Wendorff am Donnerstag erneut. Immer habe es geheißen, das Gutachten zum Klimaplan sei nur eine wissenschaftliche Grundlage, der politische Diskurs folge. Jetzt solle aber bereits in der kommenden Woche einstimmig im Kabinett darüber entschieden werden, so Wendorff.

Klimaplan und Wiedervernässung auf über 260.000 ha

Nach Einschätzung des LBV würden laut Gutachten bis 2045 rund 400.000 ha der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft entzogen. 263.000 ha sollen demnach wiedervernässt werden, 70.000 ha der Wiederaufforstung dienen, die verbleibenden knapp 60.000 ha für die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.

Am Dienstag (14.3.) beschloss das rotschwarz-grüne Kabinett ein Moorschutzprogramm für Brandenburg, das weiter auf freiwillige Maßnahmen setzt. Das Moorschutzprogramm werde im Einklang mit dem Klimaplan fortgeschrieben. Alles klingt nach Kompromiss, wahlweise unverbindlich oder nach Salamitaktik. Landwirte auf Moorstandorten sollten wachsam bleiben.

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Moore schützen, aber wie? Der Landesbauernverband forderte bei einem Fachgespräch zum Thema Moorschutz im Agrarausschuss des Brandenburger Landtags einen Neustart (c) Heike Mildner
Mäuseplage in Brandenburg

Thema im jüngsten Fachausschuss Ackerbau im Landesbauernverband waren Schäden durch Feldmäuse in Raps- und Wintergetreidebeständen der Oehnaland-Agrargesellschaft mbH im Süden Brandenburgs.

Von Heike Mildner

Eine Mäuseplage gibt es derzeit im südlichen Brandenburg. Wo überall sich die Nager vermehrt breit machen, ist noch unklar. Mit rund 500 ha Raps ist jedenfalls die Agrargesellschaft Oehnaland (Landkreis Teltow-Fläming) betroffen. 

„Beim Herausstellen der Gelbschalen bin ich auf die zahlreichen Mäusenester in den Vorgewenden aufmerksam geworden“, berichtet Pflanzenbauleiterin Elisa Erpel der Bauernzeitung. Seit ihrer Entdeckung seien täglich drei bis fünf Mitarbeiter damit betraut, die Vorgewende abzulaufen und mit Legeflinten Fraßköder auszubringen.

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Beim Abfahren der Rapsschläge seien die Mäusenester vom Schlepper aus zu erkennen. „Die nächsten 14 Tage werden wir damit beschäftigt sein“, schätzt Erpel. Sie erinnert sich an einen vermehrten Mäusebefall im Raps im Jahr 2014.

„In Luzerne und beim Feldgras rechnen wir mit Mäusen, im Raps und im Wintergetreide ist es eher eine besondere Situation“, schätzt die Pflanzenbauleiterin. Thematisiert wurde die Mäuseplage bei Oehnaland im jüngsten Fachausschuss Ackerbau des Landesbauernverbandes (LBV).

Schwierige Bekämpfung

Ackerbaureferent Fabian Blöchl plädiert für Erleichterungen beim Einsatz von Rodentiziden. Er weist auf die jüngsten Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hin. Demnach seien nur Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid als Ködermittel zur Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus zugelassen.

„Nach den Vorgaben der Pflanzenschutzanwendungsverordnung darf die Ausbringung außerhalb von Forsten nur verdeckt erfolgen. Die Zulassung dieser Mittel wurde – in Abhängigkeit von der Art der Ausbringung – mit verschiedenen Anwendungsbestimmungen verbunden, um eine sichere Verwendung der Ködermittel zu gewährleisten, die auch für Nichtziel-Wirbeltiere toxisch sind“, so Blöchl.

Einige dieser Anwendungsbestimmungen seien vom BVL aktualisiert worden (kurzelinks.de/feldmaus). Neu ist, dass zur verdeckten Ausbringung der zugelassenen Mittel eine Köderlegemaschine verwendet werden darf, so diese in der „Liste der Köderlegemaschinen“ des Julius-Kühn-Instituts aufgeführt sei, heißt es in den Anwendungsbestimmungen. Derzeit hat diese Liste nur eine Position, die „Wumaki“ aus Ettingen in der Schweiz (kurzelinks.de/koeder).

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Feldmäuse haben den Acker bereits zerstört.
Feldmausplage – Loch an Loch auf dem Ackerland (c) Detlef Finger
Giffey neuer Amtsveterinär im Jerichower Land

Von der Bundeshauptstadt in die Provinz: Dr. Karsten Giffey, Ehemann der amtierenden Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey (SPD), hat einen neuen Job.

Der promovierte Tiermediziner, der seine Tätigkeit als verbeamteter Tierarzt im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales im Jahr 2020 nach bekanntgewordenen Betrugsvorwürfen gegen ihn aufgegeben hatte, arbeitet künftig im Veterinäramt im Jerichower Land.

Das vermeldete das Portal „Business Insider“, demzufolge eine Sprecherin des Landkreises das befristete Anstellungsverhältnis Giffeys als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst bestätigt habe.

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Unerlaubte Nebentätigkeit

Nach übereinstimmenden Medienberichten soll Giffey seinen früheren Arbeitgeber systematisch und vorsätzlich bei seinen Arbeitszeiten und Reisekostenabrechnungen belogen haben, um einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als Dozent nachzugehen.

Es ging dabei um Verfehlungen aus dem Jahr 2016, die 2019 Gegenstand eines Disziplinarverfahrens vor dem Berliner Verwaltungsgericht (VG) waren, das mit einer Entfernung Giffeys aus dem Beamtenverhältnis geendet hätte. Dem kam er zuvor, indem er um seine Entlassung bat.

Giffey zahlte den Schaden zurück, die Staatsanwaltschaft stellte das Betrugsverfahren 2021 daraufhin gegen eine Zahlung von 10.000 € ein. Giffey soll die Taten gegenüber seinem damaligen Arbeitgeber mit fehlender dienstlicher Anerkennung und geringer Wertschätzung von Kollegen und Dritten begründet haben.

Urteil wurde öffentlich

Er hatte zudem versucht, Anfang 2020 die Veröffentlichung des Urteils zu verhindern, und dies u. a. mit dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte seiner Frau begründet. Allerdings vergeblich: Seinen Antrag lehnten die Richter sehr deutlich ab. Giffeys Ehefrau Franziska war zu jener Zeit Bundesfamilienministerin.

Im Mai 2021 trat sie von dem Amt zurück, nachdem Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit ihrer Doktorarbeit bekanntgeworden waren. Die FU Berlin entzog ihr letztlich den Doktortitel, weil sie „mindestens mit bedingtem Vorsatz gehandelt“ habe.

An ihrer Kandidatur zur Bürgermeisterwahl in Berlin im selben Jahr hielt Franziska Giffey fest. Seit Dezember 2021 führt die SPD-Politikerin in der Hauptstadt eine Regierung aus SPD, Grünen und Linken an.

Am 12. Februar fand die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus statt, bei der die CDU mit Abstand stärkste Kraft vor SPD und Grünen wurde. In dieser Woche beginnen Koalitionsverhandlungen zwischen Christ- und Sozialdemokraten.

(red)

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Symbolbild Kuh mit einer Spritze
Die Vorschriften für Tierhalter und Tierärzte haben sich mit dem neuen TAMG verschärft. Es droht ein erheblicherer Bürokratieaufwand. (c) IMAGO / Paul von Stoheim
Wolfsattacken im Wildgatter Krappe hören nicht auf

Immer wieder ist das Wildgatter Krappe von Wölfen heimgesucht worden. Eine erteilte Entnahmegenehmigung wurde widerrufen. Halter Ralf Nahrstedt erwägt nun aufzugeben.

Von Karsten Bär

An einer Stelle war der Zaun nur ein paar Zentimeter niedriger als die Vorgaben es verlangen. Doch das reichte, um die Entnahme eines der Wölfe, die wiederholt ein Wildgatter in Krappe bei Löbau heimgesucht hatten, scheitern zu lassen (Bauernzeitung 9/2021, S. 10). All jene, die die Weidehaltung in Sachsen durch einen viel zu nachsichtigen behördlichen Umgang mit problematischen Wölfen gefährdet sehen, fanden ihre Befürchtungen bestätigt.

Man suche förmlich nach einem Fehler des Tierhalters, um eine Entnahme von Wölfen zu verhindern, machte Gunther Zschommler, Vizepräsident des Sächsischen Landesbauernverbandes (SLB), seinem Unmut Luft. Und auch beim Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband zeigte man sich empört: Die Verantwortlichen im Freistaat opferten die „sächsische Weidetierhaltung zugunsten einer bereits fest etablierten Wolfspopulation in Sachsen“, so Vorstandsmitglied Regina Walther.

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Wölfe überwinden Festzaun

Seit Anfang November sind Wölfe immer wieder in das Wildgatter von Ralf Nahrstedt aus Krappe eingedrungen und haben das dort gehaltene Damwild gerissen. 31 Tiere habe er inzwischen verloren, erzählte er Anfang voriger Woche. „Anfangs haben wir nicht gewusst, wie sie reinkommen“, berichtet er. Mit dem Rissbegutachter von der Fachstelle Wolf habe man den Zaun abgesucht und keine Zutrittsstelle gefunden.

Unter dem Zaun hatte sich der Wolf durchgraben wollen, die Spuren habe man gefunden, so der Wildhalter. Doch der vorschriftsmäßige Untergrabschutz verhinderte dies. Dass die Raubtiere über den stabilen Festzaun ins Gatter gelangten, bewiesen schließlich sogar Aufnahmen von Wildkameras, die die Fachstelle installiert habe. „Die nutzen den Zaun wie eine Leiter“, gibt Ralf Nahrstedt zu verstehen.

Er ist sich sicher: Auch wenn der Zaun 1,80 m hoch oder noch höher ist, hindert dies die Wölfe nicht mehr daran, ins Gehege einzudringen. „Die haben das einmal gelernt und machen das immer wieder.“ Erst Ende Februar gab es wieder einen Übergriff. Dass der insgesamt zwei Kilometer lange Zaun, wie von der Fachstelle festgestellt, durch leichte Neigung nach außen zehn bis 20 cm niedriger ist, als die geforderten 1,80 m, sei dafür nicht mehr maßgeblich.

Ursprünglich habe der Festzaun eine Höhe von 1,90 m gehabt. Doch das Gelände sei bucklig, Wind und Wetter wirkten auf das Material ein, die Spannung der Drähte müsse immer wieder erneuert werden. Wer eine Stelle finden will, der finde sie auch, macht Nahrstedt deutlich.

Hohe Ansprüche an den Wolfssicheren Zaun

In Sachsen erfüllt eine Festzaunhöhe von 1,20 m mit festem, bodengleichem Abschluss die Mindestanforderung an den Herdenschutz. Um jedoch nach Sächsischer Wolfsmanagement-Verordnung die Voraussetzungen für eine Entnahme eines Wolfes zu erfüllen, muss dieser den sogenannten „zumutbaren Schutz“ überwunden haben.

Bei Festzäunen sind dies eine Höhe von mindestens 1,80 m und Untergrabschutz, der mit Erdankern befestigt oder 50 cm tief in den Boden eingelassen sein muss. Durch den von der Fachstelle festgestellten Schwachpunkt, an dem über etwa fünf Meter Zaunlänge die Höhe nicht erreicht wird, entfällt diese Voraussetzung. Behoben war sie schnell – das Verfahren, wieder eine Entnahmegenehmigung zu erwirken, beginnt indes von vorn.

Das dauere vermutlich bis zum Frühjahr, wenn ein Abschuss nicht mehr möglich ist, weil die Wölfe Welpen haben, befürchtet Ralf Nahrstedt. Selbst wenn es schneller ginge – bis dahin kommen die Raubtiere wieder und wieder.

Wölfe haben ein offenkundig problematisches Verhalten erlernt, können aber nicht entnommen werden – beim betroffenen Tierhalter löst das Resignation aus. „Ich fühle mich hilflos, ich kann nichts machen“, gibt er zu verstehen. Flatterband am Zaun wirke maximal ein paar Tage abschreckend. Strom an den Zaun anzulegen, sei wirtschaftlich nicht vertretbar.

Und dies auch im Fall einer Förderung, so Ralf Nahrstedt, „denn es sind auch Steuergelder in Größenordnungen von mehreren Zehntausend Euro, die versenkt werden würden.“ Mit den Folgekosten müsse er anschließend allein zurechtkommen.

Zudem befürchtet er unklare Haftungsfragen bei einem stromführenden Wildzaun – schließlich kommen häufig Kinder ans Gatter, um das Damwild zu füttern. Eine stromführende Litze am oberen Ende des Zaun würde indes Probleme beim Ersetzen von Pfählen nach sich ziehen. „Eigentlich kann ich nur noch aufgeben“, zeigt sich der Wildhalter entmutigt.

BUND will Abschuss juristisch verhindern

Währenddessen hat der sächsische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) deutlich gemacht, wo er seine Prioritäten sieht. Die Organisation teilte mit, dass sie Mitte Februar einen gerichtlichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht habe, „um die Tötung des Wolfes einstweilen auszusetzen, bis die Sach- und Rechtslage abschließend geprüft ist.“

Zugleich beklagte sich der BUND, dass ihm vom Landratsamt Görlitz, das die Ausnahmegenehmigung für die Entnahme erteilte, Einsicht in die Akten verweigert wurde. Ohne mehr Transparenz lasse „sich der gesellschaftliche Konflikt zwischen dem Artenschutz für den Wolf und der ebenfalls nötigen Freiland Tierhaltung nicht befrieden.“

Es habe sich gezeigt, „dass der Landkreis Görlitz die Tötung eines Wolfes nicht genehmigen darf und stattdessen der Herdenschutz zu verstärken ist“, so der Landesvorsitzende Felix Ekardt. Fast wortgleich wird in einer Pressemitteilung der den BUND vertretenden Anwaltskanzlei die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Franziska Heß zitiert, die zugleich stellvertretende Vorsitzende des BUND-Landesverbandes ist.

Die Argumentation des BUND dürfte Ralf Nahrstedt bekannt vorkommen. Von anderen Organisationen, die den Schutz des Wolfes zu ihren Zielen zählen, habe er gehört: Wenn Landwirte ihre Weidetiere nicht schützen können, müssten sie eben aufhören. Der Wildhalter meint: „Im Prinzip bleibt mir nichts anderes mehr übrig.“

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Wölfe haben im östlichen Sachsen mehrfach gut geschützte Weidetiere angegriffen (Symbolbild). (c) Sabine Rübensaat
Grüne Gentechnik: Genschere als riesige Chance

Die Bundesforschungsministerin, die FDP-Politikerin Bettina Stark-Watzinger, hält die Grüne Gentechnik für eine „riesige Chance“. Geneditierte Pflanzen „können uns bei allem helfen“, sagte sie in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) mit Blick auf den Klimawandel, den Artenschwund und die Welternährung.

Die Ministerin verwies in dem Gespräch auf die geplante Novellierung des EU-Gentechnikrechts und forderte: „Das Gentechnikrecht muss innovationsfreundlicher und wissenschaftsbasiert werden.“ Darüber diskutiere auch die Bundesregierung, wenn auch bislang ohne Konsens. Aber sie nehme „durchaus eine Öffnung wahr“, sagt die Liberale in Anspielung auf die Grünen.

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Potentiale auch im Ökolandbau

Stark-Watzinger ist überzeugt, dass die großen globalen Herausforderungen nur mit Wissenschaft und Innovation gelöst werden können. Dennoch gehe es ihr nicht um einen „Freibrief für die Gentechnik“. Es gebe Risiken, und die müssten reguliert werden. Die Vorteile der Genschere überzeugten sie jedoch.

Potenziale sieht die Forschungsministerin auch für den Ökolandbau. Biotechnologie könnte den ökologischen Zielen dadurch dienen, sodass der Flächenverbrauch und Pflanzenschutzmitteleinsatz reduziert werden könnten. In der Wissenschaft stieß die Ministerin mit ihrer Haltung auf Zustimmung.

Der Pflanzenforscher Robert Hoffie vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) wertete die Aussagen als „wichtiges Signal in der deutschen und europäischen Diskussion zur Reform des Gentechnikrechts“. Es sei gut, so Hoffie auf Twitter, dass sich das Forschungsministerium und die amtierende Ressortchefin hier „so klar auf Seiten der Wissenschaft positionieren“.

Der Bundestag wollte am Mittwoch dieser Woche erstmals über den Bericht zur „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ beraten, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Nach der maßgeblich vom Bundesforschungsministerium erarbeiteten Zukunftsstrategie sollen die Rahmenbedingungen für die Pflanzenzüchtungsforschung in Deutschland verbessert werden. Dabei werde man auch die Chancen und Risiken neuer Züchtungstechniken wie Crispr/Cas in den Blick nehmen, heißt es in dem Papier.

EU-Kommission lässt weitere Sorten zu

Indes gab die EU-Kommission weitere gentechnisch veränderte Pflanzensorten für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel frei. Grünes Licht erhielt die Rapsvarietät MON 94100. Zudem wurde die Zulassung der Sojabohnensorte A5547-127 verlängert. Laut Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beiden Sorten attestiert, genauso sicher zu sein wie konventionelle Züchtungen. Die Genehmigungen gelten jeweils für zehn Jahre.

Zeitgleich warnten die Freien Bauern vor „vermeintlichen Patentlösungen, die geradewegs in die Abhängigkeit von großen Konzernen führen“. Es gebe keine Wunderpflanzen, die allein aufgrund ihrer Genetik mit Klimawandel, Krankheiten oder Schädlingen fertig werden. „Gute Erträge gibt es nach wie vor nur durch gute fachliche Praxis unter Berücksichtigung aller ackerbaulichen Faktoren“, ließ die Organisation am Dienstag in einer Pressemitteilung verlauten.

„Wenn angebliche Freunde der Landwirtschaft uns neue Nutzpflanzen als Fortschritt anpreisen, die aber aufgrund genetischer Veränderungen patentgeschützt sind, hilft nur ein konsequentes Nein“, wurde dazu aufgerufen, im eigenen Betrieb keine patentierten Pflanzen zu verwenden. Konkreter Anlass war die Entscheidung des Europäischen Patentamtes, eine im Jahr 2014 von mehreren Verbänden eingereichte Beschwerde gegen ein der Firma Syngenta erteiltes Patent auf eine Paprikasorte zurückzuweisen.

(red)

Versicherungen in der Landwirtschaft: Frauen im Fokus

Unerwartete finanzielle Engpässe stellen ein Risiko dar. Deshalb sollten auch Frauen in der Landwirtschaft wissen, welche privaten Zusatzversicherungen für sie sinnvoll sind.

Von Henry Bremer

Als Unternehmerinnen oder Mitunternehmerinnen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben leisten Frauen einen wichtigen Beitrag zum Familieneinkommen. Sie sind in der Regel in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) pflichtversichert. Die SVLFG gewährt Versicherungsschutz bei Krankheit, Erwerbsminderung, Tod und Pflegebedürftigkeit sowie eine Rente im Alter. Dieser Versicherungsschutz allein ist jedoch selten ausreichend, sodass auch für Frauen in der Landwirtschaft private Zusatzversicherungen notwendig sind.

Gesetzliche Krankenversicherung

Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sind in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) pflichtversichert. Ehegatten können beitragsfrei familienversichert werden, sofern sie kein eigenes Einkommen von mehr als 485 € im Monat haben oder hauptberuflich selbstständig mit einem eigenen Betriebszweig (z. B. Hofcafé) erwerbstätig sind. Bei geringfügiger Beschäftigung liegt die Grenze bei 520 € im Monat. Sind die Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung nicht erfüllt, werden zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft erhoben.

Häufig sind Frauen für die kundenorientierten, hofnahen Betriebszweige zuständig. In diesem Fall sollten sie entscheiden, ob sie diese als eigenen Betriebszweig mit zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträgen oder als gesamtbetriebliche Lösung mit beitragsfreier Familienversicherung führen wollen. Der Bedarf an privaten Krankenzusatzversicherungen ist als gering einzuschätzen, da die gesetzlichen Krankenkassen alle wesentlichen Kosten für ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalt übernehmen.

Die zu leistenden Eigenbeiträge sind über mehrere Jahre betrachtet in der Regel geringer als die Beiträge für Krankenzusatzversicherungen. Existenzgefährdende Versicherungslücken bestehen für gesetzlich Versicherte im Bereich Krankheit nicht. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet keinen umfassenden Versicherungsschutz.

Im Pflegefall können die Pflege- und Unterbringungskosten in einem Pflegeheim 3.000 € und mehr im Monat betragen. Auch die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst kostet ähnlich viel wie die Unterbringung in einem Pflegeheim. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil (circa 50 %) der anfallenden Pflegekosten.

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Risiko Pflege extra berücksichtigen

Wer im Pflegefall über kein ausreichendes Einkommen beziehungsweise Vermögen verfügt und nicht zum „Sozialfall“ werden will, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Pflegezusatzversicherungen helfen, die finanziellen Belastungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und die Lebensqualität im Pflegefall zu sichern.

Idealerweise sollte man sich mit dem Thema Pflegeversicherung spätestens mit etwa 45 bis 50 Jahren beschäftigen. Vorher steht die Absicherung der Berufsunfähigkeit im Vordergrund. Der Beitrag einer Pflegetagegeldversicherung hängt von der Höhe des vereinbarten Tagegeldes und dem Eintrittsalter ab. Eine 50-jährige Landwirtin muss für eine Pflegetagegeldversicherung mit einem Tagegeld von 30 € rund 500 € im Jahr zahlen.

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist hoch. Laut Statistik ist jeder vierte Erwerbstätige davon betroffen. Die Absicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse beschränkt sich auf die Erwerbsminderung. Sie beträgt rund 400 € im Monat. Die Berufsunfähigkeit ist hier nicht abgesichert. Um die finanziellen Folgen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit aufzufangen, besteht daher für alle Frauen Handlungsbedarf.

Die finanziellen Folgen für Frauen, die von Berufsunfähigkeit betroffen sind, sind erheblich. Oft muss die bisher geleistete Arbeit in Betrieb und Haushalt durch bezahlte Arbeitskräfte ersetzt oder ganze Betriebszweige müssen aufgegeben werden. Die Höhe der Versorgungslücke kann durch eine Risikoanalyse ermittelt werden. Bei Unsicherheit über die individuelle Versorgungslücke sollte eine Berufsunfähigkeitsrente von mindestens 1.000 € monatlich vereinbart werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Leistungsfall eine Rente bis zu einem festgelegten Alter. Berufsunfähigkeitsversicherungen werden als selbstständige Verträge (BU) und in Kombination mit Lebens- und Rentenversicherungen als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) angeboten. Bei einem selbstständigen Vertrag können die Vertragslaufzeit und die Versicherungsbedingungen besser an die tatsächlichen Bedürfnisse der Versicherten angepasst werden. Die Versicherungsgesellschaften bieten sowohl einfache Standardbedingungen als auch erweiterte Top-Bedingungen an.

Möglichst früh absichern

Grundsätzlich sollten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nur Verträge mit guten, kundenfreundlichen Bedingungen abgeschlossen werden, auch wenn diese etwas teurer sind. Nicht jeder, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, bekommt auch einen Vertrag. Wer nicht gesund ist, muss mit Schwierigkeiten beim Vertragsabschluss rechnen.

Im Versicherungsantrag wird nach Vorerkrankungen und ärztlichen Behandlungen gefragt. Bestehende Krankheiten und Behandlungen zu verschweigen, bringt nichts. Im Leistungsfall prüfen die Versicherer die Angaben genau. Stellt sich dann heraus, dass der Versicherungsnehmer im Antrag falsche oder lückenhafte Angaben gemacht hat, wird die Berufsunfähigkeitsrente wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung verweigert. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen.

Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss, der vereinbarten Rentenhöhe, der Berufsgruppe und der Laufzeit. So kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für eine 30-jährige Landwirtin, die bis zum 60. Lebensjahr eine monatliche Rente von 1.000 € absichern möchte, ca. 700-900 € im Jahr. Soll die Versicherung bis zum 65. Lebensjahr laufen, erhöht sich der Beitrag um ca. 30 %.

Private Unfallversicherung

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versichert Unfälle während der Arbeitszeit. Freizeitunfälle sind nicht versichert. Diese können über eine private Unfallversicherung abgesichert werden.

Die private Unfallversicherung leistet bei allen Unfällen, unabhängig davon, wann und wo sie sich ereignen. In der Regel werden Einmalzahlungen bei dauerhafter Invalidität nach einer Gliedertaxe vereinbart. Auch Rentenzahlungen sind möglich. Zusätze wie Unfalltod und Unfallkrankenhaustagegeld sind nicht sinnvoll, da Tod oder Tagegeld möglichst unabhängig von der Ursache versichert werden sollten.

Besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe, sind die Einkommensverluste bereits versichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente. Lediglich einmalige Kosten, z. B. für den Umbau des Wohnhauses, sollten dann zusätzlich in einer Unfallversicherung versichert werden.

Besteht keine Berufsunfähigkeitsversicherung und kann aufgrund von Vorerkrankungen auch keine BU mehr neu abgeschlossen werden, kann zumindest der unfallbedingte Einkommensverlust mit einer Unfallrente abgesichert werden. Der Jahresbeitrag für eine Unfallversicherung als Landwirtin beträgt bei einer Versicherungssumme von 100.000 € und einer Progression von 350 % ca. 100– 150 € (hohe Gefahrengruppe Landwirtin). In der günstigeren Gefahrengruppe als Hausfrau beträgt der Beitrag nur ca. 50–100 €.

Risikolebensversicherung für junge Familien

Für die Hinterbliebenen ist der Tod eines Familienmitgliedes nicht nur eine sehr schwierige persönliche Situation, sondern es entstehen oft auch erhebliche finanzielle Probleme, insbesondere wenn Kinder zu versorgen sind. Die Landwirtschaftliche Alterskasse gewährt im Todesfall nur unzureichende Hinterbliebenenrenten.

Gerade in Familien mit jüngeren Kindern ist es daher wichtig, das Todesfallrisiko für beide Elternteile durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch größere Investitionskredite können den Abschluss einer Risikolebensversicherung erforderlich machen. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt nur im Todesfall. Die Höhe der Versicherungssumme sollte individuell anhand einer Risikoanalyse festgelegt werden. Die Laufzeit der Versicherung sollte sich am Ende der Ausbildung der Kinder bzw. an der Laufzeit der abzusichernden Kredite orientieren.

Die Prämie ist abhängig von der Höhe der Versicherungssumme, dem Eintrittsalter und der Laufzeit. Eine 30-jährige Bäuerin zahlt für eine Risikolebensversicherung über 100.000 € bei einer Laufzeit von 20 Jahren ca. 200 € pro Jahr. Durch die Vereinbarung einer fallenden Versicherungssumme können ca. 30 % der Prämie eingespart werden.

Zusätzlich private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge gewinnt auch für Frauen in der Landwirtschaft an Bedeutung. Die Alterskassenrente und ein betriebliches Altenteil reichen nicht in allen Fällen aus, um im Ruhestand ausreichend versorgt zu sein. Die Höhe der privaten Altersvorsorge sollte man nicht dem Zufall überlassen. Spätestens ab dem 40. Lebensjahr sollte jede Frau bzw. jedes Paar den Stand seiner Altersvorsorge überprüfen. Dann ist noch genügend Zeit, die notwendige Altersvorsorge zu treffen.

Dazu ist es sinnvoll, einmal Bilanz zu ziehen und den voraussichtlichen Bedarf den voraussichtlichen Einkünften im Alter gegenüberzustellen. Nur so können Versorgungslücken im Alter erkannt und vermieden werden. Bei der privaten Altersvorsorge sollte das Geld möglichst ertragreich angelegt werden. Mindestens ebenso wichtig wie die Rendite ist jedoch die Sicherheit einer Anlage. Hochspekulative Anlagen sind daher für die Altersvorsorge nicht geeignet.

Die Sicherheit kann deutlich erhöht werden, wenn die Altersvorsorge auf mehrere Anlageformen verteilt wird. Durch die Aufteilung wird das Risiko eines Totalverlustes des Vorsorgekapitals ausgeschlossen. Höchstens die Hälfte der Altersvorsorge sollte jeweils auf Banksparen, Versicherungssparen und Investmentfonds entfallen. Nahezu optimal wäre eine Dreiteilung.

Je länger der Anlagezeitraum bis zum Rentenbeginn ist, desto eher kann auf die renditestärkeren Investmentfonds gesetzt werden. Diese sollten aber ab dem 60. Lebensjahr in weniger schwankungsanfällige Anlageformen umgeschichtet werden. Wer seine Altersvorsorge ausschließlich mit Versicherungs- oder Banksparplänen betreibt, verschenkt Renditechancen.

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Landwirtin, aussteigend aus dem Schlepper
Landwirtin auf dem Schlepper. (c) IMAGO / Maskot

Fazit

Die gesetzliche Absicherung der Risiken Tod, Berufsunfähigkeit und Pflege ist unzureichend. Gerade in der Phase der Familiengründung ist die Überprüfung der Todesfallabsicherung wichtig.

Mit einer Risikolebensversicherung kann für den Todesfall kostengünstig finanziell vorgesorgt werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jede Frau spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben notwendig. Für den Pflegefall sollte ab dem 50. Lebensjahr mit einer Pflegetagegeldversicherung vorgesorgt werden, wenn die finanziellen Rücklagen nicht ausreichen. Die private Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rente und einem betrieblichen Altenteil unverzichtbar.


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Agrifood Trends: So essen und produzieren wir morgen

Die folgenden neun Trends haben das große Potenzial, die Agrifood-Systeme in Westeuropa in den kommenden Jahren und Jahrzehnten stark zu verändern. Viele von ihnen sind miteinander verbunden und entwickeln sich zeitgleich dynamisch weiter.

Von Myriam Preiss

Das Team des Forschungsverbundes food4future (zu Deutsch ungefähr: Essen für die Zukunft) hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Trends, Veränderungen und Signale in den letzten Jahren erkennbar waren, die einen direkten Einfluss auf Agrifood-Systeme in Westeuropa haben werden. food4future ist eines von mehreren Projekten der Initiative „Agrarsysteme der Zukunft“.

Sogenannte Agrifood-Systeme umfassen alle Agrar- und Nahrungsmittelsysteme und deren Verflechtungen in ihrer Gesamtheit. Klingt unüberschaubar, ist es auch. Agrifood-Systeme gehören zu den ältesten und komplexesten Systemen, die die Menschheit erschaffen hat und die mit ihr gewachsen sind.

Agrifood-Systeme und food4future
Agrifood-Systeme (dt.: Agrar- und Ernährungswirtschaft) umfassen die Primärproduktion von landwirtschaftlichen Lebensmitteln und Non-Food-Produkten sowie das Lagern, das Zusammenfassen, das Handling nach der Ernte, das Transportieren, das Verarbeiten, das Vertreiben, das Vermarkten, das Entsorgen und den Verbrauch von Lebensmitteln.

Die Agrifood-Systeme in Westeuropa versorgen zuverlässig Millionen Menschen in Westeuropa, Milliarden weltweit. Diese Funktionalität zu sichern, während die großen Herausforderungen und Chancen der kommenden Jahrzehnte und damit die Zukunft gestaltet werden müssen, hat oberste Priorität.

Humanitäre und politische Krisen, wie die Covid-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, aber auch historische Beispiele wie die Kulturrevolution in China oder die Kartoffelfäule in Irland haben deutlich gezeigt, welche Konsequenzen folgen, wenn Agrifood-Systeme gestört werden und teilweise ihre Funktionalität einbüßen. Unterbrochene Lieferketten führten auch zu Knappheiten und Preissteigerungen.

Daher ist es ein wichtiges Forschungsziel, dazu beizutragen, dass diese Systeme für die Zukunft möglichst robust und resilient aufgestellt werden, und rechtzeitig auf neue Entwicklungen aufmerksam zu machen, die dafür relevant sind. Bestenfalls gibt das politischen Kräften, Produzierenden und anderen Marktteilnehmenden die Chance, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, damit sich die Zukunft in eine gewünschte Richtung beeinflussen lässt.

Lastenfahrrad in Berlin

Immer mehr Menschen leben in der Stadt. Die Urbanisierung unterliegt einer enormen Dynamik. Urbane Räume entstehen, wachsen und verändern sich (c) IMAGO/Photothek

Biogasanlage mit Plakat zum Kauf von Ackerland

Der Hunger nach Boden bedroht die Welternährung. Zunehmend sind landwirtschaftliche Nutzflächen im Besitz von außerlandwirtschaftlichen Investoren (c) Christian Mühlhausen/Landpixel.de

Westlicher Maiswurzelbohrer Adulter Westlicher Maiswurzelbohrer auf Blatt

Der Westliche Maiswurzelbohrer ist einer der ersten Profiteure der Globalisierung. Er breitet sich zunehmend in Europa aus (c) Christian Mühlhausen/Landpixel.de

Demonstration

Agrarindustrie, Demonstration, Landwirte, Plakate, Mit dem zunehmenden Wertewandel nimmt die Gesellschaft verstärkt Einfluss auf die Lebensmittelproduktion (c) Sabine Rübensaat

Makrotrend 1: Urbanisierung als Herausforderung?

Die konstante Bevölkerungsbewegung von ländlichen zu urbanen Gegenden in den letzten Jahrzehnten und der damit verbundene Anstieg und Expansion ebendieser Gegenden sind Fakten. Gleichzeitig verbreiten sich damit auch urban geprägte Lebensstile, Verhaltensweisen und Geschäftspraktiken.

Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen. Die logistische Versorgung der Stadtbevölkerung mit gesunden und frischen Nahrungsmitteln braucht neue Lösungen. Dieser Markt ist bereits in Bewegung, verschiedene Player versuchen, die bisherigen Wertschöpfungsketten aufzubrechen mit neuen Konzepten zur Nahrungsmittelversorgung der urbanen Bevölkerung und ihrer Bedürfnisse.

Gerade während der Covid-19-Pandemie ist der Markt in diese neue Richtung verschoben worden. Zeitgleich ändern sich Essverhalten und -kultur mit der Urbanisierung. Zuletzt sorgt die bisher sehr niedrige Lebensmittelproduktion in urbanen Gegenden und damit einhergehend die räumliche Distanz zwischen Produzenten und Konsumenten für neue Spannungsfelder in der Bevölkerung, die unsere Gesellschaft in den nächsten Jahren weiterhin stark beschäftigen werden.

Makrotrend 2: Globalisierung – Import, Export und Vernetzung

Der strukturelle Wandel hin zu größerer Abhängigkeit von Importen und Exporten in Landwirtschaft und Nahrungsversorgung ist in den letzten Jahren durch die Globalisierung und die Verlängerung von Wertschöpfungsketten weiter vorangeschritten.

Verbunden damit ist die Erhöhung von Ressourcen- und Energieverbrauch. Vom 2018er-Handelskrieg zwischen China und den USA über die Covid-19-Pandemie hin zum Krieg in der Ukraine wurde in den letzten Jahren immer deutlicher, wie störungsanfällig globale Nahrungsketten sind. Ein kleiner Gegentrend dazu lässt sich anhand der neuen Direkt-Marketing-Strategien einiger Lebensmittelproduzenten erkennen.

Drei Aspekte der Globalisierung sind besonders relevant: Investments, Produktivität und Pflanzenkrankheiten und -schädlinge. Weltweit lässt sich beobachten, dass die Kapital- und Wissensintensität im Produktionssektor ansteigen. Gerade in den USA sind die Investitionsanstiege signifikant, rund 500 % in den letzten fünf Jahren, in den zehn Jahren davor eine Verzehnfachung des eingesetzten Kapitals.

Diese großen Investitionen in den Agrifood-Sektor machen Innovationen, disruptive Neuentwicklungen, deutlich wahrscheinlicher – nicht nur in den USA, sondern durch die Globalisierung auch in Europa.

Auch bei der Produktivität sind verschiedene zukünftige Entwicklungen wahrscheinlich. In einigen Regionen der Welt, auch Westeuropa, ist eine Erhöhung der Ernteerträge z. B. durch klimatische Veränderungen langfristig wahrscheinlich, in Weltregionen, die aktuell bereits mit Nahrungsmittelsicherheit ringen, ist dagegen eine weitere Verknappung sehr wahrscheinlich.

Nach aktuellen Hochrechnungen ist im Jahr 2027 der Punkt erreicht, zu dem weltweit weniger Kalorien produziert werden, als die Bevölkerung verbraucht – eine optimale Verteilung vorausgesetzt. Von der sind wir aktuell meilenweit entfernt, etwa ein Drittel der Lebensmittelproduktion weltweit landet im Müll.

Wie genau die Produktivität durch traditionelle Landwirtschaft weiter erhöht werden kann, ist kontrovers, sind doch in den letzten Jahren die negativen Folgen wie Biodiversitätsverlust, Wasserknappheit, Waldrodungen immer offensichtlicher geworden.

Auch ist die rasche Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen durch globale Mobilität und klimatische Veränderungen Grund zur Sorge. Wie gerade Covid-19 eindrucksvoll bewiesen hat, macht die globale Vernetzung eine schnelle, unaufhaltbare Verbreitung jeglicher Krankheit deutlich einfacher.

Gleiches gilt für Schädlinge. Der Anstieg des weltweiten Auftretens von Pflanzen- und Tierkrankheiten in Verbindung mit wachsenden Resistenzen gegen unterschiedliche Gegenmaßnahmen und Klimaerwärmung macht eine Voraussage in diesem Bereich umso schwieriger.

Makrotrend 3: Wertewandel in der Gesellschaft notwendig?

Je schneller sich das Wissen und die Aufmerksamkeit für Nachhaltigkeit und Alternativen zu konventionellen Produktionsmethoden in der Gesellschaft verbreiten, desto wahrscheinlicher eröffnen sich neue Pfade innerhalb der Agrifood-Systeme.

Der Fokus auf Lebensmittelproduktion und -konsum ist in den letzten Jahren stetig angewachsen. Konsumentenverhalten sowie die gesellschaftlichen Ansichten zu konventioneller Lebensmittelproduktion wandeln sich stetig, genauso wie die Umsetzung in politischen Agenden hierzu. Die Glyphosat-Debatte, neuere europäische Strategien wie Farm-2-Fork oder Biodiversität sind Zeugnis dieses Wandels.

Zugleich hat sich die Nachfrage nach Bio- und regionalen Lebensmitteln in Westeuropa stetig erhöht. Gleichzeitig diversifiziert sich der Lebensmittelmarkt immer weiter, aufgrund der stark individualisierten Nachfrage in der Bevölkerung.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Wunsch der Bevölkerung einen ihrer Ansicht nach positiven Einfluss auf die Agrifood-Systeme auszuüben, nicht so bald verschwinden wird. Ein weiterer wichtiger Treiber für Innovationen in dem Bereich.

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Makrotrend 4: Ernährung – Von der Notwendigkeit zur Genussquelle

Einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Lebensstil zu pflegen, ist für viele Bürger in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Das Interesse für regionale Produkte, Re-Lokalisierung ist groß, insbesondere in der jüngeren Bevölkerung. Transparenz in der Lebensmittelproduktion und ein klares Versprechen zu Nachhaltigkeit werden wichtiger.

Ernährung ist von einer reinen Notwendigkeit zur Genussquelle und immer mehr zum Statussymbol geworden. Global gesehen ist zu beobachten, dass in vielen Ländern der Welt zugleich Mangelernährung und Übergewicht am gleichen Ort auftreten, das zeigt den sehr unterschiedlichen Zugang zu und Wissen über Ernährung.

Makrotrend 5: Land Grabbing – Aneignung von Land

Das massive Aufkaufen oder Aneignen von Land durch Staaten, Unternehmen oder Investoren, um das Land für den eigenen Gewinn oder den eigenen Bedarf zu nutzen, wird als Land Grabbing bezeichnet.

In den letzten Jahren hat sehr viel Land und damit Biomasse neue, häufig internationale Besitzer bekommen. Neben den Erträgen sind vor allem Gewinnerwartungen mit diesen Transaktionen verbunden.

Länder wie China oder Saudi-Arabien haben bereits Probleme, ihre Bevölkerung zu versorgen, der Boom von Biotreibstoffen, die steigende Nachfrage nach Biomasse und Hedgefonds, die Landbesitz als sichere, rentable Investition vermarkten, stehen im Zentrum dieser Entwicklung. Damit einhergehend ist in Westeuropa ein signifikanter Anstieg an Landpreisen zu beobachten, ein Einfluss auf Im- und Exporte in den kommenden Jahren ist wahrscheinlich.

Neben den fünf Makrotrends, wurden vier Mikro­trends identifiziert. Hier ist eine Entwicklung erkennbar. Wie genau und wie stark sie sich auswirken werden, ist noch unklar.

Mikrotrend 1: „Urban Gardening“ und Aquaponics

Die Nachfrage in der Bevölkerung nach transparent hergestellten und nachhaltigen Lebensmitteln hat dazu geführt, dass ein Anstieg an pflanzlicher Lebensmittelproduktion in urbanen Gegenden erkennbar ist.

Privatleute, die sich beim „Urban Gardening“ engagieren und so ihren eigenen Bedarf an frischen, lokal produzierten Lebensmitteln zum Teil decken, sind ein Aspekt dieses Trends.

Genauso wie Unternehmen, vor allem Start-ups, die das ganze Jahr über frische, vor Ort produzierte Pflanzen ziehen und anbieten. Entweder in Indoor-Farming-Massenproduktion basierend auf Hydroponics, Aquaponics, Aeroponics oder mit urbanen Anlagen auf Dächern. Auch für Privathaushalte gibt es Minisysteme, die ebenfalls als Controlled-Environment-Agriculture-Systeme bezeichnet werden können.

Wenn dieser Trend weiter zunimmt, wird er Agrifood-Systeme stark verändern sowie die Sicherheit der Lebensmittelversorgung bestenfalls robuster machen.

Mikrotrend 2: In Salzwasser anbauen?

Wasserknappheit ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft. Nahrung, die sich in Salzwasser anbauen lässt, könnte hier Abhilfe schaffen. Halophyten oder Salzpflanzen könnten in Zukunft einen Beitrag zur Nahrungsversorgung leisten, insbesondere wenn weite Küstenabschnitte durch ansteigende Meeresspiegel überflutet werden. Das Potenzial dieser Pflanzen ist bisher nicht genügend erforscht.

Landbasierte Fischfarmen, die auch in urbanen Gegenden aufgestellt werden, arbeiten mit rezirkulierenden Systemen. Sie könnten in Zukunft einen Beitrag zur Anpassung an Klimawandel und andere Herausforderungen leisten. Zugleich werden Wildfang und lange Transportwege immer problematischer.

Durch Abwasserklärung könnten die Farmen in urbane Wasserkreisläufe eingebunden werden, Aquaponics-Systeme brauchen die Abwässer der Fischtanks sogar. Die Entwicklung von salzwasserbasierten Systemen ist ein neues Konzept, das völlig neue Möglichkeiten eröffnet.

Gemüseproduktion ohne Boden

Gemüseproduktion ohne Boden. Hydroponik und andere erdlose Indoor-Farmingsysteme produzieren zunehmend frische Lebensmittel in oder im Umfeld von Städten (c) Klaus Meyer

Lachskultur Dänemark

Ein Kreislauf: Das Abwasser der Fischbecken mit seinen Nährstoffen eignet sich sehr gut für die Produktion von Gemüse in Aquaponikanlagen. Das senkt den Frischwasserbedarf (c) IMAGO/Joerg Boethling

Mosa Meat

Mit In-vitro-Fleisch und anderen Proteinquellen für Nahrungsmittel beschäftigen sich viele Unternehmen, obwohl die Akzeptanz beim Verbraucher noch relativ gering ist (c) Werkbild/Mosa Meat

Frau vor einem Lebensmittelregal

Individuelle Ernährungskonzepte basieren meistens auf Analysen des Stoffwechsels, Gesundheitszustandes, Lebensstils, der persönlichen Vorlieben oder sogar des genetischen Profils (c) Sabine Rübensaat

Mikrotrend 3: Algen als Proteinquelle

Ausreichend Proteine für die Versorgung der Weltbevölkerung zu produzieren, ist eine der großen zukünftigen Herausforderungen. Die Fleisch- und Milchproduktion immer weiter heraufzufahren, ist angesichts hohen Ressourcenverbrauchs und Emissionen keine nachhaltige Option.

Pflanzenbasierte Milch- und Molkereialternativen sind in den letzten Jahren durch die massiven Investitionen bereits stark in den Markt gedrängt. Weitere neue Proteinquellen sind Algen, Insekten und In-vitro-Fleisch. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für alle diese Alternativen ist noch gering, steigt aber stetig.

Mikrotrend 4: Gesunde Ernährung individuell

Privatleute und Wissenschaft fokussieren ihre Anstrengungen verstärkt auf die individuellen Bedürfnisse des menschlichen Körpers. Auf Forschungsseite wird am Einfluss von Ernährung auf den Menschen geforscht. Daran, was für wen in welchem Alter und Lebensstil gesund ist.

Die Darmflora, das Mikrobiom, biologische Faktoren wie das Geschlecht und andere Einflüsse und ihr Zusammenspiel mit der Ernährung sind beispielsweise Faktoren. Zugleich interessieren sich viele Menschen privat immer mehr dafür, wie sie sich selbst optimal ernähren können. Das hat teils unerwartete Auswirkungen. Zum Beispiel die erhöhte Nachfrage nach gluten- oder lactosefreien Produkten, die durch gesunde Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten konsumiert werden.

Apps für gesunde Ernährung sind besonders bei Jugendlichen beliebt. Ob und wie sich eine individualisierte Ernährung angesichts der steigenden Weltbevölkerung in nächster Zeit umsetzen wird, ist noch unklar. Zudem hängt dies stark von den Forschungsergebnissen in diesem Bereich ab.

Ob sich die neun Agrifood Trends als nachhaltig erweisen und zur robusten Nahrungsmittelversorgung beitragen, wird sich erst in Zukunft zeigen. Klar ist jedoch, dass es notwendig ist, diese Trends im Auge zu behalten und ihre Entwicklung rechtzeitig in gewünschte Bahnen zu lenken. Wie genau diese aussehen, ist Verhandlungssache, hier sind Forschung, Gesellschaft, Politik und Produzenten gefragt, gemeinsame Visionen real werden zu lassen.

Der Forschungsverbund food4future unter der Leitung von Prof. Monika Schreiner beschäftigt sich seit seiner Gründung vor fünf Jahren mit diesen und anderen Fragen die Zukunft der Nahrung betreffend. Forschende aus ganz Deutschland sind beteiligt.

Gefördert wird der Verbund vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderung „Agrarsysteme der Zukunft“. Mit der Identifizierung von Entwicklungen und Trends im Bereich Agrifood-Systeme wurde der Grundstein für die Fokussierung des Verbundes gelegt und wird in den folgenden Jahren weiterhin genau verfolgt.

Motorsägen Tipps: Alles rund um Wartung und Pflege

Um funktionsfähig zu bleiben, sollte die Motorsäge regelmäßig gewartet werden. Tipps für die drei wichtigen Wartungsintervalle finden Sie hier.

Von Bernhard Henning, forestbook

Die regelmäßige Wartung der Motorsäge ist kein Selbstzweck: Gut gepflegte Motorsägen liefern bessere Schnittergebnisse und verbrauchen weniger Treibstoff. Außerdem verringert sich die Unfallgefahr. Damit die kraftvolle Maschine aber auch wirklich ein verlässlicher Partner im Wald bleibt, darf die regelmäßige Pflege nicht vergessen werden.

Ein störungsfreies und sicheres Arbeiten ist nur mit einer verlässlich gewarteten Maschine möglich. Die richtige Wartung der Motorsäge ist, neben den allgemeinen Sicherheitsregeln, eine wichtige Maßnahme, um Unfälle zu vermeiden. Vor der Wartung sollte auch noch ein kurzer Blick in die Betriebsanleitung geworfen werden, denn je nach Hersteller und Modell gibt es kleinere Unterschiede.

Motorsägenpflege und seine Vorteile

Auch wenn es manchen als lästige, ja sogar unnütze Tätigkeit erscheint, die Pflege der Motorsäge bringt viele Vorteile und lohnt sich:

Wartungsintervalle

Man unterscheidet drei Wartungsintervalle bei der Motorsäge: Die tägliche Wartung sollte bereits nach drei bis fünf Betriebsstunden durchgeführt werden, die wöchentliche Wartung nach einigen Betriebstagen. Die monatliche Wartung schließlich nach einigen Wochen Betriebszeit, für Landwirte bedeutet das etwa in der Mitte der Einschlagsperiode.

Die Wartung dient aber nicht nur der Pflege, sondern auch dem frühzeitigen Erkennen von Problemen oder Funktionsstörungen. Auch wenn der Abschied vielleicht wehtut: Alte, störungsanfällige und nicht mehr der Sicherheit entsprechende Motorsägen müssen durch neue ersetzt werden.

Tägliche Wartung

Bei der täglichen Wartung sind nur die fünf großen S durchzuführen: Säubern, Spannen, Schmieren, Schärfen und Störungsbehebung. Die Säuberung betrifft vor allem den Luftfilter (eventuell Vorfilter).

Der Luftfilter kann als Lunge der Motorsäge bezeichnet werden. Nur saubere Luftfilter gewähren ein optimales Kraftstoff-Luft-Gemisch. Der Luftfilter ist für die Reinigung abzuschrauben, doppelte Filter sind auseinanderzunehmen und mit Druckluft von der Innen- zur Außenseite auszublasen sowie mit einer weichen Bürste oder mit speziellem Reiniger zu säubern. Zur Montage soll der Luftfilter trocken sein und sich keine Feuchtigkeit im Netzteil befinden.

Das Säubern der Lufteinlassöffnungen am Gehäuse der Anwerfvorrichtung ist notwendig, damit genügend Luft zum Lüfterrad für die äußere Kühlung des Zylinders gelangen kann. Der Dekompressor soll den Start der Motorsäge erleichtern. Wird das Dekompressionsventil beim Starten gedrückt, muss es selbstständig wieder herausspringen können. Das Gestänge für den Druckknopf darf weder verbogen noch verschmutzt sein. Ein nicht optimal funktionierendes Dekompressionsventil führt zu Startproblemen.

Bildergalerie: Motorsägen Tipps

Kettenspannung

Optimale Kettenspannung: Sie kann mit zwei Fingern in Laufrichtung gezogen werden und liegt an der Unterseite der Führungsschiene an. (c) Bernhard Henning

Schwertnut

Je nach Einsatz des Gerätes sind täglich Kettenraddeckel innen, Kettenbremse und Schwertnut zu reinigen. (c) Bernhard Henning

Motorsägen Filter

„Beflockte“ Filter sollten nicht mit zu hohem Druck oder mit einer groben Bürste gereinigt werden. (c) Bernhard Henning

Motorsäge, Schmierung

Das Loch zur Schmierung ist mittels Spezialfett beidseitig zu fetten. Minderwertige Fette sind nicht geeignet. (c) Bernhard Henning

In Vergaser, Zylinder und Auspuff darf kein Wasser oder Schmutz gelangen. Die Kette soll so gespannt sein, dass sie mit zwei Fingern in Laufrichtung gezogen werden kann und dabei an der Unterseite der Führungsschiene anliegt. Beim Hantieren mit der Motorsägenkette immer den Motor abstellen und Arbeitshandschuhe verwenden.

Eine zu lockere Kette erhöht den Verschleiß an Kette, Schwert und Kettenantriebsrad. Die Ursache für eine rausspringende Kette ist lediglich eine zu lockere Kettenspannung! Ist für die Umlenkrolle der Führungsschiene ein Loch zur Schmierung vorgesehen, so ist diese nach Betriebsanleitung mittels Spezialfett und Spitznippelfettpresse beidseitig zu fetten. Minderwertige Fette sind nicht geeignet.

Die Schneidezähne der Kette sollen immer scharf gehalten werden. Auf Arbeitshandschuhe darf bei der Instandsetzung nicht verzichtet werden. Die Unfallverhütung bei der Motorsägenarbeit beginnt bereits beim Schärfen zu Hause. Um aufgetretene Störungen sofort beheben zu können, sollte man die wichtigsten Verschleißteile vorrätig haben. Auch die verschiedenen Sicherheitseinrichtungen der Motorsäge müssen regelmäßig kontrolliert werden: Kettenbremse, Kettenfänger, Stoppschalter, Gashebelsperre und Antivibrationselemente.

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Wöchentliche Wartung

Die wöchentliche Wartung stellt sich etwas aufwendiger dar. Folgende Instandhaltungsarbeiten sind durchzuführen:

Es gilt der Grundsatz: Eine Zündkerze gehört nicht gereinigt, sondern getauscht. Nur die vom Hersteller empfohlenen Zündkerzen verwenden.

Monatliche Wartung

Das Kettenantriebsrad (Ritzel) ist nach vier (drei bis fünf) verbrauchten Ketten zu tauschen. Alte, eingelaufene Kettenantriebsräder erhöhen den Kettenverschleiß und können zu Kettenriss führen.

Rechtzeitig tauschen

Auch eine noch so vorbildlich gewartete Motorsäge erreicht irgendwann ihr Betriebsende. Die Lebensdauer einer Motorsäge hängt von ihrem Einsatzgebiet ab. Bei Profisägen beträgt sie zwischen 1.600 bis 2.000 Betriebsstunden, bei Hobbymodellen hingegen nur 300 bis 400 Betriebsstunden.

Vor Arbeitsbeginn ist zu prüfen, ob der betriebssichere Zustand gegeben ist. Sobald ein Schaden entdeckt wird, sollte man sich an einen Fachhändler wenden. Dieser prüft das Produkt und leitet notwendige Maßnahmen ein, um es wieder in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.


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Grüne Berufe: Vorentscheide zum Berufswettbewerb gestartet

Auftakt für den Berufswettbewerb der Landjugend: Ab jetzt messen wieder 10.000 Auszubildende bundesweit Können und Kräfte. Mit einem Festakt im nordniedersächsischen Rotenburg begann am Montag der 35. Berufswettbewerb der Landjugend. Er steht unter dem Motto „Mit Herz und Hand – smart fürs Land“.

Bundesweit werden sich rund 10.000 Auszubildende der grünen Berufe daran beteiligen, erwartet der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) als Ausrichter des Wettbewerbs. Am Auftakt nahm auch Niedersachsens neue Landwirtschaftsministerin, Miriam Staudte, teil. Nur mit gut ausgebildeten Fachkräften könne die Transformation der Landwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit gelingen, sagte die Grünen-Politikerin.

Als „tolle Gelegenheit, die beruflichen Fähigkeiten auch mal ohne Notendruck in einem sportlichen Wettbewerb zu vergleichen“, bezeichnete der Präsident des Landvolks Niedersachsen, Dr. Holger Hennies, den Berufswettbewerb.

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Die besten fürs Bundesfinale gesucht

Ursprünglich bereits im Jahr 2021 hätten die 35. Landjugendmeisterschaften stattfinden sollen, wurden aber pandemiebedingt abgesagt. Noch bis zum 28. April werden nun wie üblich die Vorentscheide in den Bundesländern durchgeführt. Die Sieger treffen beim Bundesfinale vom 19. bis 23. Juni im Bildungszentrum der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Echem an der Elbe sowie im rheinhessischen Essenheim aufeinander.

In Thüringen zum Beispiel gehen zunächst die Fachschüler am 1. März in Stadtroda an den Start. Knapp vier Wochen später, am 4. April, ermitteln die Forstwirt-Azubis in Gehren ihre Besten. Land- und Tierwirte des zweiten und dritten Lehrjahres messen ohne vorherige Regionalwettbewerbe am 12. April in Schwerstedt, wo Berufschule und Überbetriebliche Ausbildungsstätte ihren Sitz haben, ihr Können. Die jeweiligen Sieger vertreten die Thüringer Landwirtschaft beim Bundesfinale, teilte der Landjugendverband mit.

In Sachsen soll unter Regie der Landjugend, die derzeit noch auf die Bewilligung der Projektförderung wartet, der Berufswettbewerb auf Regional- und Landesebene durchgeführt werden. Landwirtschaftliche Fachschulen, Berufliche Bildungszentren und Forstbezirke sind als Austragungsorte für die Regionalentscheide vorgesehen. Traditionell ist in Sachsen das Lehr- und Versuchsgut Köllitsch Schauplatz für den Landesentscheid der Wettbewerbskategorien Landwirt I, Landwirt II und Tierwirt.

red

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Mähdrescher und Traktor bei der Ernte
Pixabay.com © stanvpetersen CCO Public Domain Abhänging vom Führerschein, L oder T, können Maschinen in Land- und Forstwirtschaft mit bis zu 25 km/h bzw. 40 km/h Maximalgeschwindigkeit bewegt werden.


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Tierarzneimittelgesetz: Änderungen im Überblick

Das geänderte Tierarzneimittelgesetz nimmt die Halter aller Rinder, Schweine, Hühner und Puten durch weitere Nutztierkategorien, vor allem aber die Tierärzte stärker in die Pflicht. Ein Überblick.

Von Detlef Finger

Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in seiner erstmalig geänderten Fassung. Das novellierte Regelwerk zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften war Anfang Dezember vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet worden und hatte am 16. Dezember 2022 den Bundesrat passiert.

Das „alte“ TAMG, das vom 27. September 2021 datiert, galt erst seit 28. Januar 2022. Weitestgehend negiert wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vehemente Einwände der landwirtschaftlichen Praxis und der Bundesverbände der Tierärzte, die für beide Seiten zusätzliche Belastungen, vor allem einen noch höheren bürokratischen Aufwand sehen. Die Veterinäre bezeichneten das neue TAMG als „Bürokratiemonster“.

Antibiotikareduzierung im Fokus

Mit den beschlossenen Änderungen im Gesetz wird das nationale Antibiotikaminimierungskonzept (ABM), das mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Jahr 2014 eingeführt wurde, für die Tierhaltung aktualisiert, erweitert und nachgeschärft. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich nach Ansicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) primär aus der Problematik der Antibiotikaresistenzen und speziell auch aus der Ende 2022 vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgelegten Auswertung zum Antibiotikaeinsatz in der Tiermast (Kasten 1).

Das ABM, ein Benchmarkingsystem, das bisher ausschließlich für die Tiermast bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten galt, wird künftig durch Einführung weiterer Nutzungsarten auf alle Tiere dieser Tierarten ausgeweitet, so auch Milchkühe, Sauen mit Saugferkeln und Legehennen. Dort sollen ebenfalls Antibiotikaanwendungen erfasst und systematisch reduziert werden.

Mit den neu festgesetzten Bestandsuntergrenzen sollen jeweils ca. 95 % der Tiere dieser Nutzungsarten erfasst werden. Neben diesem System der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes wird aufgrund der Vorgaben der EU als neues Element die Beobachtung eingeführt. Zentraler Baustein dieser Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) ist die halbjährliche Erfassung von Daten zu jeder Behandlung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten mit antibiotischen Arzneimitteln – unabhängig von deren Nutzungsart oder der Größe des Tierbestandes, in dem diese Nutztiere gehalten werden.

Meldepflichtig für diese Anwendungsdaten sind künftig die Tierärztinnen und Tierärzte. Diese oder von ihnen beauftragte Dritte, z.B. QS-Bündler, müssen seit 1. Januar die Verbrauchsmengen antibiotisch wirksamer Arzneimittel (auf Packungsebene), die bei den genannten Tierarten verschrieben, abgegeben oder angewendet werden, erfassen und elektronisch an die nationale Tierarzneimittel-Datenbank im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-TAM) melden.

Da hierfür keine Bestandsuntergrenzen gelten, ist jede Antibiotikabehandlung zu melden, z.B. auch bei Legehennen privater Hobbyhalter. Der Meldeinhalt ist für jede Behandlung gleich und, dem Prinzip „Once-only“ Rechnung tragend, so festgelegt, dass er für die Erfüllung folgender drei Zwecke geeignet ist: a) Antibiotikaminimierung, b) vergleichende Beobachtung und Bewertung des Antibiotikaeinsatzes über alle Nutzungsarten, c) Meldung der Verbrauchsmengen an antimikrobiellen Arzneimitteln an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA).

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EU-Recht gibt Vorgaben

Letzteres (Buchstabe c) ist geltendes EU-Recht, das mit der Neufassung des TAMG ebenfalls umgesetzt wird. Die Europäische Tierarzneimittelverordnung VO (EU) 2019/6 sieht vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten ab 2023 Daten zu Antibiotikaverbrauchsmengen bei allen Nutzungsarten von Rind, Schwein, Huhn und Pute (als bedeutendste Tierarten für die Lebensmittelgewinnung) erheben und, beginnend ab dem Jahr 2024, jährlich an die EMA übermitteln.

Die Daten werden hierfür vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufbereitet. Ab 2026 werden darüber hinaus auch die Antibiotikaverbrauchsmengen für Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Flossenfische (entsprechend der Verordnung) und Pferde sowie für Kaninchen, die der Lebensmittelgewinnung dienen, erfasst und ab 2027 ebenfalls an die EMA übermittelt. Ab 2029 werden außerdem die Antibiotikaanwendungen bei Haustieren (Hunde und Katzen) sowie Pelztieren (Nerze und Füchse) in diese Erfassung einbezogen.

Tierärzte in der Pflicht

Mit dem geänderten TAMG ging die Meldepflicht für Antibiotikaverwendungen im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes ab 1. Januar 2023 von den Tierhaltenden auf die Tierärzte über. Dies vor dem Hintergrund, dass Letztere über das erforderliche Fachwissen verfügen, um Informationen über angewendete Präparate und Wirkstoffe korrekt weiterzugeben. Seit 2014 waren Halter von Masttieren gemäß der 16. AMG-Novelle verpflichtet, halbjährlich Angaben zu ihren Tierzahlen und Antibiotikaanwendungen mitzuteilen.

Tierhalter-Erklärung und Vollmacht für den Tierarzt für diese Meldung sind nun nicht mehr generell notwendig, da der Veterinär zu dieser Meldung gesetzlich verpflichtet ist. Welche Arzneimittel mitteilungspflichtig sind, wird im neuen Tierarzneimittelgesetz ebenso definiert wie auch die Daten, die für jede Verwendung (Verschreibung, Anwendung oder Abgabe) erfasst werden müssen. Die elektronische Übermittlung an die nationale HIT-TAM-Datenbank erfolgt halbjährlich und muss spätestens 14 Tage nach Ende des jeweiligen Halbjahres (bis 14. Juli bzw. bis 14. Januar) vorgenommen werden. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.

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Agrargenossenschaft „Fläming“ eG Feldheim, Lindenstraße 31 14929 Treuenbritzen, Ansprechpartner: Herr Schlunke (033747) 60241

Was melden Tierhalter?

Berufs- oder gewerbsmäßige Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten bestimmter Nutzungsarten nach Anlage 1 Spalte 3 TAMG (nicht mehr nur Masttiere!), die die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen überschreiten, unterliegen weiter einer Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept.

Die Tierhalter bzw. von ihnen betraute Dritte melden ab 2023 jedoch nur noch Nutzungsart und Tierbestand (erstmals bis 14. Januar 2023 bzw. spätestens 14 Tage nach Aufnahme der Haltung) sowie Tierbestandsveränderungen (Zugänge, Abgänge, einschließlich verendete und getötete Tiere) in die Datenbank HIT-TAM. Diese Mitteilungen sind ebenfalls kalenderhalbjährlich mit den bereits genannten Fristen vorzunehmen.

Sind bei den Nutztieren keine antibiotisch wirksamen Arzneimittel angewendet worden, ist der Tierhalter oder der von ihm delegierte Dritte verpflichtet, dies ebenfalls mitzuteilen (sogenannte Nullmeldung; diese gilt bereits seit 1. November 2021).

Betriebliche Indexwerte

Aus den Meldedaten zu den antibiotischen Behandlungen (Tierarzt) und Tierbewegungen (Halter) errechnet die HIT-TAM-Datenbank die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit, bezogen auf die im jeweiligen Betrieb gehaltenen Tiere der jeweiligen Nutzungsart, und zeigt sie dem Tierhalter bis spätestens 1. August für das erste bzw. bis spätestens 1. Februar für das zweite Kalenderhalbjahr an.

Die gemeldeten Daten gehen zur Auswertung außerdem in anonymisierter Form an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und an das Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der Risikoabschätzung auf dem Gebiet der Antibiotikaresistenz.

Neu: Wichtungsfaktoren

Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone, Cephalosporine der 3. und 4. Generation) gehen in die Berechnung der Therapiehäufigkeit nunmehr mit einem Wichtungsfaktor ein. Bei Antibiotika mit kritischer Bedeutung ist jeder Behandlungstag mit dem Faktor drei zu multiplizieren.

Für Antibiotika, die je Behandlungen einmalig angewendet werden und einen therapeutischen Wirkstoffspiegel von über 24 Stunden aufweisen (One-Shot-Präparate), ist jeder Behandlungstag mit dem Faktor 5 zu multiplizieren. Für Tierärzte und Tierhalter werde damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser für die Humanmedizin besonders bedeutsamen Antibiotika auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren, betonte das Bundeslandwirtschaftsministerium.

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Dokumentationsdruck für Betriebe

Das BVL errechnet aus den mitgeteilten Angaben über die betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten jährlich für jede Nutzungsart, die nach Anlage 1 Spalte 3 TAMG unter das Benchmarking fällt, als bundesweite Kennzahl 1 den Wert, unter dem 50 % aller erfassten betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen (Median), und als bundesweite Kennzahl 2 den Wert, unter dem 75 % aller erfassten betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen (drittes Quartil).

Beide Kennzahlen veröffentlicht das BVL bis zum 15. Februar des Folgejahres auf seiner Internetseite – für das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Tierhalter haben dann halbjährlich – spätestens am 1. März bzw. 1. September eines jeden Jahres – festzustellen, ob ihre betriebliche Therapiehäufigkeit im vorangegangenen Kalenderhalbjahr für die jeweilige Nutzungsart nach Anlage 1 Spalte 3 des Gesetzes oberhalb der bundesweiten Kennzahl 1 oder 2 liegt und dies unverzüglich in ihren Betriebsunterlagen zu dokumentieren.

Haltungsverbot möglich

Überschreitet der betriebliche Wert die bundesweite Kennzahl 1, hat der Tierhalter mit seinem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz zu ermitteln, um diesen zu reduzieren. Wird im Betrieb die bundesweite Kennzahl 2 überschritten, haben beide (Tierhalter und Tierarzt) zusammen einen Maßnahmenplan zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes mit klaren Umsetzungsfristen zu erstellen und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde unaufgefordert und fristgerecht zu übermitteln.

Neu ist, dass die zuständige Behörde zum einen nun verpflichtet ist, mindestens eine Anordnung zu treffen, und zum anderen anordnen kann, dass der Maßnahmenplan unter Hinzuziehung eines anderen als des behandelnden Tierarztes zu ändern oder zu ergänzen ist. Wird der Maßnahmenplan nicht befolgt und wird die Kennzahl 2 im Betrieb deshalb mehrfach wiederholt überschritten, kann der Tierhalter zur Durchführung einer intensivierten Ursachenanalyse einschließlich umfangreicher Labordiagnostik verpflichtet werden.

Darüber hinaus können nach Maßgabe des Gesetzes, soweit erforderlich, gegenüber dem Tierhalter weitere Anordnungen und Maßnahmen getroffen und bei anhaltendem Nichterfolg schlimmstenfalls ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden.

Reduktionsziel: 50%

Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellte zu den Gesetzesänderungen noch folgende Eckpunkte besonders heraus:

■ Erstmals sei ein Reduktionsziel für Antibiotika von 50 % verankert worden, das der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission für eine nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft entspreche. Die neuen Vorschriften im Gesetz sollen dazu beitragen, dieses Reduktionsziel zu erreichen.

■ Die zuständigen Überwachungsbehörden werden gestärkt. Neu sei, dass die Behörden vor Ort künftig gesetzlich verpflichtet sind, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zum Verringern des Antibiotikaeinsatzes in einem Betrieb nötig ist.

■ Zudem werden die Weichen für striktere nationale tierarzneimittelrechtliche Regelungen gestellt. Danach wird das BMEL ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung die Anwendung von bestimmten antimikrobiellen Wirkstoffen, insbesondere Colistin, bei Tieren für die Lebensmittelgewinnung weiter einzuschränken oder zu verbieten.


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