Maßgeblich geprägt werden die Strukturen im Osten von den Nachfolgern der DDR-Betriebe. Sie haben heute einen beachtlichen Wert. (c) Frank Hartmann

Agrarstrukturgesetz Thüringen: Gibt es den großen Wurf?

Das Agrarministerium und die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen wollen in den nächsten Monaten klären, wie und welches Agrarstrukturgesetz sie in Thüringen in den Landtag einbringen. Darüber entscheidet auch die Opposition.

Von Frank Hartmann

Das Landwirtschaftsministerium und die Regierungsfraktionen haben ihren Willen bekräftigt, ein Agrarstrukturgesetz für Thüringen auf den Weg zu bringen. Ob das parlamentarische Verfahren noch in diesem Jahr startet, konnte ein Fachgespräch, zu dem die Grünen-Fraktion kürzlich eingeladen hatte, nicht klären. Agrarstaatssekretär Torsten Weil (Linke) zufolge will Thüringen „den großen Wurf wagen“, der über das hinaus geht, was andere Länder im Osten planen. Grundsätzliches Ziel bleibe es, „Gefahren für die Agrarstruktur abzuwenden“. Dazu zählten unverhältnismäßige Flächenkonzentrationen, überhöhte Preise auf dem Boden- und Pachtmarkt und der nicht regulierte Erwerb von Betriebsanteilen.

Regulierung von „Share Deals“ rechtlich schwierig

Die landesrechtlichen Regelungen sollen auf einem Agrarstrukturbericht fußen; der erste Bericht erschien vor einem Jahr. Weil zufolge ist die erste Runde der Verbändeanhörung durch, bei der das Ministerium seine geplante Systematik zur Diskussion stellte. Mit den rot-rot-grünen Koalitionären müsse jetzt entschieden werden, wie der Entwurf konkret aussehen soll. Erst dann mache eine Kabinettsbefassung Sinn. Möglich sei freilich auch, dass die drei Fraktionen das Gesetz in den Landtag einbringen.

Unabhängig davon brauche man ein Gesetz, das auf große Akzeptanz stößt, betonte der Staatssekretär. Er wies darauf hin, dass die Regulierung von „Share Deals“, also der Erwerb von Unternehmensanteilen, der rechtlich schwierigste Teil sein dürfte. Man rechne fest damit, dass das vor Gerichten landen wird. Udo Große, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), empfahl, ein Agrarstrukturgesetz nicht weiterzuverfolgen. Dies sei derzeit zwar keine einhellige, aber in der Tendenz eine Mehrheitsmeinung im TBV. Große wollte nicht erkennen, dass die Thüringer Landwirtschaft vor dem „Ausverkauf“ steht. Vielmehr sieht er in der Diskussion eine Emotionalisierung, die vom eigentlichen Handlungsdruck ablenken würde. Aus seiner Sicht soll mit einem Agrarstrukturgesetz „ein subjektives Idealbild“ entwickelt werden, dessen Akzeptanz fraglich sei.

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Ausverkauf der Landwirtschaft: Mit Agrarstrukturgesetz wäre man vorbereitet

Für die Landesgruppe Thüringen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) warb Reiko Wöllert hingegen dafür, das Gesetz so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Wenn erst wieder der Landtagswahlkampf tobt, würde es wahrscheinlich bis zur nächsten Legislaturperiode nicht mehr angefasst. An Udo Große gerichtet sagte Linken-Fraktionschef Steffen Dittes, dass zwar akut kein Ausverkauf der Landwirtschaft drohe. Die Gefahr sei aber real. Mit einem solchen Gesetz wäre man vorbereitet.

Wie zuvor schon Torsten Weil erinnerte Dittes daran, dass die Minderheitskoaltion für das Gesetz auf Stimmen von CDU und/oder FDP angewiesen ist. Für die beiden Oppositionsparteien, mit denen man die Inhalte frühzeitig verhandeln sollte, sei die Position des Bauernverbandes maßgeblich, mutmaßte der Linken-Politiker. Denkbar, und für einige sicher enttäuschend, wäre am Ende daher auch ein Agrarstrukturgesetz, das zunächst nur in Teilen – etwa ohne Share Deals – Regulierungen ermögliche.




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