Von den Grundwassermessstellen, die Landwirtschaftsbetriebe bisher auf eigene Rechnung gebohrt haben, ist bisher keine ins Landesmessnetz übernommen worden. © Gerd Rinas

Land geht gegen Gerichtsurteil vor

Das Agrarministerium MV hat eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald eingereicht. Es geht damit gegen ein OVG-Urteil im November vor, das die Düngelandesverordnung für unwirksam erklärte.

Von Gerd Rinas

Das Agrarministerium MV hat eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald eingereicht. Es geht damit gegen das OVG-Urteil vom 5. November 2021 vor, das die am 20. Dezember 2020 geänderte Düngelandesverordnung für unwirksam erklärte. Landwirtschaftsminister Till Backhaus erklärte am Montag, dass das vom Land eingerichtete Grundwasser-Messstellennetz den Vorgaben der Bundes-Düngeverordnung entspreche. „Den vom Gericht kritisierten Systemfehler gibt es nicht. In der Düngeverordnung des Bundes ist es den Bundesländern freigestellt, ob sie Stützmessstellen hinzuziehen oder nicht.“

Messstellen: „düsteres Bild“

Nach Backhaus‘ Angaben umfasst das Messstellennetz 552 Brunnen. Von den Messstellen, die nach einem vom Bauernverbandes MV in Auftrag gegebenen Fachgutachten die Voraussetzungen nicht erfüllten, stünden noch 28 zur Überprüfung an. Etwa 100 Messstellen seien in den vergangenen zwölf Monaten vom Land neu gebaut worden. Sie zeigten bei den Nitratwerten „zum Teil ein noch düsteres Bild“.


Gebäude des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Greifswald
(c) David Benzin

Düngelandesverordnung MV: Verfahrensschritte nicht eingehalten

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat sein Urteil zur Düngelandesverordnung MV begründet. Erforderliche Verfahrensschritte wurden nicht eingehalten, weshalb das OVG die Düngelandesverordnung für unwirksam erklärt hat. mehr


keine Messstelle von Landwirten übernommen

Von den Grundwassermessstellen, die Landwirtschaftsbetriebe auf eigene Kosten neu errichtet haben, ist bisher keine in das Landesmessnetz übernommen worden. Auf Nachfrage der Bauernzeitung nach den Gründen sagte der Minister, dass die Messstellen bestimmten Kriterien entsprechen müssten. „So wie sie jetzt sind, können sie nicht eingepflegt werden.“ Die Prüfung dieser Messstellen im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie stünde kurz vor dem Abschluss.

Bis März neue Düngelandesverordnung?

Der Minister wiederholte seine Einschätzung, wonach sich die weit mehr als einhundert Landwirte, die vor dem OVG geklagt haben, „ein Eigentor geschossen“ hätten. Derzeit seien 13 % der LF in MV rotes Gebiet.

Wenn die Beschwerde abgelehnt würde, könnten 87 % der LF als nitratbelastet eingestuft werden, so Backhaus. Er betonte, im Gespräch mit dem Bauernverband bleiben zu wollen. Es gebe aber eine unterschiedliche Grundauffassung: „Uns geht es darum, wie kriegen wir das Grundwasser sauber und nicht darum, wer ist der Verursacher“. Backhaus kündigte an, bis März eine neue Düngelandesverordnung auf den Weg zu bringen.


Düngelandesverordnung MV , Links, rechts oder geradeaus? Wohin der richtige Weg im Düngerecht führt, ist derzeit heftig umstritten …
(c) Christina Gloger

Rote Karte für Gebietskulisse

Ein Paukenschlag war die kürzliche Aufhebung der Düngelandesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Lesen Sie hier die erste Einschätzung eines in das Verfahren involvierten Experten. mehr


Bauernverband: Ministerium spielt auf Zeit

Der Bauernverband kritisierte das Ministerium wegen der Beschwerde. Allein taktische Erwägungen hätten dafür den Ausschlag gegeben. „Anstatt zügig und rechtskonform eine neue Düngelandesverordnung zu erarbeiten, die verursachergerecht durch landwirtschaftlichen Einfluss nitratbelastete Flächen ausweist, spielt das Ministerium auf Zeit“, sagte Präsident Detlef Kurreck heute in einer Pressemitteilung. Die Landwirte müssten weiter in Ungewissheit wirtschaften. Die Aussage, dass nach dem OVG-Urteil 85 statt 13 % der LF rotes Gebiet würden, entbehre „jeder rechtlichen Grundlage“. Weitere Klagen von Landwirten wären wahrscheinlich.

Weitere Nachrichten aus den Bundesländern