Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Beschäftigungsmaterial und Fressplätze: Übergang endet

Stroh und anderes organisches Material ermöglichen Beschäftigung wie Erkunden und Wühlen. © Topigs
Agrarpraxis
Artikel teilen

Ab 1.8.2021 werden die Vorgaben der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zum organischen Beschäftigungsmaterial und dem Tier-Fressplatz-Verhältnis von „Übergang“ auf „scharf“ gestellt. Stroh und anderes organisches Material ermöglichen dann Beschäftigung wie Erkunden und Wühlen per Gesetz.

Von Dr. Eckhard Meyer, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Organisches Beschäftigungsmaterial wird im nächsten Monat für alle Schweine und Haltungskategorien vorgeschrieben. Neu sind nicht nur strengere Vorgaben zur Qualität, sondern auch zur Quantität der Beschäftigung. Das Verhältnis von maximal zwölf Tieren je Beschäftigungsmaterial oder -platz (nach Schulterbreite) gilt streng genommen vom Saugferkel in der Abferkelbucht bis zum schwersten Mastschwein oder der Altsau. Es kommt auf die Umsetzung im Sinne des Gesetzes, im Hinblick auf die Kontrollen, aber auch auf die Details an.

Beschäftigungsmaterial – wie denn nun?

Die Verordnung sieht „faserreiches organisches Beschäftigungsmaterial“ vor und schlägt dafür (nur) exemplarisch Heu, Stroh oder Sägemehl vor. Auch wenn die eigentliche Neuformulierung im § 26 der Verordnung lediglich „organisch und faserreich“ lautet, ist damit der Holzklotz an einer Spielkette nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Ausführungshinweise fordern, dass alle anderen Materialien wie „Jutesäcke oder Naturseile“ dem Verordnungstext entsprechend „untersuchbar“ (hebelbar), „bewegbar“ und „veränderbar“ sind. Das ist eine Frage der Anbringung.

Holz ist zulässig, wenn es in wenigen Tagen zerkaut werden kann, was also eine Frage des Materials (Weichholz) und somit des Aufwandes für die fortlaufende Neubestückung ist. Entscheidend ist, dass ein echter Verbrauch stattfindet und die Materialien nicht nur einmal je Mastdurchgang, sondern regelmäßig gewechselt werden.

Der gesetzliche „Goldstandard“ soll aber Heu oder Stroh sein. In den Ausführungshinweisen sind zum ausdrücklich erwähnten Mindeststandard auch die Voraussetzungen für Naturseile und Jutesäcke definiert. In diesem rechtlich zulässigen Feld sollten wir uns bewegen – immer unter der Maßgabe der Frage, was gut für die Schweine und technisch umsetzbar ist. Dafür ist zunächst die richtige Einordnung in die Funktionsbereiche wichtig. Beschäftigungsmaterialien gehören in den Aktivitätsbereich, nicht in den Kotbereich (Hygiene) und vor allem nicht in den Ruhebereich (Stress).

Viel, wenig oder gar kein Stroh?

Fakt ist zunächst, dass Langstroh von irgendwoher nicht zum Gesundheitsstatus hochleistender Betriebe und meist generell nicht zum vorhandenen Entmistungssystem passt. Letzteres ist jedoch auch eine Frage der Art des Angebotes (Strohraufen, Wühlturm, Stroheimer) und der Strohlänge (Langstroh oder Häckselstroh).

Je kürzer das Stroh ist, desto eher wird die Entmistung mit den Restmengen fertig, und umso höher sind aber die Anforderungen für die Art eines attraktiven Angebotes. Um die Flüssigentmistung zu entlasten, sollte das Angebot möglichst über einem Trog oder einer Festfläche erfolgen, sodass herausfallende Halme noch aufgenommen werden können. Die Schweine lieben es, im Langstroh zu wühlen, das passt aber in den meisten Betrieben in Ostdeutschland nicht zum Haltungssystem. Dazu kommt, dass Schweine mit Ausnahme der Sauen keine „Strohfresser“ sind.

Die für eine Dosierung erhältlichen Raufen, Strohautomaten, Pelletomaten oder Strohtonnen stellen jedoch, wenn sie in Größenordnung angeschafft werden sollen, einen erheblichen Kostenfaktor dar – zumals sie zurzeit bundesweit weitgehend ausverkauft sind. Ob das Prinzip zum Stall passt, sollte man ausprobieren, um keine Investruinen zu riskieren.

Mehr als für andere Materialien gilt für die Arbeit mit Stroh: Die Betriebe sollten genau wissen, wo es herkommt. Es sollten kein Weizenstroh (Mykotoxine, Afrikanische Schweinepest/ASP), sondern möglichst aufgearbeitete und entstaubte Qualitäten verwendet werden. Für neu gebaute Abferkelställe wird perspektivisch erwartet, dass die Entmistung mit nennenswerten Strohmengen fertig wird. Bis dahin konnte das auch mit viel gutem Willen vorgesehene Häckselstroh oder Minimaleinstreu wenig überzeugend wirken. Verteilt und vernässt, sehen weder Sauen noch Ferkel glücklich damit aus.

Naturseile oder Jutesäcke als BEschäftigungsmaterial?

Schweine haben einen Jutesack als organisches Beschäftigungsmaterial
Mindeststandards für organisches Beschäftigungsmaterial. © Eckhard Meyer

Naturseile oder Jutesäcke werden gut akzeptiert und in den Ausführungshinweisen ausdrücklich erwähnt. Die Seile kommen von der Rolle und sind zunächst unproblematisch, sofern sie unbehandelt sind. Ob die Säcke ein Alibi oder eine nachhaltige Beschäftigung darstellen, hängt von ihrer Qualität und der Anbringung ab. Billigqualitäten als Nestbaumaterial werden von den Sauen auch gerne zerrissen, gefressen oder landen voll Wasser gesogen im Trog. Sie können vor allem in Abferkelbuchten punkten und als gemeinsames Beschäftigungsmaterial für Sauen und Ferkel gelten. Dazu muss es gelingen, es vor und nach der Geburt unterschiedlich zu präsentieren, dass beide etwas davon haben. Die Empfehlung aus dem holländischen Schweine-Innovations- Zentrum in Sterksel, dass die als Nestbaumaterial genutzten und später in das Ferkelnest gelegten Jutesäcke die Akzeptanz erhöhen, konnten wir nicht nachvollziehen. Die Jutesäcke bieten von der Größe her aber mehrere Beschäftigungsplätze und wenig Raum für Diskussionen über die erforderliche Anzahl an Beschäftigungsplätzen für diesen Spezialfall.

Auch der verordnungskonforme Einsatz und eine möglichst intelligente Anbringung von Naturseilen ist eine Herausforderung, denn „bodennah“ und „hebelbar“ darf nicht „im Dreck“ bedeuten. Seile und Jutesäcke sind „hebelbar“ und „bodenah“, wenn sie nicht höher angeordnet werden, als der Bodenabstand der Rüsselscheibe eines durchschnittlichen Schweines einer Haltungsgruppe bei gerader Kopfhaltung ist (Tabelle 1). Die Anbringung zu niedrig oder am falschen Platz schafft zwar kein rechtliches Problem, führt aber zu Hygieneproblemen und erhöht die Gefahr, dass die Schweine Stücke über dem Boden abbeißen, mit denen die Güllepumpen nicht fertigwerden. Um das zu verhindern bietet es sich an, die Beschäftigungsseile durch ein fest installiertes 50-mm-KGKunststoffrohr zu ziehen, sodass eine Zugänglichkeit nur für das letzte Stück Seil möglich ist. Eine kostengünstige Möglichkeit, das Abbeißen der Seile zu verhindern, sind zwei oder drei Knoten an der richtigen Stelle. Die Tabelle 1 stellt die durch Messung an Köllitscher Schweinen abgeleiteten, maximal zulässigen Bodenabstände zusammen. Sie gelten damit quasi für jedes Alternativangebot zu Heu oder Stroh. Der Einsatz von Sägemehl macht keinen Sinn, auch wenn er per Verordnung ausdrücklich vorgesehen ist.

Futter beschäftigt am nachhaltigsten

Fütterung von Schweinen an einem Trog
Nur noch zwei Fütterungsverfahren sind demnächst zulässig: die rationierte Fütterung oder die Ad-libitum-Fütterung. © Topigs

Beschäftigung ist für Schweine kein Selbstzweck. Ein Defizit entsteht, weil der Aufwand für das Futtersuchen bei Stallhaltung entfällt. Beschäftigungsfutter gleicht das am weitesten aus. So werden nicht nur die Vorschriften erfüllt, sondern auch die Schwächen der Hauptfütterung und der Fütterungstechnik ausgeglichen. Das bringt immer dann gesundheitliche Vorteile, wenn das Futteraufnahmevermögen nicht zum Verdauungsvermögen passt. Das gilt uneingeschränkt für die Ferkelaufzucht und Vormast. Es ist deshalb dort gesetzt. In der eigentlichen Schweinemast konnten diese möglichen Effekte nicht nachgewiesen werden. Deshalb gibt es dort sicherlich weniger aufwendige Lösungen. Das „Beschäftigungsfutter“ sollte faserreich sein (> 20 % Rohfaser) und einen reduzierten, möglichst auf das Hauptfutter abgestimmten Nährstoffgehalt haben. Durch die Pelletierung wird die Akzeptanz erhöht und die hygienischen Voraussetzungen verbessert. Keimfrei ist es jedoch nicht. Die Höhe des Verbrauchs kann durch die Häufigkeit der Vorlage gesteuert werden, denn gerade Ferkel sind darauf trainiert, (von ihren Müttern) zum Fressen aufgefordert zu werden. Werden kleine Mengen immer frisch und häufig vorgelegt, dann können Beschäftigungszeiten von 55 Minuten/Ferkel/Tag und mehr erreicht werden. Das ist ein Mehrfaches dessen, was man mit allem anderen (technische Beschäftigungsobjekte, Holz, Material ohne Futterqualität) bewirken kann, und wird auch von der Initiative Tierwohl (ITW) anerkannt. Die häufige Vorlage spricht auch für eine Mechanisierung.

Wie bei anderen Faktoren, die Tierverhalten positiv beeinflussen, ist es wichtig, dass die Schweine „die Wahl haben“. Deshalb muss das Beschäftigungsfutter räumlich getrennt vom Hauptfutter angeboten werden. Dazu ist zurzeit jedenfalls noch ein zweiter Trog erforderlich. Schweinehalter und Technikhersteller entwickeln aktuell ganz unterschiedliche Konzepte für Beschäftigungsfutter. So werden z. B. Erbsen ins Ferkelmüsli gemischt oder Silomais getrocknet. Offensichtlich schätzen Schweine auch eine Alternative in der Konsistenz des Futters und den „festen Biss“. Außerdem hat sich gezeigt, dass man Silomais pelletieren kann, was das Seuchenrisiko (ASP) senkt. Während die ITW allerdings nicht alles anerkennt, sind der Kreativität zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben weniger Grenzen gesetzt (Tabelle 2). Es gilt zwar, das geeignete Beschäftigungsmaterial zu finden, trotzdem können auch Kombinationen sinnvoll sein. Werden mit einem bestimmten Produkt die Vorgaben nicht ganz erfüllt, kann ein zweites dazugenommen werden. Zu viel Beschäftigungsmaterial kann nachweislich allerdings auch schädlich sein.

Tier vs. Fressplatz – eine Einstellungsfrage

Nach einem halben Jahr Übergangsfrist sind nur noch zwei Fütterungsverfahren zulässig: die rationierte Fütterung mit einem Tier-Fressplatz-Verhältnis von 1:1 oder die Ad-libitum-Fütterung, bei der sich maximal vier Tiere einen Fressplatz teilen. Ausnahmen gelten für Abrufstationen (64:1) und Breiautomaten (8:1). Die sogenannte tagesrationierte Fütterung, bei der sich maximal zwei Schweine einen Fressplatz (TFPV = 2:1) teilen, ist mit der Folge abgeschafft, dass Fütterungsverfahren „problematisiert“ werden können, bei denen Leerstände im Trog zum Arbeitsprinzip der Fütterung gehören. Die sogenannte Sensorfütterung ist technisch eine Ad-libitum- Flüssigfütterung und wurde mit dem Ziel eingeführt, höhere Futteraufnahmen vor allem bei Jungtieren zu realisieren. Um auch schwache Tiere bei jeder Fütterung „mitzunehmen“, haben wir jahrelang eine sogenannte Blockfütterung (häufige Sensorabfragen und Ausdosierungen über zwei Stunden, danach Pausen von drei Stunden) erprobt und empfohlen. Sensorfütterung funktioniert aber nur in Intervallen an Kurztrögen mit einem gesetzlich zulässigen Tier-Fressplatz-Verhältnis von maximal 4:1. Bei hohen Zunahmen empfehlen wir auch, etwas mehr Fressplätze (bis 3:1, optimal oft 3,5:1) vorzusehen.

Mit der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung können „Definitionsprobleme“ entstehen und es muss diskutiert werden, wie lang diese Ausdosierpausen sein dürfen. Es macht keinen Sinn, diese an der Länge von Tierschutzkontrollen festzumachen. Viel wichtiger ist einzuschätzen, ob die Tiere (auch die untergeordneten) satt sind, was kein Hexenwerk ist. Die Sensorfütterung ist in der praxisüblichen Form weiterhin zulässig, wenn die Fütterungszeiten und die Futtermengen (Nährstoffbedarf und -sättigung) dem Tieralter und -gewicht entsprechend angepasst und alle Tiere innerhalb der Fütterungsphasen (z. B. am Tag im Abstand von zwei Stunden) satt gefüttert werden. Intermediäre Leerstände im Trog sind zu akzeptieren, wenn sie der Troghygiene und dem natürlichen Fressverhalten (z. B. während der Nachtruhe der Tiere) dienen.

Gleichwohl kann eine restriktive Fütterung am Anfang (zweite bis dritte Woche) der Ferkelaufzucht vorteilhaft sein, während später eine Ad-libitum-Fütterung optimal ist. Das wurde mit einem Tier-Fressplatz-Verhältnis mit etwa 2:1 gelöst. Die dafür erforderlichen Fressplatzbreiten sind, genauso wie in der Schweinemast auf das Mastende hin orientiert. Die in den Ausführungshinwiesen genannten Werte sind realistisch (Abbildung). Die erforderliche Fressplatzbreite ändert sich jedoch mit dem Wachstum der Tiere quasi täglich, und die gennannten Werte sind Orientierungswerte, die sich auf das Ende der Aufzucht (21 cm bei 30 kg Lebendmasse) oder der Schweinemast (33 cm) beziehen. So lange, wie aber jedes Schwein auf der Basis der tatsächlichen Schulterbreiten einen Fressplatz hat, darf restriktiv gefüttert werden. Sobald das nicht mehr der Fall ist, heißt es: Sensor hoch und füttern. Das allerdings bedeutet, etwas höhere Restmengen auf Kosten der Hygiene zu akzeptieren. Gleichzeitig gilt es, unterschiedliche Tröge und Futterautomaten realistisch unter der Maßgabe zu bewerten, wie viele Tiere hier tatsächlich und gleichzeitig fressen können. Im Stall gibt es keine halben Schweine – 2,6 Fressplätze sind nur zwei. Einen Anhaltspunkt können die in der Abbildung zusammengefassten Messungen an Köllitscher Ferkeln und Mastschweinen mit eher typbetonten und „Schulter breiten“ Pietrain-Vätern sein. Einzelbetrieblich können die Tiere (z. B. bei Duroc-Anpaarung) leicht 1–2 cm schmaler sein.

In der Ferkelaufzucht ist es also noch wichtiger als in der Schweinemast, dass die Tröge zwischendurch leer werden. Bei Problemen mit den Kontrollen müssen durch die Einstellung des Sensors möglicherweise etwas größere Restmengen akzeptiert werden, auch wenn dadurch die hygienischen Voraussetzungen der Fütterungsanlage schlechter werden. Für wenigstens acht Stunden sollte aber Ruhe im Stall sein, weil Schweine auch echte Tiefschlafphasen brauchen. Deshalb sollte eine Ad-libitum- Fütterung am Sensor maximal 16 Stunden Futter anbieten. Die letzte Fütterung wird dann stärker betont, sodass die Nachtfresser auch etwas im Trog vorfinden.

Weiterer Handlungsbedarf entsteht bei der Automatenfütterung in der Gruppenhaltung tragender Sauen. Damit die Sauen bei Einsatz von Standardfutter nicht verfetten, wird meist tagesrationiert gefüttert mit deutlich weniger Fressplätzen als zwei je Sau. Ein Ausweg wäre, sich bei eingeschränktem Tier- Fressplatz-Verhältnis in Richtung Ad-libitum-Fütterung zu bewegen. Dazu muss der Energiegehalt des Futters runter auf höchstens 9 MJ ME, und es braucht nicht melassierte Zuckerrübenschnitzel oder andere quellfähige Futterbestandteile. Für alle „Problemzonen“ gilt aber, dass ein möglicher Ausweg im Beschäftigungs- oder Raufutter gesehen werden kann. Bei Ausfall der Fütterung weichen die Tiere auch in den Versuchen noch eher auf das Beschäftigungsfutter als auf Raufutter aus. Leerstände im Trog wären so kein Problem. Leider entsteht nach den Ausführungshinweisen ein Neues. Sofern das geschieht, können die „Raufutterplätze“ dann nicht mehr als „Beschäftigungsplätze“ angerechnet werden.


FAZIT: Ab August müssen die Vorgaben zum Angebot von organischem Beschäftigungsmaterial und dem Tier-Fressplatz-Verhältnis umgesetzt werden. Der Gesetzgeber empfiehlt dafür Heu oder Stroh, lässt aber auch andere organische Materialien wie Naturseile, Jutesäcke und mit Einschränkungen auch Weichholz zu. Für alle Materialien gelten nach den Ausführungshinweisen Vorgaben, wie diese anzubringen und zu erneuern sind. Das sollte im Rahmen der Routine und des Stalldurchganges regelmäßiger als bisher geschehen. Trotzdem gilt es, nicht nur  streng mit Blick auf die gesetzlichen Formulierungen zu handeln, denn jede Form der Beschäftigung kann etwas  Gutes bewirken, ein Alibi sein oder sogar nachteilig  wirken. Die möglichen Probleme mit den Vorgaben zum Tier-  Fressplatz-Verhältnis entstehen hauptsächlich dadurch, dass die gesetzlichen  Formulierungen zur Ad-libitum-Fütterung älter als die diskutierte Technik sind. Ziel ist, dass alle Schweine satt gefüttert werden, und die Lösung ist eine Frage der Einstellung von Mensch und Technik.   


Weitere Nachrichten aus den Bundesländern