Landwirte und Mitarbeiter landwirtschaftlicher Betriebe können früher eine Corona-Impfung erhalten. ©Imago/HMB-Media

Impfstart für Landwirte

Dienstag dieser Woche (4. Mai) öffnete die thüringische Landesregierung Impfungen gegen Covid-19 für die dritthöchste Priorisierungsgruppe. Darunter fällt auch die Ernährungswirtschaft und mit ihr große Teile der Agrarbranche im Land. Auch in den anderen ostdeutschen Bundesländern läuft das Corona-Impfen für Landwirte an.

Von Frank Hartmann

Thüringen kommt beim Impfen gegen Corona voran. Gesundheitsministerin Heike Werner informierte Dienstag dieser Woche, dass nunmehr auch Personen der dritthöchsten Prioritätsgruppe einen Impftermin erhalten können. In dieser Woche sollten davon insgesamt 125.000 vergeben werden. Damit sind ab sofort alle über 60-Jährigen, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und Mitarbeiter in „relevanten Positionen“ zahlreicher Berufsgruppen impfberechtigt. Zu den Berufsgruppen zählen beispielsweise Beschäftigte des Lebensmitteleinzelhandels, der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Ernährungswirtschaft.

Aufrechterhaltung des betriebs

Letzteres schließt landwirtschaftliche Betriebe samt Saisonarbeitskräften, die Futtermittelhersteller, Molkereien, Schlachtbetriebe, Mühlen, Mineralwasserbrunnen, Lebensmittelfirmen und -verarbeiter oder den Lebensmittelgroßhandel ein. Aber auch in der Tierkörperbeseitigung, in Tierarztpraxen und Tierkliniken Tätige sind nun impfberechtigt.

Relevante Positionen sind diejenigen, die für das Funktionieren des Unternehmens unabdingbar sind bzw. eine erhöhte Infektionsgefahr im Unternehmen besitzen (z. B. täglicher Kundenkontakt). Die Identifikation dieses Personenkreises kann nur von den Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen selbst vorgenommen werden.

Als Grundsatz gelte: Der Personenkreis ist auf diejenigen Personen zu beschränken, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs unabdingbar notwendig sind. In der Regel ist bei dieser Beurteilung nicht die hierarchische Stellung der Person im Betrieb, sondern ihre Funktion von Relevanz.



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Sollte es ungeachtet dessen Zweifel an der Zugehörigkeit des landwirtschaftlichen Unternehmens zur kritischen Infrastruktur geben, empfahl der Thüringer Bauernverband (TBV) auf die Kritis-Leitlinien des Bundesagrarministeriums zu verweisen bzw. diese ergänzend vorzulegen. Für die Mitarbeiter sollte eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit und deren besondere Relevanz für das Unternehmen ausgestellt werden.

Corona-Impfungen: priorisierung aufheben

Thüringen

Der TBV stellt auf seiner Homepage einen Vordruck zum Nachweis des Vorliegens erhöhter Priorität sowohl für Mitarbeiter als auch für Saisonarbeiter bereit. Landwirte im Haupterwerb können den Beitragsbescheid der Sozialversicherung als Beleg verwenden.

Gesundheitsministerin Werner gab als Ziel heraus, im Juni die Priorisierung für alle Impfstoffe im Freistaat aufheben zu können. Bis Ende Mai sollen 40 Prozent der Thüringer ihre Erstimpfung erhalten.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist die Priorisierungsgruppe 3 aktuell nur teilweise geöffnet. Branchen wie die Ernährungswirtschaft fallen noch nicht darunter. Ab dem 15. Mai sollen allerdings alle Impfberechtigten der Gruppe 3 eine Corona-Impfung erhalten können.

 

Sachsen

Sächsische Landwirte und in der Landwirtschaft Tätige können sich auf dem Serviceportal des Deutschen Roten Kreuzes bezüglich der Corona-Impfung informieren, registrieren und Termine vereinbaren:

Brandenburg

In Brandenburg sind erst Teile der berechtigten Personen der Priorisierungsgruppe 3 für eine Corona-Impfung freigegeben. Die Ernährungswirtschaft ist noch nicht darunter. Ungeachtet dessen hat Brandenburg die Immunisierung mit dem Impfstoff AstraZeneca für alle unter 60-Jährige freigegeben:

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern öffnete bereits das Impfen für Menschen der Priorisierungsgruppe 3. Damit können im Nordosten Landwirte und Mitarbeiter landwirtschaftlicher Betriebe und Saisonarbeiter als Teil der Ernährungswirtschaft einen Impftermin vereinbaren: