Weiter unbeantwortet: Wann ist der günstige Erhaltungszustand des Wolfs erreicht? (c) Pixabay

Neuem Wolfsmanagementplan zugestimmt

Agrar- und Umweltministerium sowie Verbände stimmen einem neuen Wolfsmanagementplan zu. Die Entwicklung in den letzten zehn Jahren wurde darin berücksichtigt. Offene Fragen bleiben jedoch.

Von Gerd Rinas

Mecklenburg-Vorpommern hat einen neuen Wolfsmanagementplan. Nach mehr als einjähriger Überarbeitung in der AG Wolf und mehreren Arbeitskreisen wurde der Plan in der vorigen Woche von Agrar- und Umweltminister Till Backhaus unterschrieben. Zuvor hatten Bauern-, Landesschaf- und Ziegenzucht- sowie der Landesjagdverband, Nabu und BUND zugestimmt, wobei es auch abweichende Positionen gab. Das neu erarbeitete Papier ersetzt den Managementplan von 2010. Es soll nach einer technischen Bearbeitung in Kürze veröffentlicht werden.

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Effektiver Schutz von Weidetieren

Zu den strittigen Themen zählte laut Agrar- und Umweltministerium die einzelfallunabhängige Regulierung des Wolfsbestandes. Laut Minister Backhaus wurde von verschiedenen Seiten gefordert, in ein „aktives Bestandsmanagement“ einzutreten. Dies sei rechtlich aber nicht möglich, so lange für die Tierart Wolf nicht der günstige Erhaltungszustand erklärt worden sei. „Ich vertraue darauf, dass die neue Bundesregierung darauf hinarbeiten wird, dass Brüssel den günstigen Erhaltungszustand feststellt“, erklärte Backhaus in der vorigen Woche. Angesichts der gerade erst stattgefundenen Bundestagswahl ist klar, dass der Wolfsbestand in absehbarer Zeit nicht bewirtschaftet wird.

Als „ersten Schritt in die richtige Richtung“ wertete der Präsident des Bauernverbandes MV, Detlef Kurreck, den neuen Wolfsmanagementplan. Es ginge nicht nur um Prävention und Entschädigung, sondern um den effektiven Schutz der Weidetiere. Ob der neue Plan für die Weidetierhalter einen Mehrwert bringe, werde die Politik der nächsten Monate zeigen. „Er ist ein Handlungsauftrag der Weidetierhalter an die Verantwortlichen in der Landesregierung“, betonte der Bauernpräsident.


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Festlegung einer ober- und akzeptanzgrenze

Zugleich nahm Kurreck Backhaus in die Pflicht, die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfes auf Bundes- und Landesebene voranzutreiben. „Unter dieser Voraussetzung könnten wir endlich zu einem aktiven Wolfsmanagement übergehen und den Wolf wie jedes andere Wildtier hegen, pflegen und im Bestand regulieren“, betonte Kurreck. Zu den künftigen sinnvollen Managementaufgaben zähle die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sowie die Festlegung einer Ober- oder Akzeptanzgrenze des Wolfsbestandes, die den günstigen Erhaltungszustand nicht gefährdet.

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