Symbolfoto (c) Klaus Meyer

ASP-Nutzungsverbot: Ausnahmen auf Antrag möglich

Nachdem weitere ASP-Fälle bekannt wurden, gibt es an anderer Stelle Lockerungen. Der in Brandenburg zuständige Landeskrisenstab hat vor Kurzem erste Ausnahmen vom ASP-Nutzungsverbot für landwirtschaftliche Flächen beschlossen – doch nicht überall.

Von Wolfgang Herklotz

Die aktuelle Zahl nachgewiesener Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg liegt bei 40. Betroffen sind die Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Märkisch Oderland. Wie die Amtstierärztin von Oder-Spree, Petra Senger, einschätzt, wird es noch Jahre dauern, bis das Virus besiegt ist. „Allein die Suche nach Kadavern außerhalb des Zaunes dürfte sich über viele Monate hinstrecken.“ Die Maßnahmen seien jedoch unverzichtbar, um den Ausbruch der Seuche wie vor zwei Jahren in Belgien erfolgreich einzudämmen. „Zwingend notwendig sind deshalb auch die Beschränkungen in der Landwirtschaft.“ Selbst die Frühjahrsaussaat sei fraglich, so die Veterinärin Senger.

Krisenstab: erste Ausnahmen des ASP-Nutzungsverbotes

Nach der Schweinepest-Verordnung ist vorläufig untersagt, land- und forstwirtschaftliche Flächen im gefährdeten Gebiet zu nutzen, lediglich Weidehaltungen sind ausgenommen. Nun hat der zuständige Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung erste Ausnahmen vom Nutzungsverbot beschlossen, die jedoch nicht für Kerngebiete gelten. Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende Anträge bei der Kreisverwaltung gestellt und von dieser auch genehmigt werden. Erst wenn diese Flächen amtlich freigegeben sind, können sie wieder genutzt werden. Weitere Kriterien dafür: Es dürfen keine Wildschweine aufgeschreckt werden und keine Kadaver in das Erntegut gelangen. Zudem müssen die Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht auf tote und kranke Wildschweine vollständig abgesucht werden.


Wildschweine als Überträger der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

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Trotz ASP: Nutzung von Flächen schrittweise wieder erlaubt

Details sind in einem Erlass geregelt, der an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter geschickt wurde. Damit erhalten die Ämter Vollzugshinweise, die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen einheitlich und schrittweise zu erlauben. Den Erlass bezeichnete die Leiterin des Landeskrisenstabes, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, als eine „gute Nachricht“ für die betroffenen Land- und Forstwirte. Das Seuchengeschehen sei ein dynamischer Prozess. Deshalb müsse allen Beteiligten klar sein, dass die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung auch angepasst werden müssen. „Sollten wir positive Fälle von Afrikanischer Schweinepest außerhalb des bestehenden vorläufigen Kerngebietes haben, ändert sich die Lage, und wir müssen das Kerngebiet entsprechend erweitern.“