Fotomontage (c) Uwe Oehm/Sabine Rübensaat

ASP: Brandenburg zahlt Prämie für Wildschweinfunde

Brandenburg verstärkt die Maßnahmen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Für das Auffinden toter Wildschweine in den ASP-Restriktionsgebieten zahlt das Land eine Aufwandsentschädigung von 100 bis 150 Euro. 

Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium verstärkt ab sofort die Maßnahmen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Das Land zahlt für das Auffinden verendeter Wildschweine (einschließlich Unfallwild) innerhalb der ASP-Restriktionsgebieten eine Aufwandsentschädigung von 100 oder 150 Euro pro Wildschwein (je nach Fundort), wie das Ministerium am Mittwoch (16.9.) mitgeteilt hat.

„Verendete Wildschweine sind wichtige Indikatortiere, um das Ausmaß des tatsächlichen Infektionsgeschehens feststellen zu können. Nur wenn wir schnell wissen, wie weit infizierte Tiere das Virus verbreitet haben, können wir es auch schnell eindämmen und eliminieren. Deswegen ist das Testen von Fallwild und Unfallwild im gefährdeten Gebiet jetzt so entscheidend. Mit der Prämie schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz, das in kurzer Zeit möglichst viele Proben untersucht werden können“, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher am Dienstag (16.9.) in Potsdam.

Prämie je nach Wildschwein-Fundort

Das Auffinden von toten Wildschweinen innerhalb des festgelegten Seuchengebietes (sogenannte Restriktionszone – bestehend aus Kerngebiet, gefährdeten Gebiet und Pufferzone) werde mit folgenden Aufwandsentschädigungen unterstützt:

  • im Kerngebiet: 150 Euro/Wildschwein;
  • im gefährdeten Gebiet: 100 Euro/Wildschwein;
  • in der Pufferzone: 100 Euro/Wildschwein.

Wichtig sei dabei, dass das Kerngebiet nur von dafür berechtigten Personen betreten werden darf. Für alle anderen Personen gilt im Kerngebiet: Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist untersagt. Im gefährdeten Gebiet und in der Pufferzone hingegen können auch Privatpersonen tot aufgefundene Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt unter genauer Beschreibung des Fundortes melden und so die Prämie von 100 Euro vom Landkreis erhalten. Dafür muss der Tierkörper aber durch den Bergungstrupp des Landkreises aufgefunden und als Wildschwein identifiziert werden.

Richtiges Verhalten bei auffinden eines Wildschweins

Finden Privatpersonen tote Wildschweine auf, bittet das Brandenburger Verbraucherschutzministerium darum, umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Sofern der für das Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, sollte auch diese Person informiert werden. Tot aufgefundene Wildschweine dürfen dabei niemals angefasst werden.

Um den ersten Fundort im Ortsteil Sembten der Gemeinde Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße wurde eine Kernzone mit einem Drei-Kilometer-Radius eingerichtet und eingezäunt sowie ein Gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 20 bis 25 Kilometern festgelegt. red