Symbolbild Geflügelpest-Warnschild. © IMAGO / BildFunkMV

Landkreise heben die Stallpflicht wieder auf

In den meisten ostdeutschen Restriktionsgebieten haben die örtlichen Veterinärbehörden die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.

Zu Wochenbeginn galt diese in Thüringen lediglich noch um die Talsperre Ratscher im Kreis Hildburghausen. Mittlerweile wurde aber auch in diesem Gebiet die Restriktion beendet. Ungeachtet dessen gelten die Anfang April erlassenen landesweiten Auflagen für den „fliegenden“ Geflügehandel fort. Geflügel außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche Niederlassung darf nur an Halter abgegeben werden, wenn die Tiere längstens vier Tage vor dem Verkauf klinisch durch einen Tierarzt oder im Falle von Enten und Gänsen virologisch untersucht worden sind.

In Mecklenburg-Vorpommern, das den schlimmsten Geflügel-Seuchenzug in der Geschichte des Landes durchmachte, endete in allen Landkreisen und Restriktionsgebieten die Stallpflicht. Fast 350.000 Tiere in Kleinsthaltungen und großen Betrieben sind der Geflügelpest im Nordosten zum Opfer gefallen.

In Brandenburg wurde die Stallpflicht am Dienstag (4. Mai) komplett aufgehoben. Die Landkreise gehen zeitnah an die Umsetzung. Neue Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln und Hausgeflügel wurden seit zwei Wochen nicht mehr vermeldet. Maßnahmen wie Wildmonitoring und strenge Biosicherheitsabstimmungen werden beibehalten.

In Sachsen-Anhalt hoben alle Landkreise sowie die Städte Halle und Dessau-Roßlau die Stallpflicht Ende April/Anfang Mai auf, Magdeburg hat am Mittwoch dieser Woche (5. Mai) nachgezogen. Auch der Landkreis Stendal hebt die Stallpflicht zum 8. Mai auf. Allerdings gilt dies nicht für die Kernstadt der Hansestadt Stendal sowie die Ortsteile Bindfelde (ohne Charlottenhof) und Uenglingen.

In Sachsen haben die zuständigen Landkreise die für bestimmte Riskiogebiete ausgesprochene Aufstallpflicht nach und nach in den vergangenen Wochen wieder aufgehoben. Red

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