Geflügelpest: Das Risiko reduzieren
Mit dem Herbst erhöht sich wieder die Gefahr des Eintrages der Vogelgrippe in den Nutztierbestand. Nach wie vor ist das Geflügelpest-Risko in Deutschland hoch. Unser Fachautor ruft die Verhaltensregeln in Erinnerung, die zur Minimierung des Infektionsrisikos beitragen.
Von Roland Küblböck, Sächsische Tierseuchenkasse
Wie erwartet trat mit dem einsetzenden Vogelzug auch in diesem Winter die Vogelgrippe in Europa und Deutschland auf. Zuerst wurden an der Aviären Influenza verendete Wildenten wieder an den Küsten gefunden, später auch im ganzen Land. Eine chronologische Darstellung der verendeten Wildvögel, die positiv getestet wurden, ist der Grafik 1 zu entnehmen. Danach kam es schnell zum Viruseintrag in Geflügelhaltungen, sodass die ersten Fälle der Geflügelpest bereits im Oktober 2021 gemeldet wurden.
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Da die Anzahl der betroffenen Haltungen im November mit 21 und im Dezember mit 28 Ausbrüchen deutlich höher lag als im Vorjahr (siehe Grafik 2), ließ dieses Schlimmes für den weiteren Verlauf befürchten. Jedoch zeichnet sich seit Januar ab, dass das Geflügelpestgeschehen milder verlaufen könnte als in dem vergleichbaren Zeitraum 2020/2021, bei dem es sich um den bisher längsten und verheerendsten Seuchenzug der Aviären Influenza in Deutschland handelte. Damals kam es in 260 Geflügelhaltungen zum Ausbruch und über 2 Millionen Tieren verendeten oder mussten getötet werden.
Bis Mitte Februar wurden in 69 Haltungen Infektion mit Vogelgrippeviren nachgewiesen. Bei den betroffenen Betrieben handelt es sich um Bestände unterschiedlichster Größe, Nutzungsrichtung und Tierarten und bis auf Sachsen sind alle Flächenstaaten betroffen (siehe Tabelle). Die meisten Fälle traten wieder in Niedersachsen auf. Die noch lebenden Tiere in den betroffenen Haltungen mussten getötet werden. Bei den meisten Ausbrüchen geht man davon aus, dass das Virus von infizierten Wildvögeln stammte und in die Haltungen eingeschleppt wurde. Da auch bei Wildvögeln die Inkubationszeit bis zum Auftreten der Erkrankung und dem Verenden der Tiere mehrere Stunden bis Tage dauert, wird das Virus wie bei einem Staffellauf von Infizierten und ausscheidenden Tieren auf noch gesunde Tiere übertragen.
Milder Winter begünstigt Rückgang der Infektionen
Der Rückgang der Infektionen ist sicher auch dem milden Winter geschuldet. Bisher sind noch keine Seen oder Teichflächen zugefroren, sodass sie den Wildenten und sonstigen Wassergeflügel die Möglichkeit der Futteraufnahme bieten. Dagegen führte der strenge Frost im Winter 2020 /2021 dazu, dass den Tieren immer weniger offene Gewässer zur Verfügung standen und es so zu einer hohen Konzentration von Tieren an den Gewässern kam, was die Ausbreitung der Vogelgrippe begünstigte.
Aus der letzten Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 10.01.2022 zur Ausbreitung der Aviären Influenza geht hervor, dass es bisher schon mehr als 750 Fälle von Geflügelpest in 26 europäischen Ländern gab und mehr als 15 Millionen Tiere betroffen sind. Neben Polen, Frankreich, Ungarn und England ist besonders Italien massiv betroffen. Hier kam es in Regionen mit hoher Geflügeldichte bereits zu über 300 Ausbrüchen. Aber auch in anderen Weltregionen breitet sich der Vogelgrippeerreger weiter aus.
In der Veröffentlichung vom 10.01.2021 schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut in den kommenden Monaten das Risiko des Auftretens der hochpathogenen Aviären Influenza als hoch ein.
Die komplette Risikobewertung zur Einschleppung und Auftreten von HPAI können Sie auf der Internetseite des FLI lesen.
Trotz der rückläufigen Nachweise von Vogelgrippeviren bei verendeten Wildvögeln und die nur noch sporadisch auftretenden Geflügelpestfälle ist jetzt weiterhin auf konsequente Seuchenprävention zu achten. Sollte es doch noch eine Phase strengen Frosts über einen längeren Zeitraum geben, kann das Vogelgrippegeschehen wieder massiv aufflammen. Wildenten, Schwäne und Wildgänse sammeln sich dann an den letzten offenen Wasserflächen und so wird die Gefahr der Ausbreitung des Vogelgrippevirus wieder erhöht.
Die zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise sind sensibilisiert und werden bei Bedarf risikobasiert Aufstallungsanordnungen erlassen. Geflügelhalter sollten sich über den aktuellen Sachstand informieren, ob und ab wann ihre zuständige Behörde eine Aufstallungspflicht oder sonstige Maßnahmen zur Seuchenprävention erlassen.
7 Hygieneregeln
Hier noch einmal Informationen, die dazu dienen sollen, die eigene Haltungshygiene und die seuchenhygienische Abschirmung zu überprüfen und vorhandene Defizite zu erkennen und zu beseitigen.
1. Stallumgebung
Eine gute Hygiene beginnt bereits im Umfeld des Stalles. Die Umgebung der Ställe sollte aufgeräumt sein und nicht als Lagerplatz dienen. Dort abgelagerte Materialien, wie Holz und Baustoffe, aber auch dichter Bewuchs mit Gestrüpp machen das Gebiet um die Ställe für Schadnager attraktiv und dienen ihnen als Deckung und Nistplatz. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, wann sich die Schadnager einen Zugang in den Stall verschaffen und somit auch Krankheitserreger eintragen können.
Befestigte Bereiche (Betonplatten) vor den Eingängen ermöglichen eine wirkungsvolle Reinigung und Desinfektion, sodass weniger Dreck in die Ställe gelangt. Ställe sind verschlossen zu halten, um das Eindringen von Unbefugten zu verhindern.
2. Stallvorraum dient als Hygieneschleuse
Falls ein Vorraum vorhanden ist, sollte dieser als „Hygieneschleuse“ dienen und nur Gegenstände enthalten, die für die Betreuung des Stalles nötig sind. Der Vorraum sollte unterteilt werden, um eine deutliche Trennung zwischen dem Schwarzbereich zu erreichen, der mit Straßenschuhen betreten werden kann und dem Weißbereich, der nur mit Stallschuhen betreten werden darf (z. B. Abtrennung einer Fläche vor der Stalltür durch einen Rahmen, in dem die Stallschuhe stehen). Für den Aufenthalt im Stall sollte auch stalleigene Kleidung verwendet werden.
Falls im Stallgebäude ein Handwaschbecken vorhanden ist, sollte dieses auch genutzt werden. Immer daran denken, vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalles die Hände mit Seife waschen. Sollte die Bedrohung durch die Geflügelpest steigen, empfiehlt es sich, eine Desinfektionswanne am Eingang aufzustellen. Sie sollte so platziert werden, dass sie nicht übersehen werden kann. Diese ist bei Verschmutzung zu reinigen und mit einem geeigneten Desinfektionsmittel (Venno Vet super, Wofasteril usw.) in wirksamer Konzentration neu zu befüllen. Nur saubere Desinfektionswannen sind funktionstüchtig!
3. Personalhygiene: Virus nicht durch Menschen weitertragen
Um die Gefahr des Viruseintrags durch Personen zu minimieren, ist unbefugten Personen der Zugang zu den Ställen zu verwehren und kann durch Schilder „Wertvoller Tierbestand – Unbefugten Personen ist der Eintritt verboten“ gekennzeichnet werden.
In jedem Bereich sind stalleigene Schutzkleidung und Schuhe zu tragen (siehe Hygieneschleuse). Bei der Haltung verschiedener Tierarten, wie zum Beispiel Legehennen, Enten usw., ist – wenn möglich- auf eine strikte Trennung der betreuenden Personen je Tierart zu achten. Bitte auch die Familienmitglieder über die Bedeutung der Maßnahmen informieren. Personalhygiene gilt für alle! Betriebsfremde Personen, die den Stall betreten müssen, wie zum Beispiel der betreuende Tierarzt, müssen Schutzkleidung anlegen und sich in eine Besucherliste eintragen.
4. Schadnagerbekämpfung
Schadnager stellen ein hohes Risiko für die Verschleppung verschiedener Krankheitserreger dar. Alle Öffnungen und Ritzen, durch die Mäuse in den Stall eindringen können, sind zu verschließen und Rückzugsgebiete auf dem Betriebsgelände (siehe Stallumgebung) zu beseitigen. Die Schadnagerbekämpfung ist konsequent durchzuführen und sollte bei Bedarf einem Spezialisten übertragen werden. Zu einer professionellen Schadnagerbekämpfung gehört eine ausreichende Anzahl von Köderboxen und deren regelmäßige Kontrolle.
Zur Übersicht sollten die Kontrollen und die Bekämpfung dokumentiert werden. Zu beachten ist auch, dass Mäuse den Raum dreidimensional nutzen. Deshalb ist es sinnvoll, Köder auch auf Balken oder Simsen an den Wänden auszubringen. Eine Rattenbekämpfung sollte mit den angrenzenden Tierhaltern abgesprochen werden, da Ratten im Gegensatz zu Mäusen zwischen den Haltungen wandern.
5. Tränk- und Futterhygiene
Futter ist so zu lagern, dass eine Kontamination durch Wildvögel oder Schadnager ausgeschlossen werden kann. Wird Futter lose oder in Futtersäcken gelagert, ist es in einer geschlossenen Kammer aufzubewahren. Vermeiden Sie verstreute Futterreste auf dem Gelände, die Wildvögel anlocken würden.
6. Ausläufe: Wildvögel nicht durch Futter anlocken
Bei der Freilandhaltung besteht durch den Auslauf, in dem sich auch Wildvögel und andere Tiere aufhalten können, ein besonderes Gefährdungspotenzial für Infektionen mit dem Geflügelpest-Erreger. In Ausläufen darf kein Futter angeboten werden, damit keine Wildvögel angelockt werden. Vertiefungen, in denen sich Oberflächenwasser sammeln kann, müssen aufgefüllt werden. Falls keine separaten Auslaufluken vorhanden sind und die Tiere nur durch geöffnete Türen in den Auslauf können, sind diese durch Planen bis auf 40 Zentimeter über dem Boden abzuhängen, um das Einfliegen von Wildvögeln in den Stall zu vermeiden.
Sollte eine Aufstallungspflicht erlassen werden, muss man sich an den Vorgaben des Erlasses orientieren. Die Volieren sind abzudecken, damit es keine Kontamination durch herabfallenden Vogelkot geben kann. Der Zaun muss vogeldicht sein.
7. Sonstige Hygienemaßnahmen
Tote Tiere sind sofort zu entsorgen, so dass kein Raubwild die Tierkadaver verschleppen kann. Lagern Sie das Einstreumaterial so, dass keine Kontamination durch Wildvögel, Schadnager oder Haustiere erfolgt.
Maßnahmen bei erhöhten Verlusten (Geflügelpest-Verordnung)
Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von
- mindestens drei Tieren bei einem Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder
- mehr als 2 Prozent der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren
auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu informieren und durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit einem hoch- oder niedrigpathogenen AI Virus ausschließen zu lassen.
Treten bei Beständen mit Enten und Gänsen über einen Zeitraum von mehr als 4 Tagen
- Verluste von mehr als der dreifach üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder
- eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 Prozent ein,
so hat der Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu informieren und durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit einem hoch- oder niedrigpathogenen AI Virus ausschließen zu lassen.
All diese Maßnahmen dienen dazu, die Haltungs- und die Seuchenhygiene zu optimieren, um somit die Gefahr eines Eintrags von Aviären Influenzaviren oder anderen Krankheitserregern in die Tierhaltung zu minimieren. Unabhängig von den aufgeführten Empfehlungen sind die Vorgaben der geltenden Geflügelpest-Verordnung einzuhalten. Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe und aktuelle Meldungen zur Aviären Influenza erhalten Sie über die Internetseiten des FLI (hier und hier), die Risikoampel der Uni Vechta, und ihre zuständigen Behörden.