Unglaublich, welche Kraft das Wasser entwickeln kann. Elementar ist in solchen Fällen eine gute Versicherung. (c) Sabine Rübensaat

Versicherung gegen Hochwasser: Wenn alles fortschwimmt

Den Naturgewalten steht der Mensch oft machtlos gegenüber, wie die dramatischen Fluten in vielen Teilen Deutschlands gezeigt haben. Agrarbetriebe sollten mit einer Versicherung gegen Hochwasser reagieren.

Von Torsten Reymann, Martens & Prahl,Versicherungskontor GmbH Rostock

Die schrecklichen Bilder der letzten Wochen aufgrund der Starkregenereignisse in Deutschland haben uns auf dramatische Weise gezeigt, dass Extremwetterereignisse zunehmen und für uns eine sehr ernste Bedrohung darstellen. Viele Menschen und Firmen haben ihr komplettes Hab und Gut verloren.

Schlimm, wenn zum Verlust auch finanzielle Sorgen hinzukommen, die die Existenz bedrohen. Beruhigt sein können diejenigen, die über einen adäquaten Versicherungsschutz verfügen, sodass die Schäden zumindest finanziell ausgeglichen werden. Auch Agrarbetriebe sind stark von der Katastrophe betroffen. Im Rahmen des Risikomanagements sollten existenzbedrohende Risiken ausgelagert und auf einen Versicherer übertragen werden.

Fahrzeuge und Ernte extra absichern

Doch wie sieht passender Versicherungsschutz aus, der für derartige Schäden aufkommt, und wonach richtet sich die Versicherungsprämie? Vornehmlich geht es bei einem Agrarbetrieb um folgende zu versichernde Sachen:


  • Gebäude
  • landwirtschaftliches Inventar (technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Tiere, Ernte, Vorräte)
  • Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge können bereits mit einer Teilkaskoversicherung gegen mögliche Überschwemmungsrisiken versichert werden. Das dürfte allgemein bekannt sein. Daher werden wir nicht weiter darauf eingehen. Pflanzenkulturen auf dem Feld sollten über eine Erweiterung zum Hagelversicherungsvertrag gegen die Folgen von Starkregenereignissen versichert werden.

Einteilung nach regionalen Risiken

Für Gebäude und landwirtschaftliches Inventar bedarf es einer Elementarschadenversicherung, um sich gegen die Folgen von Überschwemmungen abzusichern. Allerdings sind die Regionen in Deutschland unterschiedlich gefährdet. Das bedeutet auch, dass es regionale Prämienunterschiede für die Elementardeckung gibt.

Die Versicherer stützen sich hier auf das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), um das Überschwemmungsrisiko richtig zu kalkulieren. Konkret gibt es vier Gefährdungsklassen (GK) für Hochwasser, die Folgendes besagen:


  • GK 1: sehr geringe Wahrscheinlichkeit – nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen (einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser oder seltener)
  • GK 2: niedrige Wahrscheinlichkeit – Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei einem sogenannten extremen Hochwasser ebenfalls überflutet sein können
  • GK 3: mittlere Wahrscheinlichkeit – Hochwasser einmal in 10 bis 100 Jahren
  • GK 4: hohe Wahrscheinlichkeit –Hochwasser mindestens einmal in zehn Jahren oder häufiger

In der GK 2 sind auch Objekte enthalten, die durch einen Deich geschützt sind. Dieser muss allerdings so gebaut sein, dass er zumindest ein 100-jährliches Hochwasser abhält. Andernfalls finden sich diese Objekte in der GK 3 wieder.

Bachzone und Starkregengefährdung

Mithin werden in ZÜRS auch Gebäude berücksichtigt, die sich in einer Entfernung von unter 100 m zu einem Bach befinden. Die Bachzone wird zusätzlich zur Gefährdungsklasse angezeigt. Es hat sich nämlich gezeigt, dass bei größeren Überschwemmungen in dieser Zone ein signifikanter Anteil der Schäden, auch der Höhe nach, liegt.

Mittlerweile spielt Starkregen eine immer größere Rolle, weshalb der GDV zur besseren Einschätzung dieses Risikos drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeführt und in ZÜRS integriert hat. Für jedes Gebäude kann nun abhängig von der Lage die Gefährdung berechnet werden, denn je tiefer ein Gebäude liegt, umso länger steht dort das Wasser und umso größer ist der Schaden. Es gibt drei Gefährdungsklassen:


  • SGK 1: geringere Gefährdung, Gebäude liegt auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs
  • SGK 2: mittlere Gefährdung, Gebäude liegt in der Ebene oder im unteren/mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Bachs
  • SGK 3: hohe Gefährdung, Gebäude liegt im Tal oder in der Nähe eines Bachs. Auch wenn Betriebe in der Nähe eines Flusses einem höheren Hochwasserrisiko ausgesetzt sind, so kann ein Starkregenereignis jeden treffen. In Anbetracht der in den letzten Jahren zunehmenden Katastrophen erwarten wir für die Zukunft eine stärkere Einbindung der Versicherungswirtschaft bei derartigen Ereignissen und parallel dazu einen Rückzug der öffentlichen Hand. Der Eigenverantwortung wird also künftig größere Bedeutung zukommen. Wie genau die Regelungen schlussendlich aussehen, bleibt abzuwarten.

Versicherung gegen Hochwasser: Fazit

Als Versicherungsmakler empfehlen wir daher, den Versicherungsschutz in allen möglichen versicherbaren Sparten, insbesondere in der landwirtschaftlichen Gebäude- und Inventarversicherung und in der Hagelversicherung zu komplettieren und um eine Elementarschadenversicherung zu erweitern. Voraussetzung für mehr Eigenverantwortung wird sein, dass die Versicherer bezahlbaren Versicherungsschutz für alle Objekte anbieten.


Das Martens & Prahl Versicherungskontor Rostock arbeitet mit der Assekuranzmakler Perleberg GmbH zusammen, einem Verbund von 33 spezialisierten Versicherungsmaklern mit dem Schwerpunkt der Versicherung von landwirtschaftlichen Betrieben.

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