Umweltministerin Svenja Schulze (l.) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner vor einer der wöchentlichen Sitzungen des Bundeskabinetts im Kanzleramt. (c) imago-images/Emanuele Contini

Ein Ja mit neun Monaten Übergangsfrist?

Bei der Verschärfung der Düngeverordnung kommt die EU-Kommission Deutschland ein kleines Stück entgegen. Wenn der Bundesrat am Freitag zustimmt, erhalten die Länder bis Ende des Jahres Zeit, die roten Gebiete auszuweisen.

Am Ende bewegt sie sich doch: Die Europäische Kommission hat auf das Drängen der Bundesregierung reagiert und besteht nicht mehr auf sofortige Umsetzung der verschärften Düngeverordnung. Darüber haben das Agrar- und das Umweltministerium des Bundes die Länder gemeinsam am Mittwochnachmittag informiert.

Neuausweisung roter Gebiete: Länder bekommen mehr Zeit

Als ausschlaggebender Grund wird die Corona-Pandemie genannt. Im Grundsatz lässt sich die Vereinbarung so zusammenfassen: Der Bundesrat stimmt am Freitag wie geplant der verschärften Düngeverordnung zu, im Gegenzug verlängert die EU-Kommission die Frist für die Neuausweisung der roten Gebiete bis zum 31. Dezember 2020. Voraussetzung ist, dass der Bund eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlässt und darin die Kriterien für die Ausweisung der belasteten Gebiete in den Ländern festlegt.

Aus deutscher Sicht ist diese Verlängerung vor allem für die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder wichtig. Sie könnten in der momentanen Situation ein reibungsloses Arbeiten an manchen Stellen nicht gewährleisten, heißt es in einem Schreiben der Agrarstaatssekretärin des Bundes, Beate Kausch, an die Länder.

Auch die Randstreifen müssen kommen

Demnach stimmt die Kommission zu, dass die zusätzlichen verpflichtenden Maßnahmen nach § 13a Absatz 2 der Änderungsverordnung in den bereits ausgewiesen nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten erst ab dem 1. Januar 2021 wirksam werden, da es mit der verpflichtenden Neuausweisung durch die Länder bis zum 31. Dezember 2020 zu Veränderungen in der Gebietskulisse kommen kann.

In einem weiteren Punkt gibt die Kommission nach Angaben aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium nach. Die zusätzlichen verpflichtenden Maßnahmen für belastete oder eutrophierte Gebiete gelten erst ab dem 1. Januar 2021 im gesamten Grundwasserkörper oder Flusseinzugsgebiet gelten, wenn diese in Teilen belastet oder eutrophiert sind, von den Ländern aber nicht ausgewiesen wurden. Gemeint ist, dass um jede rote Messstelle auch ein rotes Gebiet ausgewiesen sein muss.

EU-Kommission: Zusagen an Bedingungen geknüpft

Alle Zusagen habe die Kommission eindeutig von der Bedingung abhängig gemacht, dass

  • der Bundesrat der Düngeverordnung am 27. März zustimmt,
  • das Wasserhaushaltsgesetz (mit der Vorgabe für Gewässerrandstreifen in Hanglagen) im ersten Durchgang am 27. März im Plenum beraten wird und
  • die Vorgaben der bisherigen Verordnungen der Länder zur Umsetzung der Düngeverordnung weiterhin gelten.

Die Umwelt- und Agrarressorts des Bundes und der Länder hätten das Ergebnis sehr begrüßt, heißt es in dem Schreiben von Staatssekretärin Kausch weiter. Vereinbart wurde, das die beiden beteiligten Bundesministerien einen Entwurf für einen Plenarantrag versenden, der von den Ländern am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird. Zuvor aber soll die schriftliche Zusage aus Brüssel abgewartet werden.

Thüringen wird im Bundesrat zustimmen

Thüringen wird morgen im Bundesrat der Düngeverordnung zustimmen. „Das ist der einzige Weg, um das von der EU angekündigte Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden und damit auch Strafzahlungen für die einzelnen Bundesländer“, sagte Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff der Bauernzeitung. Die die Fristverlängerung verschaffe den Landwirtinnen und Landwirten Zeit, die sie dringend benötigen, weil sie durch die Corona-Krise zusätzlich belastet sind. „Gegenüber dem Bund setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass die Thüringer Belange bei der Binnendifferenzierung der roten Gebiete berücksichtigt werden“, betonte der Linken-Politiker. ste