Der Aufwand für mobile Weidezäune liegt über dem neuen Fördersatz.© Detlef Finger

Neue Förderrichtlinie Wolf/Luchs: Kosten nicht gedeckt

Der lang gehegten Forderung, laufende Betriebsausgaben beim Weidetierschutz ersetzt zu bekommen, antwortet das Umweltministerium jetzt mit der neuen Förderrichtlinie Wolf/Luchs.

Von Frank Hartmann

Das Umweltministerium hat die novellierte Förderrichtlinie Wolf/Luchs in Kraft gesetzt. Auf Grundlage der Richtlinie werden unverändert Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe auf Weidetiere mit einer Widerristhöhe von maximal 112 cm gefördert. Dazu gehören etwa die Anschaffung von Schutzzäunen und Herdenschutzhunden sowie Entschädigungen im Fall von Attacken, einschließlich Verlammungen.

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Förderhöhe decke den tatsächlichen Aufwand nicht ab

Neu ist die Förderung von laufenden Betriebskosten. Dies schließt Aufwendungen zur Errichtung von wolfssicheren Zäunen für Schafe und Ziegen ein. Der jährliche Zuschuss beträgt bis zu 1.230 €/km mobilen Weidezaun.

Bei der Verbändeanhörung im Landtag am 18. Mai hatte Schäfermeister Gerd Steuding für den Schafzuchtverband darauf hingewiesen, dass die Förderhöhe den tatsächlichen Aufwand nicht abdecke. Bei einem Netzgeflecht von 50 m Länge, das in der 200-tägigen Weidesaison nahezu täglich auf- und abgebaut werden müsste, entspräche der Zuschuss 31 Cent je Tag und Netz. Sein Vorschlag, statt der pauschalen Entlohnung je Kilometer den tatsächlich gebauten Kilometer Zaun zu bezuschussen, blieb ungehört.

Förderung von laufenden Betriebsausgaben für Herdenschutzhunde

Diese und weitere Anregungen, die Verbändevertreter im Umweltausschuss vortrugen, wurden vom Umweltministerium in der Verordnung nicht mehr berücksichtigt. Einer Zustimmung des Landtages bedurfte es nicht. Mit der Novellierung ist nun erstmals die Förderung von laufenden Betriebsausgaben (Futter, Tierarzt usw.) für Herdenschutzhunde möglich. Pro Jahr werden bis zu 1.920 €/Herdenschutzhund gezahlt. Förderfähig sind jetzt überdies Ausbildungskosten von Herdenschutzhunden sowie die Fortbildungskosten für Mitarbeiter, die mit diesen Hunden arbeiten.

Aufgenommen in die Liste der förderfähigen Präventionsmaßnahmen wurden Nachtpferche für Schafe und Ziegen. Erfahrungen sammelten damit bereits jene Schäfer um Ohrdruf, die Teil des Projektes „Fachstelle Herdenschutzhunde Thüringen“ sind. Weil die dort errichteten sicheren Festferche nicht überdacht sind, werden sie kaum mehr genutzt – die Bodenverhältnisse bergen das Risiko von Klauenerkrankungen. Wie bisher schon, ist für die Förderung von Herdenschutzhunden eine Mindestherdengröße von 100 Schafen und/oder Ziegen erforderlich. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Pferde und Rinder bleiben bei der Förderung von Präventionsmaßnahmen nach wie vor außen vor. Aber auch hier lässt die Richtlinie Ausnahmen in Einzelfällen zu.