Kürzung trifft die Schwächsten

Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro die Stunde klafft eine riesige Lücke zu dem, was Betriebe im benachteiligen Gebiet erwirtschaften können. (c) Frank Hartmann

Der Deutsche Grünlandverband weist die ab 2026 geplanten Kürzungen der Ausgleichszulage (AGZ) in den benachteiligten Gebieten Thüringens zurück: Die sei nicht zu akzeptieren, heißt es in einer Stellungnahme ans Agrarministerium. So habe die seit 1992 gewährte AGZ „nachweislich zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung in Thüringen beigetragen“.

Der bestehende große Einkommensunterschied zu Regionen außerhalb des benachteiligten Gebietes, „vor allem bei den grünlandbetonten Bewirtschaftungsformen, wurde noch nie komplett ausgeglichen“. Der Grünlandverband verweist darauf, dass die in benachteiligten Gebiet wirtschaftenden Betriebe „das mit Abstand niedrigste verfügbare Betriebseinkommen je Arbeitskraft“ hätten.

Keine Alternativen

Käme die Kürzung des AGZ-Budgets um 40 %, würde Thüringen „bei den wirtschaftlich Schwächsten sparen“, kritisieren die Grünlandvertreter. Diese Betriebe trügen aber am meisten zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz bei, indem sie u. a. die Kulturlandschaften im touristisch attraktivsten ländlichen Raum Thüringens erhielten. Aus jenen vom Landesamt für Landwirtschaft (TLLLR) vorgelegten Zahlen gehe deutlich hervor, dass alle Landwirte zukünftig für weniger Geld wesentlich mehr ökologische Leistung erbringen müssten. Dies betreffe die Landwirtschaftsbetriebe im benachteiligten Gebiet noch stärker, da es kaum Einkommensalternativen gebe und die Ausgangslage bereits schlechter sei.

Beim aktuellen Vorschlag des Agrarministeriums blieben diesen Betrieben ab 2026 nur zwischen 24.000 € (Mutterkuhbetriebe) und 30.000 € (Schäfereien) als jährlich verfügbares Betriebseinkommen pro Arbeitskraft (AK). Der Einkommensunterschied zum nichtbenachteiligten Gebiet betrage dann bei Futterbau- und Verbundbetrieben rund 5.000 €. Gegenüber der aktuellen AGZ-Regelung verlören die spezialisierten Milchviehbetriebe 2.518 €/AK, die Mutterkuhbetriebe 2.404 €/AK und die Schäfereien 3.274 €/AK. Bei dem von der neuen Bundesregierung angekündigten Mindestlohn von 12 € die Stunde entstünden den Betrieben bereits Kosten von rund 31.000 €/AK und Jahr.


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„Die Verringerung der Finanzmittel wird somit unweigerlich zu einem Strukturwandel im benachteiligten Gebiet führen. Wir befürchten einen massiven Rückgang der tiergebundenen Flächenbewirtschaftung auf dem Grünland, weil auch die gekoppelten Zahlungen für die Mutterkuh- und Mutterschafhalter die weiteren Verluste aus der Ersten und Zweiten Säule nicht annähernd kompensieren können.“ Insbesondere die Milchviehhaltung sei gefährdet, da diese Betriebe keine gekoppelten Zahlungen erhalten werden.

Ausgleichszulage Thüringen: Einmaliges Instrument

Angesichts der für die neue GAP-Förderperiode zu erwartenden einschneidenden Veränderungen sei die Weiterführung der AGZ in voller Höhe über 2025 hinaus daher „als eigenständiges Förderinstrument der Zweiten Säule wichtiger denn je“. Die AGZ sei eine Grundförderung für naturbedingte Nachteile. Kein anderes Förderinstrument der Agrar- und Umweltpolitik der EU, des Bundes und der Länder leiste für standörtliche Benachteiligung einen solchen Einkommensausgleich. red

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