Verendete Nutztiere werden der Tierkörperbeseitigung zugeführt. (c) Detlef Finger

Tierkörperbeseitigung verteuert sich

Bislang erhielten Tierhalter in Sachsen-Anhalt einen Teil der Kosten für die Tierkörperbeseitigung von verendetem Vieh erstattet. Damit ist nun Schluss.

Von Detlef Finger

Die Kosten der Tierkörperbeseitigung von sogenannten Falltieren müssen Tierhalterinnen und Tierhalter in Sachsen-Anhalt seit Jahresbeginn allein tragen. Diese Aufwendungen fallen an für verendete oder tot geborene Tiere. Ferner für getötete Nutztiere, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Die Kosten werden den Tierhaltern von der Entsorgungsfirma SecAnim in Rechnung gestellt.

Bislang gewährte die Tierseuchenkasse (TSK) Sachsen-Anhalt Tierhaltern hierfür eine Beihilfe in Höhe von 50 %. Diese speiste sich aus Zuschüssen des Landes bzw. aus dem Beitragsaufkommen, das die Tierhalter an die Tierseuchenkasse entrichten. Bei Letzterem handelt es sich um eine Solidarfinanzierung aus Beitragsmitteln. Die gesamte finanzielle Unterstützung ist Ende 2020 ausgelaufen.

Hintergrund ist eine Änderung der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse zum 1. Januar 2021. Auf diese wurden die Tierhalter bereits mit der Zusendung des Meldebogens für dieses Jahr hingewiesen. Nun informierte die Tierseuchenkasse vor Kurzem auch über die Hintergründe hierzu.

Kein Kostenzuschuss zur Tierkörperbeseitigung

Demnach hatte der Landtag bereits im 2019 beschlossen, die Beteiligung des Landes an den Kosten der Tierkörperbeseitigung auslaufen zu lassen. Der Anteil an der Beihilfeleistung der TSK sank 2019 von 25 % auf 12,5 % im Jahr 2020. Zum 31. Dezember 2020 wurde die Bezuschussung eingestellt.

Die Tierseuchenkasse konnte die geringeren Zuschüsse des Landes im vorigen Jahr noch durch eigene Mittel aus Beiträgen kompensieren. So blieb der Beihilfesatz bei 50 % der Entsorgungskosten, ohne dass die Beiträge für die Tierhalter erhöht werden mussten. Eine darüber hinaus gehende und nunmehr vollständige Kompensation der entfallenen Landesmittel im Jahr 2021 wäre allerdings nur durch massive Beitragserhöhungen möglich gewesen.

Vor diesem Hintergrund entschloss sich der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse, die Beihilfe zur Tierkörperbeseitigung ebenfalls auslaufen zu lassen. Im Gegenzug war es für 2021 möglich, Beiträge abzusenken und so die Tierhalter zu entlasten. Dies betraf die Tierarten Rind, Pferd, Schaf, Ziege und Biene. Beim Geflügel und beim Schwein gelang es der Tierseuchenkasse überdies, die Beiträge auf niedrigem Niveau zu halten. Und das trotz der hohen Kosten für das Geflügelpestgeschehen im Jahr 2020 sowie der zu finanzierenden Vorsorgemaßnahmen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.

Sollten sich maßgebliche Sachverhalte ändern, wird der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse diese neu bewerten und die entsprechenden Beschlüsse fassen. Das teilte die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt abschließend mit.


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gesetzeslage zur Tierkörperbeseitigung

Rechtliche Grundlage ist das Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG-AG). Beseitigungspflichtige für tierische Nebenprodukte und Tierkörper sind danach schon immer die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese wurden in Sachsen-Anhalt jedoch im Laufe der Jahre aus ihrer anfänglichen alleinigen Kostenträgerschaft bzw. aus der späteren Anteilsfinanzierung entlassen. Nachfolgend bezuschusste das Land die Kosten der Tierkörperbeseitigung. Es verfolgte damit insbesondere ein Ziel: eine ordnungsgemäße zentrale Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und Tierkadavern im Sinne der Tierseuchenvorsorge.

Die früher von den Landkreisen und später dann vom Land gewährten Zuschüsse milderten zugleich die Kosten für die Tierhalter. Diese erhöhten sich mit dem Verbot, Tiermehle in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu verfüttern. Tiermehle fallen in der Tierkörperbeseitigung mittels Drucksterilisation an. Die Proteinträger bringen seither keine Erlöse für den Verwerter mehr, sondern müssen verbrannt werden. Das ist aufwendig und sehr kostenintensiv.

Tierkörperbeseitigung Erfolgt in Mützel

Die unschädliche Beseitigung von gefallenen Tieren, einschließlich deren Transport, umfasst Nutzvieh aus landwirtschaftlichen Betrieben sowie privaten Viehhaltungen. Sie schließt aber auch Tiere aus Reiterhöfen oder Tierkliniken ein. Dazu gehört ferner das Entsorgen beseitigungspflichtiger tierischer Nebenprodukte. Das ist zum Beispiel Risikomaterial aus der Schlachtung.

Die Tierkörperbeseitigung liegt in Sachsen-Anhalt seit mehr als zehn Jahren in den Händen der zur deutschen Saria-Gruppe gehörenden SecAnim GmbH. Diese betreibt hierzulande eine Tierkörperbeseitigungsanlage am Standort Mützel bei Genthin im Jerichower Land. Der private Dienstleister hat in diesem Bereich in Ostdeutschland und teils darüber hinaus eine Monopolstellung inne.

Das Land Sachsen-Anhalt schloss im Jahr 2008 im Zuge einer europaweiten Ausschreibung einen Vertrag zu Festpreisen mit der SecAnim GmbH. Anfang 2019 erfolgte eine Gebührenanpassung durch den Dienstleister aufgrund gestiegener Transport- und Entsorgungskosten. In diesem Jahr steht die Ausschreibung für die Vergabe der Tierkörperbeseitigung ab 2022 in Sachsen-Anhalt an.