Symbolfoto/Montage (c) Sabine Rübensaat

ASP: Leitfaden für Landwirte in Restriktionszonen

Landwirte, die von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen sind, sehen der Frühjahrsbestellung mit Sorge entgegen. Heute veröffentlichte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in Potsdam einen Leitfaden für das Wirtschaften in ASP-Restriktionszonen. Der Landesbauernverband bezweifelt, dass er die gewünschte Klarheit bringt.

Wer sucht, der findet. Das gilt auch für Wildschweine, die an oder mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendet sind. Insgesamt wurden in Brandenburg 668 Fälle amtlich bestätigt. Mit Stand vom 19. Februar sind es in Spree-Neiße 50, Oder-Spree 406, Märkisch-Oderland 211 und in Dahme-Spreewald einer. Insgesamt sind in Brandenburg 1.650 km² Fläche als gefährdete Gebiete ausgewiesen. Landwirte, die hier wirtschaften, mussten bereits im September nach Ausbruch der ASP viele Einschränkungen hinnehmen. Jetzt sollen die, die innerhalb der eingezäunten weißen Zonen agieren, sich an einen Leitfaden halten. Sie sollen möglichst wenig Mais anbauen und möglichst viele Bejagungsschneisen anlegen.

Ziel: Seuchenbekämpfung bei landwirtschaftlicher Nutzung

Dem MLUK zufolge gilt der Leitfaden für Flächen, die in fest abgegrenzten (eingezäunten) Kernzonen und weißen Zonen der ASP-Restriktionszonen liegen. Ziel der Anbauregeln sei es, die Seuchenbekämpfung ohne große Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung vornehmen zu können. Dies gelinge nur im Miteinander von Landwirten, Grundstückseigentümern und Jägern.

„Vorzugsweise sind durch die Unternehmen die Ökologischen Vorrangflächen wie beispielsweise Brachen in die weißen Zonen zu legen“, so die Verfasser. Der Maisanbau solle möglichst auf Flächen außerhalb der Kernzone verlagert und dafür innerhalb der Kernzone Sommergetreide oder Körnerleguminosen bzw. niedrig wachsende Kulturen angebaut werden. Gegebenenfalls könne auf den Anbau von Sorghumhirse zur Biogasnutzung ausgewichen werden. „Darüber hinaus sollte für die Rohstoffversorgung von Biogasanlagen auf alternative Substrate wie Gülle, Festmist, gegebenenfalls Grünlandaufwuchs, zurückgegriffen werden.“ Getreide (Wintergetreide) könne in begrenztem Maße Mais ergänzen bzw. ersetzen.

Bejagungsschneisen ab zehn Hektar Fläche

In Mais, Sonnenblume, Sorghumhirse, Sudangras und Winterraps sollen ab einer Größe von zehn Hektar Bejagungsschneisen angelegt werden, um Jägern das Handwerk zu erleichtern. „Soweit Flächen bereits im Vorjahr bestellt wurden, sind die Jagdschneisen in Abstimmung mit dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten in den wachsenden Bestand einzubringen. Alternativ kann durch eine blockweise Ernte die zielgerichtete Bejagung gewährleistet werden.“ Geerntet werden soll bei Tageslicht. Außerdem sind Landwirte angehalten, das natürliche Wechselverhalten der Wildschweine hinsichtlich der Erntezeitpunkte der Kulturen und der bevorzugten Einstände berücksichtigen. Dazu sollen sie sich mit den Jagdausübungsberechtigten abstimmen.

Die Studie des Bundeslandwirtschaftsministeriums „Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft“ hat sich 2012 mit der optimalen Bejagungsschneise beschäftigt. Demnach solle sie folgendermaßen beschaffen sein:

  • Anlage bei der Einsaat durch Auslassen von Saatlegung,
  • Duldung von auflaufender Begrünung der Schneise,
  • Abstand mindestens 30 m, höchstens 50 m vom Rand der Kultur,
  • vorzugsweise Anlage 90 Grad zur Saatreihe,
  • Breite 15 bis 25 m,
  • Schneise nach vier Seiten durch Kultur begrenzt,
  • Anbindung der Schneisen an Hauptwechsel und vom Schwarzwild bevorzugte Strukturen.

Rundum schneisen für die Erntejagd

Zusätzlich zu den Bejagungsschneisen sei um den Schlag eine umlaufende Schneise von mindestens 20 m Breite freizuhalten, heißt es im Leitfaden. „Diese dient neben der Erlegung von Schwarzwild der Errichtung mobiler Anlagen (z. B. Zäune während einer Erntejagd) zur Unterstützung der Entnahme von Schwarzwild.“ Schneisen sollen zudem vom Einstand des Schwarzwilds (z. B. Wald, Schilf) zum Feld und zu Bachläufen und Gewässern angelegt werden. Auch zur Sicherung der Agrarförderung gibt das MLUK in seinem Leitfaden ausführliche Hinweise.

LBV Gegen pauschales Schneisenschlagen

Landesbauernpräsident Henrik Wendorff kritisierte gegenüber der Bauernzeitung zum einen die unklaren Begriffe: „Was denn nun: Leitfaden oder Anbauregelung?“, fragt er: „Soll dieses Papier der Seuchenbekämpfung dienen oder will es beschreiben, wie man Wildschweine bekämpft?“ Zum anderen seien Empfehlungen kontraproduktiv, die dazu führen, dass betroffene Landwirte landwirtschaftliche Flächen ohne Schadensausgleich ungenutzt lassen sollen, so Wendorff. In Märkisch-Oderland sehe die derzeitige Allgemeinverfügung keine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung vor. Man habe die Frostphase für die Wildfeststellung genutzt und gehe davon aus, dass von den derzeit rund 100 Wildschweinen im April nur noch Einzeltiere in den gefährdeten Gebieten unterwegs sind. Wenn dann im Einzelfall Bejagungsschneisen nötig seien, müsse das abgestimmt werden. Ein pauschales Schneisenschlagen lehnt der Landesbauernpräsident ab. (mil)