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Gentechnik: EU-Recht überprüfen

Die EU-Kommission schlussfolgert aus einer Studie, dass neue genomische Methoden das Potenzial für ein nachhaltigeres Lebensmittelsystem besitzen. Dafür ist das 20 Jahre alte Gentechnik-Recht allerdings nicht mehr zweckmäßig.

Die EU-Kommission will die Diskussion über die Anwendung neuer genomischer Methoden wie Crispr/Cas forcieren. Sie legte im Auftrag des EU-Rates eine Studie vor, die den „Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts“ beleuchtet. Die EU-Kommission schlussfolgert daraus, dass diese Technologien das Potenzial besitzen, zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem beizutragen. Insofern unterstützten sie die Ziele des Green Deals und der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ (farm to fork).

Gentechnik-Recht blockiert Forschung

Zugleich komme die Studie (Zusammenfassung in Deutsch) zu dem Schluss, dass das geltende GVO-Recht aus dem Jahr 2001 für diese innovativen Technologien nicht mehr zweckmäßig ist. 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass neue Techniken wie das mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Crispr/Cas-Verfahren wie die etablierten gentechnischen Anwendungen zu behandeln sind. Und das, obwohl aus wissenschaftlicher Sicht die Methoden fundamental verschieden sind, was auch mögliche Risiken einschließt. Die seit 20 Jahren geltende EU-Regulierung macht Forschung und Anwendung moderner genomischer Verfahren in Europa so gut wie unmöglich. Der Studie zufolge besteht an der Erforschung neuer Genomtechniken großes Interesse. Der größte Teil der Entwicklung findet jedoch außerhalb der EU statt.

Zweifel an Fortschritts-Versprechen

Weiter heißt es darin, dass es Interessengruppen gibt, die Zweifel an den in Aussicht gestellten Vorteilen der modernen Biotechnologie haben (u. a. widerstandsfähigere Pflanzen; verbesserte agronomische oder ernährungsphysiologische Eigenschaften, geringerer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, schnellere Pflanzenzüchtung). Insbesondere der ökologische und der GVO-freie Premium-Marktsektor sehen ihre Wertschöpfungsketten und das Vertrauen der Verbraucher in ihre Wirtschaftsweise in Gefahr.

Folgenabschätzung und Anhörungen

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides erklärte, dass „die Sicherheit für Umwelt und Verbraucher unser Leitprinzip ist“. Daher will man einen offenen Dialog mit den Bürgern, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, „um gemeinsam über den künftigen Umgang mit diesen biotechnologischen Verfahren in der EU zu entscheiden“. Der EU-Kommission zufolge befassen sich im Mai die EU-Agrarminister mit der Studie. Auch das Europäische Parlament werde eingebunden. In den kommenden Monaten erfolgten zudem eine Folgenabschätzung einschließlich öffentlicher Anhörungen.


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Hände weg vom Gentechnik-Recht

Zuletzt hatten in Deutschland 94 Verbände in einem gemeinsamen Appell vor Änderungen am geltenden GVO-Recht der EU gewarnt. „Gentechnik ist Gentechnik“, lautet der Standpunkt. Alle vorhandenen und künftigen Gentechnikmetho­den müsste das bestehende EU­-Gentechnikrecht regulieren. Unterstützung kam vom Bundesumweltministerium. In einem Positionspapier heißt es, „dass die Regelungen der EU-Freisetzungsrichtlinie weiterhin ohne Ausnahme für Neue Gentechniken gelten“ sollten. Zudem fordert das Bundesumweltministerium die GVO-Kennzeichnungspflicht auf tierische Produkte auszuweiten, wenn GVO-Futtermittel genutzt wurden.

Aufschrei der Wissenschaft

Einen beispiellosen Aufschrei der Wissenschaft hatte das EuGH-Urteil im Jahr 2018 ausgelöst. Im Chor des Zusammenschlusses der nationalen Wissenschaftsakademien in den EU-Staaten (EASAC) positionierten sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und die Deutsche Forschungsgemeinschaft deutlich. Genomeditierte Pflanzen, so ihr Vorschlag, sollten nicht als GVO gelten, wenn keine artfremde genetische Information enthalten ist. Dies würde mit durch konventionelle Züchtungsmethoden veränderten Pflanzen korrelieren. Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO) forderte von der Politik differenzierte Regularien für die Anwendung des Genome Editing. Anderenfalls hätte es kaum eine Chance in der EU. Die Max-Planck-Gesellschaft sprach sich mit etlichen europäischen Forschungseinrichtungen ebenso vehement für eine Modernisierung des europäischen Gentechnik-Gesetzes aus. fh

Crispr/Cas, Genschere und Genome Editing
Mit ihren im Jahr 2012 veröffentlichten Erkenntnissen schufen die beiden Nobelpreisträgerinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna die Grundlage für die Entwicklung einer Technik, mit der gezielt Genveränderungen durchgeführt werden können: Crispr/Cas. Diese neue molekularbiologische Methode erlaubt es, DNA gezielt zu schneiden und zu verändern. Mithilfe der „Genschere“ können Gene eingefügt, entfernt oder ausgeschaltet werden. Als „Genschere“ wirken Eiweißverbindungen, sogenannte Designer-Enzyme.

Die größten Hoffnungen löst die Möglichkeit, Genome zu verändern (Genome Editing), in der Medizin aus. Denn zahllose Krankheiten werden von einem erblichen Defekt in der DNA ausgelöst. Diese Fehler ließen sich mittels „Gentherapie“ reparieren.

Pflanzenzüchter erhoffen sich von Crispr/Cas vor allem schnellere Fortschritte in der Züchtungsarbeit. Auf dem klassischen Weg dauert es sechs bis acht Jahre, bis eine Sorte entsteht. Werden in der klassischen Züchtung beispielsweise über sieben Generationen aus 10.000 Pflanzen die gewünschten Merkmale selektiert, genügen mithilfe des Genome Editing zwei Generationen und 20 bis 50 Pflanzen. red

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