Wölfe im Wildpark Schorfheide. (c) Sabine Rübensaat

Weidetierhalter appellieren an Vogel

Mit einem Appell haben sich Weidetierhalter aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark an Agrarminister Axel Vogel gewandt. Sie fordern, dass mehrere Wolfsangriffe auf ein vorschriftsmäßig gesichertes Wildtiergehege Konsequenzen haben und das zuständige Amt handelt.

Von Heike Mildner

Landesbauernverband Brandenburg sowie Kreisbauernverband Potsdam-Mittelmark haben sich am Freitag mit einem Appell an Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel gewandt: Er möge in dem ihm unterstellten Landesamt für Umwelt (LfU) die Voraussetzungen für faktenbasierte Entscheidungen wiederherstellen, fordern die Verbände.

„Das Landesamt für Umwelt hat als Behörde Gesetze zu vollziehen sowie Verordnungen umzusetzen und nicht auf der Basis von Vermutungen oder eigenen politischen Präferenzen zu entscheiden“, erklärt Jens Schreinicke, Wolfsbeauftragter des Landesbauernverbandes Brandenburg und Vorsitzender der KBV Potsdam-Mittelmark.

Damwild im gesicherten Gehege

Der Appell bezieht sich auf Wolfsangriffe auf Damhirsche im Wildgehege Glauer Tal. Der Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum und Saskia Ludwig im Brandenburger Landtag zufolge, geschah Folgendes:

Über die Risshotline des LfU Brandenburg wurden am 26. März sowie am 27. März 2021 jeweils ein Vorfall mit getötetem Gatterwild gemeldet. Bei den zweimal zwei Stücken Damwild vermutet der Rissgutachter „einen Wolf als wahrscheinlichen Verursacher, zumal ein solcher auf einer innerhalb des Geheges befindlichen Wildkamera abgelichtet wurde.“
Außerdem wird bestätigt, dass das Gehege wolfssicher eingezäunt war. Die Details sind hier nachzulesen.

Wolfsangriffe: ein- oder zweimal über den zaun?

Eigentlich sei die Faktenlage eindeutig, urteilt der LBV. Das Entscheidende: Die Wölfe überwanden mehrfach eine Umzäunung, die der Empfehlung des Agrarministeriums entspricht. Laut Brandenburger Wolfsverordnung hätten nun vom LfU Maßnahmen zur Vergrämung der Wölfe eingeleitet werden und bei einem Misserfolg die Tötung des dort jagenden Wolfes bzw. des Wolfsrudels verfügt werden müssen.

Stattdessen habe ein Sprecher des LfU der Regionalpresse auf Anfrage mitgeteilt, dass seit Ende März keine weiteren Fälle aus dem Gehege gemeldet wurden. Die Behörde vermute daher, dass der Wolf nur einmalig den Zaun überwunden habe und dann mehrere Tage im Gehege verbrachte, um weitere Tiere zu töten. Es läge demnach kein mehrmaliges Überwinden des Zaunes vor, die Wolfsverordnung komme deshalb nicht zur Anwendung, zitiert der LBV das Landesamt.

Unfreiwillig komisch, aber nicht lustig

„Diese Argumentation klingt wie aus dem Kabarett. Uns Landwirten, die wir trotz Herdenschutz regelmäßig Tiere an den Wolf verlieren, ist aber nicht zum Lachen zumute. Wir verlangen deshalb, dass die Prüfung von Wolfsrissen ausschließlich faktenbasiert erfolgt. Prüfer, die dazu nicht in der Lage oder willens sind, müssen andere Aufgaben übernehmen “, mahnt Schreinicke.

Den Appell an den Agrarminister, seine Behörde zum Handeln zu ermuntern, unterstützen Weidetierhalter aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark mit Namen und Adresse. Zu ihnen gehören die Agrargenossenschaft Planetal, die Agrargenossenschaft „Bernhagenrind“ in Fredersdorf, die Agrargenossenschaft Hoher Fläming und viele kleinere Betriebe mit Weidehaltung von Kühen und Schafen.

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