Trauriges Jubiläum: Zwei Jahre ASP in Deutschland
Am 10. September 2020 wurde bei einem Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spree-Neiße die Afrikanische Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt – erstmals in Deutschland. Seitdem wird mit verschiedenen Bekämpfungsmaßnahmen versucht, die weitere Ausbreitung der ASP aus Polen nach Westeuropa zu verhindern. Ein Überblick, was bisher geschah.
Der Schreck war groß, als die Nachricht des ersten Nachweises der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland Mitte September 2020 durch die Medien ging. Zu Beginn war es schwer, die notwendigen Maßnahmen zu koordinieren. Intensive Fallwildsuche, Wildschwein-Zäune und die Entnahme des Schwarzwilds aus den Restriktionszonen haben in den vergangenen zwei Jahren jedoch ausgereicht, die ASP größtenteils an der östlichen Deutschlands zu halten. Das war nur möglich durch die Mithilfe verschiedenste Akteure wie des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes, des Landeslabors Berlin-Brandenburg, Jägerinnen und Jägern, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, Landwirten, Zaunbaufirmen und Freiwilligen vor Ort.
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Nonnemacher und Vogel danken für Mithilfe bei ASP-Prävention
Dazu meint Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Mein Dank gilt all denen, die in einem enormen Kraftakt und mit viel Ausdauer ermöglicht haben, was viele zunächst für unmöglich hielten: die Ausbreitung der hoch gefährlichen Tierseuche in Richtung Westen konnte gestoppt werden. Wir konnten in Brandenburg sogar schon Restriktionszonen wieder aufheben, weil dort über einen langen Zeitraum keine positiven Fälle mehr gefunden wurden. Dank der Bekämpfungsmaßnahmen sind in den Kerngebieten die Fallzahlen in den vergangenen Monaten stark rückläufig: Während es in den ersten zwölf Monaten seit Auftreten der ASP rund 1.600 amtlich bestätigte ASP-Fälle in Brandenburg gab, waren es in 2022 von Januar bis Anfang September insgesamt nur rund 300. Dieser deutliche Rückgang ist eine sehr gute Entwicklung, die hoffungsvoll stimmt. Wir sind auf einem guten Weg.“
Agrarminister Axel Vogel ist etwas weniger optimistisch: „Die Afrikanische Schweinepest hat die schweinehaltenden Betriebe stark getroffen – und für unsere Landwirtschaftsbetriebe in Ostbrandenburg ist die ASP noch nicht ausgestanden.“ Doch er resümiert auch Positives: „Wir haben mit einer Förderrichtlinie die anfallenden Mehrkosten bei der Vermarktung im Bereich der Veterinär- und Transportkosten abmildern können. Darüber hinaus haben wir die Jägerinnen und Jäger in den vergangenen drei Jagdjahren mit 3,3 Mio. Euro für die verstärkte Erlegung von Wildschweinen unterstützt. Nicht zuletzt konnte unser Landesbetriebs Forst Brandenburg seit dem Ausbruch der ASP selbst mit großem personellen Einsatz in der Seuchenbekämpfung bei der Fallwildsuche, der Schwarzwildbejagung und beim Zaunbau unterstützen.“
Landwirt aus Mecklenburg-Vorpommern berichtet
Ackerbau in ASP-Kernzone: „Den Acker weiträumig kaputtgefahren“
ASP in Deutschland: Weitere Restriktionsgebiete vor Auflösung
Zur Bekämpfung der ASP wurden bisher insgesamt zehn Kerngebiete eingerichtet. Entlang der Grenze zu Polen entstand ein rund 255 Kilometer langer, doppelt eingezäunter Schutzkorridor, der ein Eindringen infizierter Tiere aus Westpolen verhindern soll. Die beiden zuerst betroffenen Kerngebiete (Kerngebiet 1 und 3) in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald konnten im Mai 2022 aufgehoben werden, da hier seit mehreren Monaten keine neuen ASP-Fälle festgestellt wurden. Die betroffenen Landkreise konnten Nutzungsbeschränkungen endgültig aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft in den Kerngebieten galten.
Damit Deutschland nach EU-Recht als ASP-frei gilt, dürfte ein Jahr lang kein Seuchenfall auf deutschem Boden gefunden werden, was die Errichtung eines Schutzkorridors an der Grenze zu Polen erforderlich machte. Brandenburg drängt deshalb auf Gespräche mit Brüssel zum Konzept eines Schutzkorridors entlang der Grenze. ASP-Funde östlich der Schutzzone sollen dann nicht mehr Deutschland zugerechnet werden.
ASP-Karten: Die Restriktionszonen im Überblick
Aufruf zur Wachsamkeit für ASP-Prävention
Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Eine Verschleppung der ASP kann über Speisereste erfolgen, die von infizierten Haus-oder Wildschweinen stammen. In rohem Fleisch, gepökelten oder geräucherten Fleischwaren wie Schinken und Würsten (z.B. Salami) ist das Virus monatelang ansteckungsfähig. Eine Übertragung ist auch durch virusbehaftete Kleidung und Geräte möglich.
Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Um eine Weiterverbreitung der ASP durch den Menschen zu verhindern ist es wichtig, dass keine tierischen Lebensmittel bzw. Abfälle wie Wurstbrote zum Beispiel an Autobahnrastplätzen weggeworfen oder Speisereste auf den Kompost geworfen werden. Solche Essensreste sollten für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden.
Um ein Eindringen von Schwarzwild in andere Gebiete zu verhindern, müssen die Tore der Elektro- oder Festzäune stets geschlossen sein und es dürfen natürlich auch die Zäune nicht beschädigt werden. Werden Schäden oder Diebstähle bemerkt, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, diese der Polizei zu melden. Insgesamt wurden bislang in Brandenburg 2.605 entnommene oder als Fallwild gefundene Wildschweine positiv auf ASP getestet.
Großangelegte Tierseuchenübung
Havelland probt den Ernstfall
ASP und Bekämpfungsmaßnahmen in Deutschland: Was bisher geschah
- November 2019: Nachdem sich die ASP seit gut zehn Jahren in Osteuropa ausbreitet, gibt es die ersten ASP-Fälle auch in Westpolen.
- Dezember 2019: Brandenburg baut präventiv 120 Kilometer Elektrozaun entlang der Grenze zu Polen.
- Juli 2020: Einbringung einer Bundesratsinitiative zur Errichtung präventiver fester ASP-Schutzzäune
- 10. September 2020: Erster nachgewiesener ASP-Fall im Landkreis Spree-Neiße. Weitere ASP-Fälle im Landkreis Oder-Spree. Einrichtung von Restriktionszonen, Beginn intensiver Fallwildsuchen unter anderem mit Unterstützung der Bundeswehr und der Polizei.
- 11. November 2020: Die ersten Kadaversuchhunde aus Brandenburg legen erfolgreich ihre Prüfung ab.
- 2. Dezember 2020: Fester Zaun entlang der deutsch-polnischen Grenze zwischen Frankfurt (Oder) und Sachsen geschlossen.
- 24. Juni 2021: Landeskrisenstab beschließt die Errichtung eines zweiten festen Zauns (Schutzkorridor) entlang der Grenze zu Polen.
- 1. Juli 2021: Das letzte Teilstück in der Uckermark im Zaun entlang der Grenze zu Polen wird geschlossen: Feste Wildschweinbarriere von der Ostsee bis Sachsen.
- 16./17. Juli 2021: Erstmals wird die ASP in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Betroffen sind ein Betrieb in Spree-Neiße und zwei Kleinsthaltungen in Märkisch-Oderland.
- 12. August 2021: ASP-Nachweis im Landkreis Uckermark östlich des Schutzzauns. Erweiterung der Restriktionszonen, intensive Fallwildsuche und Entnahme.
- Mai 2022: Fertigstellung des zweiten festen Zauns entlang der Grenze zu Polen. Aufhebung der Kerngebiete 1 und 3.
- Juli 2022: erneuter ASP-Eintrag in Hausschweinbestand. Betroffen ist ein Schweinemastbestand in der Uckermark mit rund 1.100 Masttieren; die Aufhebung der um den Betrieb eingerichteten Sperrzone III für Oktober ist bei der EU-Kommission beantragt. red