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Spargelernte, Mindestlohn, Spargelanbauer

Mindestlohn: Segen und Fluch

Zwölf Euro brutto soll der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Oktober 2022 betragen. Was für Arbeitnehmer eine tolle Sache ist, bringt viele Arbeitgeber im Agrarbereich hingegen in arge Schwierigkeiten.

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Zwölf Euro sind nicht zu stemmen!

Im Interview mit Uwe Kühne, Geschäftsführer der Agrargesellschaft Friedrichsthal mbH und Chef des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Thüringen, stellten wir Fragen zu den neuen Mindestlohnplänen und deren Folgen.

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