Dieser zwölf Meter breite Blühstreifen, der aus förderrechtlichen Gründen erst jetzt gemulcht werden konnte, wird zu einem begrünten Randstreifen. (c) Frank Hartmann

TZG Ernstroda: Wieder neue Kosten

Das in Thüringen verpflichtende Anlegen von Gewässerrandstreifen ohne Ausgleichszahlungen sorgt für Kopfschütteln bei der TZG Ernstroda. Geschäftsführerin und Pflanzenbauleiter rechnen vor, was die Maßnahme den Betrieb kostet. 

Von Frank Hartmann

In Thüringen ist es nach wie vor ein Aufregerthema, obwohl die gesetzlichen Messen gesunken sind. Seit dem 1. Januar 2020 müssen Landwirte verpflichtend an allen Gewässern zweiter Ordnung Gewässerrandstreifen anlegen. Man kann auf zehn Metern weiter Ackerbau betreiben, nur ohne den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

Gewässerrandstreifen: Großes Thema bei der Bauerndemo

Optional ist es gestattet, einen 5 m breiten begrünten Streifen zu etablieren. Letzteres wird für Ackerstandorte die erste Wahl sein. Dass diese Randstreifen ohne Ausgleichszahlungen des Freistaates zur Pflicht wurden, war auch Thema bei der jüngsten Schlepperdemo vor dem Landtag. Landwirte sprachen von „kalter Enteignung“, was Umweltministerin Anja Siegesmund als „Fake News“ zurückwies. Denn die Direktzahlungen gebe es ja weiterhin auf diese Flächen.


Man rechnet bei der TZG damit, dass im kommenden Jahr weitere Gewässer hinzukommen. Dazu gehört etwa dieser ständig wasserführende Graben.
© Frank Hartmann

Nun, Landwirte rechnen anders, auch in der TZG Ernstroda. Als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen, wuchsen bisher auf rund 20 ha überwiegend sechs Meter breite, einjährige Blühstreifen an einer Gewässerlänge von 33 km. Mit Kulap-Mitteln in Höhe von 340 €/ha wurde das ausgeglichen, berichten Pflanzenbauleiter Dirk Grigutsch und Geschäftsführerin Simone Hartmann.

Keine Blühstreifen mehr an Gewässern 

Blühstreifen können nun aber nicht mehr am Gewässer angelegt werden. Für die TZG ist das ein Minus von fast 7.000 €. Abzüglich der Kosten (ohne Pacht und Festkosten) für das Drillen, das Saatgut und das Mulchen sind es gut 2.200 € Erlösminderung.

Im Umfang von 15 ha kommen zudem noch auf Ackerland begrünte Randstreifen hinzu. Mit Weizenanbau, rechnet Grigutsch vor, würde er auf diesen zehn Hektar rund 18.000 € Umsatz machen. Abzüglich der Kosten (ohne Pacht und Festkosten) blieben unterm Strich 5.000 € stehen, die er nun an die Grünstreifen verliert.



„Auch das bekommen wird nicht ausgeglichen.“

Die Streifen anzulegen, kostet freilich auch Geld. Zumal es notwendig und vom Thüringer Wassergesetz auch gebilligt ist, diese im 5. Jahr umzubrechen und sofort wieder neu einzusäen, will man den Ackerlandstatus für die Flächen nicht verlieren. Grigutsch überschlägt, dass diese 35 ha unproduktives Grünland inklusive Drillen, Saatgut, Mulchen sowie Umbruch und Wiederanlage im fünften Jahr Kosten von mindestens rund 3.500 € verursachen werden. „Auch das“, sagt Simone Hartmann, „bekommen wird nicht  ausgeglichen.“ Die TZG geht fest davon aus, dass im nächsten Jahr noch weitere „ständig wasserführende Gräben“ in ihrem Terrain als Gewässer zweiter Ordnung ausgewiesen werden. 

Einzeln betrachtet bringen die Einbußen die TZG Ernstroda zwar nicht in Not. „Betrachtet man aber in der Summe, was uns alles abverlangt wird und was wir uneigennützig für Naturschutzmaßnahmen einsetzen, ist es eben doch viel Geld“, so Hartmann. Grigutsch macht sich noch Gedanken ganz anderer Natur. Er rechnet damit, dass Teile der Landbewohner die Grünstreifen zu Wegen „umwidmen“ werden.