Schweden gibt im Schnitt 14 Wölfe pro Jahr zur Jagd frei, um den Bestand auf 400 Tiere zu begrenzen. Brüssel leitete darum ein Strafverfahren ein. (c) IMAGO/AGEFOTOSTOCK

Wolfsbestand: „Läuft aus dem Ruder“

Aktionsbündnis sieht Maß für akzeptablen Wolfsbestand in drei Ostländern als überschritten an und legt erstmals Modell zur Regulierung vor.

Schon im laufenden Jahr sollten im Land Brandenburg 80 Wölfe entnommen werden, damit sich der Bestand der Raubtiere auf eine tragbare Größe von 510 Tieren einpegeln kann. Die Verbände im Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) haben mit diesen für zunächst ein Land durchgerechneten Zahlen erstmals ein Modell für das Bestandsmanagement der Wölfe in Deutschland vorgestellt.

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Akzeptanzbestand wird ermittelt

In mehreren Bundesländern fange der Wolfsbestand an, „aus dem Ruder zu laufen“, begründete Eberhardt Hartelt, Vorstand im Aktionsbündnis Forum Natur und Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV), den Vorschlag. Es müsse daher ein gesetzliches Verfahren geschaffen werden, das die Anzahl der für die einzelnen Bundesländer zulässigen Wölfe definiert.

Das unter Mitwirkung renommierter Wildbiologen erarbeitete Modell bewertet die „Geeignetheit“ von Lebensräumen und verschneidet sie mit dem vorhandenen Wolfsbestand. Somit baue es ausdrücklich auf den offiziellen Wolfszahlen und Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) auf, betonte Hartelt. Anhand dieser Daten werde ein sogenannter Akzeptanzbestand ermittelt, der sich zwischen einer Obergrenze – der vollständigen Besetzung aller geeigneten Gebiete – und einer Untergrenze – dem Besatz mit lediglich 60 Prozent – einpegele. Aus dem Mittelwert ergibt sich eine Entnahmequote für jedes Land. Für die Umsetzung soll der Wolf in das Jagdrecht. Nach Einschätzung der Verbände ist die Regulierung für Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt bereits heute notwendig.

Regulierung nur in Brandenburg nicht möglich

Dem von AFN-Geschäftsführer Gregor Beyer auf einer Veranstaltung des DBV zur Weidetierhaltung vorgestellten Modell erteilte das Bundesumweltministerium umgehend eine Absage. Der zuständige Unterabteilungsleiter, Josef Tumbrinck, wies während der Tagung darauf hin, dass das Bestandsmanagement unvereinbar sei mit dem Schutzstatus durch die FFH-Richtlinie. Eine Regulierung nur in Brandenburg wäre ohnehin nicht möglich, da Deutschland noch zahlreiche Wolfserwartungsgebiete aufweise. Damit befinde sich der heimische Bestand nach Brüsseler Lesart in keinem guten Zustand.

Tumbrinck, der bis 2019 Vorsitzender des Nabu Nordrhein-Westfalen war, unterstrich stattdessen erneut die Wichtigkeit des Herdenschutzes. Zudem erinnerte er daran, dass die EU bereits ein Pilot verfahren, eine Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren, wegen der deutschen Wolfspolitik eingeleitet habe. AGE/red

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