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Stallumbau: Leichter zu mehr Tierwohl

Gewerbliche Tierhaltungsanlagen könnten unbürokratischer modernisiert werden, wenn dadurch mehr Tierwohl Einzug hält. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor.

Umbauten von gewerblichen Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, sollen unter bestimmten Umständen erleichtert werden. Das steht im Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen, den das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch beschlossen hat. Voraussetzung ist, dass sich nach dem Umbau nicht der Bestand vergrößert. Gelten soll die Regelung für Anlagen, die vor 2013 errichtet worden sind.

Bisher ist alles neu zu genehmigen

Der Gesetzgeber hatte 2013 die baurechtliche Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich eingeschränkt. Seither fallen Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen. Das hat zur Folge, dass bei wesentlichen baulichen Änderungen ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden muss. Mit der Neuregelung soll das für diese Betriebe entfallen.

Mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket

Julia Klöckner. (C) BPA/Kugler

Der Gesetzentwurf geht auf die Initiative von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zurück. Sie sprach von einer wichtigen Verbesserung, die man auf den Weg bringe. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgten, würden zukünftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Viele Betriebe müssten ihre Ställe um oder neu bauen, um höhere Tierwohlstandards umsetzen zu können. Dem stehe jedoch häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg.

Hintergrund ist auch die im Rahmen des Konjunkturpakets für 2020 und 2021 in Aussicht gestellte Bereitstellung von 300 Mio. Euro für Stallumbauten. Wenn der Deutsche Bundestag und der Bundesrat – voraussichtlich auf seiner Sitzung am 3. Juli – dem Gesetz zustimmen, könnten diese Gelder sollen auch von Betrieben in Anspruch genommen werden, die 2013 aus der Privilegierung gefallen sind.

Lockangebot an die Länder?

Politische Beobachter in Berlin vermuten, dass diese Lockerung den Ländern auch die Zustimmung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schmackhafter machen soll. Sie kommt dem Vernehmen nach ebenfalls am 3. Juli nochmals im Bundesrat zur Abstimmung. Angesichts der offenbar grundsätzlichen Weigerung der Bundesgrünen, für den Fortbestand des Kastenstandes in der Sauenhaltung zu stimmen, schätzt man die Erfolgsaussichten aber trotzdem als eher gering ein. ste (mit AgE)