Drei der sechs hybriden Jungtiere des ersten Wurfes wurden geschossen und dem Naturkundemuseum Erfurt übergeben. Auf dem Foto ein präparierter Hybrid und eine „richtige“ Wölfin. (c) Andreas Schulze/Naturkundemuseum Erfurt

Wolfabschuss vor Gericht

In einem Eilverfahren prüft das Verwaltungsgericht Gera, ob in Thüringen eine problematische Wölfin entnommen darf. Zwei Naturschutzverbände klagen gegen die erteilte Genehmigung.

Von Frank Hartmann

Erwartungsgemäß haben die Thüringer Landesverbände des Naturschutzbundes (Nabu) und des Bundes für Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen die Abschussgenehmigung für die Thüringer Wölfin eingereicht. Das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) gab nach nur fünf Tagen Prüfung am 23. Dezember 2019 dem Antrag des Umweltministeriums auf letale Entnahme der Problemwölfin um den Truppenübungsplatz Ohrdruf statt. Erteilt wurde die sofort vollziehbare Erlaubnis befristet bis zum 30. April 2020.   

Bis zur Entscheidung keine Jagd auf Wölfin

Das zuständige Verwaltungsgericht Gera will nun bis spätestens Anfang Februar in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit der Genehmigung prüfen. Auf Bitten des Gerichts werde das Umweltministerium bis zur Eilentscheidung die Bemühungen zum Abschuss des Tieres aussetzen, sagte ein Sprecher. 



Die klagenden Verbände argumentieren, dass die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht nur die standorttreue Wölfin ins Visier nehme. Der versehentliche Abschuss eines seit letztem Jahr dort vorkommenden Wolfes werde in Kauf genommen. Zudem würden Anforderungen aus dem FFH-Schutzrecht nicht beachtet. Zielführende Maßnahmen des Herdenschutzes, wie der Einsatz von Herdenschutzhunden, würden nicht konsequent umgesetzt.

Erhebliche wirtschaftliche Schäden

Aus Sicht des von den Grünen geführten Umweltministeriums in Thüringen seien die wirtschaftlichen Schäden rund um den Standortübungsplatz Ohrdruf inzwischen erheblich und drohten weiter anzuwachsen. Allein im vorigen Jahr fielen dort über 180 Weidetiere dem Raubtier zum Opfer, trotz in etlichen Fällen nachweislich optimalem Herdenschutz. Bei großen schafhaltenden Betrieben wären etwa „bis zu zehn oder gar noch mehr Herdenschutzhunde notwendig“. Neben dem erheblichen finanziellen Aufwand für die Unterhaltung der Hunde, die die Schäfer selbst tragen müssten, stünden dabei logistische und tierschutzrechtliche Fragen im Raum.

Unberührt von der genannten Klage bleibt die Abschussgenehmigung für die 2019 geborenen fünf Jungtiere der Wölfin. Wie schon der erste Wurf im Jahr 2017 sind diese Wolf-Hund-Hybride.