Bevor ein kleiner Kreis von Thüringer Weidmännern die Hund-Wolf-Hybriden bejagen, müssen sie sich einer Schulung unterziehen. © Sabine Rübensaat

Abschuss der Hybrid-Wölfe: Jäger sollen helfen

Bislang scheiterte die Thüringer Umweltverwaltung mit ihren Versuchen, die Wolf-Hund-Hybriden um Ohrdruf zu erlegen. Weil die Zeit drängt, hofft sie nun – rechtlich geregelt – auf Unterstützung der Jäger.

Von Frank Hartmann

Bei der Entnahme von drei hybriden Jungtieren einer seit 2014 ansässigen Wölfin sollen nun Jäger helfen. Kommenden Dienstag (25. Februar) tritt in Thüringen eine Allgemeinverfügung in Kraft, die das Vorgehen regelt. „Trotz großen Einsatzes aller Beteiligten ist es bislang nicht gelungen, die Wolf-Hund-Hybride zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung wird die Möglichkeit zum Abschuss erweitern. Dadurch ergeben sich bessere Chancen, die Hybride noch vor einem möglichen Abwandern zu erlegen“, erklärte Umweltstaatssekretär Olaf Möller (Grüne) auf einer Infoveranstaltung für Jäger der Region um den Standortübungsplatz Ohrdruf.

Zwei Jungtiere erlegt

Aus dem 2019er zweiten Wurf der standorttreuen Wölfin gingen fünf Hund-Wolf-Hybride hervor. Seit September vorigen Jahres versuchte die Umweltverwaltung, die Jungtiere auf Grundlage einer „artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung“ zu erlegen. Wie sie dabei vorgeht, wird aus Schutz der handelnden Personen nicht veröffentlicht. Erst am Freitag der Vorwoche und Mittwoch dieser Woche gelang es, zwei Hybriden zur Strecke zu bringen.

Drei hybride junge Wölfe sollen noch vor ihrem Abwandern erlegt werden. © Andreas Schulze/Naturkundemuseum Erfurt  

Man geht davon aus, dass es sich bei den drei verbliebenen Jungtieren um ein schwarzfarbens und zwei wolfsfarbene handelt. Schwarz gefärbte Hybride dürfen bis zum 31. Dezember 2020 geschossen werden, wolfsfarbene lediglich bis zum 30. April. Letzteres soll einen irrtümlichen Abschuss der Wölfin ausschließen, die sich dann bereits wieder in der Gebär- und Aufzuchtzeit befinden könnte.

Zum Abschuss ermächtigt

Begrenzt wird der Kreis jener, die das Landesumweltamt (TLUBN) als zuständige Obere Naturschutzbehörde zum „Abschuss ermächtigt“: Dies sollen nur die Jagdausübungsberechtigten, bestätige Jagdaufseher sowie „bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber“ aus dem Staatsbetrieb ThüringenForst sein. Jagdaufseher und staatliche Jäger müssen freilich eine Erlaubnis vorlegen, dass sie in dem Revier des Jagdeigentümers bzw. Jagdpächters die Jagd ausüben dürfen. Begehungsscheininhaber sind demnach ausgeschlossen, „Jagdgäste“ sogar ausdrücklich. Die Verordnung gilt für ein 27.500 ha großes Terrain, das Teile des Landkreises Gotha und des Ilmkreises einschließt (begrenzt durch A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247).

Schulung ist Pflicht

Die genannten Jäger, die sich zur Hybridjagd bereiterklären, müssen sich vorher registrieren lassen und erhalten eine Schulung. Falls ein Tier erlegt wird, muss das Landesumweltamt informiert und der Kadaver ausgehändigt werden. Bildmaterial darf nicht veröffentlicht werden.

Hier um Ohrdruf befindet sich das Thüringer Wolfsgebiet.
© Geoportal Thüringen  

Weil die Entnahme nicht nach Jagdrecht sondern nach Bundesnaturschutzgesetz erfolgen wird, sind einige jagdrechtliche Anforderungen außer Kraft gesetzt. So bedarf es etwa keiner Abschussgenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes, die gewöhnlich bei Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, einzuholen ist. Anders als im Jagdrecht, ist der Einsatz von Nachtzielgeräten oder Taschenlampen gestattet. Bei der Wildfolge oder Nachsuche gelten hingegen die Regelungen des Jagdrechtes. Ob und wie viele des ohnehin eingeschränkten Kreises an Weidmännern sich an der Jagd beteiligen, ist offen. Zumal sie für Fehler, wie sie etwa aus einer Verwechselung des Zieles heraus entstehen können, selbst die Verantwortung tragen. Auch ist unklar, ob die Beteiligten anonym bleiben werden.

Gefahr für Jäger?

Beim Landesjagdverband Thüringen (LJV) hieß es auf Anfrage der Bauernzeitung, dass für die sich freiwillig an der geplanten Maßnahme beteiligenden Jäger „eine wirkliche Rechtssicherheit nicht gegeben“ sei. LJV-Geschäftsführer Frank Herrmann kritisierte zudem die Veröffentlichung einer Revierkarte durch das Umweltministerium: „Damit wird auch billigend in Kauf genommen, dass jagdliche Einrichtungen durch militante Tierschützer zerstört werden, um die Maßnahme zu verzögern oder zu verhindern. Das dürfte einer wirklichen Lösung des Problems im Sinne der dort agierenden Landnutzer nicht dienlich sein.“ Kritik übte Herrmann auch an den Landesverbänden des BUND und des NABU. Mit ihrer Klage gegen die Abschussgenehmigung der Problemwölfin verzögere sich deren Entnahme, was in „keinster Weise der Akzeptanz der Art Wolf dienlich ist und nur gegenteilige Meinungen fördert“.

Nicht zuletzt verkompliziert die Verzögerung die geplante Jagd auf die hybriden Jungtiere. Nach Auskunft des Verwaltungsgerichtes Gera soll noch in dieser Woche über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zur Entnahme der Thüringer Wölfin entschieden werden. Unabhängig von dem Urteil haben die Umweltbehörden auch für deren Abschuss eine Allgemeinverfügung in der Schublade, damit Jäger Unterstützung leisten können.