Mindestlohn ist eine, der berechtigte Mehranspruch von erfahrenen Spezialisten auf Schlüsselarbeits­plätzen zwangsläufig die andere Seite der Medaille. © MAGO/MARTIN WAGNER

Jetzt gleicher Lohn für Ost und West?

Zum ersten Mal empfehlen die Tarifparteien in der Landwirtschaft bundesweit einheitliche Mindestvergütungen und Lohnstrukturen. Wir haben uns umgehört, was diese Tarifanpassung für Arbeitgeber und Beschäftigte in der Landwirtschaft bedeutet.

Steigende Lebenshaltungskosten ziehen auf kurz oder lang höhere Einkommen nach sich. Auch in der Landwirtschaft. In diesem Sektor haben sich der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf eine Tarifanpassung geeinigt.

Die sogenannte Bundesempfehlung weist dieses Mal Besonderheiten auf. Die wichtigste: Arbeitgeber und Gewerkschaften haben vereinbart, die Vereinheitlichung der bislang bundesweit sehr unterschiedlichen Lohnstrukturen für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft anzustreben.

Die zweite Besonderheit: Weil der weitere Verlauf der Inflation und die Auswirkungen der diversen Krisen nur schwer abzuschätzen sind, soll die jetzige Vereinbarung nur bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Schon in einem Jahr wird also neu verhandelt.

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Tarifanpassung in der Landwirtschaft: Einmalige Prämie als Ausgleich der Inflation

Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 wurden für die Gruppen der Arbeitskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung, der Facharbeiter sowie der Meister Mindestvergütungen vereinbart. Das bedeutet für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung in den ersten vier Monaten einer Beschäftigung eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.

Ab dem fünften Beschäftigungsmonat ist eine Vergütung von mindestens 12,50 € brutto je Arbeitsstunde zu leisten. Entsprechend muss auch die Vergütung für Facharbeiter mitwachsen. Sie beträgt mindestens 14,50 € brutto je Arbeitsstunde, die Vergütung für Meister liegt bei mindestens 16,50 € brutto je Arbeitsstunde.

Weitere Lohn- und Gehaltsgruppen können in den regionalen Vereinbarungen festgelegt werden. Mit den Mindestvergütungen gehen zum Teil deutliche Lohnerhöhungen einher, vor allem in den neuen Bundesländern. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten mit der Dezembervergütung 2022 eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer 350 € beträgt.

Die Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen werden auf Länderebene geregelt. Dabei ist im ersten Lehrjahr eine Vergütung von mindestens 700 € festzusetzen. Die Vereinbarung auf Bundesebene bedeutet jedoch nicht, dass alle 74.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im ostdeutschen Agrarsektor ab sofort mehr Geld in der virtuellen Lohntüte haben. Denn die Tarifhoheit liegt bei den jeweiligen GLFA-Mitgliedsverbänden. Es kommt nun darauf an, die Inhalte der Bundesempfehlung zügig in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umzusetzen, teilte der Dachverband der Arbeitgeber dazu mit.

In den ostdeutschen Ländern sieht man die Vereinbarung überwiegend mit gemischten Gefühlen. „Es ist die erste Bundesempfehlung mit konkreten Größenordnungen, sonst wurden immer prozentuale Erhöhungen vereinbart“, so Lutz Eimecke, Vorstandsvorsitzender des Arbeitgeberverbandes für die Land- und Forstwirtschaft in Sachsen. Er vertritt im Präsidium des GLFA die ostdeutschen Bundesländer. „Der Abschluss hat zu lange auf sich warten lassen“, berichtet er weiter … red