Fast drei Viertel der befragten Landwirte über 50 Jahre ohne aktuellen Hofnachfolger können sich vorstellen, den Betrieb außerfamiliär zu übergeben. (c) CHRISTIAN MÜHLHAUSEN/LANDPIXEL

Förderung der Hofnachfolge: Starthilfe für Einsteiger

Der Freistaat Sachsen will mit einem Förderprogramm Hofnachfolger und Existenzgründer in der Landwirtschaft unterstützen. Der erste Aufruf zur Einreichung von Anträgen läuft noch bis Ende Oktober 2021.

Vorige Woche ging der erste Aufruf an die Öffentlichkeit: Junglandwirte, die einen neuen Betrieb gründen oder einen bestehenden übernehmen wollen, können jetzt dafür eine Förderung beim Freistaat beantragen. Bei Bewilligung erhält der Junglandwirt oder die Junglandwirtin eine einmalige Unterstützung in Höhe von 70.000 €, die über fünf Jahre auf drei Raten verteilt ist.

Hofnachfolge soll „Gesunde Strukturen fördern“

Mit der neuen „Richtlinie zur Unterstützung von Existenzgründungen und Hofnachfolgen in der Landwirtschaft (EHP/2021)“ wolle man landwirtschaftlichen Nachwuchs beim Start ins eigene Unternehmen unterstützen und Hofübernahmen erleichtern, sagte Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne). In vielen sächsischen Landwirtschaftsbetrieben stünde der Generationswechsel an, doch immer seltener werde der Hof in der Familie weitergegeben. Zugleich würden junge engagierte und gut ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte gern einen eigenen Betrieb übernehmen. Diese unterstütze der Freistaat mit der Richtlinie, die zugleich eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzt. Die Förderung von Existenzgründern und Hofnachfolgen sei Teil eines größeren Paketes für gesunde und vielfältige Agrarstrukturen, so Günther.

Antragsberechtigt sind Junglandwirte, die nicht älter als 40 Jahre sind und sich erstmals als Betriebsinhaber in einem Landwirtschaftsbetrieb niedergelassen haben. Zwingende Voraussetzung für die Förderung der Hofnachfolge ist ein landwirtschaftlicher Berufsabschluss, der zur Führung eines Betriebes befähigt, mindestens also der Wirtschafterabschluss, der spätestens 36 Monate nach Antragstellung erworben sein muss. Die Förderung ist auch in der Konstellation einer Personengesellschaft möglich, wenn Junglandwirte „das Unternehmen wirksam und langfristig“ kontrollieren. Dies gilt ebenso, wenn auch ältere Gesellschafter beteiligt sind, sofern die Junglandwirte dauerhaft unternehmerische Kontrolle ausüben. Beantragt werden kann die Förderung innerhalb von zwei Jahren nach Existenzgründung oder Betriebsübernahme.


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Gutachterausschuss bewertet Geschäftsplan der Hofnachfolger

Bewilligende Stelle für die Förderung ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Beantragung läuft im Rahmen von Aufrufen. Die erste Antragsrunde verfügt über ein Budget von 600.000 Euro, was der ersten Rate der Förderung für maximal 13 Projekte entspricht. Grundlage für die Bewilligung ist ein Geschäftsplan für die ersten fünf Jahre. Auf dessen Grundlage bewertet ein Gutachterausschuss die Anträge und gibt der Fördermittelstelle eine Empfehlung. Kriterien sind die Produktionsrichtung des Betriebes, seine Absatzwege, die Bewirtschaftungsweise, geplante Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Klimaanpassung und Resilienz. Der Ausschuss wird mit Vertretern berufsständischer Verbände besetzt sein. Relevant wird das Ranking, das sich aus seiner Bewertung ergibt, wenn mehr förderwürdige Anträge eingehen, als das Budget bedienen kann.

Der aktuelle Aufruf läuft bis zum 29. Oktober. Im kommenden Jahr ist ein weiterer Aufruf mit gleicher Budgetausstattung geplant. Ab 2023 soll die Hofnachfolgeförderung in das sächsische ELER-Programm (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des Ländlichen Raumes) integriert werden.

Zum Aufruf geht es hier


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