Sachsen-Anhalt: Wiedervernässung im Großen Bruch geplatzt
Der Kreistag des Landkreises Börde hat am Mittwoch nach einem Veto des Landrates seinen Beschluss zur Wiedervernässung des Grünlandes im Großen Bruch bei Wulferstedt endgültig zurückgezogen.
Umwelt- und Hauptausschuss des Kreistages des Landkeises Börde zogen einen entsprechenden Beschluss des Kreisparlaments vom 6. Dezember 2023 (Nr. 0608/D3/2023) zur Wiedervernässung des Moores im Großen Bruch bereits kürzlich zurück. Auch ein abgeschwächtes Vorhaben – nämlich die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung dieses Niedermoorgebietes – ist nach Informationen dieser Zeitung vom Tisch.
Der öffentliche Druck war zu groß
Hintergrund ist der enorme öffentliche Druck, der sich nach dem Kreistagsbeschluss mit denkbar knappem Ergebnis gegen dieses fast ausschließlich behördenintern vorangetriebene „Leuchtturm-Projekt“ zum Klimaschutz aufbaute. Die betroffenen, aber im Vorfeld nicht einbezogenen Landnutzer, Flächen- und Grundstückseigentümer sowie Gemeinden im Gebiet begehrten nach dem Bekanntwerden der Pläne zur Wiedervernässung auf, was auch ein großes, überregionales mediales Echo fand.
Widerspruch zur Wiedervernässung eingelegt
Außerdem hatte Börde-Landrat Martin Stichnoth (CDU) Widerspruch gegen den aus seiner Sicht rechtswidrigen Kreistagsbeschluss vom vergangenen Dezember zur Wiedervernässung des Großen Bruchs eingelegt. Hintergrund ist, dass sich ein Kreistagsmitglied an der damaligen Abstimmung beteiligte, obwohl es beruflich in die künftige Umsetzung des Wiedervernässungsprojektes involviert gewesen wäre. Entsprechende Regelungen für solche Fälle trifft das Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Kreistag traf die Entscheidung
Die abschließende Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise im Großen Bruch traf der Kreistag des Landkreises Börde in seiner ordentlichen Sitzung am Mittwochnachmittag (28.2.) in Haldensleben. Mit großer Mehrheit folgten die Mitglieder des Gremiums dem vom Landrat eingelegten Veto. Damit ist der damalige Beschluss des Kreistages unwirksam.
Die Wasserregulierung im Großen Bruch zum Erhalt des Moorkörpers wird nach Aussage von Kreistagsmitgliedern ungeachtet dessen auch in Zukunft ein Thema in der Region bleiben. Dann aber unter Einbindung der betroffenen Land- und Grundstückseigentümer, landwirtschaftlichen Betriebe sowie Kommunen. Ausdrücklich soll bei künftigen Maßnahmen auch der Erhalt der extensiven Landbewirtschaftung der Flächen im Großen Bruch gewährleistet werden.
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