Bauern-Proteste: Ist der Ampel-Galgen als Symbol strafbar?
Sachsen-Anhalts Justiz hat das öffentliche Zeigen einer am Galgen hängenden Ampel strafrechtlich bewertet. Dieses Symbol war mitunter als Zeichen des Protests in Orten aufgestellt worden oder bei Kundgebungen, auch von Landwirten, zu sehen. Wie ist das Ergebnis?
Wie die Mitteldeutsche Zeitung unter Verweis auf eine Anfrage des SPD-Innenpolitikers Rüdiger Erben an das Innenministerium des Landes berichtete, habe die Staatsanwaltschaft in drei Fällen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, diese aber eingestellt, weil darin eine Strafbarkeit „unter keinem Gesichtspunkt als gegeben angesehen wurde“. Die Behörden in Halle und Dessau prüften demnach, ob der Galgen eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist. Eine „konkrete Aufforderung“ sei dem Symbol aber nicht zu entnehmen, wird die leitende Oberstaatsanwältin der Hallenser Behörde, Heike Geyer, zitiert.
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Ampel-Galgen: Ausdruck der Missbilligung der Politik
Vielmehr handle es sich ihr zufolge um einen „Ausdruck der Missbilligung der Politik der Bundesregierung“. Gehe es um Macht-Kritik, seien „auch besonders anklagende Angriffe zulässig“, sagte Geyer demnach. Daher werde es ihr zufolge auch keine weitere Suche nach Tatverdächtigen in beiden in Halle geführten Ermittlungen geben. Die Dessauer Staatsanwaltschaft erklärte, sie habe die Ermittlungen eingestellt, da ein Täter nicht gefunden worden sei.
Die Entscheidungen führten erwartungsgemäß zu einer kontroversen Diskussion im Land. SPD-Innenpolitiker Erben übte Kritik, weil er darin „einen Freibrief von der Justiz“ sieht, was zu einer weiteren Verrohung führen werde. „Der Galgen bleibt ein Hinrichtungsinstrument und hat bei politischen Protesten nichts zu suchen!“, schrieb Erben auf X (vormals Twitter). Während sich auch Landespolitiker von Linke, Grünen und FDP kritisch äußerten, begrüßte die AfD die Einschätzung der Justiz. CDU-Innenpolitiker Chris Schulenburg verwies auf die Meinungsfreiheit als „ein hohes Gut unserer Verfassung“.
Meinungsfreiheit und kein Straftatbestand
Dem Magdeburger Innenministerium zufolge dürfen die Versammlungsbehörden das umstrittene Symbol auch nicht untersagen. Ohne Straftat lasse sich keine Verletzung der öffentlichen Ordnung erkennen, hieß es dazu. Ermittlungsverfahren wurden auch in anderen Bundesländern bereits eingestellt, etwa im bayerischen Passau. Die dortige Staatsanwaltschaft sieht unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit keinen Straftatbestand erfüllt.
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