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Ministerinnen im offenen Streit

Julia Klöckner attackiert ihre Amtskollegin im Bundesumweltministerium in Sachen Nitratmessnetz – die weist die Kritik umgehend scharf zurück. Am 3. April soll der Bundesrat über die Neufassung der Düngeverordnung entscheiden – viel Zeit bleibt nicht mehr.

Über die Qualität des Nitratmessnetztes gab es zwischen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) offenen Streit. Klöckner forderte ihre Kabinettskollegin auf, auf die Kritik aus der Landwirtschaft an den Messnetzen zu reagieren. Als federführende Ministerin für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und die Nitratberichterstattung liege es in ihrer Verantwortung, den Vorwürfen zu den Messnetzen nachzugehen, heißt in einem Schreiben an die SPD-Politikerin. Klöckner bezeichnete die Kritik an den Messtellen als „gut nachvollziehbar“.

Schulze wies die Aufforderung umgehend und scharf zurück. Sie nannte den Brief ein „offenkundiges Bemühen“ Klöckners, von eigenen Versäumnissen abzulenken. Damit würde sie die gemeinsamen Anstrengungen gefährden, finanzielle Sanktionen gegen die Bundesrepublik abzuwenden. Die EU-Kommission habe zu keinem Zeitpunkt fehlerhafte Messstellen kritisiert, sondern unzureichende düngerechtliche Regelungen, die ausschließlich in Klöckners Verantwortung lägen. Schulze hatte sich jedoch zuvor bereits offen gezeigt, das Messstellennetz zu überprüfen.

Beide Ministerien haben sich inzwischen auf weitergehende Änderungen an ihrem Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung verständigt. Die Neufassung soll zeitnah offiziell nach Brüssel verschickt werden.

Düngeverbot auf gefrorenen Böden?

Regierungskreisen zufolge soll auf die bislang vorgesehene Ausnahmeregelung für die Düngung auf gefrorenen Böden verzichtet werden. Geplant ist nunmehr ein Düngeverbot für gefrorene Böden in roten Gebieten. Hinsichtlich der Nitratmessstellen wird die Kommission vom Bestreben der Länder in Kenntnis gesetzt, zu einer stärkeren Harmonisierung zu kommen.



Voraussichtlich werden die Länder zudem verpflichtet, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen. Erleichterungen will die Bundesregierung nach wie vor beim derzeit vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung von Zwischenfrüchten erreichen. Sie bringt die Möglichkeit ins Spiel, Stallmist und Kompost zu Zwischenfrüchten ausbringen zu dürfen, die nicht der Futternutzung dienen.

Die Bundesländer stehen nun vor der Aufgabe, innerhalb kürzester Zeit die roten Gebiete so anzupassen, dass alle belasteten Messstellen einbezogen sind. Der Bund schlägt vor, um jeden roten Messpunkt einen Radius von 5 km einzubeziehen. Für die betroffenen Länder bedeutet dies, ihre Landesverordnungen bis zum April anzupassen. Ziel bleibt es, die Bundesverordnung am 3. April im Bundesrat zu beschließen. red