LEADER Förderung 2023: Auch für Landwirte interessant?
Strategien und Projekte lokaler Aktionsgruppen zur Regionalentwicklung werden hierzulande bis 2029 flächendeckend mit rund 57 Mio. € aus dem LEADER-Maßnahmenprogramm der EU unterstützt.
Die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern – Projekte, die das umsetzen, können über LEADER gefördert werden.
Die aus dem französischen stammende Abkürzung steht für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und ist seit 2007 Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Heißt das, auch Landwirte und ihre Betriebe können von dem Maßnahmenprogramm profitieren? Immerhin erfüllen sie neben ihrer Hauptaufgabe, der Nahrungsmittelproduktion, auch die Projektkriterien.
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LEADER Förderung 2023 mit Bottom-up-Prinzip
Das Besondere an diesem Förderinstrument ist das sogenannte Bottom-up-Prinzip. Lokale Aktionsgruppen (LAG) erarbeiten Entwicklungsstrategien für ein abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen die Vorgaben erfüllen und demnach gefördert werden. Sprich, Menschen vor Ort, die oft am besten wissen, was das Dorf oder die Region ausmacht und was für den Erhalt getan werden muss, wirken mit.
In der neuen Förderperiode, die von 2024–2029 läuft, sollen vorrangig Vorhaben unterstützt werden, die zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen und die Folgen des Klimawandels mindern. Ein weiterer Ansatz für aus der Landwirtschaft Kommende? Denn auch das liegt in der Natur ihrer Arbeit.
Budget und Landesmittel
Zur Verfügung steht für besagten Zeitraum für 14 eingereichte und genehmigte Strategien aller LAG ein Budget von rund 55 Mio. € aus dem ELER. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Mio. € Landesmittel bereit, um die nationale Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger zu sichern. Von den rund 57 Mio. € wird für jede Strategie ein Grundbudget von 3 Mio. € bereitgestellt.
70 % des verbleibenden Finanzvolumens werden nach dem Proportionalitätsprinzip bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) der LEADER-Region sowie 30 % in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie aufgeteilt. Nur die nach einem Bewertungsschema sortierten besten acht Strategien erhalten diesen „Qualitätszuschlag“. Damit verfügen die einzelnen LAG über rund 3,5–4,6 Mio. €, um ihre Entwicklungsziele zu erfüllen.
Aktuell laufen vielerorts die ersten Phasen, um Projektideen einzureichen. Auch wenn es mitunter viel Papierkram bedeutet und langen Atem benötigt, kann sich der Aufwand – nicht nur für die Gemeinschaft und öffentliche Akzeptanz – lohnen.
Beispiele für in der Vergangenheit umgesetzte und geförderte Projekte mit landwirtschaftlichem Bezug liefern mobile Käsereien oder außerschulische Lernorte.
Budget der Gruppen
- Demminer Land*: 4.329.941€ 2
- Flusslandschaft Peenetal: 3.537.009 € 3
- Mecklenburger Schaalsee-/BR-Region*: 4.007.063 €
- Mecklenburgische Seenplatte-Müritz: 3.729.403 €
- Mecklenburg-Strelitz: 3.735.138 €
- Nordvorpommern*: 4.710.130 €
- Im Herzen Mecklenburgs*: 4.645.048 €
- Ostsee-DBR*: 4.618.837 €
- Rügen: 3.700.132 €
- Stettiner Haff: 3.700.298 €
- SüdWestMecklenburg*: 4.442.739 €
- Vorpommersche Küste: 3.714.159 €
- Warnow-Elde-Land*: 4.327.476 €
- Westmecklenburgische Ostseeküste*: 4.262.621 €
*inklusive Qualitätszuschlag