Unterbringung und Transport stanen bei der Kontrolle von Betrieben, die Saisonarbeiter beschäftigen, im Fokus. (c) Heike Mildner

Gesundheitsamt: Betriebe halten sich überwiegend an Corona-Regeln

Mit unangekündigten Kontrollen hat das Brandenburger Gesundheitsamt stichprobenartig Betriebe auf die Einhaltung der Corona-Arbeitschutzbestimmungen hin überprüft. Das Ergebnis: In der Landwirtschaft und der Fleischverarbeitung gab es keine schwerwiegenden Verstöße.

Ziel der unangekündigten Kontrollen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) war es, stichpunktartig zu überprüfen, ob Beschäftigte in der Fleischindustrie und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft im Land Brandenburg angemessen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 geschützt sind.

Elf Kontrollen in Betrieben der Fleischindustrie

Elf Betriebe der Fleischindustrie mit mehr als 20 Beschäftigten wurden von LAVG-Miarbeitern zwischen 28. Mai und 19. Juni 2020 unangekündigt aufgesucht. Dabei wurden 15 Mängel festgestellt. Zu den zehn als geringfügig eingestuften Mängeln zählen fehlende Informationsblätter, Markierungen oder individuelle Hautpflegemittel. Zu den fünf „mittleren“ Mängeln zählen dem Ministerium zufolge „eine nicht ausreichende Anzahl von Mund-Nasen-Bedeckungen, der fehlende Nachweis einer Vorsorgedatei oder die fehlende Dokumentation der Anpassung der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zeitlich befristeter Maßnahmen auf Grund der Corona-Pandemie“.

Alle elf überprüften Betriebe hatten die betriebliche Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der geforderten Maßnahmen auf Grund der Corona-Pandemie angepasst und zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz eingeleitet. Bei drei Betrieben wurde der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten. Sie wurden schriftlich von der Behörde zur Abstellung der Mängel aufgefordert.

Aktuell gibt es in Brandenburg 138 behördlich zugelassene Schlachtbetriebe, davon haben 47 Betriebe mehr als 20 Beschäftigte als Stammbelegschaft. Von diesen 47 Betrieben haben 32 Betriebe eine Beschäftigtenanzahl zwischen 20 und 49, 6 Betriebe zwischen 50 und 99, weitere sechs Betriebe zwischen 100 und 249 und drei Betriebe eine Beschäftigtenzahl zwischen 250 und 499.

Kontrolle der Unterbringung von Werkvertragsarbeitnehmern nicht möglich

„Die Überprüfungen durch unsere Arbeitsschutzbehörde haben gezeigt, dass viele Arbeitgeber frühzeitig die zusätzlichen coronabedingten Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt haben“, fasst Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher die Ergebnisse zusammen. Problematisch sei jedoch die Unterbringung vieler ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer. „In der Regel werden die Unterkünfte nicht vom Arbeitgeber bereitgestellt. Vielmehr obliegt dies den mittels Werkvertrag gebundenen Subunternehmern, die sich wiederum weiterer Unternehmen bedienen. In diesen Fällen hat die Arbeitsschutzbehörde rechtlich keine Möglichkeit, die Bedingungen der Unterkünfte zu überprüfen“, so Nonnemacher. Dass die Corona-Krise den Fokus der Öffentlichkeit auf die Arbeits- und Unterkunftsbedingungen der Beschäftigten gelenkt habe, sei eine Chance, schnell etwas im Sinne der Beschäftigten zu verbessern.


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28 Kontrollen in Betrieben mit Saisonarbeitskräften

Zwischen 18. Mai und 26. Juni 2020 wurden vom LAVG außerdem 16 Spargelhöfe und zwölf weitere Betriebe, in denen Saisonarbeiter beschäftigt werden, unangekündigt überprüft. Personentransport und Unterkünfte standen hierbei im Fokus. Bei den 16 überprüften Spargelbetrieben wurden insgesamt 21 Mängel festgestellt, elf davon wurden als geringfügig und zehn als mittelschwer eingestuft. Bei den zwölf übrigen Erntebetrieben wurden lediglich zwei mittelschwere Mängel beanstandet. Ein nicht vorhandener Reinigungsplan in den Unterkünften stellte mit insgesamt vier Feststellungen die häufigste Beanstandung dar. Trotz der fehlenden Reinigungspläne wurden aber auch in diesen Betrieben die Unterkünfte und Sanitäreinrichtungen regelmäßig gereinigt und desinfiziert. In drei Fällen fehlten in relevanten Bereichen die Markierungen für einen ausreichenden Abstand.

In den kontrollierten Saisonbetrieben wurde nur maximal die Hälfte der sonst üblichen Anzahl von Saisonkräften beschäftigt. Bei der Unterbringung der Saisonarbeitskräfte kam es nur in Einzelfällen zu Beanstandungen.