Maisfelder sind in Deutschland in der Regel ebenso GVO-frei, wie die Finanzierungen der DKB. (c) Sabine Rübensaat

DKB irritiert mit Nachhaltigkeitskriterien

Ist Gentechnik so wenig nachhaltig wie Drogenhandel und Prostitution? Für ihre Nachhaltigkeitskriterien hat die Deutsche Kreditbank (DKB) vorige Woche viel Kopfschütteln geerntet. Jetzt will sie prüfen, ob sich die Darstellung der Kriterien im Internet optimieren lässt.  

Gentechnik in einer Aufzählung mit zwielichtigen oder verbotenen Handlungen – darüber runzelten vorige Woche viele die Stirn. Robert Hoffie, Doktorand am Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben, hatte auf Twitter die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Darstellung ihrer Nachhaltigkeitsgrundsätze kritisiert. „Warum sollte Gentechnik pauschal im Widerspruch zu einer nachhaltigen Geldanlage stehen?“, fragt er und verwies auf die Aufzählung der DKB, in der sie eine Finanzierung von unter anderem „gentechnisch veränderten Organismen, Pornografie, Prostitution und illegalem Drogenhandel“ ausschloss. In zahlreichen Antworten auf Hoffies Tweet reagierten andere Twitter-Nutzer fassungslos oder mit beißendem Spott auf die Kommunikation der Bank.

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Der Begriff Nachhaltigkeit genießt bei der DBK hohen Stellenwert, das zeigen die Außendarstellung der Bank wie auch die Antworten auf eine Anfrage der Bauernzeitung. Mehr als drei Viertel ihrer vergebenen Finanzierungen trügen zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen bei, teilt sie mit. Die DKB sei eine der nachhaltigsten Banken der Top-20 in Deutschland. Das Kreditengagement beruhe auf einer Positivliste, man finanziere demnach nur ausgewählte Branchen.

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Bank verweist auf Anbauverbot

Darüber hinaus habe die Bank, „harte Ausschlusskriterien formuliert, da dies von Kund*innen sowie NGOs und Rating-Agenturen nachgefragt wird.“ Hintergrund für den Ausschluss von „gentechnisch veränderten Organismen“ von der Finanzierung sei, dass der kommerzielle Anbau von GVO in Deutschland verboten sei. Die in Deutschland zugelassenen klassischen Züchtungsmethoden reichten aus. Die gemeinsame Aufzählung von GVO mit Prostitution und Drogenhandel stelle indes keine Wertung dar, betont die Bank. Das gelte auch für die stark verkürzte Darstellung auf ihrer Internetseite. Allerdings, so die DKB-Pressestelle, prüfe man gern, ob man die Darstellung der Ausschlusskriterien auf der Internetseite weiter optimieren könne.