Liquditätshilfe erhalten sächsische Landwirtschaftsbetriebe jetzt auch vom Freistaat. (c) Sabine Rübensaat

Sachsen: Liquiditätsdarlehen auch für Landwirte

Auch der Land- und Forstwirtschaft steht nun Liquiditätshilfe des Freistaates Sachsen zu. Bis zu 100.00 € können beantragt werden – allerdings als Darlehen, nicht als Zuschuss.

Um die Folgen der Coronakrise abzufedern, können Betrieben der Land- und der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur seit heute Liquiditätsdarlehen beantragen.  Ein entsprechendes Hilfsprogramm hat das Kabinett verabschiedet. Bislang waren für die Landwirtschaft im Freistaat nur die Soforthilfen des Bundes verfügbar.

Betriebe in Sachsen mit bis zu 100 Beschäftigten sind als Zuwendungsempfänger vorgesehen. Sie erhalten zinsvergünstigte Darlehen bei unverschuldeten wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Damit unterscheidet sich das sächsische Vorgehen von dem anderer Bundesländer, die in ihren Landesprogrammen nicht rückzahlbare Zuschüsse vorsehen. Nach Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums sind in nächster Zeit vor allem Gartenbaubetriebe und Erzeuger von Sonderkulturen wie Spargel von Umsatzeinbußen und Liquiditätsengpässen betroffen.

Bis zu 100.000 Euro Liquiditätsdarlehen

Wie das Ministerium mitteilt, beträgt die Darlehenshöhe mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Das Geld soll dringend notwendige Liquidität über einen Zeitraum von vier Monaten sicherstellen. Die Laufzeit betrage sechs Jahre, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei seien. Sondertilgungen sind möglich, Sicherheiten nicht gefordert.

Der Zinssatz werde etwa ein halbes Prozent betragen. Beantragt werden können die Darlehen bis zum 31. August 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Damit die Anträge kurzfristig bearbeitet und die Hilfen schnell ausgezahlt werden können, sollen die Voraussetzungen anhand von Eigenerklärungen der Antragsteller geprüft werden. Näheres in Kürze hier.

Breites Netz an Erzeugern erhalten

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne) bezeichnete das Liquiditätprogramm als „unbürokratische Soforthilfe für die Betriebe“. Er ziele auf sich abzeichnende Liquiditätsengpässe ab. Diese würden spätestens mit der Spargel- und Erdbeerernte spürbar werden. Man brauche jedoch jeden einzelnen Betrieb, um nach der Coronakrise ein breites Netz engagierter sächsischer Produzenten, Verarbeiter und Vermarkter aufbauen können, um zu mehr regionaler Wertschöpfung in Sachsen zu gelangen.

Dieses Hilfsprogramm und die Richtlinie zu den Soforthilfedarlehen des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) ergänzen sich gegenseitig. „Damit steht im Freistaat Sachsen ein vollständiges Angebot für alle Wirtschaftsbranchen zur Verfügung“, so Minister Günther. red/kb

Update 10. April, 7:50 Uhr.