Landwirtschaftsbetriebe, die wegen der Coronakrise in Not geraten sind, können bisher nicht auf Soforthilfe des Freistaates Sachsen zurückgreifen. (c) Sabine Rübensaat

Soforthilfe: In Sachsen nur Bundeszuschuss

Zur Finanzhilfe in der Coronakrise haben landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen Aussicht auf Bundesmittel. Von Soforthilfe-Darlehen des Freistaates sind sie bisher ausgeschlossen.

Von Karsten Bär

In Sachsen können Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bislang nicht am Corona-Sofortprogramm „Sachsen hilft sofort“ teilnehmen. Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es, dass man derzeit in Abstimmung sei, wie man die Soforthilfe-Darlehen auch für Landwirtschaft und für Aquakultur und Fischerei nutzbar machen könne. Dies sei bislang wegen „beihilferechtlicher Besonderheiten“ nicht möglich.

Freistaat vergibt kein Darlehen an Landwirte

Ziel dieses Programms ist die Deckung des Liquiditätsbedarfs von Unternehmen, die wegen der Coronakrise mit unverschuldeten Umsatzrückgängen von mindestens 20 % konfrontiert sind. Sie  können zinslose Darlehen in Höhe von 5.000 bis 50.000 Euro beantragen. In Ausnahmefällen kann das Darlehen bis zu 100.000 Euro umfassen. Die Hilfe ist zins- und zunächst auch tilgungsfrei. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) reicht das Darlehen aus. Gefördert werden nur Unternehmen, deren Jahresumsatz per 31. Dezember 2019 eine Million Euro nicht überstieg.

Offen ist bislang noch, ob der Freistaat das Soforthilfe-Darlehen tatsächlich auch Landwirten zugänglich machen wird. Der Sächsische Landesbauernverband hat bei Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) angemahnt, dass es in Sachsen, anders als in anderen Bundesländern wie Thüringen oder Sachsen-Anhalt, keine direkten Soforthilfen des Landes gibt und die Soforthilfe des Bundes nicht den Strukturen in der ostdeutschen Landwirtschaft gerecht werde.

Kleine Betriebe erhalten Soforthilfe vom Bund

Mit seiner Soforthilfe für Kleinunternehmen und Selbstständige unterstützt der Bund Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenten). Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse können auch Landwirtschaftsbetriebe beantragen, die die Voraussetzung erfüllen. Um  Liquiditätsengpässe zu überbrücken, können Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bis zu 9.000 Euro einmalig erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten bis 15.000 Euro.  Der Zuschuss des Bundes berechnet sich aus den Kosten, die trotz der wirtschaftlichen Einschränkungen fortlaufen. Beantragen können Betriebe die Soforthilfe bis 31. Mai bei der SAB.

Als weitere Möglichkeit, Unterstützung zur Bewältigung der Coronakrise zu erhalten, nennt das Agrarministerium das Programm Liquiditätssicherung der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Über dieses Programm werden Darlehen bis 10 Mio. Euro gewährt, gegebenenfalls ergänzt durch einen Förderzuschuss in Höhe von 1,5 % der Darlehenssumme.

Bei allen drei Programmen gilt, dass nur Unternehmen, die vor der Krise wirtschaftlich stabil waren, gefördert werden.