Windenergie: Faire Pacht als Ziel (c) Sabine Rübensaat

Thüringen unterstützt Landwirtschaft mit Soforthilfen

Mit bis zu 30.000 Euro wird Thüringen Landwirtschaftsbetrieben helfen, die während des Coronavirus in finanzielle Schieflage geraten. Dabei sind folgende Hinweise zur Beantragung der Soforthilfen zu beachten. (aktualisiert)

Landwirtschaftliche Unternehmen in Thüringen werden in der Coronakrise mit Landesmitteln unterstützt. Wie das Agrarministerium informierte, richtet sich die Maßnahme an Betriebe, die mehr als 10 und bis 50 Arbeitskräfte beschäftigen. „Mit Beihilfen bis zu 30.000 Euro wollen wir insbesondere krisenbedingte finanzielle Schäden bei den Agrar- und Gartenbaubetrieben abfedern“, erklärte Fachminister Benjamin-Immanuel Hoff.


Aktualisiert: Antragstellung ab 9. April möglich

Ab Donnerstag, den 9. April, können die Corona-Soforthilfen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei sowie für Forstbetriebe bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt werden. Die Anträge können auf der Internetseite der TAB gestellt werden, wie das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mitteilt.

Das Landwirtschaftsministerium rechnet damit, dass etwa 12 Mio. € an Soforthilfen beantragt werden. Dafür stehen 9 Mio. € aus dem Hilfsprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige bereit, das vergangene Woche bestätigt wurde. Weitere 3 Mio. € der Soforthilfen stammen aus Landesmitteln.

finanziert aus Bundesmitteln werden:

  • bis zu 9.000 € für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
  • bis zu 15.000 € für Unternehmen mit mehr als 5 und bis zu 10 Beschäftigten

finanziert aus Landesmitteln werden:

  • bis zu 20.000 € für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 25 Beschäftigten
  • bis zu 30.000 € für Unternehmen mit mehr als 25 und bis zu 50 Beschäftigten.

Soforthilfen für Gartenbauer und Pferdehalter in Thüringen

Nach Einschätzung des Agrarministeriums sind im Freistaat insbesondere direktvermarktende Gartenbauunternehmen und auf den Reit- und Fahrsport ausgerichtete pferdehaltende Betriebe von der Coronakrise betroffen. In den nächsten Wochen treffe dies zudem unter anderem auf Spargel- oder Erdbeeranbauer zu, die auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind.

Weiter hieß es, dass die Leistungen zur Minderung eines aufgrund der Corona-Pandemie nach dem 11. März 2020 entstandenen bzw. unmittelbar bevorstehenden, nicht vorhersehbaren und von den Betrieben nicht zu vertretenden Schadens gewährt würden. Beantragt und ausgezahlt werden die Beihilfen über die Thüringer Aufbaubank. Die Antragstellung, die am Freitag oder Montag beginnen soll, müsse bis zum 31. Mai und die Auszahlung bis zum 31. Juli erfolgen.

Soforthilfen in Thüringen ergänzen Bundeshilfe

Die Landesmittel sollen das Hilfsprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Soloselbstständige, das auch für die Agrar- und Gartenbaubranche sowie den Forst und die Fischerei gilt, ergänzen. Antragsberechtigt für die Bundesmittel sind aber nur Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern. Diese können Beihilfen bis zu 15.000 € beantragen. Zuständig in Thüringen ist auch hier die Aufbaubank.

Ob es weitere finanzielle Soforthilfen des Bundes für die Landwirtschaft geben wird, ist offen. Agrarminister Hoff hatte Berlin aufgefordert, auf den Spielraum, den die EU-Kommission mit dem Anheben der De-minimis-Grenze auf 100.000 € geschaffen hat, entsprechend zu reagieren.

Stundung von Beiträgen

Neben den Beihilfen gilt es für in Not geratene Betriebe, weitere Unterstützungsangebote zu prüfen. Dazu zählt etwa das Aussetzen von Tilgungsleistungen für Darlehen der Banken. Thüringens Wirtschaftsministerium und die Haus- und Geschäftsbanken im Land verständigten sich darauf, dass Tilgungen für laufende Unternehmenskredite vorübergehend ausgesetzt werden können.

Steuerzahlungen werden auf Antrag beim Finanzamt befristet gestundet. Die Landwirtschaftliche Rentenbank und die KfW stellen bei Liquiditätsproblemen Sonderkredite zur Verfügung, die über die Hausbanken abgewickelt werden.

Auf begründeten Antrag stunden zudem die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die landwirtschaftliche Alters-, Kranken- und Pflegekasse fällige Beiträge. Erst wenn alle anderen Hilfen genutzt wurden, können Arbeitgeber zudem bei den Krankenkassen eine vorübergehende Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. fh


Informationen für Thüringer Unternehmen gibt es außerdem unter www.aufbaubank.de