Neue Förderung: 11 Millionen Euro für die Beratung in Brandenburg
Ab sofort können Betriebe von Landwirtschaft und Gartenbau in Brandenburg Geld für Beratungsleistungen beantragen. Das Agrar- und Klimaschutzministerium Brandenburg (MLUK) hat eine neue Richtlinie zur Förderung mit 11 Millionen Euro aufgelegt.
Die neue Richtlinie löst die bisherige Beratungsförderung ab, nach der in den vergangenen drei Jahren knapp 1,6 Millionen Euro bewilligt wurden. Insgesamt stehen den Angaben des Ministeriums zufolge bis zum Jahr 2029 für Beratungsleistungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau 11,4 Millionen Euro von EU und Land für Beratungsleistungen zur Verfügung. Das Beratungsangebot soll Betriebe dabei unterstützen, sich an die neuen Herausforderungen des Agrarsektors anzupassen und zukunftssicher aufzustellen.
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Neue Förderung: Steckbriefe für Beratung
Die Richtlinie enthält 31 Beratungssteckbriefe. Acht widmen sich sozialen und ökonomischen Themen, in den 23 anderen werden ökologische Beratungsinhalte thematisiert. Im Einzelnen geht es um:
- Betriebscheck – betriebliche Erstberatung
- Sozioökonomische Beratung
- Begleitung von JungunternehmerInnen (Landwirtschaft, Gartenbau, Forst)
- Begleitung bei Betriebsübernahme und Betriebsabgabe (inner- und außerfamiliäre Hofübergabe)
- Diversifizierung
- Imkerei
- Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Regionale Vermarktung
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Beratung Naturschutz und Biologische Vielfalt
- Gewässerschutz
- Moorschutz
- Erhaltung der Vielfalt an genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft
- Grünlandbewirtschaftung
- Precision Farming (teilflächenspezifische Landbewirtschaftung)
- Integrierter Pflanzenschutz in der Landwirtschaft
- Integrierter Pflanzenschutz im Gartenbau
- Umstellung auf Ökologischen Landbau
- ökologischer Obstbau
- ökologischer Gemüsebau
- ökologischer Ackerbau
- Agroforstwirtschaft
- Forstwirtschaft (erst ab 01.01.2025)
- Bewässerung und optimale Wasserversorgung
- Nährstoffmanagement und effiziente Düngung
- Verringerung der Treibhausgas-Emissionen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten zur Minderung der Ammoniakemissionen
- Energieeffizienz
- Umweltmanagementsysteme
- Lageroptimierung/Verlustreduzierung Ernteerzeugnisse
- Abfallarme Anbaumethoden und Abfallmanagement – insbesondere die Reduzierung des Kunststoff Einsatzes in Landwirtschaft und Gartenbau
- Tierschutz/Tierwohl
- ökologische Tierhaltung
Neue Förderung: Berater können sich vom LELF anerkennen lassen
Durchgeführt wird die Beratung durch vom Land anerkannte Beratungsfachkräfte. An einer Anerkennung interessierte Beratungsfachkräfte erhalten beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) die dafür notwendigen Informationen. Bezuschusst werde die Beratung vor Ort und die Vor- und Nachbereitung, die auch eine telefonische und/oder digitale Beratung beinhalten kann, heißt es in der Richtlinie.
Hier kann man mehr über die neue Beratungsrichtlinie erfahren.
Konsultationsbetriebe sollen entstehen
Der Information des MLUK zufolge wird die Förderrichtlinie aktuell um die Möglichkeit ergänzt, dass sich Höfe oder Unternehmen zu Konsultationsbetrieben entwickeln. „Konsultationsbetriebe sind innovative Pioniere in einem bestimmten Themenfeld – das kann beispielsweise Saatguterzeugung, integrierter Pflanzenschutz, Düngung, bodenschonende Bodenbearbeitung, Obst- oder Gemüsebau, Klimaanpassung, Moorschutz beziehungsweise wassersparende Bewässerung sein“, teilt das MLUK mit.
Für Veranstaltungen und Beratungen sollen die Konsultationsbetriebe einen jährlichen Pauschalbetrag erhalten. Die Antragstellung dafür werde demnächst möglich sein, informierte das MLUK am 7. Februar.
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