Kennartenprogramm Brandenburg: Jetzt nachsehen!

Naturschutzberater Gregor Kablitz zeigt Kennarten, die er auf den Flächen der MURI GmbH Rinderhaltung kartiert hat. © Heike Mildner

Mit der neuen EU-Agrarförderung können Landwirte bis zum 15. Mai 2023 über die GAP-Ökoregelung 5 Geld für die ergebnisorientierte extensive Grünlandbewirtschaftung beantragen.

Von Heike Mildner

Wer vier von 68 Kennarten auf seinem Grünland nachweisen kann, hat Aussicht auf immerhin 240 €/ha. Welche Flächen für den Antrag infrage kommen, sehe man am besten Ende Mai, Anfang Juni, also vor dem ersten Schnitt, sagt Naturschutzberater Gregor Kablitz vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF), der das Agrar- und Umweltministerium (MLUK) bei der Gestaltung der Ökoregelung fachlich berät.

Aktuelle Ausgabe
Bau24_44_001_Titel

Unsere Top-Themen

• EuroTier 2024 Spezial
Gesunde Böden für gesundes Gemüse 
Grundsteuerwert-Ermittlung
Recycling von Windrädern 
• Märkte und Preise

Zur aktuellen Ausgabe

Kennartenprogramm Brandenburg: Auch für konventionell wirtschaftende Betriebe interessant

Kablitz hat mit Mitarbeitern des Projektes Landwirtschaft für Artenvielfalt knapp 1.000 ha Grünland der MURI GmbH Rinderhaltung in und um Lübben (Landkreis Dahme-Spreewald) kartiert. Vergangenen Mittwoch sprach er auf dem Feldtag der Naturschutzberatung Brandenburg, einem FÖL-Projekt, vor mehr als 40 Interessierten, darunter Fachberater und Ökolandwirte. Das Kennartenprogramm Brandenburg ist aber auch für konventionell wirtschaftende Betriebe interessant, so sie extensiv wirtschaften und vier der 68 Kennarten nachweisen können.

„Wesentliches“ finden
Zu den 68 Kennarten und Kennartengruppen zählen in Brandenburg Sumpf-Dotterblume, Kohldistel, Blutweiderich, Seggen, Kuckucks-Lichtnelke, Wilde Möhre und 62 andere. Eine Liste wurde jüngst auf den Seiten des MLUK veröffentlicht.

Wer die Startseite des Ministeriums aufruft, gelangt über das Menü Landwirtschaft zum Unterpunkt Agrarpolitik. Im Textabschnitt „Neue GAP-Förderperiode ab 2023“ den Hyperlink „wesentliche Informationen“ im Fließtext anklicken: Dort finden sich „erste Orientierungen“ zur Umsetzung der GAP, u. a. zu Direktzahlungen, Konditionalität und Ökoregelungen – und auch diese Liste. Weitere Infos und Fotos zu den Kennarten finden sich auf den Seiten der Naturschutzberatung unter (kurzelinks.de/kennarten-bb).
Gregor Kablitz empfiehlt zudem das Buch „Grünlandtypen“, www.quelle-meyer.de, ISBN 978-3-494-01678-8.

Erstkartierung vom Profi

Dass der Landwirt selbst mit einer App wie beispielsweise Flora incognita (TU Ilmenau) oder georeferenzierten Fotos die Kennarten nachweist, sei von Landesseite erst denkbar, wenn es eine fälschungssichere Methode gebe, so Kablitz. Bis dahin sei eine für den Landwirt kostenlose Erstkartierung durch zertifizierte Berater oder Botaniker vorgesehen, die über den Beratungsschwerpunkt „Biodiversität“ finanziert werden kann.

Noch nicht entschieden sei, ob die Kartierung dann, wie vom ZALF vorgeschlagen, alle zwei bis drei Jahre erfolgt und in den Zwischenjahren nur per Schlagkartei nachgewiesen werden muss, dass keine Intensivierung über Düngung oder Entwässerung stattgefunden hat. In jedem Fall bedarf es 2023 zur Antragstellung eines Protokolls mit standardisierter Artenliste, einer Karte mit eingezeichneten Transekten und der Angabe, welche Arten in welchem Transekt gefunden wurden. Eine Transekt ist die längste mögliche Diagonale auf einem Schlag. Ist sie länger als 300 m, wird sie gedrittelt, ist sie kürzer als 300 m, wird sie halbiert. Je nach den Grundrissen der Schläge gibt es unterschiedliche Varianten.

Von jedem Transekt-Abschnitt sind 100 m lange Streifen von zwei Metern Breite zu erkunden. In jedem Streifen sind mindestens vier Kennarten nachzuweisen, es müssen aber nicht immer die Gleichen sein, so Kablitz. Um zu entscheiden, welche Flächen infrage kommen, müssten Landwirte eigentlich sofort selbst auf die Flächen, um zu schauen, was da wo blüht und ob es sich lohnt, für 2023 eine Kartierung zu organisieren. Die sollte dann Anfang bis Mitte Mai oder auch nach dem zweiten Schnitt erfolgen, wenn die Pflanzen gut zu erkennen sind.

Gut beraten ist, wer jetzt schon einen geeigneten Botaniker findet, denn die werden gefragt sein in Brandenburg, und das Zeitfenster für die Kartierung ist klein. Nach der Kartierung könne der Antrag nach dem 15. Mai gegebenenfalls angepasst werden, sagt Gregor Kablitz.

Betriebsleiter Jürgen Piesker, Leiter des Demonstrationsbetriebes, mit Assistentin Jana Gebauer
Betriebsleiter Jürgen Piesker, Leiter des Demonstrationsbetriebes, mit Assistentin Jana Gebauer © Heike Mildner

Natur und Nutzen

Er kartiere etwa 200 ha am Tag, je nach Größe und Entfernung der Schläge voneinander, so Kablitz. Die Flächen der MURI GmbH Rinderhaltung wurden im Rahmen des Projektes Landwirtschaft für Artenvielfalt kartiert. Durch die Umsetzung zusätzlicher Naturschutzmaßnahmen innerhalb des Projektes bekommt Jürgen Piesker einen Aufpreis von 0,05 €/kg bei der Vermarktung der Absetzer seiner 550 Fleckvieh-Mutterkühe.

Piesker arbeitet seit Anfang der 1980er-Jahre in Lübben. Damals wurden hier 12.000 Jungrinder gehalten. Seit 1996 setzt er auf Ökolandbau, Natur- und Moorschutz. Er weiß, wie lange Veränderungen dauern und dass sich Naturschutz auch rechnen muss. In Sachen Kennartenprogramm hat er jetzt als einer der fünf Demonstrationsbetriebe Naturschutz in der Landwirtschaft in Brandenburg nicht nur Ehre, sondern auch den Nutzen.