Neues Artikelgesetz

Bürokratie-Abbau in der Landwirtschaft: Das könnte sich in Brandenburg ändern

Die Erlaubnispflicht für den Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen soll entfallen. Der LBV sieht das kritisch. © Sabine Rübensaat

Die Anhörung zu einem Artikelgesetz, das die Verwaltung von Landnutzung und Umwelt in Brandenburg vereinfachen soll, zeigte: Einfach wird es nicht.

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Photovoltaik in Naturschutzgebieten, vereinfachtes Bauen in Ortsrandlage, Vorkaufs- und Verbandsklagerecht: Es wurden drei spannende Stunden am vergangenen Freitag (6.6.). Acht Ansichten zum Artikelgesetz zur Vereinfachung der Verwaltung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt standen auf dem Programm des Sonderausschusses Bürokratieabbau in Brandenburg, zu dem auch die Mitglieder des Agrarausschusses eingeladen waren.

Bis auf zwei Ausnahmen hatten alle Anzuhörenden vor allem die Vorteile des künftigen Artikelgesetzes im Blick, lobten die „Steilvorlage“ und wiesen nur auf einzelne Regelungen hin, die es zu verbessern gelte.

Schöpfwerke und Sanierung von Deichen

In einem Artikelgesetz werden mehrere Gesetze gleichzeitig geändert, in diesem Fall Wasser-, Naturschutzausführungs- und Landesimmissionsschutzgesetz. So sollen die Erlaubnispflicht für bestimmte Stau-Anlagen und Schöpfwerke beseitigt und die Sanierung von Deichen genehmigungsfrei werden, das Naturschutzausführungsgesetz soll auf Bundesrecht gestutzt und die Berichterstattungspflicht zum Monitoring der Emissions- und Immissionsentwicklung aufgehoben werden.

Bürokratieabbau in Brandenburg: Ein guter Anfang

Auch wenn das alles noch nicht den Bürokratiealltag der Landwirte in Brandenburg entlastet, ist das Artikelgesetz für sie durchaus von Belang. Der Präsident des Landesbauernverbandes (LBV), Henrik Wendorff, bewertete als Anzuhörender den vorgelegten Entwurf als guten Anfang. Die Rückführung der zusätzlichen Klage- und Vorkaufsrechte u. a. von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch nicht-landwirtschaftliche Akteure auf das Bundesmaß befürwortet der LBV ausdrücklich. Dies könne die Auseinandersetzung um die Flächennutzung vor Ort befrieden.

Konflikte mit dem Wasser- und Bodenverband

Kritisch sieht der LBV, wenn Landwirte beim Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Schöpfwerken nicht mehr einbezogen würden und ihr Klagerecht verlieren, wenn es zu Konflikten mit dem Wasser- und Bodenverband kommt. Zudem erinnerte Wendorff daran, dass Wasserwirtschaft eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, hoheitliche Lasten dürften nicht auf die Eigentümer übertragen werden.

Kritisch sieht der LBV zudem die Formulierung „unwesentliche Änderung“ bei der Genehmigungsfreiheit von Deichsanierungen. Die Formulierung sei schwammig und könnte zu neuen Konflikten führen. Bleibt der Verlauf der bisherigen Trasse gleich, sei der LBV für Genehmigungsfreiheit, geht es um die Erweiterung, trügen Planfeststellung und Planungsverfahren zum Interessenausgleich bei, gehe es doch oft um landwirtschaftliche Flächen, die dafür gebraucht würden.

Gesetzesänderung für Photovoltaik-Anlagen

Zentraler Änderungspunkt im Gesetzentwurf ist die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Photovoltaikanlagen. Der LBV befürwortet insgesamt einen flexibleren Umgang mit Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten. Allerdings gebe es keine PV-Anlage, die „landschaftsintegriert“ genannt werden könne, man solle besser über Freiflächenanlagen sprechen und Agri-PV-Anlagen nicht gesondert behandeln.

Der LBV warb dafür, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dort umzusetzen, wo die Eingriffe in die Natur erfolgt sind: im jeweiligen Landkreis. Auch solle die Möglichkeit geprüft werden, statt Maßnahmen, die zu weiterem Flächenverlust führen, verstärkt auf produktionsintegrierte Maßnahmen zu setzen. Das erweiterte Vorkaufsrecht durch Naturschutzorganisationen führe zu einer Eigentumskonzentration in Schutzgebieten, und auch die Einschränkung des Verbandsklagerechts und die Streichung der Berichtspflicht befürwortet der LBV ausdrücklich.

Nabu: PV-Anlagen in Schutzgebieten dienen nicht dem Allgemeinwohl

Björn Ellner sieht das naturgemäß anders. Der Brandenburger Nabu-Vorsitzende sprach für das Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR. Auch er hat Schwierigkeit mit schwammigen Begriffen wie „landschaftsintegriert“, „bauliche Anpassung“ und „Ortsrandlage“. Die Errichtung von Agri-PV-Anlagen in den Landschaftsschutzgebieten diene dem Betrieb, der sie errichtet, nicht dem Allgemeinwohl. „In Sachen Energiewende brauchen wir diese Flächen in Landschaftsschutzgebieten nicht, um unsere Ziele zu erreichen“, so Ellner.

Die Errichtung von Agri-PV-Anlagen in den Landschaftsschutzgebieten diene dem Betrieb, der sie errichtet, nicht dem Allgemeinwohl. „In Sachen Energiewende brauchen wir diese Flächen in Landschaftsschutzgebieten nicht, um unsere Ziele zu erreichen“, so Ellner.

Juristisch wäre es besser alles beim Alten zu belassen

Argumentative Unterstützung bekam er von Rechtsanwalt Dirk Teßmer von PNT Partner Rechtsanwälte, die u. a. auf Umwelt- und Planungsrecht, Baurecht und Verwaltungsrecht spezialisiert sind. Er legte detailliert dar, warum es juristisch gesehen besser wäre, alles beim Alten zu lassen. Er regte an, die Dauer von Verwaltungsverfahren zu ermitteln und das Gesetz zu überarbeiten. In jetziger Gestalt würde es eher das Gegenteil seiner Absicht erreichen.

Alle Beiträge online verfügbar

Alle Beiträge der Anhörung, auch die sehr praxisnahen von Christiane Fälker (Beigeordnete im Landkreis Märkisch-Oderland) und Sabine Buder (Forum Natur) sind ein halbes Jahr im Netz verfügbar. Spannend wird es wieder am Freitag, den 27.6.. Ab 10 Uhr geht das Agrarministerium auf die Vorschläge des LBV zum Bürokratieabbau in Brandenburg ein und stellt die Überarbeitungen am Artikelgesetz, die sich aus der Anhörung ergeben haben, vor.

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