Finanzministerin Katrin Lange, Landesbauernpräsident Henrik Wendorff, Agrarminister Axel Vogel und Ministerpräsident Dietmar Woidke nach dem zweistündigen Treffen vür der Fotowand in der Staatskanzlei. (c) Meike Mieke/LBV

Bauern treffen Woidke: Das sind die Forderungen der Bauern

Nach dem zweiten Treffen von Bauern mit Ministerpräsident Dietmar Woidke wurde vor den Kameras Einigkeit demonstriert. Die Landwirte aus Brandenburg haben klare Forderungen formuliert. Was bisher zur Sprache kam und was noch besprochen werden soll.

Von Heike Mildner

Der Fototermin nach zwei Stunden Klausur mit Vertretern der Kreisbauernverbände und des Landesbauernverbandes ist ein nonverbales Statement: Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Landesbauernpräsident Henrik Wendorff reichen sich die Hand, Agrarminister Axel Vogel (Grüne) und Finanzministerin Katrin Lange (SPD) besiegeln den Pakt, indem sie ihre Hände auflegen. Deutlicher lässt sich das Gemeinsam-an-einem-Strang-ziehen kaum symbolisieren.

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Bauern treffen Woidke: Ministerpräsident im Gespräch

Auch die Worte spiegeln durchaus Zufriedenheit und den Willen, anzupacken. Noch einmal bestätigt wurden der Wille zum Erhalt der Ausgleichzulage bis 2027 und die Fortführung des Blühstreifenprogramms über 2026 hinaus. „Wir machen Tempo, deshalb wird sich das Kabinett bereits morgen damit befassen“, erklärte der Ministerpräsident im Gespräch.

Bauern Treffen Woidke: Sieben Punkte zur Ent-Bürokratisierung

Der Landesbauernverband (LBV) hatte nach dem ersten Gespräch mit Woidke am 18. Januar 2024 55 Punkte zusammengetragen, die aus Sicht seiner Mitglieder für Entbürokratisierung und eine tatsächliche Entlastung der Landwirte geändert werden müssten. Sieben davon wurden am Montag (12.2.) besprochen.

Dazu teilte der LBV mit: „Auf der Tagesordnung standen sieben weitere Forderungen des Berufsstandes, die konkret und kurzfristig zur Entbürokratisierung und zu Kostenersparnissen in den landwirtschaftlichen Unternehmen beitragen sollen – allen voran die Abschaffung der Stoffstrombilanzierung als größtes Bürokratiemonster. Geprüft werden sollen zudem Vorschläge für die Vereinheitlichung von Kontrollprozessen und Dokumentationssystemen sowie die Aufhebung der konfliktträchtigen Regelung der Abwertung von Ackerland zu Dauergrünland nach fünf Jahren.“

Bauern stellen Forderungen an Woidke: Von Antragssoftware bis Strombilanz

In einem Brief, den der LBV zum Treffen mitgebracht hatte, werden sieben änderungswürdige Sachverhalte genauer erläutert. Darin heißt es:

1. Abschaffung der Stoffstrombilanz

Ausgangspunkt der aktuellen Proteste war die Erhöhung der Mineralölsteuer für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dies betrifft alle Ackerbau- sowie landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe. Daher ist als wichtigster Schritt eine Entlastung all dieser umzusetzen. Dies ist die Abschaffung der Stoffstrombilanz. Aktuell läuft die Diskussion im BMEL im Rahmen der Novellierung des Düngegesetzes. Brandenburg hatte sich im Bundesrat bei einer Initiative zur Abschaffung der Stoffstrombilanz im Jahr 2023 enthalten. Fehler passieren, gleichwohl ist dieses Abstimmungsverhalten inakzeptabel. Die Landwirtschaftsbetriebe führen bereits jetzt detaillierte Aufzeichnungen über Erntemenge, Düngeeinsatz sowie ermitteln jährlich ihren Düngebedarf nach Vorgaben der Düngeverordnung. Zusätzlich soll ein weiteres Monitoring eingeführt werden. Dies lehnen wir ab und wir fordern das Land Brandenburg auf, kurzfristig eine Bundesratsinitiative anzustreben und die entsprechenden Mehrheiten für die Abschaffung zu schaffen.

2. Übernahme von Leistungen des Amtes für Arbeitssicherheit durch die Berufsgenossenschaft

Ein stark zeitraubender Faktor der regelmäßigen Arbeit eines Landwirtschaftsbetriebs sind die häufigen Kontrollen. Ohne diese in der Sache abzulehnen, sind die Häufigkeit, der Umfang und der Aufwand unverhältnismäßig. Hier bedarf es erheblicher Optimierungen. Dazu gehört vor allem die Übertragung der Überwachung der Arbeitssicherheit auf die Berufsgenossenschaft, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. Dies hat den Vorteil, dass nur eine einheitliche Kontrolle durchgeführt wird, ein innerer Sachzusammenhang besteht und das Land Stellen sparen und die Mitarbeitenden auf andere offene Stelle versetzen kann.

3. Untersuchungsintervalle gewisser Tierkrankheiten anpassen

Brandenburg verfügt über einen großen Grünland-Anteil. Dieser wird sehr häufig über die Haltung von Mutterkühen veredelt. Daher ist Brandenburg noch das Bundesland mit den meisten Mutterkühen. Gleichwohl sinken die Bestandszahlen, neben unsicheren Rahmenbedingungen vor allem auch wegen des enormen Kostendrucks. Daher bedarf es der Entlastung auf der Kostenseite. Brandenburg ist seit 2015 BHV1-frei, im Jahr 2022 gab es in Brandenburg einen einzigen Brucellose-Fall, im Rahmen der Leukose ist Brandenburg seuchenfrei. Infolge dieser geringen Fallzahlen bzw. der langjährigen Seuchenfreiheit sind die Untersuchungsintervalle jedenfalls bei Mutterkühen auf bis zu 5 Jahre zu erweitern. Der Umgang mit COVID19 hat gezeigt, dass Testverpflichtungen auch wieder gelockert werden können und müssen. Dies darf für unsere Tierbestände nicht anders gelten.

4. Doppelte Datenbanken abschaffen

Jedes Rind ist in der HIT-Datenbank zu erfassen. Darüber hinaus muss jedes Rind im Rahmen der Agrarförderung erneut erfasst werden. Weiterhin muss auch in der Antibiotikadatenbank jedes Rind neu angelegt und erfasst werden. Diese immer gleichen Informationen sind zusammenzuführen und einheitlich durch die Landwirtschaft zu verwalten. Dies spart Arbeit und Kosten für jeden Rinderhalter.

5. Abschaffung Dauergrünlandwerdung nach 5 Jahren

Ein besonderes Augenmerk liegt an der automatischen Grünlandwerdung nach fünf Jahren gemäß § 7 GAP-Direktzahlungen-Verordnung. Danach werden Flächen zu Dauergrünland, wenn fünf Jahre lang keine Bodenbearbeitung erfolgt ist. Dies ist problematisch, da die gepachtete Fläche möglicherweise Ackerlandstatus hat, jedoch als Grasfutterfläche genutzt werden soll. Tritt der Dauergrünlandstatus ein, ist die Fläche weniger wert und der bewirtschaftende Betrieb wird seinem Verpächter gegenüber schadensersatzpflichtig. Dies muss bereits aus ökologischen Aspekten verhindert werden. Außerdem kann
durch das Obsolet werden des regelmäßigen Umbruchs Kraftstoff gespart werden.

6. Antragssoftware für den ELER-Antrag verbessern

Eine besonders hohe Arbeitsbelastung liegt für die Landwirtschaft im 3. und 4. Quartal. Im 4. Quartal ist der ELER-Antrag zu stellen. Damit kollidieren zwei arbeitsintensive Bereiche miteinander und bringen die Betriebsleitung in erhebliche Schwierigkeiten. Der Antrag wird im Auftrag des Landes programmiert. Zur Vermeidung sollte der Antrag daher ab September für die Betriebe zur Verfügung stehen und geöffnet bleiben, damit die Planungen kontinuierlich angepasst werden können und nicht zur Arbeitsspitze auch noch die Antragsflächen eingeben werden müssen.

7. Entbürokratisierung des Grundstücksverkehrs

Ein erheblicher demokratischer Aufwand ist im Rahmen des Grundstücksverkehrsverfahren auszumachen. So ist die Prüfung der Aufstockungsbedürftigkeit aufzugeben. Jeder landwirtschaftliche Betrieb ist aufstockungsbedürftig. Auch ist die Aufstockungswürdigkeit nicht zu prüfen, da ein nicht leistungsfähiger Betrieb ohnehin nicht langfristig in der Wirtschaft bestehen kann und wird. Darüber hinaus ist die Monatsfrist merklich zu verlängern. Binnen dieser kurzen Frist muss ein Betrieb einen Kapitaldienst finden, was aufgrund der hohen finanzregulatorischen Anforderungen Zeit in Anspruch nimmt. Zuvor muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden ebenso wie die Daten für die Prüfung des Landwirtschaftsamt aufgearbeitet werden. Dies stellt sich in der Gesamtschau regelmäßig als erhebliches Hemmnis dar. Grundstücksveräußerungen gerader Linie, z. B. an Abkömmlinge, sind genehmigungsfrei zu stellen. Die Einräumung von Miteigentum sowie die Einräumung eines Nießbrauchs sind nicht genehmigungspflichtig, da sie nicht ein gleiches Recht wie das vollständige Alleineigentum sind. Die Anzeige von Pachtverträgen muss digital möglich sein.

Woidke: Alles, was nach Überbürokratisierung riecht, kommt auf den Prüfstand

Woidke ließ nach dem Treffen vermelden: „Ich sichere zu: Alles, was nach Überbürokratisierung riecht, was Doppelarbeiten bedeutet, kommt auf den Prüfstand. Dabei geht es nicht nur um originär landwirtschaftliche Themen, sondern z.B. auch um Baurecht und Genehmigungsverfahren. Das Land ist dabei nur ein Partner – und zwar der kleinste. Insbesondere geht es um Vorgaben von Bund und EU. Wir wollen damit den Landwirten helfen, effizienter zu arbeiten und sich auf ihre eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren – nämlich die Nahrungsmittelproduktion und auch die Pflege der Kulturlandschaft. Wir haben hier insbesondere auch die kleineren Betriebe im Blick, die von einem Bürokratieabbau besonders profitieren würden.“

Vogel: Doppelte Kontrollen werden auf den Prüfstand gestellt

Vereinfachungsmöglichkeiten in mehreren Bereichen, beispielsweise für die Datenerfassung für die reine Rinderhaltung, würden durch das Agrarministerium bereits geprüft, heißt es in der Pressemitteilung der Staatskanzlei. Agrarminister Axel Vogel kommentiert das Treffen so: „Das Landwirtschaftsministerium prüft gemeinsam mit anderen Ressorts fortlaufend, wie bürokratische Hürden im Agrarbereich abgebaut werden können. Mit Erfolg: Beispielsweise sind mobile Hühnerställe und bestimmte Gewächshäuser nach Änderung der Bauordnung inzwischen genehmigungsfrei. Die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel wird zwangsläufig immer mit einer gewissen Bürokratie zur Dokumentation der Mittelverwendung verbunden sein. Dennoch haben die Länder mit dem Bund einen Prozess gestartet, um Vereinfachungen für die Branche und die Verwaltung zu erreichen. Wir danken dem Landesbauernverband für die unterbreiteten Vorschläge. Punkte wie bislang geforderte Mehrfachmeldungen von Daten oder doppelte Kontrollen werden auf den Prüfstand gestellt und sofern rechtskonform möglichst reduziert oder abgeschafft.“ 

Der Stand der Umsetzung der vom LBV eingebrachten Vorschläge und die Diskussion weiterer Entlastungen auf Verwaltungsebene sollen alleinige Schwerpunkte einer Arbeitsgruppe sein, die die Landesregierung zu diesem Zweck einrichtet.

Wendorff: Blaupause für die Bundesebene

„Diese Arbeitsweise mit der Landesregierung ist das Beste, was uns passieren konnte“, erklärte LBV-Präsident Henrik Wendorff nach dem Gespräch. „In wenigen Wochen hat sich der Stellenwert der Brandenburger Landwirtschaft im politischen Diskurs um ein Vielfaches verbessert. Die bisherigen Ergebnisse sind ein großer Erfolg für uns. Wir sehen dies als Blaupause für die Verhandlung der offenen Forderungen aus der Landwirtschaft auf Bundesebene.“ Ohne die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte auf der Straße gegen die Sparpläne der Bundesregierung „wären wir nicht so weit gekommen“, machte Wendorff im Nachklang des Gesprächs deutlich. „Für unsere Brandenburger Landwirtschaft und für unseren ländlichen Raum werben wir dafür, diesen Arbeitsmodus unbedingt beizubehalten und den Weg für Stabilität und Planungssicherheit in unseren Unternehmen weiter freizumachen.“

Der „Land schafft Verbindung Brandenburg e. V.“ war über Kreisvertreter des Bauernverbandes wie Christoph Plass mittelbar an dem Gespräch beteiligt. Als letzten der 55 Vorschläge für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft schlägt der LBV vor, nur Landwirtschaftsverbände, die mindestens „20 % der Fläche in Brandenburg“ abdecken als Stimme der Betroffenen in Beteiligungsprozesse anzuerkennen. Die anderen 54 Vorschläge, die demnächst in der Arbeitsgruppe verhandelt werden sollen, können Sie hier nachlesen:

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Im Brandenburger Landtag in Potsdam wurde um die Landwirtschaft debattiert. (c) IMAGO/epd-bild/ChristianxDitsch

Das sind die 55 Vorschläge des LBV für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

Arbeit

  • Arbeitszeitdokumentation: Durch Dokumentation der täglichen Arbeitszeit ist Vertrauensarbeitszeit kaum mehr möglich.
  • Arbeitsschutzkontrollen: Besonderheit soziale Konditionalität ab 2025: Folgen von Arbeitsschutzkontrollen schon bei Dokumentationsfehlern; Praxisnahe Kontrollen durch Berufsgenossenschaft statt Landesamt.

Bau

  • Erleichterung von Umbau und Neubaumaßnahmen: Um- oder Neubau führen zu Verlust des BImSch-Bestandsschutzes, selbst wenn keine Kapazitätserweiterungen geplant.
  • Emissionen: Bei Baumaßnahmen sollten nicht die Emissionen pro Standort, sondern pro Betrieb gesehen werden und baurechtliche Erleichterungen gelten, wenn Emissionen in der Gesamtheit des Vorhabens vermindert werden.

Boden

  • Aufstockungsbedürftigkeit: Keine Bedürftigkeitsprüfung bei siedlungsrechtlichem Vorkaufsrecht, da Landwirte immer aufstockungsbedürftige.
  • Aufstockungswürdigkeit: Keine Prüfung der Aufstockungswürdigkeit; hoher bürokratischer Aufwand.
  • Pachtverträge: Möglichkeit der digitalen Anzeige von Pachtverträgen.

Bodenschutz

  • Bodenbearbeitung: Abbau starrer Fristen im Bereich der Bodenbearbeitung, z. B. starres Pflugverbot zum Erosionsschutz; stärkere Berücksichtigung natürlicher Bedingungen.
  • Wasser-/Winderosionskulissen: Jüngster Kulissenwechsel nicht vorhersehbar / nachvollziehbar bzw. Inhalte kaum umsetzbar.
  • Mindestbodenbedeckung: Überprüfung und Überwachung der Mindestbodenbedeckung.

Düngung

  • Stoffstrombilanz: Dokumentation bezüglich Düngung ist in der Ackerschlagkartei, Düngebedarfsermittlung und mit Düngeprogramm bereits ausreichend erfolgt und kontrollierbar; Stoffstrombilanz sollte deswegen in jetziger Form abgeschafft werden.
  • EU-VO 2019/1148: Jährliche Abfragen zu den Empfängerdaten für den Empfang von Dünger nach EU-VO 2019/1148 zur Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe bei jedem Lieferanten.
  • Jährliche Nmin-Probe: In Roten Gebieten jährliche verpflichtende Nmin-Probenziehung, dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn Ausweg aus Beschränkungen (Verursacherprinzip) aufgezeigt werden kann, da Düngung nur 80 % des Bedarfs deckt, sonst Aufwand nur für Dokumentationszwecke.
  • Mindestausnutzung: Senkung der rechnerischen Mindestnutzung von Gülle und Gärresten.
  • Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern: Vereinfachung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern; gutes Ziel, aber zu hohe Dokumentationslast.
  • Gewässerabstandsregeln: Es gelten unterschiedliche Abstandsregeln z. B. an Gewässern Unübersichtlichkeit der Kulissen; in der Fläche kaum erkennbar.
  • Messstellenabbau: Vereinfachung des Messstellenabbaus; mehr Grundwassermessstellen zur besseren Abgrenzung der roten Gebiete, nach Aussage des LfU sind lediglich 10-15 neue Messstellen pro Jahr möglich wegen vieler notwendiger verschiedener Genehmigungen.

Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)

  • Plausibilitätsprüfung: Verbesserung der Plausibilitätsprüfung bei der Agrarantragstellung, Aufgrund Unübersichtlichkeit auf Programm angewiesen, ob Angaben grundsätzlich stimmig sind.
  • Grünlandwerdung: Aussetzung der Grünlandwerdung nach 5 Jahren, Zahl wurde willkürlich festgelegt, im Ergebnis werden unnötige Arbeitsschritte durchgeführt (CO2-Ausstoß).
  • Förderbedingungen: Förderbedingungen sind unübersichtlich und haben zu viele Querverbindungen, die Kombinierbarkeit ist nicht erkennbar.
  • Codierung der Stilllegung: Selber Code für Pflichtstillegungen wie für freiwillige Stilllegungen.
  • Antragsprogramme: Antragsprogramme müssen dringend praxistauglicher werden, z.B. Übernahme von Pufferstreifen aus anderen Codierungen.
  • Verlässlichkeit & Planbarkeit: Änderungen müssen mit mindestens 12 Monaten Vorlauf bekannt gegeben werden.
  • Profil-App: Profil-App zur Selbstkontrolle bürdet Betrieben Kontrollarbeit auf. Zusätzliche Aufgabe für die Betriebe, die nicht gesondert vergütet wird, da Staat sich aus eigener Kontrolltätigkeit zurückzieht.
  • Selbsterklärung zu GLÖZ/GAB: Wenn Auffälligkeiten, dann Kontrolle, keine Selbstbelastung, insbesondere problematisch bei Unkenntnis.
  • Förderantragsverknüpfung: Getrennte Anträge von 1. und 2. Säule erfordern doppelten Antragsaufwand, obwohl insbesondere allgemeiner Teil und Flächen gleich sind.
  • Kulissenfindung: Reduzierung von Maßnahmen auf bestimmte Kulissen hemmt Anwendung in der Fläche, da nicht nachvollziehbar und Anlastungsrisiko bei Landwirtschaft.
  • Codierung von KULAP-Anträgen: Das Ergänzen von Feldelementen kaum rechtssicher möglich , es besteht Anlastungsrisiko
  • Brachen: Mindesttätigkeit auf Brachen sorgt für unnötige Arbeitsschritte (CO2-Ausstoß); Tätigkeit lediglich für Dokumentationszwecke.
  • Referenzflächenabgleiche: Toleranz bei Referenzflächenabgleichen, da Änderungen im laufenden Jahr echte Rückwirkungen sind.
  • Anlastungsrisiko: Allgemein zu hohes Anlastungsrisiko bei kleinen Fehlern, Bagatellgrenzen werden immer weiter aus GAP herausgestrichen.

lof Verkehr

  • Antragsrhythmus Überlänge & Überbreite: Jährliche Anträge für Überlängen und Überbreiten verursachen hohen Aufwand und jährliche Kosten; keine Daueranträge möglich, begrenzt auf nur drei Landkreise.
  • Vereinfachung Begleitfahrzeug: Binnendifferenzierung zwischen Metropolregion und peripheren Räumen, Begleitfahrzeuge im Regelfall nur weiteres Unfallrisiko.
  • Kraftfahrstraßen: Nutzung der Kraftfahrstraßen auch für lof-Verkehr, Effektive Wegeführung, Entlastung innerstädtischer Verkehr, keine täglichen Fahrten, sondern v. a. im Ernteverkehr.

Naturschutz

Grünlandumbruchsgenehmigung: Ablauf der Genehmigung ist zu kompliziert; Zuerst Anschreiben an LELF in Paulinenaue, diese erteilen „halbe Freigabe“, verweisen dann aber noch auf untere Naturschutzbehörde (kein Ansprechpartner oder interne Abklärung). Untere Naturschutzbehörde negiert im Regelfall den Umbruch.

Projektbegriff in FFH: UVP-Pflicht und Projektbegriff in FFH im Regelfall überzogen; Umsetzung des Projektbegriffs nach Lesart MLUK: faktisch jede Handlung mögliches Projekt, daher theoretisch jedes Mal Vorprüfung.

Pflanzenschutz

PSM-Reduktionsstrategie: Streichung der Erarbeitung der PSM-Reduktionsstrategie; aktuelle Belastungen oder Einschränkungen auf Bundes- oder Landesebene stoppen, Änderungen des PSM-Rechts erst einmal evaluieren.

Statistik

  • Agrarstatistik: Vereinfachung notwendig; doppelte Erfassung, obwohl im Wesentlichen durch Agrarantrag abgedeckt.

Tierhaltung

  • Doppelte Datenbanken: Abschaffung doppelter Datenbanken; Schnittstellen HIT-Datenbank, Antibiotikadatenbank, Agrarförderantrag, Tierseuchenkasse sowie Amtlicher Statistik.
  • Lebensnahe Betrachtung: Tierärztliche Behandlung, keine übergeordnete Kontrolle; Beispiel: wenn aus 100ml-Flasche 3×33,3ml verschrieben werden, ist Nachfrage nach fehlendem 1ml lebensfremd.

Verwaltung

  • Pachtverträge: Abrechnung der Pachtverträge infolge der neuen Grundsteuerreform; Bürokratisches Verfahren kann zu erhöhten Kosten bei Pächtern führen, wenn Eigentümer gleichgültig bei den Angaben sind.
  • Feldblockabgleich/-änderungen: Feldblockabgleich/-änderungen während des Förderjahrs; Rückwirkungen schaffen massive Rechtsunsicherheit, teilweise Ungenauigkeiten des Programms, keine Einflussmöglichkeit der Bewirtschafter.
  • Transparenzregister: Ausfüllen bindet Kapazitäten.
  • Testbetriebsnetz: Evaluierung der erhobenen und benötigten Daten.
  • Rückstellproben: Lagerung von Rückstellproben aufwändig.
  • Zertifizierungsbögen: Zertifizierungsbögen (z. B. für BVVG-Flächen Nachhaltigkeitssiegel); Gesonderte Zertifizierungen, die teuer und arbeitsaufwändig sind, dürfen nicht ohne Förderung der Staates als Fördervoraussetzung an anderer Stelle verlangt werden.
  • Selbstkontrollen: Selbstkontrollen reduzieren, z. B. JGS-Anlagen, Immissionsschutz; Vereinfachung und Konkretisierung.

Wasser

  • Abbau behördlicher Sonderauflagen: Abbau von Behörden zusätzlich auferlegte Dokumentation im Rahmen der Wasserrechte und Wasserentnahmen; Wettbewerbsgleichheit zwischen den Landkreisen sichern.

Sonstiges: Von Lieferkettengesetz bis anerkannte Landwirtschaftsverbände

  • Lieferkettengesetz: Datenabfragen für Lieferkettegesetz; jeder Partner fragt gesondert ab.
  • Verpackungsgesetz: Meldungen zum Verpackungsgesetz; im Regelfall kleine Mengen bei Direktvermarktern, geringe Relevanz.
  • Kontrolltätigkeiten: Dokumentation der verschiedenen Kontrolltätigkeiten (Futtermittel, Diesel, Heizöl, Mitarbeiterstunden, Wartungen Geräte); regelmäßig analoge Dokumentationspflichten binden Zeit; grundsätzliches Vertrauen zur Durchführung, Ziel: Dokumentation erst auf Anordnung bei Auffälligkeiten.
  • Zentraler Prüfdienst: Prüfungen des Zentralen Prüfdienstes zu umfangreich und wenig praxisrelevant; Fokus auf konkrete Bereiche lenken.
  • Doppelte Kontrollen: Doppelte Kontrollen bei selben Kontrollinhalt; Insbesondere mit privatwirtschaftlichen Prozessen, Erarbeitung gemeinsamer Schnittstellen.
  • Verständlichkeit: Schwere Verständlichkeit der Rechtstexte; Anwenderfreundlichkeit schaffen.
  • Anerkannte Landwirtschaftsverbände: Einführung der Anerkannten Landwirtschaftsverbände; Als Stimme der Betroffenen Beteiligung anerkannter Landwirtschaftsverbände ab Vertretung von 20 % der Fläche in Brandenburg.
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