Das Moritzburger Wildgehege muss sich schweren Herzens von den Wildschweinen trennen. (c) IMAGO / Sylvio Dittrich

Moritzburger Gehege muss Wildschweine töten

Das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Meißen hat das Schicksal der Wildschweine im Moritzburger Gehege besiegelt.

Von Heike Mildner und Karsten Bär

Wie das sächsische Sozialministerium Ende Oktober mitteilte, trenne sich das vom Staatsbetrieb Sachsenforst betriebene Wildgehege „schweren Herzens“ von den Tieren. Nachdem bei einem in der Nähe von Radeburg östlich der A 13 geschossenen Frischling das Virus bestätigt worden war, waren neue Restriktionszonen eingerichtet worden. Das Wildgehege liegt somit im „gefährdeten Gebiet“ (Sperrzone II).

Für im Moritzburger Gehege gehaltene Wildschweine gelten die gleichen Bestimmungen wie für Hausschweine. Eine Stallhaltung hätte jedoch dem natürlichen Verhalten der Tiere widersprochen. Darüber hinaus hätte ein Eintrag des Virus in den Bestand die Einrichtung einer Sperrzone III mit allen Konsequenzen für die Schweinehalter in der näheren Umgebung nach sich gezogen.

landkreise SPN und MOL: herabstufung auf sperrzone ii

In Brandenburg haben acht gewerbliche Schweinehaltungen mit insgesamt rund 31.500 Schweinen in Sperrzone III diese Konsequenzen jetzt hinter sich. Da es dort in den vergangenen drei Monaten keine weiteren ASP-Ausbrüche in Hausschweinbeständen gab, stufte die Europäische Kommission die derzeit als sogenannte Sperrzone III gelisteten Gebiete in den Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch-Oderland mit Wirkung zum 23. Oktober zu Gebieten der Sperrzone II herab.


Wildschweine als Überträger der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

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Erleichterungen für schweinehaltende betriebe

Damit verbunden sind deutliche Erleichterungen für die schweinehaltenden Betriebe. „Die Situation der Schweinehalter in der Sperrzone III war und ist sehr schwierig. Das Land Brandenburg hat sich gemeinsam mit dem Bund erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Frist zur Aufhebung der Sperrzone III von zwölf auf drei Monate verkürzt wird. Die Entscheidung der EU-Kommission ist eine sehr gute Nachricht“, kommentierte Michael Ranft, Staatssekretär im Verbraucherministerium, die Nachricht aus Brüssel.

Das Vorrücken der ASP bis an die A 13 haben die Interessengemeinschaften der Schweinehalter in den ostdeutschen Ländern (IGS-Ost) zum Anlass genommen, die Einrichtung einer „weiter westlich gelegenen Rückfalllinie“ zu fordern. Sie schlagen hierfür die A 9 zwischen Potsdam und Nürnberg vor. Damit käme man „endlich einmal vor die Seuche, statt ihr nur nachzulaufen“, so die IGS-Ost in einer Presseerklärung.

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