Für den Pflanzenschutz gelten strenge Bestimmungen (Symbolbild). © Sabine Rübensaat

Abdrift von Pflanzenschutzmitteln bestätigt: Ermittlungen gegen Landwirt in Sachsen

Update 12.06.: Mitte Mai sind Pflanzenschutzmittel durch Abdrift auf das Gelände einer Kindertagesstätte in Sachsen gelangt. Das hat jetzt auch eine Untersuchung im Labor bestätigt. Gegen den 22-jährigen Landwirt wird wegen Körperverletzung ermittelt.

Von Karsten Bär

Nach dem Vorfall klagten einige Kinder, Eltern und Erzieher über Atemwegsbeschwerden und Unwohlsein: Mitte Mai sind Pflanzenschutzmittel durch Abdrift auf das Gelände einer Kindertagesstätte im Ortsteil Krebs der Stadt Dohna (Sachsen) geweht, während ein Landwirt auf einem angrenzenden Feld das Mittel ausbrachte. Die Polizei sprach von zwei betroffenen Kindern und sechs Erwachsenen. Gegen den 22-jährigen Landwirt wird wegen Körperverletzung ermittelt.

Abdrift von Pflanzenschutzmitteln: Grasprobe bestätigt Verdacht

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), das für die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist, bestätigte den Vorfall. Man sei durch Medienberichte aufmerksam geworden und habe wenige Tage später eine Grasprobe vom Grundstück der Kita genommen, um den Vorfall aufzuklären.

Inzwischen liegen die Ergebnisse der Probennahme durch das LfULG vor. Demnach hat sich die Abdrift des eingesetzten Pflanzenschutzmittels auf das Gelände der Kita bestätigt. Wie ein Sprecher des LfULG gegenüber der Bauernzeitung erklärte, werde der Betrieb nun von der Behörde schriftlich zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln belehrt. Zudem werde das Ergebnis der zuständigen Polizeibehörde mitgeteilt. In dem betreffenden Betrieb hat das LfULG darüber hinaus eine Kontrolle durchgeführt.

Bei dem Vorfall war eine Fungizidbehandlung durchgeführt worden. „Die Maßnahme erfolgte nach unseren bisherigen Erkenntnissen zulassungsgemäß“, so ein Sprecher des LfULG. Der Betrieb habe erläutert, dass der Spritzenfahrer vor Beginn der jeweiligen Behandlungsmaßnahme auf den umliegenden Ackerflächen die Windgeschwindigkeit mit einem mobilen Windmessgerät gemessen habe. Die Geschwindigkeit habe zwischen 3,0 bis 3,5 m/s gelegen und auch bei Windböen unter 5,0 m/s – also im zulässigen Anwendungsbereich. Dies bestätigten auch die dem LfULG vorliegenden Wetterdaten für dieses Gebiet.

Abdrift: Welche Strafen drohen Landwirten?

Wenn indes die genommene Probe die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln nachweist, stelle dies einen Verstoß gegen die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz dar. Infolgedessen würde der Betrieb eine schriftliche oder mündliche Belehrung erhalten, um Folgeverstöße zukünftig zu vermeiden, heißt es aus dem LfULG.

Hinweise auf Abdrift bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte gingen im Laufe eines Jahres vielfach durch Bürgerinnen und Bürger bei der Behörde ein. Jedoch könne nur in wenigen Fällen nachgewiesen werden, dass es sich tatsächlich um Abdrift handelte. Statistisch würden die einzelnen Fälle nicht erfasst, oft erhalte das LfULG nur zufällig Kenntnis.

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