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EEG: Achterbahnfahrt mit Handbremse

Nachdem die 7. Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen wurde, zieht die Branche eine eher enttäuschende Bilanz. Ein gemeinsamer Weg ist notwendig, um die beschlossenen Klimaziele von 2030 realisieren zu können.

Es kommentiert Christoph Feyer

Ob Wirtschaftsminister Peter Altmaier jemals über einen orientalischen Basar geschlendert ist, weiß ich zwar nicht. Gelegenheit dazu hatte er beispielsweise letztes Jahr, als er das Königreich Marokko zur Mitarbeit für seine Nationale Wasserstoffstrategie überredete. Aber dass es so gewesen sein könnte, legt die 7. Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nahe. Kurz vor Weihnachten parlamentarisch als EEG 2021 abgesegnet, ging ihr eine Verhandlungsführung des Wirtschaftsministeriums voraus, die den Vergleich mit dem Wochenmarkt in Marrakesch nicht scheuen muss: Fordert der Händler zuerst irrwitzige 200 Marokkanische Dirham, handelt der Käufer ihn auf 100 Dirham herunter und ist froh, den Preis halbiert zu haben. Der Verkäufer hingegen reibt sich die Hände, denn er hatte mit 50 kalkuliert. Nach diesem Muster unterbreiteten Altmaiers Staatssekretäre zuerst Vorschläge, die das Schlimmste erwarten ließen. Die Bioenergiebranche schaffte dann mit viel Mühe nur einige wenige Fortschritte, für die sich Altmaier & Co. später auch noch selbst feierten.

EEG: enttäuschende Bilanz

Redakteur Christoph Feyer
Christoph Feyer ist Chef vom Dienst der Bauernzeitung.

Der erhoffte große Wurf ist das EEG 2021 also wieder nicht geworden. Das schreibt auch Janet Hochi, Geschäftsführerin von Biogasrat+. Andere Branchenvertreter ziehen ebenfalls enttäuscht Bilanz. So spricht Horst Seide, der Präsident des Fachverbandes Biogas (FvB), von einer „Achterbahnfahrt der Gefühle“, nachdem sich viele Forderungen des FvB erst im EEG-Entwurf wiederfanden, um dann in zweiter und dritter Lesung sukzessive unter den Tisch zu fallen. „Seitdem fühlt es sich an, als hätte jemand ganz unvermittelt die Handbremse gezogen“, kommentierte er die Verabschiedung des neuen EEG. Dabei wollten die Regierungsparteien den Ausbau der Erneuerbaren ursprünglich sogar gesetzlich aufwerten. Doch die Formulierung, dass die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit diene, wurde dann doch lieber wieder gestrichen. Zu groß wäre wohl der Rückenwind in den z. B. für den Ausbau der Windkraft anstehenden Genehmigungsverfahren geworden. Nicht nur für Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), ging damit „ein wichtiges politisches Signal“ verloren.

Definition eines genauen Ausbaupfades

Aber auch in der Großen Koalition ist man sich offenbar einiger Schwächen dieses EEG-Kompromisses bewusst. So brachten die Parlamentarier zeitgleich zum Gesetzesbeschluss einen Entschließungsantrag in den Bundestag ein. Darin gaben sie der Regierung den konkreten Arbeitsauftrag mit, die Rahmenbedingungen für Solar- und Windparks weiter zu verbessern. Zudem verpflichtet der Antrag Altmaiers Behörde, im ersten Quartal 2021 endlich einen genauen Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien zu definieren, der auch mit dem EU-Klimaziel für 2030 und dem Ziel der Klimaneutralität in Europa bis 2050 kompatibel ist. Dabei sollen nach Möglichkeit auch die ersten Ergebnisse des laufenden Monitoring-Verfahrens nach dem EEG berücksichtigt werden. Des Weiteren hält der Antrag fest, dass die EEG-Umlage durch den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren keinesfalls steigen darf. Das Thema bleibt also auf der Tagesordnung. Im Frühjahr folgt die nächste Runde – dann hoffentlich ohne das Gefeilsche.