Bei der nationalen Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik ist die Einkommenswirkung der Direktzahlungen ein zentraler Streitpunkt. ©Sabine Rübensaat

EU-Agrarpolitik: Knackpunkte der Agrarministerkonferenz

Nach dem Scheitern in der Vorwoche kommen an diesem Donnerstag die Länderagrarminister zur nächsten Sondersitzung zusammen. Wir geben einen Überblick, wo Knackpunkte und Kompromisslinien bei der nationalen Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik liegen.

Für Details der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) könnten Ende dieser Woche wichtige Weichen gestellt werden. In Brüssel beraten EU-Agrarrat, Parlament und Kommission beim sogenannten „Supertrilog“. Hierzulande findet statt der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz (AMK) erneut eine Sonderkonferenz statt. Nachdem vorige Woche die zweite Sonder-AMK zur nationalen Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik ohne Beschluss endete, soll an diesem Donnerstag (25. März) Einigkeit erzielt werden. Trotz Vorwürfen, gerade in Richtung der Grünen-Minister- und -Ministerinnen, könnte diesmal eine einstimmige Position zustande kommen. Denn in etlichen Punkten lagen die Beteiligten eng beieinander.

Einkommenswirkung der Beihilfe sichern

Grundsätzlicher Streitpunkt ist die Verteilung der EU-Direktzahlungen. Während die Fachminister von CDU/CSU, SPD, FDP und Linke die Einkommenswirkung der Direktzahlungen verteidigen, stellen die Grünen-Vertreter einen Ausgleich von Umweltleistungen in den Fokus. „Wer den Landwirten einen großen Teil ihres Einkommens wegnehmen will, indem er Flächenprämien kürzt, muss Alternativen anbieten. Genau das passiert bisher nicht“, kritisierte etwa Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus. Der Betriebszweig „Ökodienstleistungen“, so der SPD-Politiker, rechne sich nicht: „Vorschläge der Grünen, wie das zu ändern wäre, sehe und höre ich nicht.“

Zweifel an Kompensation

Kurz gesagt: Ein Landwirt, der auf seiner Fläche statt Weizen Blühmischungen oder Hecken „anbaut“, hat Kosten, aber keine Marktleistung. Dass Ausgleichszahlungen für diese Umwelt- und Biodiversitätsleistungen den Gewinnverlust, Pachtzins, die Arbeitsleistung und den Betriebsmitteleinsatz kompensieren, wird bezweifelt. Auch wenn etwa Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel (Grüne) erklärte, diese gesellschaftlich gewünschten Leistungen „finanziell zu honorieren“.

Kompromiss beim Budget für Ökoregeln

Während die Nicht-Grünen Länderminister zunächst maximal 20 Prozent des Budgets der Ersten Säule für die Ökoregeln (Eco-Schemes) einsetzen wollten, forderten die Grünen-Minister 30 Prozent. Den der Bauernzeitung vorliegenden Informationen nach traf man sich bei der letzten Sonder-AMK bei 25 Prozent. Wesentlicher Knackpunkt wurde dann allerdings, dass die Grünen für ihr Nachgeben statt zunächst 15 Prozent nunmehr 18 Prozent aus der Ersten in die Zweite Säule umschichten wollten. Die Nicht-Grünen Länder waren mit maximal zehn Prozent in die Verhandlungen gegangen und sollen den Grünen auch hier mit 12 bis 14 Prozent entgegengekommen sein.

Fünf Prozent Brache obligatorisch

Einigkeit herrschte darüber, im Rahmen der von der EU geforderten Konditionalität die nichtproduktiven Flächen auf fünf Prozent festzulegen. Dies heißt: Um Direktzahlungen erhalten zu können, müssten Betriebe auf fünf Prozent ihrer Fläche obligatorisch z. B. Hecken oder Blühflächen anlegen oder Flächen stilllegen.

EU-Agrarpolitik: Ost- und Westgrüne im Streit

Grünen-intern entbrannte ein Streit über die Umverteilung von Mitteln hin zu den ersten Hektaren. Die West-Grünen verlangten eine höhere Umverteilung als ihre Parteifreunde aus dem Osten. Am Ende lag ein Angebot von neun Prozent auf dem Tisch – die Nicht-Grünen-Länderminister haben zwölf Prozent im Blick. Begründet wurde dies mit dem Hinweis, dass man dafür, anders als die Grünen, auf jegliche Kappung und Degression der Basisprämie verzichtet.

Beide Lager waren sich einig, dass es keine betriebliche Obergrenze beim Umverteilen geben soll. Berechnungen zufolge schwanken durch die Umverteilung zugunsten der ersten Hektare die durchschnittlichen Zuschläge pro Hektar und Betrieb zwischen unter 10 Euro im Osten und bis über 40 Euro im Westen. Insofern lässt sich schwer abschätzen, wie hoch die Prämie in den einzelnen Bundesländern aussehen könnte. Auf Grundlage der genannten Zahlen könnte die Basisprämie, verglichen mit den aktuellen Werten, grob geschätzt bis auf ein Niveau von 150 Euro fallen.

Eler-Konsens wieder infrage gestellt

Einen weiteren Streitpunkt machten ebenfalls die Grünen wieder auf. Sie stellten vorige Woche den als sichergeglaubten Konsens über den Verteilschlüssel der Eler-Mittel infrage. Rund zehn Prozent sollen die ostdeutschen Länder verlieren, die in der Vergangenheit anteilmäßig deutlich mehr aus dem Eler-Topf erhielten als die westdeutschen Länder. Weil die West-Grünen bei den ersten Hektaren offenbar nachgegeben haben, fordern sie nun, den Eler-Verteilschlüssel zu ihren Gunsten über die zehn Prozent hinaus zu erhöhen. Nicht nur ihre ostdeutschen Parteikollegen lehnen aber einen weiteren Mittelabfluss ab.

Am Donnerstag dürfte sich zeigen, welchen Stellenwert die Basisprämie, die allen Landwirten Einkommen sichert, für die Länderagrarminister noch hat. red