Symbolbild (c) IMAGO / Rust

Neue Förderung: Milch- und Mastrinder auf der Sommerweide

Kurzfristig trat am 1. Juni das neue Thüringer Förderprogramm für Milchkühe, Kälber und Mastrinder auf der Sommerweide in Kraft.

Damit Tierhalter noch in diesem Jahr davon profitieren können, ist eine Antragstellung bis zum 30. Juni diesen Jahres notwendig. Die Auszahlung soll bis zum 31. August erfolgen. Während der jährlichen Weideperiode vom 1. Mai bis 30. November ist jeder Gruppe in einem Verpflichtungszeitraum von vier Monaten zusammenhängend ein täglicher Weidegang zu ermöglichen.

„Sommerweidehaltung Rinder“

Kurzzeitige Unterbrechungen ohne Kürzung der Förderung sind für einzelne Tiere oder Gruppen aufgrund Krankheit eines Tieres oder zu erwartender Schäden möglich. Die Dauer des täglichen Weidegangs ist nicht festgelegt. Stallhaltung in der Nacht oder bei großer Hitze am Tag ist möglich. Es müssen im Verpflichtungszeitraum durchschnittlich mindestens 0,1 ha Weidefläche für jede GVE zur Verfügung stehen.

Die Förderung wird als Zuschuss je Großvieheinheit (GVE) für die Anzahl der Tiere, die am Weidegang im vorgeschriebenen Umfang teilgenommen haben, gewährt. Der Fördersatz beträgt 53 €/GVE. Es ist ein Mindestförderbetrag von 250 Euro festgelegt; demnach kann eine Teilnahme am Programm erst ab mindestens 5 GVE erfolgen.

2022 startet Förderung „Haltung von Schweinen auf Einstreu“

Wie das Agrarministerium mitteilte, ist die Maßnahme „Sommerweidehaltung Rinder“ ein Vorgriff auf die 2023 beginnende EU-Förderperiode. Sie ist Teil der Thüringer Tierwohlstrategie. Für Teilnehmer im kommenden Jahr gilt als Frist für die „reguläre“ Antragstellung der 15. November 2021. Die Auszahlung erfolgt dann im zu fördernden Kalenderjahr bis zum 15. Mai.

Nächstes Jahr startet zudem die Förderung „Haltung von Schweinen auf Einstreu“. Für beide Maßnahmen stünden insgesamt 1,4 Mio. Euro bereit. Ab 2023 seien weitere Mittel für mehr tierwohlgerechte Vorhaben eingeplant, hieß es. RED

Details zur Antragstellung für die „Sommerweide Rind“ finden sich unter www.tlllr.thueringen.de